Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2018

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

23. Mai 2018: Vorwurf der Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung geführt, nachdem ein Bekannter ihn bei der Polizei angezeigt und dort vorgetragen hatte, dass unser Mandant ihn in seiner Wohnung mehrfach mit den Fäusten geschlagen und zudem am Rücken verletzt haben soll.

Daraufhin erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter, mit der er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte und Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung beauftragte. Als Verteidiger nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte, wertete die Ermittlungsergebnisse aus und beantragte dann bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass es zwischen unserem Mandanten und seinem Bekannten zwar zu einer Auseinandersetzung kam, diese aber in erster Linie durch Provokationen des Bekannten ausgelöst worden war. Rechtsanwalt Dietrich konnte im Ergebnis herausarbeiten, dass nach der Ermittlungsakte ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

18. Mai 2018: Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, seine Freundin in Berlin-Schöneberg geschlagen und später in Griechenland mit heißem Kaffee verbrüht zu haben. Aufgrund dessen wurde unser Mandant in dem Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von fast 6.000 € verurteilt. Sodann beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dieser Angelegenheit.

Rechtsanwalt Dietrich erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl und nahm Einsicht in die Ermittlungsakten. Sodann wandte er sich an das Amtsgericht und führte in einem Schriftsatz aus, weshalb das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen sei. So konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unser Mandant nach verbalen Auseinandersetzungen mit seiner Freundin lediglich gegen deren weitere Angriffe gewehrt hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass bei den Beteiligten keine erheblichen Verletzungen eingetreten waren. In diesem Zusammenhang machte Rechtsanwalt Dietrich nachvollziehbar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre. Das Amtsgericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr froh, dass er durch die Unterstützung von Rechtsanwalt Dietrich die ursprünglich festgesetzte Geldstrafe in Höhe von fast 6.000 € nicht hatte bezahlen müssen. Zudem kam es durch die Verfahrenseinstellung nicht zu einer Eintragung in das Führungszeugnis unseres Mandanten.

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften

15. Mai 2018: Verbreitung pornographischer Schriften an Minderjährige – Einstellung des Verfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften gemäß § 184 StGB geführt. Über den Nachrichtendienst WhatsApp soll unser Mandant in der Gegend um Bielefeld mit minderjährigen Mädchen gechattet und dabei auch Nacktbilder an die Mädchen geschickt haben. Außerdem wurde unserem Mandanten vorgeworfen, die Mädchen im Chat beleidigt und dann genötigt zu haben, ihm ebenfalls Nacktbilder zu übersenden. Die Eltern der Mädchen waren auf deren ungewöhnliches Verhalten aufmerksam geworden und hatten schließlich Strafanzeige bei der Polizei erstattet.

Nachdem unser Mandant als Inhaber der entsprechenden Mobiltelefonnummer ermittelt worden war und daraufhin eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm stattgefunden hatte, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe. Nach Auswertung der Ermittlungsakten schrieb Rechtsanwalt Dietrich einen mehrseitigen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Darin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst deutlich, dass nicht geklärt sei, wer Eigentümer des für den Chat verwendeten Handys und der SIM-Karte ist und ob tatsächlich unser Mandant die Nachrichten verschickt hatte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Chatprotokolle detailliert herausarbeiten, dass sexuelle Inhalte auch seitens der Mädchen kommuniziert worden waren und diese auch Interesse an ihrem Chatpartner gezeigt hatten. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre und beantragte daher, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf diesen Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich ein. Unser Mandant musste lediglich eine Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Da unser Mandant nicht verurteilt wurde, wurde auch kein Vermerk wegen der Verbreitung pornographischer Schriften in sein Führungszeugnis eingetragen.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchdiebstahl

11. Mai 2018: Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

In Berlin-Wedding waren mehrere Personen in eine Wohnung eingebrochen und hatten Schmuck und andere Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von ca. 15.000 € entwendet. Der Wohnungseinbruchdiebstahl gem. § 244 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Am Tatort wurde der Führerschein unseres Mandanten gefunden. Kurze Zeit nach der Tat konnte die Polizei in der Nähe der Wohnung mehrere verdächtige Personen in einem Auto festnehmen und unseren Mandanten als Beifahrer feststellen. Im Kofferraum des Autos wurden mehrere der entwendeten Gegenstände gefunden.

Trotz der vorgefundenen Beweislage, die unseren Mandanten schwer belastete, beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft erfolgreich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass unser Mandant seinen Führerschein an einen Freund ausgeliehen hatte, das Auffinden am Tatort folglich nicht die Täterschaft unseres Mandanten belegen würde. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die Ermittlungsakte die anfänglichen Belastungsmomente gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG / Jugendstrafrecht

08. Mai 2018: Vorwurf des unerlaubten Handels mit Marihuana und synthetischen Drogen – Jugendarrest, bereits durch U-Haft vollstreckt

Unser 19-jähriger Mandant hatte aus seiner Wohnung heraus in Berlin-Buckow mit Drogen gehandelt. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden über 60 Gramm Marihuana, 20 Extasy-Tabletten und noch weitere synthetische Drogen gefunden. Deshalb wurde unser Mandant von der Polizei verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Sodann wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes sowie unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen unseren Mandanten eingeleitet.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von Angehörigen unseres Mandanten über die Festnahme informiert worden war, fuhr er noch am selben Tag zum Polizeigewahrsam und besprach mit unserem Mandanten die Situation und das weitere Vorgehen. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht einen Haftprüfungstermin und besprach dort mit dem Ermittlungsrichter, dass unser Mandant die Zeit bis zur Hauptverhandlung für die Wahrnehmung von Fortbildungsmaßnahmen nutzen werde. In dem Haftprüfungstermin erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von der weiteren Untersuchungshaft verschont wurde. Im weiteren Ermittlungsverfahren stellte Rechtsanwalt Dietrich dann mehrere Anträge, sodass das Verfahren erheblich verzögert wurde. Gleichzeitig bereitete Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten die angesetzte Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht vor.

Auf Bitten von Rechtsanwalt Dietrich sind dann zur Hauptverhandlung auch die Mutter und die Schwester unseres Mandanten erschienen. Diese bestätigten dem Gericht, dass die U-Haft auf unseren Mandanten einen bleibenden Eindruck hinterlassen und er sich seither positiv verändert habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich in der Hauptverhandlung überzeugend darlegen, dass etwaige Erziehungsdefizite bei unserem Mandanten nun nicht mehr bestanden. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe, deren Angemessenheit sie mit der Schwere der Schuld unseres Mandanten begründete.

Rechtsanwalt Dietrich hob in seinem Plädoyer noch einmal die zugunsten unseres Mandanten sprechenden Umstände hervor und entkräftete dadurch den Eindruck der besonderen Schwere der Schuld. Rechtsanwalt Dietrich beantragte statt der geforderten Freiheitsstrafe lediglich die Verhängung von Jugendarrest. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich, den Arrest aufgrund der vorherigen Untersuchungshaft bereits für vollstreckt zu erklären. Das Gericht folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, verhängte lediglich zwei Wochen Jugendarrest und erklärte diesen durch die Untersuchungshaft für bereits vollstreckt. Damit blieb unser Mandant nach dem Urteil in Freiheit.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

26. April 2018: Diebstahl von Handwerksmaschinen im Wert von über 1.500 € - Einstellung im Berufungsverfahren

Unser Mandant war als Bauunternehmer tätig und hatte wiederholt Handwerkerwaren aus einem Baumarkt in Berlin-Köpenick entwendet, jedoch war erst der Diebstahl einer teuren Bohrmaschine aufgefallen. Bei seiner ersten Befragung ohne Verteidiger räumte unser Mandant sofort die weiteren Diebstähle aus dem Baumarkt ein. Insgesamt hatten die entwendeten Waren einen Wert von über 1.500 €.

Weil die Staatsanwaltschaft anschließend ein Strafverfahren wegen Diebstahls einleitete, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Noch im Ermittlungsverfahren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Dabei legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben ausführlich dar, dass unser Mandant von seinen Bauherren nicht bezahlt worden war, die Diebstähle also aus Existenznot begangen hatte. Die Staatsanwaltschaft stimmte einer Verfahrenseinstellung aber nicht zu, sondern beantragte erfolgreich den Erlass eines Strafbefehls. In der darauf folgenden Hauptverhandlung wurde unser Mandant vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Im Berufungsverfahren hob Rechtsanwalt Dietrich nun gegenüber dem Landgericht erneut die besonderen Umstände der Tat hervor. Durch seine ausführliche Einlassung zugunsten unseres Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht schließlich davon überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unser Mandant musste im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Aufgrund der Verfahrenseinstellung gilt unser Mandant in dieser Sache aber als nicht vorbestraft.   

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung / Körperverletzung

23. April 2018: Sachbeschädigung und Körperverletzung bei Polizeibeamten – Verfahrenseinstellung

Unsere Mandantin hatte in einer Bankfiliale in Berlin-Hellersdorf randaliert und dabei immer wieder heftig gegen einen Geldautomaten getreten, weil ihre EC-Karte von dem Automaten eingezogen worden war. Selbst die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten unsere Mandantin erst nach einigen Minuten beruhigen. Im Rahmen der von der Polizei durchgeführten Personenkontrolle provozierte und beleidigte dann ein Begleiter unserer Mandantin die eingesetzten Polizeibeamten. Als die Polizisten ihn daraufhin zu Boden brachten und festnehmen wollten, soll wiederum unsere Mandantin einem der Polizeibeamten von hinten auf den Kopf geschlagen haben. Aufgrund dieser Ereignisse wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung eingeleitet.

Nach dem Vorfall meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Verfahren. Nach Akteneinsicht schrieb Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer äußerst belastenden Situation befand, da sie in den vorangegangenen Tagen immer wieder mit ihrem Freund in Streit geraten war und die Beziehung völlig zu zerfallen drohte. Aufgrund dessen trank unsere Mandantin auch häufiger Alkohol, wodurch sie enthemmt wurde. Als unsere Mandantin dann am Geldautomaten auch kein Geld mehr bekam, verzweifelte sie so sehr, dass sie gegen den Geldautomaten trat. Zusätzlich emotional belastet wurde unsere Mandantin später durch den Anblick der Festnahme ihres Begleiters, dem sie zur Hilfe kommen und verteidigen wollte. Rechtsanwalt Dietrich verwies bezüglich des Vorwurfes der Körperverletzung auf die Ermittlungsakte, wonach der Beamte nach eigener Aussage nicht großartig verletzt wurde. Durch diese Gesamtschilderung des Vorfalls konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer Ausnahmesituation befand und somit die Schuld unserer Mandantin als gering anzusehen wäre. Die Staatsanwaltschaft folgte daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei ein.