Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2014

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Betäubungsmittelerwerb

23. Juni 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Verstoß gegen BtMG (Kokainerwerb)

Aufgrund verschiedenster Überwachungen von einer Gruppierung, welche Kokain verkauft, geriet unsere Mandantin in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ihr wurde vorgeworfen, wiederholt von dieser Gruppierung Kokain erworben zu haben. Nach Erhalt der polizeilichen Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, welcher die Verteidigung übernahm.

Rechtsanwalt Dietrich berief sich zunächst für unsere Mandantin auf ihr Schweigerecht und beantragte Akteneinsicht.

Rechtsanwalt Dietrich konnte dann anhand der Ermittlungsakte umfassend schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass die belastenden Beweismittel einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Deshalb durften die Beweismittel nicht gegenüber unserer Mandantin verwendet werden. Das Ermittlungsverfahren musste mangels Tatnachweis durch die Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Missbrauch von Kreditkarten

19. Juni 2014: Einstellung bei missbräuchlicher Nutzung einer Kundenkreditkarte

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, eine auf seinen ehemaligen Arbeitgeber ausgestellte Kundenkreditkarte missbräuchlich verwendet zu haben. Deshalb wurde gegen ihn wegen Betrugs ermittelt.

Unser Mandant hatte als Koch bei einer großen Hotelkette gearbeitet und die Karte erhalten, um entsprechende Waren einzukaufen. Mit Ende des Anstellungsverhältnisses war ihm die Berechtigung für die Nutzung der Kundenkarte entzogen worden.

Sodann soll er jedoch mit der Karte auf Kosten seines ehemaligen Arbeitgebers bei einem Lebensmittelgroßhändler über einen längeren Zeitraum Waren im Gesamtwert von über 4.100,00 - für seinen eigenen Bedarf eingekauft haben.

Bei einem Einkauf war einer Kassiererin des Lebensmittelmarktes aufgefallen, dass die Kundenkarte zwischenzeitlich gesperrt worden war. Sie hatte daraufhin die Direktion des Hotels unterrichtet und eine Personenbeschreibung abgegeben. Unser Mandant soll dann aufgrund der Personenbeschreibung von einem Mitarbeiter seines ehemaligen Arbeitgebers gegenüber der Polizei identifiziert worden sein.

Nachdem gegen unseren Mandanten aufgrund der Identifizierung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, wendete er sich hilfesuchend an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass trotz der Identifizierung in diesem Fall nicht automatisch auf unseren Mandanten als Täter geschlossen werden könne, da der ehemalige Arbeitgeber auch lediglich aufgrund der Kundenkartenummer davon ausgegangen sein könnte, dass es sich bei dem Einkäufer um unseren Mandanten gehandelt haben müsse. Da sich der Tatvorwurf somit nicht mehr auf die Identifizierung unseres Mandanten durch die Hoteldirektion stützen ließ und ein Nachweis über die Täterschaft unseres Mandanten nicht durch andere Beweismittel erbracht werden konnte, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich letztlich eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

16. Juni 2014: Einstellung des Verfahrens bei Kaufhausdiebstahl

Rechtsanwalt Dietrich konnte einer jungen Frau helfen, die in der Filiale eines großen Kaufhauses Bekleidung im Wert von fast 1.500 - entwendet haben soll. Unsere Mandantin war von zwei Ladendetektiven dabei beobachtet worden, wie sie mit mehreren Bekleidungsgegenständen eine Umkleide aufgesucht und die Kabine mit gefüllten Plastikbeuteln wieder verlassen hatte.

Die Ladendetektive hatten unsere Mandantin dann ins Büro des Kaufhauses gebeten.

Nach Aussage der Detektive hatte sich herausgestellt, dass aus den Bekleidungsstücken zudem die Sicherheitsetiketten entfernt worden waren. Durch die herbeigerufene Polizei sind dann bei unserer Mandantin eine Warenentsicherungszange und ein Seitenschneider gefunden worden.

Rechtsanwalt Dietrich konnte der Amtsanwaltschaft ein positives Bild von unserer Mandantin vermitteln. Aufgrund seiner Schilderung der besonderen Lebensumstände unserer Mandantin war die Amtsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen eine geringe Geldzahlung einzustellen und somit eine Verurteilung unserer bislang straffrechtlich nicht in Erscheinung getreten Mandantin erfolgreich abwenden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Beleidigung

12. Juni 2014:Einstellung bei Beleidigung von Berliner Polizeibeamten

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Berlin erhielt unser Mandant einen Strafzettel ausgehändigt. Diesen zerknüllte er und warf ihn den Beamten vor die Füße. Die Beamten wollten deshalb unseren Mandanten weitergehend überprüfen. Im Rahmen der Überprüfung beleidigte unser Mandant die Berliner Polizisten. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich konnte gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin darlegen, dass unser Mandant aufgrund der als ungerechtfertigt eingestuften Verkehrskontrolle sehr erregt gewesen sei. Auch hatte unser Mandant aufgrund einer Operation Schmerzen gehabt, was die Anspannung verstärkt habe. Obwohl unser Mandant bereits drei Mal strafrechtlich z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung (Landgericht Berlin)und Fahren ohne Fahrerlaubnis (Amtsgericht Tiergarten) insbesondere auch zu Freiheitstrafe verurteilt worden ist, war die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung

11. Juni 2014: Einstellung bei Fälschung eines Abiturzeugnisses

Unsere Mandantin meldete sich telefonisch in unserer Kanzlei, nachdem gegen sie durch die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet worden ist. In diesem Verfahren wurde ihr vorgeworfen, ein Abiturzeugnis gefälscht zu haben . Mit diesem gefälschten Zeugnis hatte sich unsere Mandantin an einer Universität beworben. Mittlerweile war unsere Mandantin Angestellte im öffentlichen Dienst und befürchtete dienstrechtliche Konsequenzen.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht.

Im Anschluss daran regte er nach Rücksprache mit unserer Mandantin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die Schuld unserer Mandantin nicht als hoch einzustufen wäre und das Strafverfolgungsinteresse durch Geldzahlung beseitigt werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam war mit diesem Vorschlag einverstanden und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert, da erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen gedroht haben.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Missbrauch von Schutzbefohlener

09. Juni 2014: Einstellung mangels Tatnachweis

Gegen unseren Mandanten wurde ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen geführt. Ihm wurde vorgeworfen, als Erzieher ein Kind sexuell missbraucht zu haben. Das Ermittlungsverfahren basierte auf den Angaben des Kindes. Unser Mandant bestritt gegenüber Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs. Er war aber bereits durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens nachvollziehbar stark psychisch betroffen. Die berufliche Zukunft unseres Mandanten hing von dem Ausgang des Verfahrens ab. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand von objektiven Glaubwürdigkeitskriterien gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin darlegen, dass die Aussagen des Kindes nicht der Wahrheit entsprachen und auch die Mutter des Kindes ein Interesse an der Falschbelastung hatte. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Unfallflucht

03. Juni 2014: Danksagung bei Fahrerflucht

Unserer Mandantin wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin eine Unfallflucht vorgeworfen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem persönlichen Gespräch mit der Amtsanwältin diese überzeugen, das Verfahren einzustellen. Aus einer E-Mail unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich:

- Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Sicherheit, die sie mir vermittelt haben, die war eine große Unterstützung für mich.

Sie haben ja so einen Beruf, dem man ambivalent gegenüber ist: Ich wünsche mir natürlich, dass nicht so schnell irgendetwas passiert, das mich wieder zu Ihnen in die Kanzlei führt, doch wenn, wüsste ich sofort, dass ich mich wieder bei Ihnen melden würde.?