Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

08. Mai 2015: Diebstahl von Baumaterial - Einstellung des Verfahrens

Unserer bereits vorbestraften Mandantin wurde vorgeworfen, des Nachts gemeinsam mit einem Freund eine Baustelle in Berlin-Prenzlauer Berg aufgesucht und von dieser Baumaterial entwendet zu haben. Während des Abtransports der Baumaterialien sollen beide von der Polizei angetroffen worden sein.

Nach Zustellung eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten, in welchem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich unmittelbar mit dem Amtsgericht in Verbindung und führte in einem Schriftsatz zugunsten unserer Mandantin aus, dass diese das Baumaterial nach Aufforderung durch die Polizei zurückgebracht habe und der Baufirma letztlich kein Schaden entstanden sei. Zudem hatte es die Baufirma unterlassen, Strafantrag zu stellen, weshalb eine Verurteilung nur unter der Annahme eines besonderen öffentlichen Strafverfolgungsinteresses denkbar wäre. Es gelang ihm, das Gericht davon zu überzeugen, dass es an diesem Interesse fehlen könnte.

Daher schloss sich das Amtsgericht im Ergebnis den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, die darüber hinaus deutlich niedriger als die ursprüngliche Geldstrafe angesetzt war, ein. Unsere Mandantin gilt bzgl. des Diebstahlsvorwurfs damit weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Taschendiebstahl mit Waffen

21. April 2015: Taschendiebstahl in zwei Fällen - Freispruch

Unser bereits wiederholt wegen Diebstahls verurteilter Mandant wurde angeklagt, in zwei Fällen im öffentlichen Nahverkehr in Berlin-Friedrichshain jeweils einen Taschendiebstahl begangen zu haben. Im ersten Fall betrat er mit einem bereits in dieser Sache rechtkräftig Verurteilen einen S-Bahnwaggon. Gemeinsam mit dem Mittäter soll sich unser Mandant zu einer schlafenden Person begeben haben. Der Mittäter tastete daraufhin die schlafende Person nach Wertgegenständen ab und unser Mandant soll den Tatort abgesichert haben.

Was beide nicht wussten: im Waggon waren zwei zivile Bundespolizeibeamten zur Aufklärung von Taschendiebstählen eingesetzt. Diese nahmen unseren Mandanten und den Mittäter unmittelbar im Zug fest. An dem Ort, an dem sich unser Mandant vorher befunden haben soll, fanden die Beamten mehrere Kreditkarten und Ausweise, welche aus einem weiteren Taschendiebstahl vom selben Tage stammen sollten. Beim Mitangeklagten wurde Reizgas gefunden.

Die Beamten gaben in ihren Vermerken an, dass sie gesehen haben, dass unser Mandant diese Gegenstände fallen gelassen hatte. In der Verhandlung wurde zunächst das erste Diebstahlsopfer vernommen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Befragung schließlich herausarbeiten, dass die Geschädigte einen vermeintlichen Diebstahl nicht bemerkt habe. Vielmehr sei sie zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen, da sie von einer Party in der Kulturbrauerei gekommen sei. Deshalb stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Geschädigte die Gegenstände verloren habe. Weiterhin sei zweifelhaft, ob die Beamten tatsächlich wahrnehmen konnten, wie unser Mandant die Ausweise und Karten fallen ließ. Da die Strafverfolgungsbehörden weder beweisen konnten, dass ein Diebstahl stattgefunden noch, ob und wenn ja seit wann unser Mandant die Ausweise und Karten im Besitz gehabt habe, sprach das Gericht unseren Mandanten entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin frei. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte beantragt, unseren Mandanten nur noch wegen Fundunterschlagung diesbezüglich zu verurteilen.

Beim zweiten Tatvorwurf konnten die als Zeugen vernommen Bundesbeamten aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr übereinstimmend sagen, wie unser Mandant das Tatgeschehen absichert haben soll. Rechtsanwalt Dietrich führte dagegen an, dass unser Mandant sich von etwaigen Diebstahlstaten distanzieren würde. Deshalb wurde unser Mandant auch in diesem Fall freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

15. April 2015: Betrug und Urkundenfälschung - Einstellung des Verfahrens nach Anklageerhebung

Unsere bereits in anderer Sache zu Freiheitsstrafe verurteilte Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, sie habe in einer Filiale der Bekleidungsfirma Hennes & Mauritz mehrere Kleidungsstücke sowie einen Kassenbon vom Vortag, dessen aufgelistete Warennummern mit den an den Kleidungsstücken angebrachten Etiketten übereinstimmten, zum Umtausch gegen Geld vorgelegt.

