Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2017

Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

16. Oktober 2017: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Kita-Erzieher – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant arbeitete bis zu seiner Suspendierung als Erzieher in einer Kindertagesstätte in Berlin-Schöneberg. Der Suspendierung lag die Anzeige einer Mutter bei der Polizei zugrunde. Sie behauptete, ihr Kind habe ihr mitgeteilt, unser Mandant habe vor seiner Kindergartengruppe die Hose heruntergelassen, einigen Kindern einen Klaps auf den Po gegeben und die Kinder auch „vorne“ berührt.
Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht, trug Stellungnahmen der Kitaleitung zusammen und wertete die Ermittlungsarbeit der Polizei aus. Seine Ergebnisse trug er der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz vor.
Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlich betroffenen Kindes gering sei.

Das Kind sei in seiner Entwicklung zurückgeblieben und gegenüber Erwachsenen und anderen Kindern sehr verschlossen. Es wirke teilnahmslos und zeige kaum Emotionen. Zudem hatte kein anderes der 29 Kinder der Kita-Gruppe ihren Eltern von dem unserem Mandanten vorgeworfenen Verhalten berichtet.
Auch gegenüber den Polizeibeamten habe das Kind kein Wort gesprochen. Somit beruhe der Tatverdacht allein auf den Angaben der Mutter. Nach den glaubhaften Ausführungen unseres Mandanten bestünden jedoch persönliche Differenzen zwischen unserem Mandanten und der Mutter, nachdem unser Mandant in der Vergangenheit gegenüber der Mutter deren Erziehungsmethoden kritisiert hatte. Die Anzeige bei der Polizei war offenbar die Reaktion hierauf. Aus diesen Gründen reiche die Aussage der Mutter für einen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht aus. Das Verfahren sei somit einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich dem Vortrag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Unser Mandant arbeitet mittlerweile wieder als Kitaerzieher. Im Falle einer Verurteilung hätte neben einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren auch ein Berufsverbot gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung durch Filialleiter eines Supermarktes

12. Oktober 2017: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Unser Mandant arbeitet als Filialleiter eines Supermarktes in Berlin-Mitte. Als er einen Kunden bemerkte, der möglicherweise einen Diebstahl beging, bat er ihn gemeinsam mit dem mitangeklagten Ladendetektiv in sein Büro.

Der Kunde erklärte gegenüber der Polizei, dass unser Mandant im Büro wiederholt den Kopf des Kunden gegen die Wand geschlagen und ihm mehrere Ohrfeigen versetzt habe. Der Ladendetektiv soll dem Kunden zudem mehrfach mit der Faust in die Nieren und den Magen geschlagen haben. Der Kunde erlitt eine große Platzwunde und mehrere Hämatome am Auge und im übrigen Körperbereich. Bei der anschließenden Begehung des Tatorts durch die Polizei wurden auch zahlreiche Blutflecken auf dem Boden festgestellt.

In der schriftlichen Stellungnahme erklärten sowohl unser Mandant als auch der Ladendetektiv übereinstimmend und noch ohne anwaltlichen Beistand, der vermeintliche Ladendieb habe fliehen wollen und sei dabei - die Treppe hinuntergefallen?. Daher rührten die Verletzungen.

Als der Ladendetektiv einige Zeit später von der Polizei vernommen werden sollte, arbeitete er nicht mehr für den Supermarkt und entschied sich dafür, die Tat zu gestehen, wobei er den Großteil der Verantwortung unserem Mandanten zuschob. Er erklärte auch, dass unser Mandant ihn aufgefordert habe, wahrheitswidrig auszusagen.

Gegen unseren Mandanten sprach darüber hinaus, dass er unmittelbar nach der vorgeworfenen Tat gegenüber den Polizeibeamten wahrheitswidrig erklärt hatte, dass die im Bereich des Büros installierte Überwachungskamera die Bilder nicht speichere. Tatsächlich hätte man jedoch noch fünf Tage nach dem Vorfall die Bilder auswerten können, was die Ermittlungsbehörden zwar rasch, nicht jedoch innerhalb dieser fünf Tage herausfanden.

In der anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten befragte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlichen Ladendieb konfrontativ. Er nutzte hierfür unter anderem Informationen über eine bestehende Drogenvergangenheit des Hauptbelastungszeugen. Der so Befragte verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche, sodass es schließlich nicht hinreichend sicher war, ob das Gericht ohne ein Geständnis unseres Mandanten zu einer Verurteilung kommen könnte. Rechtsanwalt Dietrich vereinbarte mit dem Gericht, das Verfahren im Falle eines schmalen Geständnisses gegen Zahlung einer Geldauflage an die Erdbebenhilfe einzustellen.

Somit gilt unser Mandant trotz Geständnis und der Belastung durch das Opfer und den Mitangeklagten weiterhin als unschuldig. Unser Mandant war sehr erleichtert darüber, dass Rechtsanwalt Dietrich die Verurteilung noch in der Hauptverhandlung verhindern konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

09. Oktober 2017: Freispruch bei Vorwurf Körperverletzung

Die Berliner Polizei führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines zunächst verbalen Streits seinen Stiefvater körperlich angegriffen zu haben. Der Stiefvater soll verschiedenste Verletzungen insbesondere eine Kreuzbandruptur mit Innenbandriss und multiple Prellungen am gesamten Körper davon getragen haben. Beim Eintreffen der Polizei am vermeintlichen Tatort war unser Mandant nicht mehr anwesend.

Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren vergeblich, die Amtsanwaltschaft Berlin davon zu überzeugen, das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch den Stiefvater angegriffen worden sei. Unser Mandant sei darauf geflüchtet. Bei der Verfolgung sei der Stiefvater gestürzt und habe sich die Verletzungen zugezogen. Aufgrund der schweren Verletzungsfolgen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde Anklage erhoben. In der dann angesetzten Hauptverhandlung konnte das Geschehen nicht mehr hinreichend aufgeklärt werden. Es konnte aufgrund der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Erklärung nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant durch seinen Stiefvater zunächst angegriffen worden sei und sich der Stiefvater die Verletzungen aufgrund eines selbstverschuldeten Sturzes zugezogen habe. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl mit Waffen und Pflichtverteidiger

06. Oktober 2017: Lediglich Geldstrafe bei Vorwurf Diebstahl mit Waffen und Bewährungsbruch

Das Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.

Unser Mandant hat bereits 14 Eintragungen im Bundeszentralregister, insbesondere wegen Diebstahls mit Waffen, Sachbeschädigung, uneidliche Falschaussage und Strafvereitelung. Er hatte bereits im Gefängnis gesessen und stand aktuell unter Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wurde zum Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich eine Erklärung ab, dass unser Mandant beim Ladendiebstahl keine Kenntnis vom Messer gehabt habe. Mangels Vorsatz lag kein Waffendiebstahl vor. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zeitnah eine Umschulung aufnehmen könnte. Eine Inhaftierung sich deshalb nicht positiv auswirken würde. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte aufgrund der Vorstrafen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und verurteilte unseren Mandanten lediglich wegen einfachen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Indoor-Cannabisplantage)

03. Oktober 2017: Betreiben einer Cannabisplantage im Keller eines Mietshauses mit über einem Kilogramm Cannabispflanzen - Freispruch

Die Polizei war auf die Cannabisplantage aufmerksam geworden, nachdem ein Mieter versehentlich einen Keller aufgebrochen und die Plantage entdeckt hatte. Dabei fiel neben der großen Menge an Pflanzen insbesondere auf, dass der Raum zur Optimierung der Aufzucht und zur Ertragssteigerung mit professionellen Bewässerungs-, Beleuchtungs- und Belüftungsgeräten ausgestattet war.

Der Mieter der zum Kellerraum gehörenden Wohnung bestritt, von der Plantage Kenntnis gehabt zu haben. Zudem erklärte er, er habe seinen Kellerschlüssel unserem Mandanten überlassen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung und bat ihn um Unterstützung, da er insbesondere befürchtete, seinen Führerschein zu verlieren.

Negativ wirkte sich für unseren Mandanten auch aus, dass in seinem Bundeszentralregister-Einzug bereits fast 50 Straftaten eingetragen waren, darunter gemeinschaftlicher Raub und gefährliche Körperverletzung. Auch fand die Polizei auf einem Standventilator einen Fingerabdruck unseres Mandanten und in einem Aschenbecher zahlreiche Zigarettenkippen, auf denen DNA-Spuren gesichert werden konnten, die mit der DNA unseres Mandanten übereinstimmten.

Die Staatsanwaltschaft klagte unseren Mandanten vor dem Schöffengericht wegen unerlaubten Anbaus und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an. Dies ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, d. h. zwischen einem und 15 Jahren bestraft.

