Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2018

Fachanwalt Strafrecht: Trunkenheit im Verkehr

26. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr

Nach einer rasanten Verfolgungsjagd mit der Polizei wurde unser Mandant auf einer Brandenburger Landstraße gestellt und kontrolliert. Dabei gewannen die Polizeibeamten den Eindruck, unser Mandant stehe unter Einfluss von Alkohol und Drogen und sei gerade deshalb zuvor völlig enthemmt und rücksichtslos gefahren. Eine Blutuntersuchung ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von fast 1 Promille. Folglich wurde der Führerschein unseres Mandanten beschlagnahmt und später vom Amtsgericht Neuruppin ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen unseren Mandanten erlassen, in dem er zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Zudem wurde unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von acht Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet.

Mit diesem Strafbefehl wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich erhob Einspruch gegen diesen Strafbefehl, forderte die Ermittlungsakte beim Gericht an und wertete das Ermittlungsergebnis gründlich aus. In der anschließenden Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der festgestellten Alkoholmesswerte erregen. Rechtsanwalt Dietrich konnte überzeugend darlegen, dass die Messergebnisse nicht ausschließbar durch einen Nachtrunk unseres Mandanten unmittelbar vor der Polizeikontrolle beeinflusst worden waren. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich bezugnehmend auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass weitere alkoholbedingte Ausfallerscheinungen als Nachweis einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht hinreichend belegt sind. Nach dem weiteren Vortrag zugunsten unseres Mandanten war das Gericht schließlich bereit, das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Weil es dadurch zu keiner Verurteilung kam, behielt unser Mandant seine Fahrerlaubnis, auf die er aus beruflichen Gründen auch dringend angewiesen war.

Fachanwalt Strafrecht: kinderpornographische Schriften, § 184b StGB

22. März 2018: Verbreiten und Besitz von kinderpornografischen Schriften, § 184b StGB – Einstellung mangels Tatnachweis

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde bei unserem Mandanten die Wohnung wegen des Verdachts des Verbreitens und Besitzes kinderpornografischer Schriften  gem. § 184b StGB in der alten Fassung durchsucht. Aufgrund der verdachtsunabhängigen Überwachung einer Tauschbörde im Internet ging die Staatsanwaltschaft Cottbus davon aus, dass unser Mandant über eine Tauschbörse kinderpornografische Dateien gem. § 184b StGB bezogen und weiter verbreitet haben soll.

Zwei Tage nach der Durchsuchung erhielt er durch die Polizei eine Vorladung als Beschuldigter. Unser Mandant wollte den Termin in der Vorladung nicht wahrnehmen. Er wandte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich sagte deshalb zunächst den Termin in der Vorladung gegenüber der Polizei ab und beantragte zur Fertigung einer Stellungahme Akteneinsicht. Unser Mandant beteuerte gegenüber Rechtsanwalt Dietrich, dass er sich diesen Vorwurf nicht erklären könne. Nach der durch Rechtsanwalt Dietrich genommen Akteneinsicht stellte sich heraus, dass sich auf dem Rechner unseres Mandanten tatsächlich kinderpornografische Schriften gem. § 184 StGB befanden. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem umfassenden Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Cottbus da, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Rechner unseres Mandanten über ein sogenanntes „Botnet“ ferngesteuert worden sei. Rechtsanwalt konnte auch eine Bescheinigung der Telekom vorweisen, in welcher die Telekom auf vermeintliche Angriffe auf den Rechner unseres Mandanten hingewiesen hat. Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft Cottbus das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

19. März 2018: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Nach dem Aufenthalt in einem Club in Berlin-Prenzlauer Berg kam es zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen von Heranwachsenden, in die auch unser Mandant involviert war. Bei der Auseinandersetzung schlugen und traten die Beteiligten aufeinander ein, einer Beteiligten wurde dabei die Nase gebrochen, mehrere Personen wurden ins Krankenhaus eingeliefert. Unser Mandant wurde schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mehrere Zeugen hatten unseren Mandanten auf einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage wiedererkannt und konnten seine Beteiligung an der körperlichen Auseinandersetzung genau beschreiben.

Nachdem das Gericht einen Termin für Hauptverhandlung bestimmt hatte, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten auf diese Verhandlung vor und besprach mit ihm das weitere Vorgehen. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass die Aggressionen nicht in erster Linie von unserem Mandanten ausgingen, sondern ebenso von der anderen Gruppe. Außerdem befragte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugen umfassend zu dem Tatgeschehen und konnte dadurch die erheblichen Vorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an die Hauptgeschädigte einzustellen. Zu einer Verurteilung unseres Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung kam es dadurch nicht. Darüber hinaus besprach Rechtsanwalt Dietrich mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten die von ihr geltend gemachten Schmerzensgeldforderungen. Im Ergebnis verständigte man sich darauf, dass auch die vom Gericht festgesetzte Geldauflage auf die Schmerzensgeldzahlung angerechnet wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsverstoß

15. März 2018: Einstellung des Bußgeldverfahrens wegen überhöhter Geschwindigkeit

Unsere Mandantin hatte mit ihrem Dienstwagen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um fast 30 km/h überschritten und war geblitzt worden. Deshalb wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, der eine Geldbuße von 120,00 € sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister vorsah.

