Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2014

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Anlagebetrug

07. März 2014: Verfahrenseinstellung bei Anlagebetrug mit Schaden von über 500.000,00 -

Unsere Mandantin war die Geschäftsführerin einer GmbH, welche Finanzprodukte vertrieb. Der Sohn unserer Mandantin schloss im Namen der GmbH über einen Zeitraum von zwei Jahren viele Verträge mit Anlegern. Aufgrund der Verträge überwiesen die Anleger an die GmbH über 500.000,00 - . Die vereinnahmten Gelder wurden nicht entsprechend der Verträge angelegt. Vielmehr verschwand ein Großteil des Geldes auf verschiedenen von unserer Mandantin eröffneten Konten.

In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin berief sich unsere Mandantin auf ihr Schweigerecht.

In einer mehrtägigen Hauptverhandlung befragte Rechtsanwalt Dietrich die Anleger. Insbesondre sollten sie darlegen, welche konkreten Handlungen unsere Mandantin vorgenommen habe. Im Ergebnis wandten sich die Anleger erst mit Beschwerden an unsere Mandantin bezüglich der mangelnden ¬¬Rückzahlung der Beträge. Beim Vertragsabschluss war sie nicht anwesend. Im Rahmen der Beschwerden vertröstete unsere Mandantin regelmäßig die Anleger. Rechtsanwalt Dietrich legte deshalb vor dem Landgericht Berlin dar, dass nicht auszuschließen sei, dass unsere Mandantin auch als Geschäftsführerin keine Kenntnis von der Vertragsgestaltung und Vertragsausführung hatte.

Das Landgericht Berlin war deshalb bereit, dass Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung von 300,00 - einzustellen. Gedroht hatte eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Trunkenheit im Verkehr

05. März 2014: Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nach Trunkenheitsfahrt

Unsere Mandantin wurde aufgrund einer unsicheren Fahrweise und mehrerer Fahrfehler durch die Berliner Polizei im Straßenverkehr angehalten und kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle wurde unsere Mandantin auch auf Alkohol untersucht. Es wurde festgestellt, dass unsere Mandantin unter dem Einfluss von Alkohol gefahren ist. Deshalb wurde bereits durch die Polizei der Führerschein einbehalten und ein Ermittlungsverfahren wegen Alkohol am Steuer eingeleitet.

Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit der zuständigen Amtsanwältin.

Er wies insbesondere darauf hin, dass es aufgrund des Zeitablaufs zwischen der Fahrt und der Blutentnahme nicht mehr sicher geklärt werden könne, welche Alkoholisierung unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt gehabt habe. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Fahrfehler nicht auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen seien. Die Amtsanwältin war zunächst bereit, die Fahrerlaubnis wieder auszuhändigen. Sie bestand aber auf einer Anklage. Nach Anklageerhebung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals gegenüber dem Gericht dar, warum der Nachweis einer Alkoholisierung und etwaiger alkoholbedingten Fahrfehler nicht möglich sei. Das Gericht lehnte deshalb die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Warenkreditbetrug

28. Februar 2014: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf des Warenkreditbetrugs

Unserem Mandaten wurde vorgeworfen, in einem Teppichgeschäft einen hochwertigen Teppich gekauft und mit einer EC-Karte incl. Unterschrift auf dem Kassenbon bezahlt zu haben, obgleich das Bezugskonto nicht die erforderliche Deckung aufwies. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von unserem Mandanten beauftragt worden war, beantragte er Akteneinsicht und empfahl unserem Mandanten, sich nicht weiter zum Tatvorwurf zu äußern.

Im Beratungsgespräch in unseren Kanzleiräumen teilte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit, dass mehrere Personen über das betroffene Girokonto verfügungsbefugt waren.

Nach Durchsicht der Verfahrensakte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass die Unterschrift auf dem Kassenbon weder unserem Mandanten noch einem seiner verfügungsbefugten Angehörigen eindeutig zuzuordnen war. Zudem ergab sich aus der Akte nicht, ob unser Mandant Kenntnis von der fehlenden Kontendeckung hatte, weshalb Zweifel an der Täuschungsabsicht unseres Mandanten bestanden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daher unter Hinweis auf obige Punkte die Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren eine Woche später antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Verkehrsrecht