Dabei soll jedoch der Mitarbeiterin von Hennes & Mauritz aufgefallen sein, dass die vorgelegten Kleidungsstücke nicht der aktuellen Kollektion entstammten und mindestens zwei Jahre alt seien.

Unsere Mandantin räumte sodann gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten ein, die Etiketten von am Vortrag erworbenen Kleidungsstücken an vor mehreren Jahren erworbenen Kleidungsstücken befestigt zu haben. Auf diese Weise wollte sie sich der alten Kleidungsstücke entledigen, den Kaufpreis der am Vortag erworbenen Kleidungsstücke erstattet bekommen und gleichzeitig die neuen Kleidungsstücke behalten. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug und Urkundenfälschung strafbar. Beide Tatbestände sind jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bewehrt.

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr die Anklageschrift zugestellt worden war. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. In einer ausführlichen Einlassung schilderte er plastisch die Umstände der Tat. Er führte insbesondere aus, die Mandantin sei mit einem psychisch kranken Mann verheiratet und dadurch erheblich belastet. Auch die Geschehnisse in der Hennes & Mauritz - Filiale seien auf eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Ehemann zurückzuführen gewesen. Ferner verwies Rechtsanwalt Dietrich auf eine schriftliche Entschuldigung unserer Mandantin gegenüber Hennes & Mauritz. Nach alldem sei eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage ein geeigneter Weg der Verfahrenserledigung. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein. Unsere Mandantin musste somit nicht vor Gericht erscheinen und gilt trotz ihres Geständnisses weiter als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

09. April 2015: Unfallflucht - Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin-Reinickendorf einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die nötigen Feststellungen zu ermöglichen. Infolge des Unfalls soll ein Schaden im vierstelligen Bereich entstanden sein.

Der Unfall wurde von einer Zeugin beobachtet, die das Nummerschild notierte und den Fahrer detailliert beschreiben konnte. In einer durchgeführten Wahllichtbildvorlage erkannte die Zeugin unseren Mandanten - mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 %? als Fahrer wieder.

Nach Mandantsübernahme beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Er stellte fest, dass die Wahllichtbildvorlage formale Mängel aufwies, da das Bild unseres Mandanten in Bildausschnitt und Auflösung von den übrigen abwich. Er kam zum Schluss, dass diese Mängel Zweifel an der Täterschaft unseres Mandanten begründeten und regte die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an. Die Amtsanwaltschaft ließ sich hierauf ein und stellte das Verfahren schließlich ein.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchsdiebstahl

20. März 2015: Wohnungseinbruchsdiebstahl - Einstellung ohne Auflagen

Die Geschädigte, eine 32jährige Berlinerin, befand sich im Bad, als sie hörte, dass ein Fremder gegen ihre Wohnungstür trat. Durch einen schmalen Türspalt konnte sie sehen, wie unser Mandant die Tür zum Wohnzimmer öffnete. Aus Angst vor unserem Mandanten schloss sich die Geschädigte in ihrem Bad ein. Unser Mandant habe daraufhin die Wohnung verlassen und sei die Treppen des Hausflurs hinuntergerannt. Den herbeigerufenen Polizisten, die ihn am Hauseingang empfingen, soll er entgegengerufen haben: - Sie sind meinetwegen hier. Ich bin der, den Sie suchen. Ich war in der Wohnung?.

Nach Ansicht der Polizei soll unser Mandant in die Wohnung eingebrochen sein, um Wertgegenstände zu entwenden. Entsprechend wurde unser Mandant von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls angeklagt. Dieser wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.

Nach Mandatsübernahme setzte sich Rechtsanwalt Dietrich rasch mit dem Amtsgericht in Verbindung. In einer Einlassung informierte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht über eine psychiatrische Erkrankung unseres Mandanten. Herr Dietrich teilte mit, dass unser Mandant aufgrund des schädlichen Gebrauchs von Cannabinoiden psychische und Verhaltensstörungen aufweise. Aufgrund dessen könne man nicht ausschließen, dass unser Mandant das Gefühl gehabt hätte, aus der Wohnung der Geschädigten überwacht und ausspioniert zu werden.

