Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
2014
Fachanwalt Strafrecht: Drogen
16. Dezember 2014: Handel mit Drogen - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerfluchtt
05. Dezember 2014: Unfallflucht - Einstellung gegen Geldauflage bei Schaden von 2.500,00 -
Hierbei konnte festgestellt werden, dass unsere Mandantin bereits zeitlich deutlich früher im Drogeriemarkt einkaufen gewesen war und sie somit zum Unfallzeitpunkt am Unfallort hätte gewesen sein können.
Deshalb wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben. Aufgrund des hohen Sachschadens wurde bereits in der Anklageschrift mitgeteilt, dass der Führerschein unserer Mandantin einbehalten werden soll, da die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin und dem zuständigen Richter auf und versuchte, die Beteiligen von einer Verfahrenseinstellung außerhalb der Hauptverhandlung zu überzeugen. Aufgrund des hohen Sachschadens waren weder die Amtsanwaltschaft Berlin noch das Gericht hierzu bereit. In der angesetzten Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich abermals das Gespräch. Er legte zunächst dar, warum eine Verurteilung trotz der belastenden Angaben unserer Mandantin schwierig werden könnte. Nach einer längeren Diskussion waren die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung Kindergeld
26. November 2014: Urkundenfälschung zur Erlangung von Kindergeld - Einstellung in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich erklärte unserem Mandanten, dass es dringend erforderlich sei, keine Angaben zum Sachverhalt zu tätigen, bis Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte vorliegt.
Nach Akteneinsicht stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachweis einer Urkundenfälschung schwierig sei, da lediglich Kopien bei der Kindergeldkasse Berlin - Brandenburg vorgelegt wurden. Auch konnte aus der Ermittlungsakte nicht entnommen werden, wer die gefälschten Belege bei der Familienkasse Berlin - Brandenburg eingereicht hatte. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in einer Stellungnahme hin. Trotz dieser Stellungnahme wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von fast 5.500,00 - erlassen. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein.
Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich nochmals auf die bestehenden Schwächen der Ermittlungsakte hin. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, das Verfahren gegen Zahlung von lediglich 1.000,00 - einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung / Urkundenfälschung - Einstellung gegen geringe Geldauflage (20. November 2014)
Das Amtsgericht Tiergarten erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von über 2.000,00 - wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
Zu Beginn der angesetzten Hauptverhandlung wollte das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin Rechtsanwalt Dietrich zur Rücknahme des Einspruchs überreden. Rechtsanwalt Dietrich nahm den Einspruch aber nicht zurück. Vielmehr legte er dar, dass die Bestätigung inhaltlich zutreffend sei. Unser Mandant habe die Urkunde tatsächlich selbst erstellt, dann aber vergessen, sich die Bestätigung von seinem Arbeitgeber unterzeichnen zu lassen. Unser Mandant handelte somit nicht vorsätzlich. Nach einem längeren Rechtsgespräch war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 - einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Nötigung
11. November 2014: Sexuelle Nötigung und Körperverletzung: Freispruch
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
Beleidigung - Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen (07. November 2014)
Er konnte darlegen, dass die E-Mail im Gesamtzusammenhang eines äußerst konfrontativ geführten Zivilverfahrens über die Räumung der Mietwohnung zu sehen ist. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach im Rahmen der Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf die Bewertung von als beleidigend empfundenen Äußerungen weniger strenge Maßstäbe anzusetzen sind, empfahl er, das Verfahren einzustellen. Die Strafverfolgungsbehörde schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fachanwalt Strafrecht
Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung mangels Tatnachweis (30. Oktober 2014)
Statt eine Erklärung abzugeben, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft Naumburg ab. Er legte da, warum ein Tatnachweis nicht zu führen sei. Insbesondere reichte die Fahrerbeschreibung des Vorausfahrenden und die Haltereigenschaft unseres Mandanten nicht für den Tatnachweis der Nötigung im Straßenverkehr aus. Die Staatsanwaltschaft Naumburg schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellt das Verfahren mangels Tatnachweis ein.