20. Februar 2014: Freispruch vom Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis

Unserem Mandant wurde eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zugestellt. Dieser Anklage lag zugrunde, dass unser Mandant bei einer Verkehrskontrolle einen polnischen Führerschein vorgelegt hatte. Da unserem Mandanten wegen Drogenkonsums die deutsche Fahrerlaubnis in Deutschland in der Vergangenheit entzogen worden war, wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach der Anklageerhebung wurde Rechtsanwalt Dietrich beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich versuchte bereits in einem Vorgespräch den zuständigen Richter davon zu überzeugen, dass Deutschland aufgrund von europarechtlichen Vorgaben verpflichtet sei, die polnische Fahrerlaubnis anzuerkennen. Der Richter teilte diese Auffassung nicht. Es wurden dann an zwei Tagen Gerichtsverhandlungen durchgeführt, in welchen Rechtsanwalt Dietrich entsprechende Entscheidungen vorlegte. Am Ende des zweiten Hauptverhandlungstages konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich das Gericht überzeugen und unser Mandant wurde freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Btm

14.02.2014: Arbeitsauflage bei Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Unser Mandant hatte als Heranwachsender wiederholt Haschisch und Amphetamine verkauft. Als ein Konsument von der Polizei durchsucht wurde, gab dieser an, die mitgeführten Drogen bei unserem Mandanten gekauft zu haben. Bei der im Anschluss durchgeführten Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei erhebliche Mängen an Haschisch und MDMA. Das Haschisch und das MDMA hatten jeweils die Grenze zur nichtgeringen Menge deutlich überschritten. Das Betäubungsmittelgesetz sieht für einen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens arbeitete unser Mandant auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich eng mit der Jugendgerichtshilfe zusammen. Aufgrund der Menge an aufgefundenen Drogen wurde Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit dem zuständigen Jugendrichter auf. Diesen konnte Rechtsanwalt Dietrich davon überzeugen, dass sich der Lebenswandel unseres Mandanten deutlich verbessert hatte. Insbesondere habe er eine Ausbildung angefangen und sich von seinem damaligen Freundeskreis distanziert. Deshalb wurde unser Mandant in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten lediglich verwarnt und ihm aufgegeben, 40 Stunden gemeinnützige Arbeiten zu verrichten.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Sexualdelikte

01. Februar 2014: Einstellung des Verfahrens bei Vorwurf der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, eine junge Frau dadurch belästigt zu haben, dass er vor ihren Augen exhibitionistische Handlungen vorgenommen habe. Die junge Frau hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass unser Mandant vor ihrem Wohnhaus stand und dort zunächst auf den Gehweg uriniert haben soll. Als die Zeugin zu ihrem Auto lief und dabei in Richtung unseres Mandanten schaute, soll er seinen Penis in die Hand genommen und begonnen haben zu masturbieren, woraufhin die Zeugin den Polizeinotruf wählte. Gegen unseren Mandanten ist aufgrund der Anschuldigung durch die Zeugin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ging hervor, dass der Tatvorwurf gegen unseren Mandanten ausschließlich auf den unbestätigten Angaben der Zeugin beruhte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin daher davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Zur Zufriedenheit unseres Mandanten konnte so auch eine öffentliche Verhandlung vermieden werden, in der unser Mandant sonst hätte erscheinen müssen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Körperverletzung / häusliche Gewalt

31. Januar 2014: Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung bei Vorwurf der Körperverletzung

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einen Strafbefehl erhalten hatte. In diesem wurde ihm zur Last gelegt, seine (Noch) Ehefrau mit der Faust ins Gesicht und ihren Kopf gegen einen Türrahmen geschlagen zu haben. Die Ehefrau hatte ein ärztliches Attest eingereicht, in welchem eine Beule und Hämatome festgestellt worden sind. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. In Vorbereitung der Hauptverhandlung besprach er dann umfangreich die Lebenssituation unseres Mandanten. Insbesondere war von Bedeutung, dass die Ehefrau nach Auffassung unseres Mandanten an einer bisher nicht ärztlich diagnostizierten Borderline - Störung erkrankt ist. Nach der konfrontativen Befragung der Ehefrau vor Gericht kündigte Rechtsanwalt Dietrich an, zahlreiche Beweisanträge zu stellen. Insbesondere sollten weitere Zeugen bestätigen, dass die Ehefrau an einer Borderline - Störung leidet. Alternativ bot Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung von 300,00 - ohne Schuldeingeständnis einzustellen. Hierzu war das Gericht aufgrund der angekündigten Beweisanträge bereit.