Da unsere Mandantin bereits mehrere „Punkte in Flensburg“ hatte, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der anwaltlichen Vertretung in diesem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Akten bei der zuständigen Verwaltungsbehörde in Rostock an. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Übersendung weiterer technischer Protokolle des Messgerätes. Schließlich wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Verwaltungsbehörde und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einer mehrseitigen Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die Ermittlungsakte aus, dass das Verfahren mittlerweile verjährt war und somit ein Verfahrenshindernis bestand. Die Verwaltungsbehörde entsprach dem Antrag jedoch nicht, sondern schickte das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter. Auch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nicht unmittelbar ein, sondern leitete es an das zuständige Amtsgericht weiter. Erst das Amtsgericht bestätigte die Einstellung des Bußgeldverfahrens und erlegte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen unserer Mandantin auf. Unsere Mandantin war sehr froh, keinen weiteren Punkt bekommen zu haben und dadurch auch weitreichenden beruflichen Konsequenzen entgangen zu sein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

13. März 2018: Einstellung des Strafbefehlsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung

Der Nachbar unserer Mandantin erstattete Anzeige bei der Polizei und gab dort zu Protokoll, unsere Mandantin habe ihm mit einem Laubbläser Dreck ins Gesicht gepustet und dadurch am Auge verletzt. Unsere Mandantin hatte sich in dem Ermittlungsverfahren zunächst selbst verteidigt und aufgrund der Vorladung als Beschuldigte gegenüber den Ermittlungsbehörden eigene teilweise belastenden Erklärungen abgegeben. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel erlies einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, in dem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe von fast 3.000 € verurteilt wurde. Dagegen wurde Widerspruch erhoben.

Erst kurz vor der bereits anberaumten Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung reagierte Rechtsanwalt Dietrich auf den bereits fortgeschrittenen Verfahrensstand und gab gegenüber dem Gericht eine Erklärung ab. In dieser arbeitete Rechtsanwalt Dietrich  bezugnehmend auf den gemachten Tatvorwurf heraus, dass zwischen unserer Mandantin und ihrem Nachbarn bereits seit Jahren ein heftiger Nachbarschaftsstreit besteht, der schon des Öfteren zu Provokationen und Anschuldigungen geführt hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin wiederholt von ihrem Nachbarn belästigt worden war, insbesondere durch eine nicht ordnungsgemäße Ablagerung von Gartenabfällen. Insofern habe unsere Mandantin sich gegen diese Belästigung wehren wollen, indem sie die Abfälle mit dem Laubbläser etwas wegpustete, was der Nachbar mitbekam. Die Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung sei jedoch nicht hinreichend begründet, sondern stelle sich vielmehr als weiterer „Racheakt“ des Nachbarn dar. Nach diesen Ausführungen war das Gericht bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße unterhalb von 1.000 € einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

09. März 2018: Vorwurf der Hehlerei – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts und Abwendung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (ED-Behandlung) angeordnet. Bei der zuständigen Polizeidienststelle sollten unserem Mandanten deshalb Fingerabdrücke abgenommen, Lichtbilder gefertigt und eine Personenbeschreibung erstellt werden. Weil die Polizei in ihrem Bescheid über die ED-Behandlung auch die sofortige Vollziehbarkeit dieses Verwaltungsakts anordnete, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um anwaltliche Unterstützung. 

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

06. März 2018: Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in zwei Fällen im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten zu haben und dadurch auch andere Personen gefährdet zu haben. Konkret soll unser Mandant in Berlin-Schöneberg mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Auto zwei Mal durch eine Fußgängerzone gefahren sein, weshalb dort anwesende Fußgänger, insbesondere auch Kleinkinder, augenblicklich ausweichen mussten. Aufgrund dessen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl, in dem er wegen Nötigung zu einer Geldstrafe über 1.000 € verurteilt wurde. Außerdem verhängte das Gericht ein dreimonatiges Fahrverbot. Dies belastete unseren Mandanten besonders stark, da er als Lieferant auf sein Auto angewiesen ist.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung beauftragt hatte, erhob Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch gegen den Strafbefehl. Während das Amtsgericht dann kurze Zeit später einen Hauptverhandlungstermin anberaumte, wertete Rechtsanwalt Dietrich die inzwischen angeforderte Ermittlungsakte aus und bereitete unseren Mandanten anschließend auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich sämtliche Umstände zugunsten unseres Mandanten vor und konnte das Gericht schließlich von der geringen Schuld unseres Mandanten überzeugen. Im Ergebnis erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren seinem Vorschlag entsprechend gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Dieses Verfahrensergebnis war für unseren Mandanten weit weniger belastend als die zuvor im Strafbefehl verhängten Sanktionen. Insbesondere konnte unser Mandant weiterhin als Lieferant arbeiten, da er seinen Führerschein nun nicht für drei Monate abgeben musste.