Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2015

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

16. Juni 2015: Betrug durch Überweisung von Mietkautionen auf eigenes Konto - Einstellung des Verfahrens trotz eines Schadens von über 60.000,00 -

Unserer Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, als Angestellte einer Hausverwaltung innerhalb von etwa vier Jahren fällig gewordene Mietkautionen nicht an die berechtigten Mieter ausgezahlt, sondern deren Überweisung auf das eigene Konto sowie das Konto ihres Sohnes angewiesen zu haben. Gegenüber den Mietern soll unsere Mandantin wahrheitswidrig erklärt haben, sie habe die Kaution mit Betriebs- und sonstigen Kosten verrechnet. Den vorgesetzten Team- und Abteilungsleiter, welche die Überweisungsanweisungen gegenzeichnen mussten, soll sie unrichtig mitgeteilt haben, sie würden die Kontonummern der ehemaligen Mieter enthalten.

Dabei soll in 57 Fällen ein Gesamtschaden in Höhe von über 60.000,00 - entstanden sein. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug im besonders schweren Fall gemäß § 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1 und 2 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.

Unsere einschlägig vorbestrafte Mandantin führte die Tathandlungen auf eine psychische Erkrankung (pathologisches Kaufen, Depression) zurück. Daher unterstützte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin bei der Einholung der nötigen ärztlichen Atteste und regte eine ärztliche Begutachtung durch das Amtsgericht an. Gleichzeitig begleitete Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin im Rahmen der Therapie (Selbsthilfegruppe, Psychotherapie). Aus den eingeholten Gutachten wurde ersichtlich, dass die Tathandlungen jeweils in eine Zeit fielen, als sich unsere Mandantin nicht in Therapie befand. Aufgrund einer neuerlich angeregten Psychotherapie konnte Rechtanwalt Dietrich glaubhaft zeigen, dass unsere Mandantin nunmehr gewillt ist, in Zukunft keine Straftaten zu begehen. Zudem bestünde nach Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich die Gefahr, dass eine Hauptverhandlung gegen unsere Mandantin die bereits erzielten Therapieerfolge gefährden könnte. Da schließlich eine Überwachungspflichtverletzung durch die Vorgesetzten unserer Mandantin nicht auszuschließen war und unsere Mandantin monatliche Raten auf die Schadenssumme leistete, hielt Rechtsanwalt Dietrich trotz der hohen Schadenssumme die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für angemessen und konnte das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, diesen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen.

Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin - abgesehen von der Freiheitsstrafe - erhebliche Schwierigkeiten gehabt, nach der Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle zu finden, die den Kontakt mit zu betreuendem Vermögen umfasst. Da Rechtsanwalt Dietrich eine Verurteilung abwenden konnten und unsere Mandantin in Bezug auf die 57 Taten weiter als unschuldig gilt, hat sie jedoch rasch einen neuen Arbeitgeber gefunden.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

10. Juni 2015: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Einstellung des Verfahrens

Im Rahmen einer Polizeikontrolle wegen möglicher Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz wurden zwei Lkw-Fahrer festgestellt, die ohne Arbeitserlaubnis für unsere Mandantin, die Inhaberin einer Umzugsfirma, Umzüge durchgeführt haben sollen. Aufgrund dieses Anfangsverdachts nahm das Hauptzollamt Berlin umfangreiche und mehrjährige Ermittlungen auf, die unter anderem Hausprüfungen in der Umzugsfirma und Ermittlungen bei Auftragsvermittlern unserer Mandantin einschloss.

Da unsere Mandantin schon in einem früheren Verfahren durch Rechtsanwalt Dietrich vertreten wurde, vermied sie im Umgang mit dem Hauptzollamt entscheidende Fehler.

Infolgedessen wurde unserer Mandantin nach Abschluss der Ermittlungen lediglich vorgeworfen, mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt und für diese über einen Zeitraum von 15 Monaten bei der zuständigen Einzugsstelle keine Beitragsnachweise eingereicht zu haben, wodurch der zuständige Sachbearbeiter mangels Kenntnis des tatsächlich angefallenen monatlichen Lohns die darauf entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht einfordern konnte. Dadurch soll ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein.

Unsere - bereits vorbestrafte - Mandantin wurde sodann durch das Amtsgericht Tiergarten im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000,00 - verurteilt.

