Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2017

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)

05. Mai 2017: Schwerer Diebstahl durch Wegnahme der Tageseinnahmen eines Restaurants in Höhe von rund 4.000,00 - - Einstellung des Verfahrens

Nachdem die Inhaberin eines Berliner Restaurants feststellte, dass die Tageseinnahmen vom Vortag in Höhe von etwa 4.000,00 - nicht wie erwartet im Safe lagen, rief sie die Polizei und beschuldigte unseren Mandanten, das Geld entwendet zu haben, da er als einer von sehr wenigen Kenntnis vom elekronischen Code hatte und am Vortrag für einige Stunden ungestörten Zugang zum Safe hatte. Zudem fiel der Polizei negativ auf, dass er noch am selben Tag das Arbeitsverhältnis kündigte.

Unser Mandant machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und nahm Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht und konnte so die Einlassung unseres Mandanten mit diesem gut vorbereiten. Es stellte sich heraus, dass die Inhaberin den Code für den Safe in einem Büchlein notiert hatte, das in der Nähe des Safes lag. Hiervon hatte unser Mandant zuvor keine Kenntnis gehabt. Nun konnte unser Mandant erklären, dass unter anderem ein Elektriker, der am Tattag im Restaurant tätig war, aber auch eine Kollegin, vom Code Kenntnis erlangt haben und das Geld an sich genommen haben könnten.

Somit war aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich ein Tatnachweis nicht zu führen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)

02. Mai 2017: Moped-Diebstahl - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant suchte die Kfz-Zulassungsstelle in Weimar auf, um ein Mofa anzumelden. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten stellte die Behörde fest, dass das Mofa zwei Jahre zuvor in Berlin gestohlen worden war. Um herauszufinden, von wem unser Mandant das Mofa erworben hatte, wurde unser Mandant zur polizeilichen Zeugenbefragung geladen. Dort erklärte er zur Überraschung der Polizisten, das Mofa selbst gestohlen zu haben.

Unser Mandant ging davon aus, es sei für sein Strafverfahren am besten, ehrlich zu sein, den Diebstahl zuzugeben und das Moped selbständig nach Berlin zurückzuführen, damit es dort dem ursprünglichen Halter übergeben werden konnte.

Leider hat die Amtsanwaltschaft Berlin den erheblichen und reumütigen Beitrag unseres Mandanten an der Aufdeckung der durch ihn begangenen Straftat nicht erkannt und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 1.800,00 - (90 Tagessätze), den das Amtsgericht Tiergarten erließ.

Nach Zustellung des Strafbefehls entschloss sich unser Mandant, Rechtsrat einzuholen und beauftragte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich in einem ausführlichen Schriftsatz mit den besonderen Umständen des Falls, dem Geständnis, der eigenhändigen Rückführung des Mofas und dem erheblichen Zeitablauf seit Tatbegehung auseinander. Dennoch waren das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich noch einmal ausführlich mit den Verfahrensbeteiligten die Umstände und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 800,00 - einzustellen. Nunmehr zeigten sich Amtsanwaltschaft und Amtsgericht mit der Verfahrenseinstellung einverstanden. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Danksagung eines Mandanten

30. April 2017: Strafverfahrens wegen Betruges und Untreue - Danksagung eines Mandanten wegen des positives Ergebnisses

Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten ein sehr positives Ergebnis erzielen. Hierfür hat sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich in einer E-Mail wie folgt bedankt:

?Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals herzlich bedanken! Sie haben uns erstklassig betreut und mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen! Wir werden Sie 100% weiterempfehlen und auch jederzeit erneut konsultieren (hoffen wir mal nicht negativ - ) Sie haben eine sehr angenehme Art und Sie gehen mit Ihren Klienten sehr professionell und offen um.?

Fachanwalt Strafrecht: Strafvollstreckung / Gnadengesuch

26. April 2017: Rechtskräftige Freiheitsstrafe kurz vor Strafantritt im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt

Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs, gewerbsmäßigen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Aufgrund weiterer Verurteilungen wurde die Bewährung jedoch widerrufen. Die Beschwerden hiergegen blieben ohne Erfolg. Somit stand die Vollstreckung der Freiheitsstrafe unmittelbar bevor. Unser Mandant befürchtete jeden Tag, die Ladung zum Haftantritt im Briefkasten vorzufinden.

Nun beauftragte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich, doch noch die Aussetzung zur Bewährung zu erlangen. Hierzu bietet das Gnadenverfahren Möglichkeiten. Leider hat das Gnadenverfahren - wenn es nicht mit Unterstützung einer hierauf spezialisierten Kanzlei durchgeführt wird - geringe Erfolgsaussichten.

