Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2014

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Raub

29. Mai 2014: Freispruch bei Vorwurf schwerer Raub

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren erwachsenen Mandanten angeklagt, gemeinschaftlich mit einem gesondert verfolgten Jugendlichen versucht zu haben, unter Vorhalt eines Messers einen hochpreisigen Mercedes zu rauben. Der gesondert Verfolgte hatte sich gegenüber einem Autoverkäufer als Interessent ausgegeben und eine Probefahrt vereinbart. Bei diesem Treffen versuchte der gesondert Verfolgte, den Autohändler mit einem Messer ins Gesicht zu stechen, um danach das Auto zu entwenden. Der Autohändler konnte aber mit dem Mercedes flüchten. Kurze Zeit später wurde erneut ein Treffen mit dem Autohändler unter anderem Namen vereinbart. Der Verkäufer schöpfte aber Verdacht und alarmierte die Polizei.

Unser Mandant wurde dann von der Polizei dabei beobachtet, wie er gegenüber dem Verkäufer angab, der Kaufinteressent zu sein. Der gesondert Verfolgte wurde auch am Tatort entdeckt und nach einer kurzen Flucht ebenfalls festgenommen. Hier gab er an, dass er als Jugendlicher durch unseren erwachsenen Mandanten gezwungen worden sei, das Fahrzeug zu rauben. Bei dem ersten Versuch habe unser Mandant in unmittelbarer Tatortnähe gestanden und das Geschehen beobachtet. Durch die Polizei konnte eine umfangreiche Kommunikation zwischen unserem Mandanten und dem gesondert Verfolgten über Handys festgestellt werden.

Unser Mandant bestritt, etwas von einem Raub gewusst zu haben. Vielmehr ließ er sich so ein, dass ihm der gesondert Verfolgte lediglich in Aussicht gestellt habe, dass er eine Probefahrt mit dem Mercedes unternehmen könne. Der mittlerweile rechtskräftig verurteilte gesondert Verfolgte blieb vor Gericht weiterhin dabei, dass er nur aufgrund der Drohungen unseres Mandanten die Tat begangen habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte den gesondert Verfolgten aber in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Aufgrund dieser Widersprüche sprach das Gericht unseren Mandanten frei. Gedroht hatte eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

27. Mai 2014: Einstellung in Berufungsinstanz

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, der Geschädigten auf einem Parkplatz aufgelauert und diese dann verprügelt zu haben. Hierbei soll unsere Mandantin die Geschädigte wiederholt ins Gesicht geschlagen und mit Tritten gegen den Kopf getreten haben. Auch soll unsere Mandantin die am Boden liegende Geschädigte an den Haaren gezogen und dann den Kopf auf den Bürgersteig gestoßen haben. Unmittelbar nach der Tat soll zunächst die Gefahr bestanden haben, dass die Geschädigte querschnittsgelähmt sei. Vor dem ersten Termin vor dem Amtsgericht Tiergarten bot der zuständige Richter im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von einem Jahr an. Diese Strafe wurde durch Rechtsanwalt Dietrich abgelehnt.

Im Rahmen einer Konfliktverteidigung stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge und gab unzählige Stellungnahmen ab. Es mussten deshalb 10 Verhandlungstage durchgeführt werden. Das Amtsgericht verurteilte unsere Mandantin auch ohne Geständnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsinstanz konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von lediglich 500,00 - überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung und Betrug

22. Mai 2014: Einstellung bei Schwarzfahren

Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle in Berlin übergab unser Mandant einen Fahrschein, welcher nach Einschätzung des Kontrollpersonals manipuliert gewesen sei. Der Fahrschein sollte doppelt entwertet gewesen sein. Diese Auffassung wurde durch die Berliner Polizei - Landeskriminalamt - geteilt.

Unser Mandant bestritt den Tatvorwurf und gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, dass er diesen Fahrschein mit den erkennbaren Farbspuren an einem Automaten gekauft habe. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb an die zuständige Amtsanwältin.

In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwältin davon überzeugen, dass man nicht beweisen könne, woher die Farbspuren stammen. Deshalb wurde das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Owi / Geschwindigkeitsüberschreitung

14. Mai 2014: Einstellung mangels Fahrernachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der Bundesautobahn A100 in Berlin die zulässige Geschwindigkeit um 24 km/h überschritten zu haben. Der Halter des Tatfahrzeuges hatte gegenüber der Polizei unseren Mandanten als Fahrer benannt. Ein Abgleich des Blitzfotos mit dem beim Einwohnermeldeamt hinterlegen Foto unseres Mandanten bestätigte nach Auffassung des Polizeipräsidenten Berlin die Angaben des Halters. Deshalb wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, in welchem ein Bußgeld in Höhe von 80,00 - festgesetzt wurde. Dieses Bußgeld hätte zu einem Punkt im Fahreignungsbewertungssytem in Flensburg geführt.

Aufgrund einer Empfehlung seiner Rechtsanwältin meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf verschiedene Mängel im Messvorgang hinweisen. Auch zweifelte er die Qualität des Blitzfotos an. Das Blitzfoto hatte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht die Qualität, um sicher einen Fahrer zu bestimmen. Der in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten vernommene Halter konnte sich nicht mehr zuverlässig an den Vorfall erinnern. Das Gericht schloss sich schließlich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

28. April 2014: Geldstrafe trotz doppelten Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin war bereits 10 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In den beiden letzten Verfahren hatte sie jeweils wegen Diebstahls eine Bewährungsstrafe erhalten. Nach einem erneuten Diebstahl wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Gespräch konnte sich Rechtsanwalt Dietrich davon überzeugen, dass unsere Mandantin nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstahlstaten begangen hat. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb unsere Mandantin an eine Psychologin. In einem umfangreichen Schriftsatz an das Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich die Lebensgeschichte unserer Mandantin da. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht überzeugen, lediglich eine Geldstrafe zu verhängen. Typische Folge eines doppelten Bewährungsbruchs wäre die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewesen. Die Verhängung einer Freiheitstrafe ohne Bewährung hätte zu einem Widerruf der Bewährung in den beiden anderen Verfahren geführt. Unsere Mandantin war über das erzielte Ergebnis sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

03. April 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Unfallflucht

Rechtsanwalt Dietrich übernahm in einem Ermittlungsverfahren der Amtsanwaltschaft Berlin die Verteidigung des Beschuldigten. Diesem wurde vorgeworfen, sich nach einem von ihm verschuldeten Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Den Unfall hatte ein Zeuge beobachtet. Der Zeuge hatte den Fahrer des Unfallfahrzeuges wahrgenommen und konnte diesen gegenüber der Polizei beschreiben. Unser Mandant war der Halter des Unfallfahrzeuges. Aufgrund von Hausermittlungen hatte die Polizei herausgefunden, dass die Beschreibung des Zeugen auf unseren Mandanten passen könnte.

Zunächst klärte Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten darüber auf, dass er nicht verpflichtet sei, mit seinem PKW bei der Polizei zu erscheinen. Die Polizei suchte deshalb mehrere Monate vergeblich nach dem Fahrzeug. Im Rahmen einer sogenannten Konfliktverteidigung legte Rechtsanwalt Dietrich gegen alle polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Maßnahmen Rechtsmittel ein. Aufgrund dieser Rechtsmittel verzögerte sich das Verfahren und es konnte mit dem Zeugen erst nach 1 ½ Jahren eine Videogegenüberstellung durchgeführt werden. Der Zeuge konnte in dieser Gegenüberstellung unseren Mandanten nicht als Fahrer identifizieren. Deshalb musste das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten durch die Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweis eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht

14. März 2014: Bewährung im Berufungsverfahren

Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Unser Mandant hatte vor einem Imbiss den Besitzer des Imbisses mit einem Messer angegriffen und am Hals verletzt. Die Strafe wurde durch das Amtsgericht nicht zu Bewährung ausgesetzt, da unser Mandant bereits zehn Mal - insbesondere auch zu mehrjährigen Freiheitsstrafen ohne Bewährung - verurteilt worden war.

Zum Tatzeitpunkt stand unser Mandant unter Führungsaufsicht.

Im Berufungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Tat bereits mehr als ein Jahr zurückliegen würde und sich die Lebensumstände unseres Mandanten deutlich verbessert hätten. Das Landgericht Berlin hob deshalb das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten auf und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung ausnahmsweise nochmals zu Bewährung ausgesetzt wurde.