Nach Zustellung des Strafbefehls wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass infolge der langen Verfahrensdauer und aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Verhandlungsunfähigkeit der Mandantin eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.500,00 - ein angemessener Weg der Verfahrenserledigung sei. Das Amtsgericht folgte Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren entsprechend ein. Unsere Mandantin war erleichtert, dass sie gegenüber dem Strafbefehl 4.500,00 - erspart hatte und in dieser Angelegenheit keinen Eintrag in das Bundeszentralregister erhielt. Sie gilt im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Damit war angesichts der umfangreichen, beinahe vierjährigen Ermittlungstätigkeit des Hauptzollamts zunächst nicht zu rechnen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

27. Mai 2015: Körperverletzung u.a. - Geldstrafe trotz mehrfachen einschlägigem Bewährungsbruches

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm vom Amtsgericht Tiergarten zwei Anklagen zugestellt wurden. In beiden Anklagen wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gegenüber zwei ehemaligen Lebensgefährtinnen verbal und körperlich aggressiv aufgetreten zu sein. Einer der ehemaligen Lebensgefährtinnen soll er darüber hinaus noch mehrere Türen in deren Wohnung eingetreten und die Wohnung verwüstet haben. Problematisch war, dass unser Mandant bereits wiederholt strafrechtlich verurteilt worden war.

Im letzten Verfahren wurde unser Mandant durch das Amtsgericht Lübben zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten wegen Körperverletzung verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die neuen Vorwürfe stellten jeweils einen Bewährungsbruch da. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst darlegen, dass eine der Anklagen insbesondere bezüglich des Tatzeitraumes nicht hinreichend konkretisiert gewesen ist. Das Amtsgericht war deshalb bereit, dieses Verfahren einzustellen.

Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant mittlerweile fast ein Jahr gut mit einem Sozialarbeiter zusammenarbeiten würde und er erstmals seit längerer Zeit wieder ein Arbeitsverhältnis eingegangen sei. Aufgrund dieser günstigen Sozialprognose verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe. Gedroht hatten die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe und ein Bewährungswiderruf.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

21. Mai 2015: Urkundenfälschung durch falsches Siegel auf Kfz-Kennzeichen - Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen

Im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Sendemastes in Berlin-Treptow-Köpenick wurden in einer ehemaligen Industrieanlage ein Pkw aufgefunden. Eine Halteranfrage ergab zwar, dass der Pkw nicht als gestohlen gemeldet war, doch es stellte sich bei Überprüfung des Kfz-Kennzeichens heraus, dass es sich um ein Dublettenkennzeichen handelte. Außerdem waren die Siegel auf den Kfz-Kennzeichen echte, jedoch von einem anderen Kfz-Kennzeichen abgelöste Siegel. Die Polizei ermittelte in der Folge wegen Urkundenfälschung.

Als Halter des Pkw wurde unser Mandant ermittelt, der in der Vergangenheit bereits wiederholt insbesondere wegen Vermögensdelikten zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden war und unter mehrfacher Bewährung stand.

Unser Mandant machte absprachegemäß von seinem Schweigerecht Gebrauch. Rechtsanwalt Dietrich nahm nun Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf und wies darauf hin, dass man die Urkundenfälschung unserem Mandanten nicht allein deshalb zurechnen könne, weil er Halter des zugehörigen Pkw sei. Somit musste die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

15. Mai 2015: Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde von Verkehrspolizisten dabei beobachtet, wie er im Frühjahr 2014 in der Nacht auf einer Landstraße in Berlin-Treptow-Köpenick unmittelbar vor einem Bahnübergang den hinter ihm fahrenden Pkw ausgebremst haben soll, indem er bei Tempo 30 nochmals die Geschwindigkeit reduzierte und in genau jenem Moment auf die Gegenfahrbahn ausgeschert sein soll, als der hinter ihm fahrende Pkw zum Überholvorgang ansetzte. Der andere Fahrer soll nur durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß der Fahrzeuge verhindert haben können. Ein entsprechendes Verhalten kann als Nötigung im Straßenverkehr mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Nach Mandatsübernahme weckte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft mit einem ausführlichen Schriftsatz Zweifel am Nötigungsvorsatz. Er wies darauf hin, dass die Landstraße nach dem Winter regelmäßig Schlaglöcher und Bodenwellen aufwies und der Mandant die entsprechenden Stellen kennen und regelmäßig umfahren würde. Eine der Stellen soll sich unmittelbar vor dem Bahnübergang befunden haben. Das niedrige Tempo wurde auf die schlechten Sichtverhältnisse am Bahnübergang zurückgeführt. Außerdem betonte Rechtsanwalt Dietrich, dass der Fahrer des hinteren Wagens in seiner Zeugenvernehmung selbst eingeräumt hatte, zu schnell gefahren zu sein.

Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren schließlich gegen Zahlung einer niedrigen Geldbuße eingestellt. Unser Mandant gilt weiterhin als nicht vorbestraft und erhielt auch keine Punkte im Verkehrszentralregister. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

08. Mai 2015: Diebstahl von Baumaterial - Einstellung des Verfahrens

Unserer bereits vorbestraften Mandantin wurde vorgeworfen, des Nachts gemeinsam mit einem Freund eine Baustelle in Berlin-Prenzlauer Berg aufgesucht und von dieser Baumaterial entwendet zu haben. Während des Abtransports der Baumaterialien sollen beide von der Polizei angetroffen worden sein.

Nach Zustellung eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten, in welchem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich unmittelbar mit dem Amtsgericht in Verbindung und führte in einem Schriftsatz zugunsten unserer Mandantin aus, dass diese das Baumaterial nach Aufforderung durch die Polizei zurückgebracht habe und der Baufirma letztlich kein Schaden entstanden sei. Zudem hatte es die Baufirma unterlassen, Strafantrag zu stellen, weshalb eine Verurteilung nur unter der Annahme eines besonderen öffentlichen Strafverfolgungsinteresses denkbar wäre. Es gelang ihm, das Gericht davon zu überzeugen, dass es an diesem Interesse fehlen könnte.

Daher schloss sich das Amtsgericht im Ergebnis den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, die darüber hinaus deutlich niedriger als die ursprüngliche Geldstrafe angesetzt war, ein. Unsere Mandantin gilt bzgl. des Diebstahlsvorwurfs damit weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Taschendiebstahl mit Waffen

21. April 2015: Taschendiebstahl in zwei Fällen - Freispruch

Unser bereits wiederholt wegen Diebstahls verurteilter Mandant wurde angeklagt, in zwei Fällen im öffentlichen Nahverkehr in Berlin-Friedrichshain jeweils einen Taschendiebstahl begangen zu haben. Im ersten Fall betrat er mit einem bereits in dieser Sache rechtkräftig Verurteilen einen S-Bahnwaggon. Gemeinsam mit dem Mittäter soll sich unser Mandant zu einer schlafenden Person begeben haben. Der Mittäter tastete daraufhin die schlafende Person nach Wertgegenständen ab und unser Mandant soll den Tatort abgesichert haben.

Was beide nicht wussten: im Waggon waren zwei zivile Bundespolizeibeamten zur Aufklärung von Taschendiebstählen eingesetzt. Diese nahmen unseren Mandanten und den Mittäter unmittelbar im Zug fest. An dem Ort, an dem sich unser Mandant vorher befunden haben soll, fanden die Beamten mehrere Kreditkarten und Ausweise, welche aus einem weiteren Taschendiebstahl vom selben Tage stammen sollten. Beim Mitangeklagten wurde Reizgas gefunden.

Die Beamten gaben in ihren Vermerken an, dass sie gesehen haben, dass unser Mandant diese Gegenstände fallen gelassen hatte. In der Verhandlung wurde zunächst das erste Diebstahlsopfer vernommen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Befragung schließlich herausarbeiten, dass die Geschädigte einen vermeintlichen Diebstahl nicht bemerkt habe. Vielmehr sei sie zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen, da sie von einer Party in der Kulturbrauerei gekommen sei. Deshalb stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Geschädigte die Gegenstände verloren habe. Weiterhin sei zweifelhaft, ob die Beamten tatsächlich wahrnehmen konnten, wie unser Mandant die Ausweise und Karten fallen ließ. Da die Strafverfolgungsbehörden weder beweisen konnten, dass ein Diebstahl stattgefunden noch, ob und wenn ja seit wann unser Mandant die Ausweise und Karten im Besitz gehabt habe, sprach das Gericht unseren Mandanten entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin frei. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte beantragt, unseren Mandanten nur noch wegen Fundunterschlagung diesbezüglich zu verurteilen.

Beim zweiten Tatvorwurf konnten die als Zeugen vernommen Bundesbeamten aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr übereinstimmend sagen, wie unser Mandant das Tatgeschehen absichert haben soll. Rechtsanwalt Dietrich führte dagegen an, dass unser Mandant sich von etwaigen Diebstahlstaten distanzieren würde. Deshalb wurde unser Mandant auch in diesem Fall freigesprochen.