Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2015

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

07. Dezember 2015: Betreiben einer Drogenküche - Einstellung des Verfahrens nach Anklageerhebung

Nachdem ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Berlin-Friedrichshain entdeckt hatte, dass in die Nachbarwohnung eingebrochen worden war, alarmierte er die Polizei. Als diese am Tatort erschien, war der Einbrecher längst entschwunden. Allerdings bemerkten die Polizisten in der Wohnung erhebliche Mengen verschiedenster Betäubungsmittel wie Cannabis, Morphin und anderer synthetischer Drogen. Zudem wurden zahlreiche Geräte aufgefunden, die zur Herstellung von Drogen eingesetzt werden konnten. In der Folge stellte die Polizei neben den Betäubungsmitteln u. a. Reagenzgläser, chemische Lösungen, Pipetten, Feinwagen, Schutzbrillen u. ä. sicher.

Das Durchsuchungsprotokoll wies etwa einhundert laufende Nummern auf. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter gingen die Polizisten davon aus, durch Zufall auf eine Drogenküche gestoßen zu sein. Dieser Verdacht wurde dadurch verstärkt, dass die Hauptmieterin der Wohnung keinen einzigen ihr zuzuordnenden Gegenstand in der Wohnung deponiert hatte und die Polizisten zudem in einer Schublade einen von unserem Mandanten unterzeichneten Untermietvertrag über die Wohnung sowie zahlreiche Herrenbekleidungsstücke entdeckten, obgleich offenkundig niemand in der Wohnung tatsächlich wohnte.

Rechtsanwalt Dietrich, Fachanwalt für Strafrecht, schrieb nach Mandatsübernahme an die Staatsanwaltschaft und beantrage, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Er wies darauf hin, dass der Tatverdacht gegen unseren Mandanten trotz des Untermietvertrags nicht hinreichend sei, weil die Betäubungsmittel und Gerätschaften auch einer anderen Person gehören könnten.

Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nun unmittelbar mit dem Gericht in Verbindung und regte an, das Verfahren informell nicht zur Entscheidung anzunehmen und die Staatsanwaltschaft, sollte diese an ihrem Tatvorwurf festhalten, gegebenenfalls um Nachermittlungen zu ersuchen. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass in der Wohnung auch auf eine andere Person ausgestellte Flugtickets nach Amsterdam gefunden worden waren. Daher sei nicht auszuschließen, dass diese Person die Drogenküche unterhalten hatte.

Das Gericht verfuhr wie angeregt und gab die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft zurück. Diese stellte das Verfahren schließlich - so wie ursprünglich von Rechtsanwalt Dietrich beantragt - mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

03. Dezember 2015: Gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Einstellung in Hauptverhandlung

Durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen wurde Rechtsanwalt Dietrich beauftragt, eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wahrzunehmen. Der dortige Mandant hatte während der Fußballweltmeisterschaft auf der Fanmeile in Berlin eine Handfackel in Form eines Bengalischen Lichts ohne deutsche Zulassung gezündet. Da sich unser Mandant in einer großen Menge von Zuschauern befunden haben soll, wurde das Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) geführt. Unser Mandant erhielt einen Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurde.

Gegen diesen Strafbefehl legt die Anwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen Einspruch ein und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung der Hauptverhandlung in Berlin.

Nach Mitteilung des Rechtsanwaltes aus Nordrhein-Westfalen war das Ziel der Verteidigung, den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu widerlegen. Unmittelbar vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin und der Staatsanwaltschaft. Bereits hier wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ein Vorsatz bezüglich einer etwaigen gefährlichen Körperverletzung nicht zu führen sein wird. Auch sei unser Mandant nicht vorbestraft und somit eine Verfahrenseinstellung ein geeignetes Mittel der Verfahrenserledigung. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Polizeibeamten herausarbeiten, dass bereits der Nachweis einer etwaigen Gefährdung von anderen Personen nicht möglich ist. Insbesondere waren die Polizeibeamen ca. 50 Meter vom vermeintlichen Tatort entfernt gewesen. Beim Eintreffen am Tatort hatten bereits Ordner die Situation entschärft. Eine Identifikation der Ordner wäre sehr schwierig und langwierig geworden. Deshalb war das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant ist nun weder wegen gefährlicher Körperverletzung noch wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vorbestraft. Hierüber war er sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