Rechtsanwalt Dietrich nahm sich viel Zeit, mögliche Gnadengründe mit unserem Mandanten zu eruieren. Hierzu zählten unter anderem die Schwangerschaft seiner Lebensgefährtin und die Betäubungsmittelabhängigkeit unseres Mandanten. Es wurde auch besprochen, dass die Angehörigen unseres Mandanten, hier vor allem die Lebensgefährtin, einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Gnadenantrags leisten können, indem sie den Umgang mit der drohenden Inhaftierung ihres Angehörigen aus eigener Perspektive schildern.

Rechtsanwalt Dietrich konnte zunächst einen mehrmonatigen Strafaufschub erwirken, um es unserem Mandanten zu ermöglichen, eine stationäre Suchttherapie abzuschließen. Schließlich stellte er ein umfangreiches Gnadengesuch und regte zugleich an, von der Vollstreckung bis zur Entscheidung über das Gnadengesuch abzusehen.

Die Gnadenbehörde stimmte dem zu, damit unser Mandant seine wöchentlichen ambulanten Therapiesitzungen besuchen konnte. Zudem stellte es die Entscheidung um eineinhalb Jahre zurück. So konnte unser Mandant zeigen, dass er nachhaltig daran interessiert war, an seiner Sucht zu arbeiten.

Nachdem unser Mandant schließlich über eineinhalb Jahre seinen Therapieterminen nachkam, wurde er dafür mit die Aussetzung seiner Freiheitsstrafe zur Bewährung - belohnt?. Unser Mandant, aber auch seine Lebensgefährtin und alle anderen Familienmitglieder und Freunde, waren sehr erleichtert, dass unser Mandant seine Freiheitsstrafe nicht in der Justizvollzugsanstalt absitzen muss und nunmehr sozial stabilisiert ist.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Versicherungsbetrug

19. April 2017: Versuchter Versicherungsbetrug - Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Schadenfall bei seiner Versicherung angezeigt zu haben, der sich in Wirklichkeit nicht ereignet haben soll. Ein entsprechendes Verhalten wäre als Versicherungsbetrug gemäß § 263 StGB strafbar.

Dem Strafverfahren lag zu Grunde, dass unser Mandant bei der Polizei einen gegen ihn gerichteten Raub angezeigt hatte. Er schilderte den Polizeibeamten, dass an einem Geldautomaten Geld abgehoben habe und dabei von einer Gruppe arabisch aussehender Jugendlicher überfallen worden sein soll. Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Polizisten jedoch bald fest, dass ein Freund unseres Mandanten kurz zuvor einen ähnlich ausgeführten, ebenfalls gegen ihn gerichteten Raub geschildert hatte.

Weitere Recherchen ergaben, dass zahlreiche weitere Personen Opfer von Raubüberfällen geworden sein wollen, denen einer ähnlichen Begehungsweise beruhten. Somit kamen den Polizisten Zweifel auf, ob der von unserem Mandanten geschilderte Raubüberfall tatsächlich stattgefunden hatte.

Schließlich wurde im Rahmen der Ermittlungen bekannt, dass sowohl unser Mandant als auch dessen Freund etwa drei Monate vor dem behaupteten Raubüberfall eine spezielle Versicherung abgeschlossen hatten, die dem Versicherungsnehmer für den Fall eines Raubüberfalls eine Pauschale in Höhe von 3.000,00 - zuwies.

Nach Mandatsübernahme kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin. Er verwies darauf, dass die Polizei durchaus wegen Raubs ermittelt habe und es nicht auszuschließen sei, dass der Raub tatsächlich stattgefunden hate. Zudem argumentierte er, dass unser Mandant die Unfallversicherung nicht wegen der - Raub-Pauschale? abgeschlossen habe, sondern aufgrund einer anderen Vertragsklausel. Dass ausgerechnet der ebenfalls geschädigte Freund dieselbe Unfallversicherung abgeschlossen habe, die ihm nun einen Anspruch auf Zahlung von 3.000,00 - gegen die Versicherung gewährte, habe allein damit zu tun, dass der Versicherungsmakler drei Monate zuvor den gesamten Freundes- und Verwandtenkreis unseres Mandanten angerufen hatte, um seine Policen zu vertreiben.

