Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2017

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

06. November 2017: Diebstahl von 100.000 € - Einstellung des Verfahrens

Unsere Mandantin arbeitete als Putzkraft in Berlin-Charlottenburg und wurde beschuldigt, nach Beendigung ihrer Reinigungsarbeiten aus einer Wohnung 100.000 € entwendet zu haben. Laut Aussage der Mieterin der Wohnung hatte unsere Mandantin die Weisung erhalten, nach Erledigung der Arbeiten die Wohnung abzuschließen und den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen. Als die Mieterin die 100.000 € nicht mehr in ihrer Wohnung finden konnte, erstattete sie Strafanzeige wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin.

Infolge dessen beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft an, um die Ermittlungsergebnisse umfangreich sichten und auswerten zu können. Bei der gründlichen Untersuchung des Akteninhalts konnte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Unstimmigkeiten feststellen. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klar, dass nicht allein unsere Mandantin als Täterin in Frage kommt. Auch der Freund der Mieterin oder eine andere Person hätten sich Zugang zu der Wohnung verschaffen können, beispielsweise durch Erlangung des in den Briefkasten eingeworfenen Schlüssels. Auch benannte Rechtsanwalt Dietrich als Ungereimtheit den auffallend großen Abstand von fast einer Woche zwischen der angegebenen Tatzeit und der Anzeigenerstattung. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich in den Akten kein Beweis dafür befindet, dass die Mieterin die 100.000 € jemals tatsächlich besessen und in ihrer Wohnung aufbewahrt hatte. Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf diese Aspekte herausarbeiten, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unsere Mandantin nicht besteht. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweis. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

02. November 2017: Fälschung des Schulzeugnisses – Verfahrenseinstellung

Unser Mandant hatte sich als Schüler eines Oberstufenzentrums für ein Praktikum beworben und seine Bewerbungsunterlagen per E-Mail eingereicht. Bei der Durchsicht der eingereichten Dokumente stellte eine mit der Praktikumsstelle in Kontakt stehende Lehrerin fest, dass unser Mandant seine Zeugnisnoten „beschönigt“ hatte, um sich bessere Chancen auf den Praktikumsplatz zu verschaffen. Daraufhin erstattete die Schule Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen unseren Mandanten. In diesem Zusammenhang verlor unser Mandant auch seinen dortigen Ausbildungsplatz.

Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft durchgesehen hatte, beantragte er die Einstellung des Verfahrens. Rechtsanwalt Dietrich gelang es mit seinem Schriftsatz, das scheinbar eindeutige Ermittlungsergebnis begründet in Zweifel zu ziehen. Unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass bereits die Urkundenqualität des per E-Mail übersandten Zeugnisses zweifelhaft sei. Zudem wies er daraufhin, dass keinem Beteiligten ein Schaden entstanden ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.

 

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

30. Oktober 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Fälschung von TÜV-Prüfzeichen

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem ihm die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen hatte, TÜV-Prüfzeichen auf Taucherflaschen gefälscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützte ihren Tatvorwurf zunächst auf eine wohl ebenfalls gefälschte Prüfliste, die dem TÜV anonym zugespielt worden war und auf der unser Mandant als Mitarbeiter vermerkt war. Nach der polizeilichen Vernehmung eines Tauchers deuteten mehrere Umstände darauf hin, dass unser Mandant dessen Pressluftflaschen ohne erfolgte Sachverständigenprüfung mit TÜV-Aufklebern versehen hatte.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakten, die er sorgfältig studierte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich eine Schutzschrift für unseren Mandanten, in welcher er die Einstellung des Verfahrens anregte. Darin schilderte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die übliche Prozedur bei der Prüfung von Taucherflaschen, die regelmäßig in der Tauchschule unseres Mandanten bis zum nächsten Prüftermin gesammelt wurden. Rechtsanwalt Dietrich konnte dabei auf Routineabläufe hinweisen, die eine gezielte Manipulation durch unseren Mandanten unwahrscheinlich werden ließen. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der möglichen Tatbeteiligten vergrößern und dadurch die Vorwürfe gegen unseren Mandanten weiter abschwächen. Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant die Prüfung von Taucherflaschen in seiner Tauchschule zukünftig nicht weiter betreiben wolle. Auch eine Wiederholungsgefahr bestehe somit nicht. Angesichts dieser Schilderung war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, dass Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Landesjustizkasse einzustellen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

27. Oktober 2017: Warenbetrug im Wert von über 3.000 € - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant arbeitete in Brandenburg als Kassierer in einem Supermarkt. Mit seinen Angehörigen vereinbarte er, die von ihnen ausgewählten Waren an der Kasse nicht abzurechnen, sondern den Scanner der Kasse zu verdecken. Bis zur Entdeckung der Tat wurden dadurch nachweislich Waren im Wert von über 3.000 € nicht ordnungsgemäß abkassiert. Beobachtet wurde dies von mehreren Angestellten, deren Aussagen unseren Mandanten stark belasteten.