Rechtsanwalt Dietrich riet unserem Mandanten, zum Tatvorwurf keine Angaben zu machen. In der Hauptverhandlung überwachte Rechtsanwalt Dietrich zunächst, dass der Hauptbelastungszeuge, der bereits bundesweit wegen Betäubungsmitteldelikten polizeilich in Erscheinung getreten war, ordnungsgemäß über sein auf der Selbstbelastungsfreiheit beruhendes Auskunftsverweigerungsrecht belehrt wurde. Der Hauptbelastungszeuge machte dann von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.

In der weiteren Vernehmung von Mietern des Mietshauses, befragte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen konfrontativ und konnte so herausarbeiten, dass im Haus insgesamt ein eher dubioses Klima herrschte und die maßgeblichen Zeugenaussagen - gerade zur Verwendung des Kellers - kaum belastbar waren.

Schließlich wurde unser Mandant nur noch durch die Fingerabdruck- und DNA-Spuren im - verschlossenen - Keller belastet. Während die Staatsanwaltschaft hierin einen geeigneten Beweis zur Überführung unseres Mandanten sah, argumentierte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Schöffengerichtgericht, dass die Spuren lediglich belegen könnten, dass sich unser Mandant im Keller aufgehalten haben könnte. Fingerabdruck und DNA-Spuren seien jedoch nicht imstande, eine Sachherrschaft über den Kellerraum oder gar ein Betreiben der Cannabisplantage zu belegen.

Das Schöffengericht schloss sich dieser Auffassung an und sprach unseren Mandanten frei.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. September 2017: Lediglich Geldstrafe trotz wiederholten Diebstahls und vorangegangener Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe

Unsere Mandantin ist wiederholt wegen Diebstahls vorbestraft. Zuletzt wurde sie durch das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einige Zeit nach diesem Urteil beging unsere Mandantin jedoch erneut einen Diebstahl, sodass die Staatsanwaltschaft Tübingen ein weiteres Strafverfahren gegen unsere Mandantin einleitete. Da unsere Mandantin befürchtete, diesmal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erhalten, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen hatte, hielt er Rücksprache mit unserer Mandantin.

Aus der Schilderung ihrer persönlichen Lebensumstände wurde deutlich, dass unsere Mandantin berufstätig ist und über ein sicheres Einkommen verfügt. Die Diebstähle brachten ihr keine erheblichen finanziellen Vorteile. Vielmehr konnte Rechtsanwalt Dietrich in dem Gespräch herausarbeiten, dass unsere Mandantin bei den Diebstählen immer von einem psychischen Zwang geleitet wurde. In dem Gespräch verfestigten sich im Ergebnis die Hinweise auf Kleptomanie.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft und machte deutlich, dass unsere Mandantin die Diebstähle nicht in böser Absicht begangen hatte, sondern unter einem kleptomanischen Zwang litt. Infolge dessen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht trotz der Vorstrafen unserer Mandantin lediglich eine Geldstrafe verhängt.

Unsere Mandantin war sehr froh und bedankte sich bei Rechtsanwalt Dietrich mit folgenden Worten:

?Jeder glückliche Moment verdient Dankbarkeit. Lieber Herr Dietrich, ich möchte heute einem wunderbaren, verständnisvollen Menschen von ganzem Herzen danken und das sind Sie, Herr Dietrich, denn Sie haben mich nicht allein gelassen, sondern mir Zuversicht, Einfühlsamkeit und wertvolle Impulse geschenkt.

Für Ihre überaus großartige Unterstützung haben Sie mir strafrechtlich sehr professionell in Ihrer Tätigkeit als Strafverteidiger / Rechtsanwalt zur Seite gestanden. Dafür meinen überaus großen Dank an Sie.?

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

25. September 2017: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant befuhr mit seinem Pkw den Groß-Berliner Damm in Richtung Norden. An einer Kreuzung ging er davon aus, ein Fehlverhalten eines Radfahrers wahrgenommen haben und entschied sich, den Radfahrer zur Rede zu stellen.

In der Folge wurde unser Mandant von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er den Radfahrer so knapp überholte, dass der Pkw den Radfahrer berührte, sodass der Radfahrer ins Schlingern kam. Daraufhin fuhr unser Mandant an den äußersten rechten Rand der Fahrbahn und bremste so scharf vor dem Radfahrer, dass der Radfahrer die Spur wechseln musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Unser Mandant hat dieses Manöver nach Aussage des Zeugen noch zweimal wiederholt.

Schließlich habe er den Radfahrer an der Jacke gepackt und vom Rad gezogen.

Die Amtsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten mit Strafbefehl Nötigung im Straßenverkehr vor. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200,00 - wurde ein Fahrverbot angeordnet. Während des Ermittlungsverfahrens war sogar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt worden.