Aufgrund dieser Einlassung sah die Staatsanwaltschaft, obwohl die Polizei bereits in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen ermittelt und Anklage erhoben hatte, erhebliche Beweisschwierigkeiten und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fachanwalt Strafreht: Strafrecht / Körperverletzung

14 April 2017: Schwere räuberische Erpressung - lediglich Sozialtraining

Unser Mandant, unterwegs mit einigen Freunden, unter denen sich auch sog. - Intensivtäter? befanden, traf an der Krummen Lanke auf eine Gruppe junger Männer, die mit einem Bierkasten den Abend begehen wollten. Nachdem unser Mandant mehrmals erfolglos darum bat, sich zwei Biere nehmen zu dürfen, steckte er sich die Biere ohne Erlaubnis ein und ging davon. Zur Rede gestellt, zog er unvermittelt einen Teleskopstock aus seiner Jacke und schlug damit einem der Feiernden auf den Kopf. Dieser erlitt eine Platzwunde. Durch den Schlag eingeschüchtert, ließen sie es auch geschehen, dass unser Mandant den Rest der Bierkiste ebenfalls mitnahm und sich rasch entfernte.

Die herbeigerufenen Polizeibeamten nahmen unseren Mandanten und dessen Freunde in der Umgebung fest.

Die Handlungen unseres Mandanten sind als schwerer räuberischer Diebstahl, schwerer Raub sowie gefährliche Körperverletzung strafbar. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht hierfür eine Mindeststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Nach Zustellung der Anklageschrift beauftragte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte unmittelbar das Gericht. Die Gespräche mit dem Gericht gestalteten sich zunächst schwierig, da unser Mandant strafrechtlich erheblich vorbelastet war. Neben mehreren Einträgen wegen u. a. gemeinschaftlichen Diebstahls, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wies der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten 8 Fälle von Körperverletzung auf. Auch die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen solle, war Gegenstand der kontroversen Unterredung, weil unser Mandant zur Tatzeit fast 21 Jahre alt war.

Im ausführlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht überzeugen, dass angesichts von Reifeverzögerungen bei unserem Mandanten nur eine Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Betracht komme. Somit war es möglich, statt einer Freiheitsstrafe lediglich eine Erziehungsmaßregel zu verhängen. Rechtsanwalt Dietrich schlug nun vor, unserem Mandanten die Teilnahme an einer sozialen Trainingsmaßnahme sowie am Kurs - Schluss mit Suff? aufzugeben, da zahlreiche Straftaten unseres Mandanten in einem Zusammenhang mit Alkohol und Drogen standen. Dem stimmten Gericht und Staatsanwaltschaft zu.

Unser Mandant war sehr erleichtert, dass ihm diese neuerliche Chance eingeräumt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Fahren ohne Fahrerlaubnis

10.April 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung gegen Zahlung einer geringen Geldbuße

Unser zur Tatzeit 19jähriger Mandant aus der Republik Moldau befuhr des Nachts mit einem von einem Freund geliehenen Pkw die Behrenstraße in Berlin. Weil er eine Sperrfläche überfuhr, wurde er von Streifenpolizisten zwecks eines verkehrsaufklärerischen Gesprächs angehalten. Auf Verlangen der Polizisten, Führerschein und Fahrzeugpapiere auszuhändigen, musste unser Mandant einräumen, dass er über eine Fahrerlaubnis nicht verfüge. Die Polizisten erklärten ihm, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat sei, die grds. mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werde. Gleichzeitig erklärten sie ihm auch, dass er als Heranwachsender im Falle eines kooperativen Verhaltens ggf. mit einer Einstellung im Wege der Diversion rechnen könne.

Unser Mandant ging somit davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Jugendstrafrecht zugrunde legen würde und das Verfahren unter Anwendung von Diversionsvorschriften nach dem Jugendgerichtsgesetz einstellen würde. Daher nahm er an, sich selbst verteidigen zu können und der Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers nicht zu benötigen.

Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft an einem Diversionsverfahren kein Interesse, sondern beantragte auf dem für sie unkomplizierteren Weg die Verurteilung im Strafbefehlsverfahren.

Endlich setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung. Dieser legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und stellte Kontakt zur Staatsanwaltschaft her. Im persönlichen Gespräch verwies er darauf, dass unser Mandant schon seit vielen Jahren in Deutschland lebe, zeitnah die Einbürgerung anstrebe und sodann eine Laufbahn bei der Bundeswehr einschlagen wolle. Aus der Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sei es daher wenig sinnvoll, ihm diesen Weg durch eine strafrechtliche Verurteilung zu verbauen. Der zuständige Staatsanwalt konnte sich so in die Lebenswirklichkeit unseres Mandanten hineinversetzen und stimmte zu, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Nun steht der Einbürgerung nichts mehr im Weg.