24. November 2015: Untreue durch Abschluss von Stromlieferverträgen - Einstellung in der Berufungsinstanz gegen Zahlung einer Geldauflage nach mehr als dreijähriger Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin soll unser Mandant, ein Berliner Vermieter, als eingesetzter Betreuer einer dementen Mieterin in deren Namen Stromlieferverträge für sich und Angehörige abgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch Beweisschwierigkeiten, weil der Tatvorwurf zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Strafbefehls bereits 5 Jahre zurücklag und die vermeintlich Geschädigte seit vier Jahren tot war.

Rechtsanwalt Dietrich erhob deshalb gegen den Strafbefehl Einspruch.

Die nachfolgende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten führte zwar ebenfalls zu einer Verurteilung. Die Geldstrafe wurde jedoch gegenüber dem Strafbefehl bereits um zwei Drittel reduziert. Gleichwohl wollte unser Mandant eine Verurteilung nicht hinnehmen. Daher legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein und entschied, im Berufungsverfahren streitig zu verhandeln.

In der zweijährigen Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, die aufgrund zahlreicher Anträge von Rechtsanwalt Dietrich mehrfach ausgesetzt und von neuem begonnen werden musste, ging es im Wesentlichen um die Frage, ob hinreichend sicher sei, dass die Geschädigte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromverträge bereits dement war. Unser Mandant vertrat die Ansicht, die Betreute habe ihm gegenüber erklärt, sie wolle die Begleichung der Stromrechnungen zum Dank für die langjährige Betreuung durch unseren Mandanten übernehmen.

Das Landgericht beauftragte einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zu klären, ob die Betreute aufgrund ihrer Demenz unseren Mandanten überhaupt wirksam mit dem Abschluss von Stromlieferverträgen beauftragen konnte. In einem 27-seitigen Gutachten kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Betreute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromlieferverträge stark dement und damit nicht mehr geschäftsfähig war. Dies würde die Strafbarkeit unseres Mandanten begründen.

Nach Zustellung des Gutachtens legte Rechtsanwalt Dietrich in einem eigenen Schriftsatz dar, dass der Gutachter in Wirklichkeit nicht in der Lage sei, den Demenzverlauf der Betreuten aus den Kranken- und Verfahrensakten zu rekonstruieren. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich dem Gutachter nach, an mehreren Stellen im Gutachten voreingenommen vorgetragen zu haben. Im Ergebnis lehnte er den Gutachter in der Hauptverhandlung wegen Befangenheit ab. Das Gericht kam dem nach einiger Diskussion auch nach. Da nunmehr seit Zustellung des Strafbefehls bereits über drei Jahre konfrontativer Hauptverhandlung vergangen waren, hatte das Landgericht ein Einsehen und stellte das Verfahren auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr zufrieden, dass er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

18. November 2015: Freispruch vom Vorwurf der Bedrohung

Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in welchem ihm vorgeworfen wurde, in einem Wohnhaus eine andere Mieterin mit der Äußerung, sie und ihre Kinder umzubringen, bedroht zu haben. Rechtsanwalt Dietrich erhob gegen den Strafbefehl Einspruch. In der Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er legte dar, dass es wiederholt zu Streitigkeiten zwischen der Anzeigenerstatterin und unserem Mandanten gekommen war. Der angeklagte Sachverhalt sei erfunden und die Anzeige lediglich aus Rache erfolgt. In der Vernehmung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant schließlich freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

