Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2016

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr / Entziehung der Fahrerlaubnis

20. Dezember 2016: Alkohol am Steuer - Ordnungswidrigkeit statt Straftat

Unser Mandant befuhr die Erkstraße in Berlin-Neukölln, als er zwei Polizeibeamten auffiel, weil seine Scheinwerfer nicht eingeschaltet waren. Im Rahmen der anschließenden Fahrerlaubnisüberprüfung bemerkten die Polizeibeamten Alkoholgeruch und glasige Augen bei unserem Mandanten, der sich zudem beim Aussteigen am Türrahmen festhalten musste und leicht schwankte. Aus diesen Gründen nahmen die Polizeibeamten eine Atemalkoholüberprüfung vor, die einen Wert von 0,44 Promille ergab. Bei der daraufhin angeordneten Blutuntersuchung wurden 0,60 Promille festgestellt. Der Führerschein wurde sogleich beschlagnahmt und unser Mandant wegen Trunkenheit im Verkehr - einer Straftat - angeklagt.

Nach Mandatsübernahme nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht auf und erwirkte einen raschen Termin zur Hauptverhandlung. Da unser Mandant Art und Zeitpunkt des Alkoholkonsums bereits gegenüber den Polizeibeamten offenbart hatte, richtete Rechtsanwalt Dietrich seine Verteidigungsstrategie an den formal-juristischen Voraussetzungen der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) aus. Während das gewöhnliche Fahren mit Alkohol am Steuer lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt, setzt die Straftat der Trunkenheit im Verkehr - sofern keine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt - zusätzlich einen Fahrfehler voraus. Polizei und Amtsanwaltschaft waren noch von einer Straftat ausgegangen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte jedoch, dass der für § 316 StGB erforderliche Fahrfehler von den Polizisten nicht festgestellt worden war.

Das Amtsgericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, sodass unser Mandant lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld verurteilt wurde. Dies hatte insbesondere zur Folge, dass ihm sein Führerschein noch im Sitzungssaal ausgehändigt werden musste. Anderenfalls hätte unser Mandant - nach Ablauf einer etwaigen Sperre - die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen müssen. Zudem hätte unser Mandant im Falle einer Verurteilung wegen einer Straftat eine empfindliche Geldstrafe zahlen müssen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / Betrug / Erschleichen von Leistungen

08. Dezember 2016: Urkundenfälschung an Trägerkarte - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde an der S-Bahn-Station Hackescher Markt in Berlin von Kontrolleuren der S-Bahn Berlin GmbH gebeten, einen Fahrausweis vorzuzeigen. Unsere Mandantin verfügte über ein Azubiticket. Allerdings war der Gültigkeitsvermerk - Gültig bis: 30.09.2016? auf der Trägerkarte offensichtlich überschrieben. Welches Datum ursprünglich dort stand, war mit bloßen Augen nicht zu erkennen.

Die S-Bahn Berlin GmbH ging von einer Manipulation an der Trägerkarte aus und erstattete Strafanzeige.

Im Rahmen einer Bewertung der Polizeiinspektion Angermünde wurde sodann mittels Mikroskopaufnahme festgestellt, dass die ursprüngliche Datumsangabe - 01.04.2016? gelautet haben müsste. Damit wäre die Trägerkarte nicht mehr gültig gewesen. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserer Mandantin daher Betrug, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen vor.

Unsere Mandantin ging zunächst davon aus, sich selbst verteidigen zu können. Sie argumentierte, dass nicht sie die Veränderung vorgenommen habe, sondern ein Auszubildender der S-Bahn-Berlin GmbH am Bahnhof Südkreuz, bei dem sie die Trägerkarte beantragt hatte. Der Auszubildende habe sich zunächst im Datum geirrt und - 01.10.2016? auf der Trägerkarte notiert, die Gültigkeitsdauer jedoch nach Bemerken des Fehlers um einen Tag verkürzt. Nach dieser Version wäre die Trägerkarte gültig gewesen. Außerdem benannte unsere Mandantin einen Zeugen der S-Bahn Berlin GmbH, der ihr gegenüber erklärt haben soll, dass dieser Azubi in der Vergangenheit viele Fehler gemacht habe.

Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte der Einlassung unserer Mandantin aufgrund der Einschätzung der Polizeiinspektion Angermünde keinen Glauben und beantragte den Erlass eines Strafbefehls. Daher beauftragte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

In der nachfolgenden Hauptverhandlung wurde der von der Mandantin benannte Zeuge gehört. Leider gab er an, sich nicht an seine Aussage erinnern zu können. Der Azubi habe stets zuverlässig gearbeitet und ein Überschreiben sei nach den Regularien der S-Bahn Berlin GmbH ohnehin unzulässig. Da eine Verurteilung aufgrund der Bewertung der Bundespolizeiinspektion Angermünde und der Aussage des von der Mandantin benannten Zeugen sehr wahrscheinlich war, besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit Gericht und Amtsanwaltschaft. Die Beteiligten einigten sich darauf, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage noch in der Hauptverhandlung einzustellen. So konnte eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung, Betrugs und Erschleichen von Leistungen verhindert werden. Somit gilt unsere Mandantin weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

28. November 2016: Körperverletzung durch Faustschlag ins Gesicht des eigenen Kindes - Einstellung des Verfahrens

Nachdem unsere Mandantin festgestellt hatte, dass ihr Sohn 20 Euro aus ihrem Sparschwein entwendet hatte, suchte sie ihn zunächst an dessen Schule und - da sie ihn dort nicht antraf - auf dem nahegelegenen Sportplatz auf und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Aufgrund der Stärke des Faustschlags stürzte der Junge in ein in einiger Entfernung befindliches Gebüsch. Da die Aggressionen noch nicht verflogen waren, zog unsere Mandantin ihren Sohn daraufhin wieder aus dem Gebüsch, nahm ihn in den Schwitzkasten und schleifte ihn einen Weg entlang, bevor ein Lehrer und eine Erzieherin dazwischen gehen konnten und den Jungen befreiten.

Gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten erklärte der Junge, dass er von seiner Mutter des Öfteren und - sonst auch härter? geschlagen werde.

Das Amtsgericht Tiergarten verhängte in einem Strafbefehl eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe. Innerhalb der Einspruchsfrist nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und bemühte sich ab diesem Moment um eine Verfahrenseinstellung.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass eine strafrechtliche Verurteilung nicht der geeignete Weg sei, um das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn zu verbessern. Vielmehr sei es hilfreich, wenn ein Familienhelfer die Familie unterstützen würde. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wäre zudem kontraproduktiv, da Geld angesichts des geringen Einkommens der Mutter, die als Verkäuferin tätig ist, ohnehin stets ein Streitthema in der Familie sei. Eine Geldstrafe in der festgesetzten Höhe würde die Situation nur verschärfen. Außerdem habe sich unsere Mandantin bei ihrem Sohn entschuldigt und sehe ihren Fehler ein. Auch habe der Sohn bei einer späteren Vernehmung kein Interesse an einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung seiner Mutter gezeigt.

Nachdem die Familienhilfe einige Wochen erfolgreich lief, entschied das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich anzunehmen und von einer Verurteilung unserer Mandantin abzusehen, um den begonnenen Prozess des Zusammenfindens von Mutter und Sohn nicht zu gefährden. Daher stellte das Gericht das Verfahren schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage, die nur noch im dreistelligen Bereich lag, ein.

Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche

23. November 2016: Geldwäsche durch Paketagenten - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz Schaden im fünfstelligen Bereich

Unser Mandant wurde über das Jobportal Monster von einer Firma kontaktiert. Die Firma erklärte, sie suche sog. Paketagenten, die an ihren Privatanschriften Pakete annehmen, umpacken und an eine angegebene Anschrift weiterversenden. Pro Paket sollte unser Mandant einen festgelegten Geldbetrag erhalten. Die Firma wolle hierdurch Logistikkosten sparen und Preisunterschiede zwischen Onlinehändlern in verschiedenen Ländern ausnutzen. Die Firma trat sehr professionell auf, führte ein telefonisches Bewerbungsgespräch mit unserem Mandanten durch und bestand darauf, einen Arbeitsvertrag zu schließen.

Selbstverständlich unterließ es die Firma zu erwähnen, dass die Pakete nicht rechtmäßig sondern mit aus Computerbetrügereien erlangten Kreditkarteninformationen bestellt worden waren. Davon hatte unser Mandant keine Kenntnis.

Entsprechend fiel er aus allen Wolken, als er von der Polizei mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert wurde. Da er sich keiner Schuld bewusst war, gab er den Polizisten umfassende Auskunft, zumal diese signalisiert hatten, eigentlich an den Hintermännern interessiert zu sein. In der Rechtspraxis können die Hintermänner jedoch in der Regel nicht belangt werden, sodass die Ermittlungsbehörden - um das Verfahren nicht umsonst betrieben zu haben - wenigstens eine Verurteilung des letzten Gliedes in der Kette anstreben. Das letzte Glied in der Kette war in diesem Fall unser Mandant. Er war sehr erstaunt, dass er, obgleich er derart kooperativ mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet und ihnen die Arbeitsweisen der Firma offengelegt hatte, vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Geldwäsche angeklagt worden war.

Nun ärgerte sich unser Mandant, dass er nicht sogleich Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich aufgenommen hatte, sondern erst nachdem er die Ermittlungsbehörden mit vielen Details seiner Tätigkeit als Paketagent beliefert hatte.

Da unser Mandant zwar gegenüber der Polizei erklärt hatte, von der rechtswidrigen Herkunft der Pakete nichts gewusst zu haben, im Übrigen aber den Tatvorwurf eingeräumt hatte, konzentrierte sich Rechtsanwalt Dietrich auf die formal-juristische Behandlung der Angelegenheit. Dabei fiel ihm auf, dass die Staatsanwaltschaft Berlin in der Anklageschrift den abstrakten Anklagesatz fehlerhaft auf den objektiven Tatbestand beschränkt hatte. Zudem hatte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten ausführlich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob unser Mandant die Herkunft der Pakete aus einer Katalogtat im Sinne des Geldwäscheparagraphen überhaupt erkannt bzw. mit der dort geforderten Leichtfertigkeit nicht erkannt hatte. Die Ermittlungsbehörden hatten eine leichtfertige Unkenntnis unseres Mandanten über die rechtswidrige Herkunft der Pakete bejaht.

Nach der von Rechtsanwalt Dietrich vertretenen und von der obergerichtlichen Rechtsprechung gestützten Auffassung gebiete jedoch das Schuldprinzip und das Bestimmtheitsgebot im Rahmen des § 261 StGB (Geldwäsche) eine strenge Auslegung als vorsatznahe Schuldform, die hier zu einer Ablehnung der Strafbarkeit führen müsse. Dem Amtsgericht Tiergarten kamen daraufhin Zweifel, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft in dieser Form zu halten wäre. So waren die Beteiligten Organe der Justiz offen für den Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Somit konnte eine Verurteilung unseres Mandanten verhindert werden. Er gilt weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

15. November 2016: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Von dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hagen wegen des Verdachts auf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften erfuhr unser Mandant von seiner Ehefrau, die daheim war, als zwei Polizeibeamte einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hagen vollstreckten und dabei Rechner, Speicherkarten und externe Festplatten einzogen. Unser Mandant nahm den angeregten Vernehmungstermin bei der Polizei nicht wahr, sondern setzte sich mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte die rechtliche Vertretung an und erhielt zeitnah Akteneinsicht.

Nach Durchsicht der Akte samt Auswertungsbericht über die beschlagnahmten Datenträger stellte sich zweierlei heraus. Zum einen konnte der Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden, weil der Hoster einer Website mit kinderpornografischen Bildern Logdaten seiner Nutzer erhoben und auf Anfrage an das BKA weitergeleitet hatte. Eine IP-Adresse konnte dabei dem Internetanschluss unseres Mandanten zugeordnet werden. Zugleich ergab der Auswertungsbericht, dass die Polizeibeamten auf den Datenträgern unseres Mandanten fast 80.000 private sowie 20.000 pornografische Bilder gefunden hatten, darunter auch Kinderpornografie gem. § 184b StGB.

Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte die Staatsanwaltschaft Hagen und besprach die Aussichten einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an eine soziale Einrichtung. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass unser Mandant aufgrund der Vielzahl der gespeicherten Bilder möglicherweise den Überblick verloren und daher keine Kenntnis vom kinderpornografischen Material auf seinem Rechner hatte. Zudem sei das Ermittlungsverfahren auch aufgrund der Wohnungsdurchsuchung im Beisein seiner Ehefrau und des in Rede stehenden Tatvorwurfs für unseren Mandanten psychisch stark belastend.

Die Staatsanwaltschaft Hagen stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu und erledigte das Ermittlungsverfahren durch Einstellung. Rechner, Speicherkarten und externe Festplatten erhielt unser Mandant zurück. Und unser Mandant gilt aufgrund der Einstellung weiterhin als unschuldig, obgleich auf den Datenträgern kinderpornografisches Material gefunden worden war.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung / gefälschtes Semesterticket / Betrug

04. November 2016: Fälschung eines Semestertickets - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Regionalexpress auf der Strecke Worms-Mainz im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle ein gefälschtes Semesterticket vorgezeigt zu haben, um so den Fahrpreis einzusparen. Durch herbeigerufene Bundespolizisten wurde unsere Mandantin zum Bundespolizeirevier Mainz verbracht. Dort fanden die Bundespolizisten bei einer Durchsuchung unserer Mandantin weitere gefälschte, abgelaufene Semestertickets. Aufgrund dieses Fundes gingen Polizei und Staatsanwaltschaft davon aus, dass unsere Mandantin bereits seit vielen Jahren mit gefälschten Semestertickets öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Mandatsübernahme Akteneinsicht und bereitete gemeinsam mit unserer Mandantin eine Stellungnahme vor. Hierin verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das freundliche und kooperative Verhalten unserer Mandantin gegenüber dem Zugpersonal. Auch verwendete unsere Mandantin kein Spezial- sondern normales Druckerpapier, was aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich für eine geringe kriminelle Energie spreche. Schließlich verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Universität Fälschungen begünstigte, da sie auf Hologramme oder sonstige Sicherheitsmerkmale verzichte. All dies spreche für eine geringe Schuld.

Die Staatsanwaltschaft Mainz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren, wie angeregt, gegen Zahlung einer Geldauflage im Ermittlungsverfahren ein. Unsere Mandantin war sehr erleichtert darüber, dass sie weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchdiebstahl

31. Oktober 2016: Einbruchdiebstahl - Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten, der eine Ausbildung im Sicherheitsgewerbe absolviert, wurde vorgeworfen, in Lübben des Nachts einen Supermarkt aufgesucht und die Eingangstür eingetreten zu haben, um sodann Produkte zu stehlen. Zum Diebstahl soll es zwar nicht gekommen sein, weil die ausgelöste Alarmanlage unseren Mandanten in die Flucht geschlagen haben soll. Jedoch soll durch den Tritt gegen die Tür ein Sachschaden in Höhe von 5.000,00 - entstanden sein.

Unser Mandant wurde von einem Nachbarn des Supermarktes beobachtet, wie er sich rasch von der Eingangstür des Supermarktes entfernte.

Der Nachbar konnte die Kleidung des Mandanten genau beschreiben. Zudem offenbarte unser Mandant gegenüber der Polizei - Täterwissen?, anstatt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt Dietrich im intensiven Austausch mit unserem Mandanten eine Stellungnahme vor. Im Ergebnis stellte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen wie folgt dar: Unser Mandant soll in dieser Nacht am Supermarkt vorbeigegangen sein, als plötzlich der Alarm losschlug. Darauf habe unser Mandant eine andere Person sich rasch entfernen gesehen und sah selbst am Supermarkt nach, was geschehen war. Aus Angst, nun selbst verdächtigt zu werden, habe sich unser Mandant nun selbst zügig entfernt. Dabei muss er beobachtet worden sein.

Unser Mandant hatte große Sorge, wegen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall verurteilt zu werden. Neben einer Freiheitsstrafe hätte ihm auch der Verlust des Ausbildungsplatzes im Sicherheitsgewerbe gedroht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich jedoch den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.