Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2015

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

16. Oktober 2015: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz Bewährungsbruchs

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage wegen Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Missbrauch von Notrufen und Hausfriedensbruch erhoben.

Der Anklage lagen zwei Sachverhalte zugrunde. Beim ersten Vorfall hatte unser Mandant zunächst mit einem Baseballschläger eine Kellnerin genötigt, ihren Chef in die Kneipe zu bestellen. Beim Eintreffen des Chefs soll unser Mandant versucht haben, den Chef mit dem Baseballschläger zu schlagen. Unser Mandant wurde durch mehrere Personen überwältigt und schließlich der Polizei übergeben.

Beim zweiten Vorfall soll unser Mandant ohne Grund den Notrufschalter im öffentlichen Nahverkehr betätigt haben. Trotz Aufforderung, den Bahnhof zu verlassen, hat sich unser Mandant nicht entfernt und wurde schließlich von der Polizei mitgenommen.

Unser Mandant wurde bereits seit 2005 zehn Mal strafrechtlich, insbesondere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wiederholt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte bereits mehrmals im Gefängnis gesessen. Aktuell stand unser Mandant wegen Körperverletzung unter Bewährung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, den Tatkomplex BVG aufgrund der zu erwartenden Strafe wegen des Kneipenfalles einzustellen. Im Kneipenfall gab Rechtsanwalt Dietrich die Erklärung ab, dass unser Mandant mit dem Baseballschläger niemanden schlagen, sondern nur drohen wollte. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich wegen Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Strafe konnte aufgrund des Vorlebens nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in der letzten Zeit stabilisiert habe. Insbesondere habe er nun eine Festanstellung und eine neue Lebenspartnerin. Das Landgericht war deshalb bereit, die verhängte Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Fachanwalt Strafrecht: Unterhaltspflichtverletzung

12. Oktober 2015: Unterhaltspflichtverletzung - Freispruch

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Ehefrau angezeigt, nach der Scheidung keinen Unterhalt an die zwei gemeinsamen Kinder zu zahlen. Die Ehefrau verwies insbesondere darauf, dass unser Mandant Geschäftsführer von über 10 Firmen sei und mehrere Autos fahren würde. Vor dem Familiengericht würde er sein Einkommen verschleiern und deshalb müsse die Unterhaltsvorschusskasse einspringen. Aufgrund dieser Angaben fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei unserem Mandanten statt in welchen zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Ein Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft Berlin arbeitete diese Unterlagen auf.

Es erfolgte schließlich aufgrund dieser Auswertung eine Anklage, in welcher unserem Mandanten vorgeworfen wurde, sich seit 2010 seiner Unterhaltsverpflichtung zu entziehen.

Im Zwischenverfahren konnte Rechtsanwalt darlegen, dass bereits nach den Ausführungen des Wirtschaftsreferenten fraglich sei, inwieweit unser Mandant von 2010 bis Ende 2012 Einnahmen erzielt habe. Deshalb wurde die Anklage lediglich ab einem Tatzeitraum von Ende 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen. Unser Mandant hatte aber seit Ende 2012 regelmäßige Zahlungen an seine ehemalige Ehefrau oder das Jugendamt gezahlt. In einer zweitägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht, diese Zahlungsvorgänge nachzuvollziehen. Da letztlich nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant umfassende Zahlungen geleistet hatte, wurde er am Ende des zweiten Hauptverhandlungstages auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Hierüber war der während des gesamten Verfahrens im Gerichtssaal anwesende Ex-Schwiegervater - im Gegensatz zu unserem Mandanten - nicht erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei / Betrug

06. Oktober 2015: Hehlerei und - Schrottfrisierung? - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. In dessen Ergebnis wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gestohlene und verunfallte Fahrzeuge aufgekauft und verwertet zu haben. So soll er den Fahrzeugen u. a. Airbag-Steuergeräte entnommen und über die Plattform ebay verkauft haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Hehlerei und Betrug strafbar.