Obwohl das Amtsgericht bereits einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt hatte, schloss es sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, hob den Hauptverhandlungstermin auf und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen geringer Schuld ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

10. März 2015: Unfallflucht - Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Brühl/Nordrhein-Westfalen als Fahrer eines angemieteten LKW einen Verkehrsunfall mit zwei Pkw verursacht und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, anstatt wie gefordert anzuhalten und die Feststellung der Personalien zu ermöglichen.

Zeugen des Verkehrsunfalls hatten sich das das Kfz-Kennzeichen des LKW notiert. Über eine Anfrage bei der Autovermietung gelangte die Polizei an die Daten unseres Mandanten.

Unmittelbar nachdem unser Mandant eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei erhielt, kontaktierte er Rechtsanwalt Dietrich. Dieser sagte den Termin bei der Polizei ab und nahm sogleich Kontakt zur Staatsanwaltschaft Köln auf. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die Zeugen zwar das Nummernschild notiert hatten, aber keine Angaben zum Fahrer machen konnten. Es sei somit nicht ausgeschlossen, dass unser Mandant das Fahrzeug einem anderen überlassen haben könnte.

Da gleichwohl ein hohes Verurteilungsrisiko bestand, schlug Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten vor, eine Einstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an die Deutsche Krebshilfe e. V. anzuregen. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich mit dieser Erledigung bereit.

Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft. Im Falle einer Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe hätte unser Mandant zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erhalten. Unser Mandant war sehr erleichtert darüber, dass Rechtsanwalt Dietrich diese Rechtsfolgen abwenden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

04. März 2015: Bandenmäßiger Computerbetrug in über 300 Fällen - Jugendstrafe zur Bewährung

Unser Mandant hatte als 20-Jähriger mit mehreren Erwachsenen im Internet Bahntickets der Deutschen Bahn erworben und diese über das Internet an Interessenten weiterverkauft. Die Tickets waren mit rechtwidrig erlangten Kreditkartendaten bezahlt worden. Hierbei handelte es sich insbesondere um Computerbetrug. Die Gruppe ist sehr konspirativ vorgegangen, so dass zahlreiche Ermittlungsversuche der Polizei scheiterten. Aufgrund eines erheblichen Ermittlungsaufwandes konnten im Rahmen einer längeren Observation mehrere Bandenmitglieder identifiziert und verhaftet werden. Einige Bandenmitglieder konnten sich ins Ausland absetzen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin war zunächst nicht bereit, das Verfahren einvernehmlich abzuschließen. Vielmehr wurde für unseren Mandanten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren bei Geständnis in Aussicht gestellt. Begründet wurde diese hohe Strafe mit dem erheblichen Schaden von mehreren hunderttausend Euro und der eheblichen kriminellen Energie. Nach Anklage wegen Computerbetruges bot das Landgericht Berlin eine Freiheitsstrafe von drei Jahren bis drei Jahren und sechs Monaten an.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegenüber dem Landgericht Berlin dar, dass er sich eine Jugendstrafe zur Bewährung vorstellen könnte. Eine Jugendstrafe kam nach Auffassung des Landgerichts Berlin nicht in Betracht, da unser Mandant aufgrund seiner Entwicklung nicht mehr einem Jugendlichen gleichzustellen sei. Im Gegensatz zu anderen Angeklagten legte unser Mandant in der ersten Hauptverhandlung kein Geständnis ab. Rechtsanwalt Dietrich wies vielmehr auf die Schwächen der Anklage hin. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass es wohl einer mehrmonatigen Hauptverhandlung zur Tataufklärung bedürfen würde. Da ein zeitnaher Abschluss des Verfahrens so nicht zu erwarten war, stellte das Landgericht möglicherweise eine Jugendstrafe zur Bewährung in Aussicht. Aufgrund dieser Mitteilung legte unser Mandant am zweiten Hauptverhandlungstag ein Geständnis ab. Rechtsanwalt Dietrich legte weiterhin dar, warum unser Mandant trotz des professionellen Vorgehens in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstehen würde. Unser Mandant wurde schließlich durch das Landgericht Berlin zu einer Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. Deshalb wurde er unmittelbar nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen.