Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung

08. Januar 2024: Körperliche Auseinandersetzung mit dem Uberfahrer - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Grund für die Vorladung war die Strafanzeige eines Uberfahrers, der unseren Mandanten beschuldigte, ihn im Gesicht geschlagen zu haben, wobei auch seine Brille beschädigt worden sein soll. Ferner soll unser Mandant den Uberfahrer von hinten heftig gewürgt haben, sodass dieser über eine geraume Zeit keine Luft bekommen und fast ohnmächtig geworden sein soll. Deshalb ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Besonders an diesem Fall war der Umstand, dass der vermeintlich Geschädigte und unser Mandant den Geschehensablauf unterschiedlich bei der Polizei schilderten. Auch erschienen die vorgeladenen Zeugen nicht bei der Polizei und machten keinerlei Angaben zu dem tatsächlichen Geschehensablauf.

Aufgrund dieser komplizierten Lage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Zunächst nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierbei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nicht gegeben war. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass kein rechtswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten vorlag. Des Weiteren machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte auf das Fehlen diverser verfahrensrechtlicher Voraussetzungen aufmerksam. Die Amtsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. Dezember 2023: Diebstahl von Grill – und Gartengeräten – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn Strafanzeige wegen Diebstahls gestellt wurde. Er wurde beschuldigt ein Grillgerät und mehrere Gartengeräte unter Säcken mit Erde in seinem Auto versteckt zu haben, um dann anschließend an der Kasse nur die Erde zu bezahlen. Daraufhin wurde er vom Ladendetektiv kontrolliert, der den Bon mit den Artikeln im Auto abglich.

Rechtsanwalt Dietrich regte nach Akteneinsicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten gegen Zahlung eine kleine  Geldzahlung einzustellen und begründete dies mit einer geringen schwere der Schuld und einer guten Kooperation unseres Mandanten. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der  Argumentation und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war über die Einstellung des Verfahrens sichtlich erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: versuchter Betrug und Urkundenfälschung

05. Dezember 2023: Versuchter Betrug durch Urkundenfälschung eines Fahrausweises - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Nachdem unserem Mandaten eine Strafanzeige wegen versuchtem Betrug und Urkundenfälschung zuging, wandte er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich für rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Fahrausweis gefälscht zu haben, indem er das alte Datum wegradiert haben soll, um ihn mit einem aktuellen Datum zu stempeln.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Dabei wies er auf die nicht als schwer zu bewertende Schuld hin. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsunfall mit Sachschaden und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

14. November 2023: Verkehrsunfall – Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen gegen ein geparktes Fahrzeug in Berlin-Kreuzberg gefahren zu sein und sich dann vom Unfallort entfernt zu haben. Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakten regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass nur geringe Kratzer am Auto sichtbar waren und ein kleiner Zusammenstoß auch leicht unbemerkt bleibt. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant den Unfallort lediglich verlassen hat, um eine größere Parklücke aufzusuchen.

Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

08. November 2023: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Während einer Zollkontrolle wurde eine Postsendung mit Heroin, Haschisch und Amphetaminen sichergestellt. Diese war an unseren Mandanten adressiert, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berlin ihm vorwarf, Betäubungsmittel bestellt zu haben und diese aus dem Ausland eingeführt zu haben.

Daraufhin wurde die Strafrechtskanzlei Dietrich von unserem Mandaten aufgesucht, welcher ihn um rechtlichen Beistand bat. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte anschließend in einem ausführlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren mangels Tatnachweis gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. In seinem Schreiben wies er besonders auf die mangelhafte Beweisführung hin.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich und sie stellten das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

02. November 2023: Diss-Track gegen Mitschüler – Einstellung des Verfahrens durch erzieherische Maßnahme

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Beleidigung von der Polizei Berlin erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit einem anderen Beteiligten einen Diss-Track gegen einen Mitschüler geschrieben und aufgenommen zu haben und ihm diesen über einen Nachrichtendienst geschickt zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete diese ausführlich aus. Bei einem Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich schilderte unser Mandant sein Bedauern über den geschriebenen Diss-Track und dass er derartiges in der Zukunft nicht mehr tun werde. Daraufhin verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in welchem er auf die Einsicht unseres Mandanten hinwies. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant jugendlich ist und strafrechtlich bislang nicht verurteilt worden ist und somit die Schuld nicht als schwer zu sehen ist.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein und sah eine erzieherische Maßnahme als ausreichend an. Unser Mandant war über die Einstellung des Verfahrens ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

26. Oktober 2023: Bildaufnahmen von Mitbewohnerin – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen Kameras in der gemeinsamen Wohnung aufgestellt zu haben und seine Mitbewohnerin über einen Zeitraum von mehreren Jahren gefilmt zu haben. Dabei legte sie einen USB-Stick mit Videos vor, welche sie von dem Computer unseres Mandanten gezogen haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei legte Rechtsanwalt Dietrich vor, dass der Ursprung der Videos nicht geklärt werden kann und der Vorwurf der Mitbewohnerin auch als Racheakt nach einem Streit zwischen Mitbewohnern gesehen werden kann. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.