Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

14. April 2021: Betrug in Höhe von 23.000,00 € - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unsere Mandantin Anklage erhoben. Ihr wurde vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem Ehemann durch Verkauf einer Parzelle in einer Kleingartenanlage die Käufer um 23.000,00 € betrogen zu haben. Sie soll bei Verkauf der Parzelle gewusst haben, dass die Käufer die Kriterien für den Abschluss eines Pachtvertrages nicht erfüllen. Bewusst wahrheitswidrig habe unsere Mandantin ihnen dennoch zugesichert, dass es keine Probleme geben werde, die Parzelle zu nutzen.

Nach seiner Mandatierung hatte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Durchsicht der umfangreichen Ermittlungsakte befasst und daraufhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft gerichtet, in welchem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich hiervon zunächst nicht umstimmen und es wurde eine Hauptverhandlung angesetzt. Dort konnte Rechtsanwalt Dietrich erneut den Standpunkt unserer Mandantin vortragen, welche aufgrund ähnlicher Verkäufe in der Kleingartenanlage davon ausgegangen sei, dass eine Verpachtung möglich sein würde. Die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen hatten bestritten, dass solche Verkäufe in der Kleingartenanlage möglich seien. Rechtsanwalt Dietrich hatte daher angekündigt, weitere Beweisanträge zu stellen und Zeugen laden zu lassen, die bestätigen würden, dass diese Vorgehensweise gelegentlich vorkam. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher ohne eine Geldauflage in der Hauptverhandlung eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung

13. April 2021: Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung durch Schlag mit einem Holzknüppel – Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage

Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.

Nach Zugang der Anklageschrift bei unserer Mandantin hatte sie zunächst Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. In einem Schreiben an das Gericht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darin hatte Rechtsanwalt Dietrich den eigentlichen Hergang des Geschehens schildern können. Das Amtsgericht wollte dennoch zunächst von einer Hauptverhandlung nicht absehen und sowohl unsere Mandantin, als auch ihre Nachbarin vernehmen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an den Vorwürfe gegen unsere Mandantin wecken, indem er darstellte, dass sie sich lediglich gegen den Angriff ihrer Nachbarin zur Wehr gesetzt hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hinweisen. Das Gericht erklärte sich deshalb bereit, das Verfahren, wie bereits zu Beginn von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB

31. März 2021: Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Verhalten § 315c StGB – Einstellung mangels Tatverdachts

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten gem. § 315c StGB. Unser Mandant soll einen Fahrradfahrer und dessen Kinder in Berlin-Neukölln bedrängt und an einer besonders engen Fahrbahnsituation überholt haben. Insgesamt soll sich unser Mandant während des Vorfalls sehr aggressiv verhalten und den Fahrradfahrer im Rahmen eines anschließen Streits auf offener Fahrbahn zusätzlich beleidigt haben.

Der Fahrradfahrer notierte sich daraufhin das Autokennzeichen des Autos unseres Mandanten und schilderte den Vorfall gegenüber der Polizei, welche daraufhin die Ermittlungen wegen des genannten Tatbestandes aufnahm. Unser Mandant machte gegenüber der Polizei eigenständig Angaben zum Sachverhalt, als er über die Fahrzeugführerermittlungen mitbekam, dass gegen ihn ermittelt wird. Nachdem unser Mandant dann eine Beschuldigtenvorladung der Polizei erhalten hatte, suchte er die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte den Vorfall gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin richtig. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass das Überholmanöver trotz der engen Straßenführung nicht von unserem Mandanten sondern vom Fahrradfahrer ausging. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich dabei dar, dass sich das anschließende Streitgespräch lediglich darauf bezog, dass unser Mandant den Fahrradfahrer auf sein unverantwortliches Verhalten hinweisen wollte. Der Fahrradfahrer hatte seine Kinder ohne Kindersitz oder anderweitige Sicherungen bei sich und brachte sie dadurch in Gefahr. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf fehlende Zeugenaussagen hin und arbeitete Widersprüche in den Aussagen des Fahrradfahrers heraus. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht widerlegen und musste das Verfahren daher antragsgemäß, sehr zur Freude unseres Mandanten, einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Markengesetz

29. März 2021: Vergehen nach dem Markengesetz – Einstellung des Verfahrens trotz über 2.000 aufgefundener Plagiate

Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden bei unserer Mandantin zahlreiche Markenprodukte aufgefunden. Insgesamt konnten durch die Polizeibeamten in der Wohnung unserer Mandantin mehr als 2.000 Parfümflaschen, sowie über 300 verschiedene Kosmetikartikel und zahlreiches Verpackungsmaterial festgestellt werden, bei denen es sich um Plagiate gehandelt haben soll. Da sich zudem Verkaufsanzeigen auf dem Smartphone unserer Mandantin befanden, die auf einen gewerblichen Handel mit den Waren hindeuten, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Markengesetz ein.

Nachdem unsere Mandantin von dem gegen sie geführten Strafverfahren erfahren hatte, wandte sie sich umgehen an Rechtsanwalt Dietrich. Er regte gegenüber der Staatsanwaltschaft daraufhin an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. In einem umfangreichen Schreiben weckte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel daran, ob es sich bei dem Verhalten unserer Mandantin um eine nach dem Markengesetz strafbare Handlung handelte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass sie die Artikel lediglich an Freunde verkauft haben soll. Insbesondere seien die Erwerber auch in Kenntnis darüber gewesen, dass es sich bei den Parfums und Kosmetikartikeln nicht um Originale gehandelt habe. Die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld unserer Mandantin gelang deshalb trotz der beachtlichen Menge an festgestellten Plagiaten. 

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsrecht

26. März 2021: Falsche eidesstaatliche Versicherung – Einstellung des Verwaltungsverfahrens

Gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten soll unsere Mandantin angegeben haben, die Zulassungsbescheinigung für ihr Fahrzeug verloren zu haben. Dagegen war das Amt über den tatsächlichen Verbleib des Dokumentes bei einem Bekannten unserer Mandantin informiert worden, weshalb unserer Mandantin vorgeworfen wurde, eine falsche eidesstaatliche Versicherung abgegeben zu haben.  Um eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern, hat sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich gewandt.

Durch die Einsicht in die Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich den Hintergrund des Vorwurfs gegen unsere Mandantin herausarbeiten. Ein Bekannter unserer Mandantin hatte das Amt über den Verbleib des Dokumentes informiert, wovon unsere Mandantin keine Kenntnis hatte. In einem umfassenden Schreiben hatte sich Rechtsanwalt Dietrich daraufhin direkt an das Amt gewandt und den Sachverhalt dargelegt. Er konnte so aufzeigen, dass der Fahrzeugschein zwar nicht verloren gegangen sei, aber für unsere Mandantin nicht mehr zugänglich gewesen ist. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Kraftfahrzeugzulassungsstelle davon überzeugen, dass sie nicht wissentliche falsche Angaben gemacht hatte. Daher stellte das Amt das Verfahren ein, wodurch unserer Mandantin eine strafrechtliche Verfolgung erspart geblieben ist.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

23. März 2021: Betrug über einen Betrag in Höhe von 100.000,00 € - Einstellung mangels Tatnachweises

Aufgrund der Strafanzeige durch seine ehemalige Verlobte leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges ein. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte die Einstellung des Verfahrens, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführte, dass die Übergabe der Geldbeträge einvernehmlich erfolgt sei. Hierfür legte er Nachweise über ausdrückliche Vereinbarungen zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Verlobten vor. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich die in der Ermittlungsakte befindlichen Widersprüchlichkeiten der Aussagen der Verlobten in ihrer Zeugenvernehmung herausarbeiten. Somit wurde auch der Vorwurf der vermeintlich wahrheitswidrigen Angaben in Bezug auf die Heiratsabsicht klargestellt. Entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erfolgte daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises.

Aufgrund der Strafanzeige durch seine ehemalige Verlobte leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges ein. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte die Einstellung des Verfahrens, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführte, dass die Übergabe der Geldbeträge einvernehmlich erfolgt sei. Hierfür legte er Nachweise über ausdrückliche Vereinbarungen zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Verlobten vor. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich die in der Ermittlungsakte befindlichen Widersprüchlichkeiten der Aussagen der Verlobten in ihrer Zeugenvernehmung herausarbeiten. Somit wurde auch der Vorwurf der vermeintlich wahrheitswidrigen Angaben in Bezug auf die Heiratsabsicht klargestellt. Entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erfolgte daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

22. März 2021: Vorwurf der Urkundenfälschung und des Sozialbetruges – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte gegen unseren Mandanten wegen einer Urkundenfälschung. Unser Mandant soll dem Sozialamt einen gefälschten Mietvertrag vorgelegt haben, auf dessen Grundlage das Amt die Miete und Kaution an unseren Mandanten ausgezahlt habe. Infolgedessen wurde er auch wegen eines vermeintlichen Sozialleistungsbetruges angezeigt.

Unmittelbar nach seiner Mandatierung versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens zu überzeugen. In dem an die Staatsanwaltschaft Münster gerichteten Schreiben bestritt er zunächst den Tatvorwurf. Es bestünden bereits Zweifel an der Urkundenqualität der von unserem Mandanten vorgelegten Unterlagen. Als im Laufe der Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen in Bezug auf die Wohnsituation unseres Mandanten ermittelt wurden, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Er wies dabei darauf hin, dass es sich bei dem in Frage stehenden Mietverhältnis auch um ein Untermietverhältnis gehandelt haben könnte. Es sei daher nicht auszuschließen, dass unser Mandant zur Auszahlung der Leistungen durch das Sozialamt berechtigt gewesen ist. So konnte auch der Vorwurf des Betruges beseitigt werden. Angesichts dessen war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.