Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2014

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

27. Januar 2014: Lediglich Geldstrafe im Berufungsverfahren bei Vorwurf des Raubs und der gefährlichen Körperverletzung

Unsere Mandantin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Urteil lag zugrunde, dass unsere Mandantin die Geschädigte zunächst geschlagen und dann das Handy der Geschädigten weggenommen hat. Weiterhin hatte unsere Mandantin der Geschädigten vermutlich CS-Gas ins Gesicht gesprüht, wodurch die Geschädigte zunächst nichts sehen konnte und noch über einen längeren Zeitraum brennende Augen und juckende Haut gehabt hat. Vor dem Landgericht Berlin gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung im Namen unserer Mandantin ab, wonach das Handy lediglich weggenommen worden sei, um E-Mails und SMS auszulesen. Unsere Mandantin ging davon aus, dass ihr Lebenspartner eine Beziehung zur Geschädigten unterhalten habe. Unsere Mandantin habe dann lediglich vergessen, der Geschädigten später das Handy zurückzugeben. Angaben zum verwendeten Gas / Spray machte Rechtsanwalt Dietrich nicht. Nachfragen durch das Gericht wurden durch Rechtsanwalt Dietrich nicht zugelassen. Die abgegebene Einlassung konnte durch das Landgericht Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben und unsere insbesondere wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Mandantin lediglich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen wegen einfacher Körperverletzung und Unterschlagung verurteilt. Auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wegen Verwendung von Gas / Spray konnte nicht erfolgen, weil nicht geklärt werden konnte, ob das verwendete Mittel stark gesundheitsschädlich gewesen ist.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

24. Januar 2014: Einstellung in der Hauptverhandlung bei Vorwurf der falschen Verdächtigung

Unsere Mandantin hatte ihren damaligen Arbeitgeber und Vermieter (Hausverwalter) angezeigt, weil er ihre Wohnung rechtswidrig geräumt habe. Hintergrund dieser Räumung soll gewesen sein, dass ihr damaliger Arbeitgeber eine Beziehung zu unserer Mandantin gewünscht habe. Nachdem dieser von der Heirat unserer Mandantin erfahren habe, habe er das Arbeitsverhältnis beendet und die Wohnung durch eine Firma räumen lassen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bestritten der Arbeitgeber, die weiteren Mitarbeiter der Hausverwaltung und das Räumungsunternehmen diesen Sachverhalt. Das Räumungsunternehmen gab an, durch unsere Mandantin beauftragt worden zu sein. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung ein und erhob Anklage. Unsere Mandantin meldete sich nach Anklageerhebung bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich zur Vorbereitung der Hauptverhandlung umfassend über den Arbeitgeber, die übrigen Mitarbeiter und das Räumungsunternehmen aufklären. Insbesondere wurde deutlich, dass die Mitarbeiter und das Räumungsunternehmen vom Arbeitgeber abhängig sind. Mit diesem Wissen konnte Rechtsanwalt Dietrich diese Personen in der Hauptverhandlung konfrontativ befragen. Nach diesen Befragungen benannte Rechtsanwalt Dietrich Familienangehörige unserer Mandantin als Zeugen. Da weitere Hauptverhandlungstermine somit nötig gewesen wären, war das Gericht bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.