Zudem soll unser Mandant mithilfe von Fahrzeugbriefen verunfallter Fahrzeuge gestohlene Fahrzeuge mit einer neuen Identität ausgestattet haben, um sie sodann gewinnbringend veräußern zu können.

Dies wird zumeist als - Schrottfrisierung? bezeichnet.

Im Rahmen einer Durchsuchung der Gewerberäume unseres Mandanten wurde darüber hinaus ein Motorroller gefunden, dessen Motor als gestohlen gemeldet war.

Unser Mandant nahm nach Bekanntwerden des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sogleich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und nahm Akteneinsicht. Aufgrund der zusammengetragenen Beweismittel und Indizien und weil unser Mandant in der Vergangenheit bereits wiederholt von der Polizei mit ähnlichen Delikten in Verbindung gebracht worden war, erschien eine Verurteilung im Falle einer Anklageerhebung wahrscheinlich. Daher schlug Rechtsanwalt Dietrich in einem ausführlichen Schriftsatz und einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Verfahren einverstanden und gewährte zudem absprachegemäß die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Nach Zahlung von sechs niedrigen Monatsraten wurde das Verfahren schließlich eingestellt.

Mit diesem Ergebnis war angesichts des Umfanges der in der Verfahrensakte zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft, die schließlich vier Bände füllten, zunächst nicht zu rechnen gewesen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

01. Oktober 2015: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Einstellung des Ermittlungsverfahrens trotz Schaden über 3.000,00 Euro.

Unsere Mandantin wurde beschuldigt, in der Waschanlage einer Tankstelle in Lychen/Uckermark gegen eine der Reinigungsbürsten gefahren zu sein und diese beschädigt zu haben, wodurch ein Schaden in Höhe von ca. 3.300,00 - entstanden sein soll. Sodann soll sich unsere Mandantin vom Unfallort entfernt haben, ohne die erforderlichen Feststellungen ermöglicht zu haben. Ein entsprechendes Verhalten wird als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (http://www.strafverteidiger-fahrerflucht.de/) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusätzlich drohen regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis sowie Punkte im Verkehrszentralregister.

Aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unsere Mandantin gegenüber der Polizei und dem Tankstellenbetreiber eingeräumt hatte, das Fahrzeug gesteuert zu haben. Außerdem wies ihr Fahrzeug Unfallspuren auf.

Allerdings hatte den Unfallhergang selbst niemand gesehen. Auch gab es keine Videoaufzeichnungen von der Waschanlage. Rechtsanwalt Dietrich konnte so im persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin Zweifel wecken, ob die Bürste tatsächlich durch einen Aufprall beschädigt wurde. Denkbar wäre es auch, dass unsere Mandantin ihr Auto lediglich außerhalb des vorgesehenen Bereichs abgestellt hatte und die Bürste erst im Waschprozess beschädigt worden ist, während der Pkw der Mandantin stillstand. Ein solches Geschehen würde keinen Unfall im Straßenverkehr darstellen, sodass auch ein Entfernen nicht strafbar wäre.

Rechtsanwalt Dietrich schlug vor, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin stimmte diesem Vorschlag zu und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Unsere Mandantin blieb unbestraft und im Besitz ihrer Fahrerlaubnis und erhielt auch keine Punkt im Verkehrszentralregister.

Da unsere Mandantin ihren Führerschein erst auf Probe hatte, war sie hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

28. September 2015: Unterschlagung von ca. 40.000,00 - - Freispruch

Unserem Mandanten wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vorgeworfen, im Rahmen eines Open-Air-Festivals mit der Betreuung des Barbereichs betraut und sämtliche Getränkeeinnahmen in Höhe von ca. 40.000,00 - einbehalten und nicht an den Veranstalter ausgezahlt zu haben. Ein solches Verhalten ist als Unterschlagung strafbar und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Nach Zustellung des Strafbefehls nahm unser Mandant Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und bereitete mit dem Mandanten für die Hauptverhandlung eine geeignete Einlassung vor, die Rechtsanwalt Dietrich zu Beginn der Hauptverhandlung verlas. In dieser Einlassung setzte sich Rechtsanwalt kritisch mit dem Tatvorwurf auseinander. Rechtsanwalt Dietrich stellte in Abrede, dass unsere Mandant Gelder einbehalten hatte. Zudem legte er dar, dass sich die behaupteten Einnahmen aus Getränkeverkäufen nicht belegen ließen und die Schadenshöhe folglich unbekannt blieb.