13. November 2015: Lediglich Geldstrafe wegen unerlaubten Handel mit Arzneimitteln trotz wiederholten Bewährunsbruchs

Unser langjähriger Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, mit verschreibungspflichtigen Medikamenten Handel getrieben zu haben. Unser Mandant wurde durch die Berliner Polizei beobachtet, wie er am U-Bahnhof Kottbusser Tor verschreibungspflichtige Tabletten verkauft hat. Nach der Festnahme wurden noch über 200 Tabletten bei unserem Mandanten aufgefunden. Problematisch war, dass unser Mandant bereits 16 Mal, z.B. wegen Diebstahls, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Falsche uneidliche Aussage und Strafvereitelung verurteilt worden ist. Weiterhin stand er unter Bewährung. In der Bewährungszeit wurde er insbesondere wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beleidung zwei Mal verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich konnte aber darlegen, dass unser Mandant sich stabilisiert hatte und nicht mehr zu erwarten sei, dass zukünftig weitere Straftaten begangen werden. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

05. November 2015: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant hatte für 500,00 - ca. 50 Gramm Marihuana erworben, um damit Handel zu treiben. Im Rahmen einer durchgeführten Hausdurchsuchung hatte unser Mandant das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unnötigerweise eingeräumt. Er hoffte, dass sich das Verfahren aufgrund seines umfassenden Geständnisses erledigen würde.

Nach Erhalt der Anklageschrift beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich besprach nach erfolgter Akteneinsicht die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter und dem Staatsanwalt.

Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres bisher nicht vorbestraften Mandanten handeln würde. Auch konnte Rechtsanwalte Dietrich den zuständigen Richter und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen würde und ohne ein Geständnis die Tataufklärung schwierig bis unmöglich gewesen wäre. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 1.500,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

27. Oktober 2015: Untreue durch Einbehalten von Milchgeld mit fünfstelliger Schadenssumme - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, nachdem sie eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin erhalten hatte. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, als Schulsekretärin über einen Zeitraum von etwa vier Jahren das von den Schülern in Empfang genommene Milchgeld nicht in voller Höhe an den Schulträger ausgezahlt, sondern unberechtigt einbehalten zu haben. Zur Verschleierung dieser Handlungen soll unsere Mandantin die Milchgeldabrechnungen unvollständig und fehlerhaft erstellt und darüber hinaus durch eigenhändig erstellten Aushang den Preis für das Milchgeld angehoben haben, ohne dass der Milchzulieferer hierfür eine Veranlassung gegeben hätte.

Insgesamt soll ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden sein.

Nach Durchsicht sowohl der Akte als auch der Anklageschrift konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Fehler feststellen. Insbesondere listete die Anklageschrift mehrere Tathandlungen auf, die sich zudem gegen verschiedene Rechtsgüter gerichtet haben sollen, und summierte die unterstellten Einzelschäden zu einem Gesamtschaden, ohne die Einzelpositionen kenntlich zu machen, sodass offen blieb, welche Handlung zu welchem Schaden geführt haben sollte. Zudem verhielt sich die Anklageschrift nicht zu dem Umstand, dass unsere Mandantin zeitweilig in Teilzeit arbeitete und damit ihre Kollegin als auch andere Angestellte der Schule Zugriff auf die Milchgeldkasse hatte.

Außerdem stellte Rechtsanwalt Dietrich ein erhebliches Mitverschulden des Arbeitgebers in den Raum, der spätestens im Rahmen der ordnungsgemäßen Erstellung eines Jahresabschlusses auf den Fehlbetrag hätte aufmerksam werden müssen, was den unterstellten Gesamtschaden erheblich gemindert hätte. Aufgrund dieser Ausführungen in der Hauptverhandlung entschied sich das Gericht, auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und mit Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Im Falle einer Verurteilung wegen Untreue mit einem derart hohen Schaden hätte unsere Mandantin zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe große Schwierigkeiten gehabt, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der den Umgang mit Geldern einschließt. Infolge der Verfahrenseinstellung gilt unsere Mandantin jedoch weiterhin als unschuldig und hat auch rasch eine neue Stelle gefunden.