Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2014

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

28. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, er habe im August 2013 beim Ausparken einen Verkehrsunfall mit einem Gesamtschaden von rund 2.350,00 - verursacht und sich dann entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Nach der Übernahme des Mandats beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Dabei stellte er fest, dass sich der Mandant gegenüber der Polizei selbst schwer belastet hatte, indem er angab, der alleinige Fahrer im tatgegenständlichen Zeitraum gewesen zu sein.

In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich jedoch beim Gericht Zweifel an der vom Mandanten gegenüber der Polizei geschilderten Version vom Tatablauf wecken. Es gelang ihm darzustellen, dass es auch möglich sei, dass der Mandant lediglich verhindern wollte, dass die Polizei gegen einen Familienangehörigen ermittelt. Rechtsanwalt Dietrich regte schließlich an, dass Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. In der mündlichen Hauptverhandlung wurde dieser Vorschlag vom Gericht und der Staatsanwaltschaft angenommen. Im Falle einer Verurteilung hätte unserem Mandanten Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe gedroht. Darüber hinaus wäre unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen worden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Sachbeschädigung

25. Juli 2014: Freispruch Vorwurf Sachbeschädigung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen hochwertige Elektronikartikel über die Plattform ebay versteigert und diese nach Zahlungseingang nicht ausgeliefert zu haben. Dieses Verhalten ist als Warenbetrug strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Rechtanwalt Dietrich nahm nach Übernahme des Mandats Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er konnte in einem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass den Geschehnissen keine Täuschungsabsicht, sondern unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten zugrunde lagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daraufhin wegen fehlenden Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht

23. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

Gegen unsere bereits in anderer Sache strafrechtlich in Erscheinung getretene Mandantin wurde mit Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 50,00 - verhängt, weil sie über einen Zeitraum von zehn Monaten mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben soll, ohne die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgeführt zu haben. Dadurch soll den Versicherungsträgern ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein. Ohne strafrechtlichen Beistand hätte unsere Mandantin neben der Geldstrafe in Höhe von 7.

000,00 - auch die Verfahrenskosten zu tragen gehabt. Zudem wäre die Verurteilung ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen worden.

Unsere Mandantin beauftragte jedoch Rechtsanwalt Dietrich mit der Mandatsübernahme. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und konnte durch verschiedene Anträge und Maßnahmen die Festsetzung eines frühen Hauptverhandlungstermins verhindern. Tatsächlich gelang es dem Gericht erst sechs Monate nach Erlass des Strafbefehls einen Hauptverhandlungstermin zu vereinbaren. Unsere Mandantin war zwischenzeitlich schwanger geworden und ließ sich eine schwangerschaftsbedingte Verhandlungsunfähigkeit ärztlich attestieren. Rechtsanwalt Dietrich schlug mit Verweis auf das Attest vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das daraufhin erfolgte Angebot des Gerichts, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7.000,00 - einzustellen, schlug Rechtsanwalt Dietrich aus und konnte dadurch erreichen, dass das Gericht die Geldauflage um weitere 4.500,00 - reduzierte. Unsere Mandantin muss nun lediglich 2.500,00 - an die Staatskasse zahlen und gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Sozialhilfebetrug

21. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf des Sozialhilfebetruges

Unser Mandant beantragte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (?Hartz IV?), obwohl er nebenbei Einkünfte aus einem Gewerbe als DJ erhalten haben soll. Die ihm gewährten Leistungen in Höhe von über 3.300,00 - seien ihm daher zu Unrecht gezahlt worden. Unser Mandant sollte nun die gewährten Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen. Zugleich wurde gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetruges eingeleitet. Unser Mandant und seine Lebensgefährtin erwarteten gerade ihr erstes Kind, so dass die gelegentlichen Einkünfte aus der DJ-Tätigkeit nicht ausreichten, um den Lebensunterhalt der kleinen Familie finanzieren zu können. Unser Mandant fürchtete nun, dass neben der Rückzahlungsforderung im Falle einer Verurteilung auch noch eine erhebliche Geldstrafe auf ihn zukommen würde. In dieser Lage wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt legte Rechtsanwalt Dietrich die Beweggründe unseres Mandanten dar. Dieser hat das Verfahren daraufhin eingestellt. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich zur Erleichterung unseres Mandanten erreichen, dass die an das Jobcenter zurückzuzahlende Summe um die Hälfte reduziert wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

18. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf der Fälschung eines Prüfungszeugnisses

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer gefälscht zu haben. Unter Vorlage des gefälschten Zeugnisses habe er sich dann bei einer Logistikfirma auf eine Stelle als Speditionsleiter beworben und sich dabei als - Geprüfter Technischer Betriebswirt? ausgegeben. Nach Verdachtsanfrage durch die Logistikfirma teilte die Industrie- und Handelskammer mit, dass unser Mandat bei ihr weder den Abschluss zum - Geprüften Technischen Betriebswirt? abgelegt habe noch ein entsprechendes Zeugnis auf seinen Namen ausgestellt worden sei. In der Folge wurde gegen unseren Mandanten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf Beschluss des Amtsgerichts seine Wohnung durchsucht. Daraufhin wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant steht noch am Anfang seines Berufsweges. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft in einem Schriftsatz davon überzeugen, dass der weitere Werdegang unseres Mandanten durch eine Verurteilung erheblich beeinträchtigt wäre. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin von der Erhebung einer Anklage abgesehen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Betrug

17. Juli 2014: Einstellung bei Warenbetrug

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen hochwertige Elektronikartikel über die Plattform ebay versteigert und diese nach Zahlungseingang nicht ausgeliefert zu haben. Dieses Verhalten ist als Warenbetrug strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Übernahme des Mandats Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er konnte in einem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass den Geschehnissen keine Täuschungsabsicht, sondern unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten zugrunde lagen. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daraufhin wegen fehlenden Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Btm

14. Juli 2014: Einstellung bei Verstoß gegen das BtMG - illegaler Besitz von Drogen (MDMA)

Unser Mandant wurde von einer Anwohnerin dabei beobachtet, wie er zwei Päckchen MDMA (Methamphetamine) vor herbeieilenden Polizeibeamten in einem nahen Grünstreifen versteckt haben soll. Nachdem die Polizisten darauf aufmerksam gemacht worden waren, fanden sie im Grünstreifen tatsächlich zwei Päckchen mit kristallinem Pulver. Das Landkriminalamt stellte fest, dass es sich dabei um MDMA handelte. MDMA ist derzeit eine der beliebtesten - Partydrogen? und in der Szene - nach Speed - die am zweithäufigsten konsumierte Droge. Bereits der Besitz von MDMA wird jedoch mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, nahm dieser Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf. Rechtsanwalt Dietrich zog zunächst die Angaben der siebzigjährigen Anwohnerin aufgrund deren hohen Alters in Zweifel. Außerdem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf mehrere Abschnitte der Ermittlungsakte glaubhaft darlegen, dass unser Mandant auf dem Grünstreifen keine Drogen abgelegt hatte, sondern lediglich seine Brille suchte. Darüber hinaus äußerte er begründete Zweifel darüber, dass es sich bei den vom Landeskriminalamt untersuchten Päckchen überhaupt um jene handelte, die die Polizisten auf dem Grünstreifen auffanden, da die Anwohnerin den MDMA-Päckchen eine andere Farbe zugeschrieben hatte. Nach alldem war die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.