Der Hauptbelastungszeuge hatte im Ermittlungsverfahren bei der Polizei eine gute Aussage gemacht und zahlreiche Belege vorlegen können, die unseren Mandanten schwer belasteten. Im Wege einer konfrontativen Befragung konnte Rechtsanwalt Dietrich in der nachfolgenden Vernehmung des Hauptbelastungszeugen diesen in zahlreiche Widersprüche verstricken, sodass die Aussage dem Gericht für eine etwaige Verurteilung nicht mehr zur Verfügung stand.

Nach alldem hatte das Amtsgericht unseren Mandanten vom Vorwurf der Untreue freizusprechen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

18. September 2015: Urkundenfälschung - Bewährungsstrafe trotz einschlägigen Bewährungsbruchs

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem er verhaftet worden war. Er hatte mit einem gefälschten Pass zwei Konten eröffnet, um über diese Konten illegale Gelder zu erhalten. Man hatte unseren Mandanten aufgrund von Fingerabdrücken auf den Kontounterlagen und anhand von Fotos identifiziert. Unser Mandant hatte die Taten innerhalb von zwei Wochen nach seiner letzten Verurteilung begangen. Hintergrund dieser Verurteilung waren gleichartige Taten. Unser Mandant hatte hier eine zehnmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Davor wurde unser Mandant bereits 11 Mal, z.B. wegen Betruges, Drogenbesitzes, Wohnungseinbruchsdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war im Ermittlungsverfahren nicht bereit, unseren Mandanten haftzuverschonen. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung von mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe und Fluchtgefahr aus. Unser Mandant war bereits über längere Zeit nicht polizeilich gemeldet. Nach Anklagerhebung vor dem Schöffenbericht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin. Insbesondere legte er dar, dass nicht mit einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren zu rechnen sei. Deshalb wurde die Anklage lediglich vor dem Strafrichter eröffnet. Auch konnte nicht von einer Fluchtgefahr ausgegangen werden, da sich unser Mandant bei Verwandten anmelden konnte. Deshalb war das Gericht bereit, unseren Mandanten haftzuverschonen. Nach der Entlassung aus der Haft kümmerte sich unser Mandant auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich um eine Weiterbildungsmaßnahme. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich die Lebenssituation unseres Mandanten deutlich verbessert habe, er nun regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind hält und die Weiterbildungsmaßnahme durchführt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten deshalb lediglich zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Erschleichen von Leistungen

03. September 2015: Wiederholtes Erschleichen von Leistungen - Einstellung trotz Vorverurteilung in Königs Wusterhausen

Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhob gegen unsere Mandantin Anklage vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen. Ihr wurde vorgeworfen, neun Mal die S-Bahn in Berlin genutzt zu haben, ohne im Besitz einer Fahrkarte gewesen zu sein (Beförderungserschleichung). Da sie bereits wegen Schwarzfahrens in mehreren Fällen vorbestraft war, wandte sich unsere Mandantin nach Anklageerhebung an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin umfangreich auf die angesetzte Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen vor. Unmittelbar vor der Verhandlung vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem Vorgespräch zwischen dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Cottbus darlegen, dass sich die familiäre und berufliche Situation unserer Mandantin im letzten halben Jahr deutlich gebessert habe. Weiterhin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unsere Mandantin bereuen würde, schwarzgefahren zu sein. Das Gericht und die Staatanwaltschaft verschafften sich dann noch einen persönlichen Eindruck von unserer Mandantin, der entsprechend der Vorbereitung von Rechtsanwalt Dietrich positiv ausfiel. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Cottbus waren deshalb bereit, trotz der im Bundeszentralregister eingetragenen Vorstrafe wegen Schwarzfahrens das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Ableistung von lediglich 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit einzustellen.