Nachdem der Supermarkt unserem Mandanten fristlos gekündigt und Strafanzeige wegen Betruges erstattet hatte, wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte nach seiner Mandatierung bei der Staatsanwaltschaft Potsdam die Ermittlungsakte an. Nach sorgfältiger Lektüre der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Potsdam, in welchem er auf entlastende Umstände hinwies. So konnte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft insbesondere die schwierige Situation unseres Mandanten klarmachen. Unter Hinweis darauf, dass unser Mandant während seiner bereits sechsjährigen Anstellung in dem Supermarkt bislang nicht negativ aufgefallen war, konnte Rechtsanwalt Dietrich in diesem Zusammenhang glaubhaft darlegen, dass die unkorrekte Abrechnung der Waren ein Fehltritt war, den unser Mandant ehrlich bedauert. Gleichzeitig wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass dem Supermarkt kein Schaden entstanden ist, da sämtliche Waren im Geschäft verblieben sind. Rechtsanwalt Dietrich betonte in seinem Schriftsatz, dass die Schuld unseres Mandanten insgesamt als gering anzusehen sei, die Konsequenzen des Strafverfahrens hingegen die berufliche Zukunft unseres Mandanten gefährdeten. Aus diesen Gründen regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich trotz des hohen Warenwertes von über 3.000 € auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25.10.2017: Einstellung bei Diebstahl eines PKW

In einem Sportstudio in Berlin Prenzlauer Berg wurden aus einem Spint das Portemonnaie und der Autoschlüssel entwendet. Als der Geschädigte nach seinem Auto vor dem Sportstudio schaute, war auch dieses verschwunden. In der Folge wurde unser 20-jähriger Mandant im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem PKW angetroffen. Nach der Ermittlungsakte hatte unser Mandant den Diebstahl gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant den Diebstahl begangen oder gegen den Polizeibeamten eingeräumt habe. Vielmehr gab Rechtsanwalt Dietrich an, dass unser Mandant den Autoschlüssel von einem Freund erhalten habe.

Auch sei nicht sicher geklärt, ob unser Mandant zum Zeitpunkt des Diebstahls überhaupt noch Mitglied in dem Fitnessstudio gewesen ist. Der Polizeizeuge war erkrankt, so dass ein Fortsetzungstermin notwendig gewesen wäre. Da sich entgegen der ursprünglichen Annahme des Gerichts das Verfahren als komplizierter herausstellte, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Alkohol am Steuer

23. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Trunkenheitsfahrt und sieben Vorstrafen

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben, weil er in Berlin Reinickendorf eine Trunkenheitsfahrt begangen hatte. Aufgrund seiner verlangsamten Fahrfahrweise ist unser Mandant von der Polizei überprüft worden. Hierbei wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,64 Promille festgestellt. Das Bundeszentralregister wies sieben Vorverurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf. In den drei letzten Strafverfahren wurde unser Mandant jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt, von denen er 1 ½ Jahre im Gefängnis absitzen musste.

Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dieterich den Verfahrensstand mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass sich unser Mandant von seinem Fehlverhalten distanzieren würde. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte unser Mandant auch Kontakt zu einem Verkehrspsychologen aufgenommen, um das bisherige strafrechtliche Fehlverhalten aufzuarbeiten. Auch konnte unser Mandant eine feste Anstellung vorweisen. Aufgrund dieser positiven Gesamtumstände war das Gericht bereit, lediglich eine Geldstrafe und nicht wie ursprünglich beabsichtigt eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

19. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen

Unser Mandant war bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Zuletzt wurde gegen ihn vom Gericht deswegen sogar eine Bewährungsstrafe verhängt. Weil unser Mandant nun befürchtete, in dem neuen Verfahren eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und eine lange Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis zu erhalten, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Anklagevorwurf trotz der belastenden Umstände abzuschwächen und die unserem Mandanten vorgeworfene Tat glaubhaft als „einmaligen Ausrutscher“ darzustellen.

Trotz der einschlägigen Vorstrafen unseres Mandanten und der nunmehr eigentlich zu erwartenden Freiheitsstrafe verhängte das Gericht nach der Einlassung durch Rechtsanwalt Dietrich lediglich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Zudem wurde keine Sperre für die Neuerlangung der Fahrerlaubnis angeordnet. Unser Mandant war über den Ausgang dieses Verfahrens sehr erleichtert.