Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

09. September 2014: Einstellung mangels Tatnachweis bei Diebstahl im besonders schweren Fall

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf seiner Arbeitsstelle eine Geldkassette aufgebrochen und das sich darin befindliche Geld gestohlen zu haben. Die Geldkassette befand ich in einem abgeschlossenen Raum. Mehrere Zeugen hatten gegenüber der Berliner Polizei angegeben, dass unser Mandant als einziger zum Tatzeitraum den Raumschlüssel besessen hatte. Nach erfolgter Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere bisher unbekannte Personen Zugriff auf den Schlüssel hatten. Diese Einlassung konnte durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Das Ermittlungsverfahren wurde deshalb mangels Tatnachweis eingestellt. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert, weil seine berufliche Zukunft im Falle einer Verurteilung gefährdet gewesen wäre.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

04. September 2014: Einstellung bei Vorwurf gefährliche Körperverletzung

Unsere Mandantin wurde angezeigt, weil sie grundlos eine Konkurrentin zusammengeschlagen haben soll. Hierbei soll sie die Konkurrentin zunächst ins Gesicht geschlagen und an den Haaren zu Boden gezogen haben. Als die Konkurrentin am Boden lag, soll unsere Mandantin der Konkurrentin wiederholt auf die Beine getreten haben, so dass es zum Beinbruch kam. Neben der Anzeige hatte die Konkurrentin eine einstweilige Verfügung erhalten. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger gegenüber dem Polizeipräsidenten in Berlin an und beantragte weiterhin in Bezug auf das einstweilige Verfügungsverfahren die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Auf die Verhandlung vor dem Familiengericht bereitete Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin umfassend vor. Unsere Mandantin gab in der mündlichen Verhandlung an, dass sie von der Konkurrentin angegriffen worden sei. Die Konkurrentin würde Drogen und Alkohol im Übermaß zu sich nehmen und dann an Gefühlsschwankungen leiden. Aufgrund dieser Aussage wurde die einstweilige Verfügung durch das Familiengericht aufgehoben. Im Anschluss daran gab Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Einlassung gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin ab. In dieser legte Rechtsanwalt Dietrich ebenfalls dar, dass unsere Mandantin von der Konkurrentin angegriffen worden sei und sich unsere Mandantin in Notwehr gegen diesen Angriff verteidigt habe. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: üble Nachrede / Verleumdung

29. August 2014: Freispruch beim Vorwurf gefährliche Körperverletzung

Das Amtsgericht Tiergarten hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl erlassen, in welchem eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten festgesetzt war. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit anderen Personen den Geschädigten geschlagen zu haben. Hierbei soll unser Mandant dem Geschädigten einen gezielten Faustschlag verpasst haben, wodurch der Geschädigte insbesondere einen Nasenbeinbruch erlitten hatte. Der Geschädigte und eine weitere Zeugin hatten unseren Mandanten als Haupttäter identifiziert. Ein weiterer Zeuge hatte der Polizei das Kennzeichen des angeblichen Fluchtfahrzeuges benannt. Dieses war auf unseren Mandanten zugelassen. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der daraufhin angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich in konfrontativen Befragungen herausarbeiten, dass sich die Zeugen nicht mehr sicher waren, ob sich unser Mandant tatsächlich in der Angreifergruppe befunden habe. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Vortäuschen einer Straftat

27. August 2014: Freispruch vom Vorwurf Vortäuschen einer Straftat

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie einen Strafbefehl erhalten hatte. In dem Strafbefehl wurde ihr vorgeworfen, wider besseres Wissen bei einer Behörde vorgetäuscht zu haben, dass zwei Berliner Polizeibeamte eine rechtswidrige Tat begangen haben. Der Ehemann unserer Mandantin hatte mit dem Fahrzeug unserer Mandantin in der Ausfahrt vor seinem Mehrfamilienhaus geparkt. Ein Mieter des Hauses konnte nicht aus dem Hof auf die Straße fahren. Die zwei Berliner Polizeibeamten hatten deshalb eine Anzeige geschrieben. Hierauf wandte sich unsere Mandantin an die Staatsanwaltschaft Berlin und erstattete Strafanzeige gegen die zwei Polizeibeamten wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung . Dieses Verfahren wurde zeitnah eingestellt und gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet in dessen weiteren Verlauf der Strafbefehl erlassen wurde. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unsere Mandantin die Strafanzeige auf die Äußerungen ihres Ehemannes gestützt habe. Dieser habe offensichtlich Sachverhalte durcheinander gebracht. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin, welche weiterhin im Plädoyer eine Verurteilung beantragte, wurde unsere Mandantin freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Drogen

25. August 2014: Einstellung bei Besitz von Amphetamin und Kokain

Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte diesen angezeigt, dass er im großen Stil Amphetamin besitzen und dieses an andere Personen abgeben würde. In der aufgrund der Anzeige durchgeführten Hausdurchsuchung wurden über 100 Tabletten Amphetamin sowie Metamphetamin und Kokain gefunden. Da ein Handel mit Betäubungsmitteln nicht sicher nachweisbar war, wurde lediglich Anklage wegen Besitz erhoben. In der Hauptverhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich da, dass unser Mandant an ADHS leiden würde und er die Amphetamintabletten vor Jahren in Amerika verschrieben bekommen habe. Da bereits sehr viel Zeit vergangen sei, könne auch ein Attest nicht mehr vorlegt werden. Angaben zur Einfuhr der Drogen wurden bewusst nicht gemacht. Den Besitz des Metamphetamins und Kokains wurde durch Rechtsanwalt Dietrich bestritten. Unser Mandant hielt sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung in Amerika auf. Rechtsanwalt Dietrich gab an, dass die Wohnung zu dieser Zeit deshalb untervermietet gewesen sei. Den Namen des Untermieters wurde durch Rechtsanwalt Dietrich nicht angegeben. Da für das Gericht aufgrund dieser Einlassung erhebliche Beweisprobleme entstanden, war das Gericht bereit, dass Verfahren gegen Ableistung von lediglich 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

22. August 2014: Einstellung bei Vorwurf der Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Badezimmer eines Hotels eine in einem Radio-Wecker versteckte Minikamera installiert und mit dieser über einen längeren Zeitraum mehrere weibliche Hotelgäste u. a. beim Duschen gefilmt zu haben. Nachdem einem Gast die Kamera aufgefallen war, wurde unser Mandant aufgrund des ausgewerteten Filmmaterials schnell als Hauptverdächtiger ermittelt und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Im Zuge dessen ist dann eine polizeiliche Durchsuchung seiner Wohnung durch die Staatsanwaltschaft veranlasst worden. Dabei sind auf dem Rechner unseres Mandanten mehrere Dateien mit entsprechendem Videoaufnahmen und Bildern gefunden worden. Derart unter Druck geraten, suchte unser Mandant dann die Kanzlei von Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakten umgehend Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf. In einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Staatsanwältin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant den Ermittlungsbehörden seinen Rechner sowie sämtliche Datenträger mit dem Film- und Bildmaterial sofort und freiwillig ausgehändigt habe. Die Aufnahmen habe er auch nicht weitergegeben oder gar im Internet hochgeladen. Dadurch müssten die Geschädigten auch nicht mehr fürchten, dass die Videos und Bilder von ihnen weiterverbreitet werden würden. Unter der Auflage der Zahlung eines Geldbetrages an eine Opferhilfeorganisation hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten daraufhin eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. August 2014: Einstellung bei Vorwurf des Anstellungsbetruges durch Fälschung eines Diplomzeugnisses

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Diplomzeugnis einer Fachhochschule gefälscht zu haben. Unter Vorlage des gefälschten Zeugnisses habe er sich bei einem Wirtschaftsverband auf eine Stelle als Arbeitswissenschaftler beworben und sich dabei als - Diplom-Ingenieur (FH)? für Maschinenbau ausgegeben. Nachdem unser Mandant seine Tätigkeit als Arbeitswissenschaftler bereits für einige Monate aufgenommen hatte, erhielt sein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter einen Hinweises, dass etwas mit den Bewerbungsunterlagen unseres Mandanten nicht in Ordnung sein könnte. Der Wirtschaftsverband fragte daraufhin bei der Fachhochschule an, ob unser Mandant dort eine Diplom-Prüfung zum Maschinenbau-Ingenieur (FH) erfolgreich abgelegt habe. Die Fachhochschule teilte mit, dass unser Mandant dort weder Studierender gewesen sei, noch einen entsprechenden Abschluss gemacht habe. In der Folge wurde unserem Mandanten gekündigt und gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Anstellungsbetruges eingeleitet. Auf Beschluss des Amtsgerichts Hamburg wurde zudem seine Wohnung durchsucht. Daraufhin wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Hamburg dar, dass unser Mandant ungeachtet des Fehlens des Diploms durch seine sonstige Ausbildung und langjährig erworbenen Fähigkeiten für die Stelle qualifiziert war. Zudem habe unser Mandant die im Rahmen der Anstellung bei dem Wirtschaftsverband erforderliche Arbeitsleistung auch erbracht. Ein Betrug liege daher nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hat sich von dieser Argumentation überzeugen lassen und das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Dadurch konnte auch erreicht werden, dass unser Mandant, der begeisterter Jäger ist, seinen Jagdschein behalten konnte. Im Falle einer Verurteilung hätte er mit dem Entzug seines Jagdscheins rechnen müssen.