Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2014

Fachanwalt Strafrecht: Drogen

16. Dezember 2014: Handel mit Drogen - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen wiederholtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zum Teil auch in nicht geringer Menge gem. § 29a BtMG - zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht war der Auffassung, dass aufgrund der Lebenssituation unseres Mandanten keine besonderen Umstände vorliegen würden, die eine Bewährung rechtfertigen würden. Deshalb wurde die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Nach der Verurteilung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn, die Verteidigung vor dem Landgericht Berlin in der Berufungsinstanz zu übernehmen. Zu seiner damaligen Pflichtverteidigerin würde kein Vertrauen mehr bestehen. Deshalb übernahm Rechtsanwalt Dietrich die Strafverteidigung. Nach Auswertung der Ermittlungsakte besprach Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten ausführlich das weitere Vorgehen. Insbesondere zeigte er unserem Mandanten Maßnahmen auf, die in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin positiv gewertet werden würden. Insbesondere meldete sich unser Mandant zu einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme an. Weiterhin führte er regelmäßig Drogenkontrolluntersuchungen durch, die belegten, dass unser Mandant keine Drogen, insbesondere Haschisch, mehr konsumierte. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dann mehrere positive Bestätigungen präsentieren, die das Gericht bereits in der Verhandlung zu dem Ausspruch hinreißen ließen, dass unser Mandant - seine Hausaufgaben erledigt habe.? Das Landgericht Berlin konnte deshalb die Freiheitsstrafe auf ein Jahr und einen Monat absenken. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt lediglich das Mindestmaß von zwei Jahren.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerfluchtt

05. Dezember 2014: Unfallflucht - Einstellung gegen Geldauflage bei Schaden von 2.500,00 -

Die Berliner Polizei wandte sich persönlich an unsere Mandantin, weil mit einem auf unsere Mandantin zugelassen Fahrzeug am gleichen Tag ein Unfall verursacht worden war. Zeugen hatten erkannt, dass sich die Fahrerin nach dem Unfall vom Unfallort entfernt hatte. Deshalb begaben sich die Polizeibeamen unmittelbar zur Wohnanschrift unserer Mandantin. Unsere Mandantin räumte zunächst ein, dass das Fahrzeug lediglich von ihr genutzt wird. Weitere Personen würden das Fahrzeug nicht nutzen. Zum Tatzeitpunkt wollte sie aber in einem Drogeriemarkt einkaufen gewesen sein. Die Polizei forderte deshalb die Videoaufnahmen von dem Drogeriemarkt hat.

Hierbei konnte festgestellt werden, dass unsere Mandantin bereits zeitlich deutlich früher im Drogeriemarkt einkaufen gewesen war und sie somit zum Unfallzeitpunkt am Unfallort hätte gewesen sein können.

Deshalb wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben. Aufgrund des hohen Sachschadens wurde bereits in der Anklageschrift mitgeteilt, dass der Führerschein unserer Mandantin einbehalten werden soll, da die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin und dem zuständigen Richter auf und versuchte, die Beteiligen von einer Verfahrenseinstellung außerhalb der Hauptverhandlung zu überzeugen. Aufgrund des hohen Sachschadens waren weder die Amtsanwaltschaft Berlin noch das Gericht hierzu bereit. In der angesetzten Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich abermals das Gespräch. Er legte zunächst dar, warum eine Verurteilung trotz der belastenden Angaben unserer Mandantin schwierig werden könnte. Nach einer längeren Diskussion waren die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung Kindergeld

26. November 2014: Urkundenfälschung zur Erlangung von Kindergeld - Einstellung in Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten und dessen Mutter wurden Ermittlungen durch Berliner Ermittlungsbehörden geführt, weil bei der Familienkasse Berlin - Brandenburg gefälschte Ausbildungsnachweise, insbesondere ein gefälschter Ausbildungsvertrag, eingereicht worden waren. Aufgrund dieser gefälschten Belege wurden mehrere Tausend Euro Kindergeld rechtswidrig ausgezahlt. Dieser Vorgang stellte nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden eine Steuerhinterziehung und eine Urkundenfälschung dar, die unserem Mandanten und dessen Mutter zur Last gelegt wurden. Unser Mandant wandte sich unmittelbar nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich erklärte unserem Mandanten, dass es dringend erforderlich sei, keine Angaben zum Sachverhalt zu tätigen, bis Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte vorliegt.

Nach Akteneinsicht stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachweis einer Urkundenfälschung schwierig sei, da lediglich Kopien bei der Kindergeldkasse Berlin - Brandenburg vorgelegt wurden. Auch konnte aus der Ermittlungsakte nicht entnommen werden, wer die gefälschten Belege bei der Familienkasse Berlin - Brandenburg eingereicht hatte. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in einer Stellungnahme hin. Trotz dieser Stellungnahme wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von fast 5.500,00 - erlassen. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein.

Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich nochmals auf die bestehenden Schwächen der Ermittlungsakte hin. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, das Verfahren gegen Zahlung von lediglich 1.000,00 - einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung / Urkundenfälschung - Einstellung gegen geringe Geldauflage (20. November 2014)

Unser Mandant als Berliner Polizeibeamter hat bei seinem zuständigen Finanzamt eine vermeintliche Erklärung des Polizeipräsidenten in Berlin eingereicht, in welcher der Polizeipräsident arbeitsbedingte Aufwendungen unseres Mandanten bestätigt. Das Finanzamt hatte Zweifel an der Echtheit der Urkunde und fragte beim Polizeipräsidenten an. Dieser bestätigte, dass es sich bei der Bestätigung um eine Fälschung handeln würde. Gegen unseren Mandanten wurde deshalb ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung eingeleitet.

Das Amtsgericht Tiergarten erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von über 2.000,00 - wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Zu Beginn der angesetzten Hauptverhandlung wollte das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin Rechtsanwalt Dietrich zur Rücknahme des Einspruchs überreden. Rechtsanwalt Dietrich nahm den Einspruch aber nicht zurück. Vielmehr legte er dar, dass die Bestätigung inhaltlich zutreffend sei. Unser Mandant habe die Urkunde tatsächlich selbst erstellt, dann aber vergessen, sich die Bestätigung von seinem Arbeitgeber unterzeichnen zu lassen. Unser Mandant handelte somit nicht vorsätzlich. Nach einem längeren Rechtsgespräch war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 - einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung

11. November 2014: Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Freispruch

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm eine Anklage zugestellt worden war. Unserem Mandanten wurde darin vorgeworfen, als Fotograf bei einem Fotoshooting das Model sexuell genötigt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Insbesondere soll er unter Gewaltanwendung das nackte Model genötigt haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Hierbei soll er das Model geschlagen und an den Haaren gezogen haben. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich die Angelegenheit mit unserem Mandanten. Unser Mandant gab an, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sei. Insbesondere wollte das Model auch ihre Gewaltphantasien ausleben. In der Hauptverhandlung berief sich Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten auf dessen Schweigerecht. Das Model stellte sich zunächst vor Gericht als unschuldiges Opfer sexueller Übergriffe dar. Erst durch eine konfrontative Befragung konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Model die Anzeige aus Geltungssucht erstattet hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Model aufgrund von sexuellen Fotos, die im Zusammenhang mit dem Model standen, in Bedrängnis bringen. Auf die Fragen der Staatsanwaltschaft hatte das Model noch angegeben, keine Gewaltphantasien zu haben. Erst nach Vorlage der Fotos durch Rechtsanwalt Dietrich wurde ersichtlich, dass dies nicht stimmte. Aufgrund dieser Befragung sah sich das Gericht nicht mehr in der Lage, unseren Mandanten wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zu verurteilen. Er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Die Mindeststrafe einer sexuellen Nötigung beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

Beleidigung - Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen (07. November 2014)

Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Sie soll in einer E-Mail dem Hausverwalter der von ihr bewohnten Mietwohnung vorgeworfen haben, ein Betrüger zu sein. Der Hausverwalter, ein Berliner Rechtsanwalt, erklärte in einem ausführlichen Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin, dass sein Ehrgefühl und seine Reputation verletzt seien.

Nach Akteneinsicht nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur Strafverfolgungsbehörde auf.

Er konnte darlegen, dass die E-Mail im Gesamtzusammenhang eines äußerst konfrontativ geführten Zivilverfahrens über die Räumung der Mietwohnung zu sehen ist. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach im Rahmen der Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf die Bewertung von als beleidigend empfundenen Äußerungen weniger strenge Maßstäbe anzusetzen sind, empfahl er, das Verfahren einzustellen. Die Strafverfolgungsbehörde schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fachanwalt Strafrecht

Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung mangels Tatnachweis (30. Oktober 2014)

Die Staatsanwaltschaft Halle - Zweigstelle Naumburg - führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit seinem BMW auf der Bundesautobahn A9 einem vorausfahrendem Fahrzeug über einen Zeitraum von mehr als zwei Kilometern so dicht aufgefahren zu sein, dass der Vorausfahrende das Kennzeichen des auf unseren Mandanten zugelassenen BMW nicht mehr im Rückspiegel sehen konnte. Auch soll unser Mandant die Lichthupe betätigt haben, um den Vorausfahrenden zum Spurwechsel zu bewegen. Die Polizei wandte sich schriftlich an unseren Mandanten und forderte ihn auf, zu den Beschuldigungen Stellung zu nehmen.

Statt eine Erklärung abzugeben, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft Naumburg ab. Er legte da, warum ein Tatnachweis nicht zu führen sei. Insbesondere reichte die Fahrerbeschreibung des Vorausfahrenden und die Haltereigenschaft unseres Mandanten nicht für den Tatnachweis der Nötigung im Straßenverkehr aus. Die Staatsanwaltschaft Naumburg schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellt das Verfahren mangels Tatnachweis ein.