Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Freiheitsberaubung

24. Juni 2020: Freiheitsberaubung - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Unser Mandant wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Beleidigung, Nötigung und Freiheitsberaubung angezeigt. So soll er seiner damaligen Geschäftspartnerin in Zossen damit gedroht haben, sie wegen Diebstahls anzuzeigen, ihr bei einer anderen Gelegenheit die Fahrt vom Firmengelände versperrt und ihr die Möglichkeit genommen haben, einen Konferenzraum zu verlassen. Die Ermittlungen wurden zunächst an die Polizei Berlin für die weitere Ermittlungsführung abgegeben. Nachdem die Ermittlungen angeschlossen waren erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung, mit der er sich an Rechtsanwalt Dietrich wandte.

 Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich unterstrich dabei besonders die Tatsache, dass es im Vorfeld zu wechselseitigen Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und seiner Geschäftspartnerin hinsichtlich der weiteren Firmenzukunft gekommen war. Insbesondere die Geschäftspartnerin hatte sich dabei fehlverhalten und ihre Kompetenzen in Bezug auf Firmengelder mehrfach überschritten. Als Reaktion auf dieses Fehlverhalten hatte unser Mandant nach seiner Auffassung im Sinne der Firma reagiert und Schritte zur Verdrängung seiner Geschäftspartnerin veranlasst. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Hintergründe für das Verhalten unseres Mandanten gegenüber den Aussagen der Geschäftspartnerin darstellen und Zweifel an der Aussage der Geschäftspartnerin säen. Das Verfahren wurde daher von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

22. Juni 2020: Ladendiebstahl aufgrund von Kleptomanie mit Essstörung - Einstellung

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen einen Ladendiebstahl in Berlin-Prenzlauer Berg begangen zu haben. So soll sie in einem Supermarkt mehrere Lebensmittel in einen Einkaufsbeutel gesteckt haben. Diesen Einkaufsbeutel wiederum soll unsere Mandantin dann in ihrem Rucksack deponiert haben. An der Ladenkasse soll sie den restlichen Inhalt ihres Einkaufswagens bezahlt haben, nicht jedoch die versteckten Waren in ihrem Rucksack. Das Geschehen wurde vom Ladendetektiv des Supermarkts, der unsere Mandantin anschließend auch stellte, beobachtet. Ein Hinzuziehen der Polizei Berlin war nicht nötig, da unsere Mandantin die Waren freiwillig herausgab. Gleichwohl erhielt sie eine Anzeige wegen Ladendiebstahls.

Aus diesem Grund beauftragte sie anschließend Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Dieser verfasste, nach Beantragung der Akteneinsicht und gründlicher Analyse der Ermittlungsakte, ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte er an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei auf den Umstand ein, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer psychischen Erkrankung, unter der unsere Mandantin leidet, differenzierter bewertet werden müsse. Als eine Ausformung dieser Krankheit war bei unserer Mandantin bereits Kleptomanie in Verbindung mit einer Essstörung festgestellt worden. Die Schuld der Tat könne angesichts dessen nicht als schwerwiegend beurteilt werden. Weiterhin verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den geringen Schaden, der durch die Handlungen unserer Mandantin entstanden ist. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage – sehr zur Freude unserer Mandantin – ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

19. Juni 2020: Verstoß gegen das BtMG durch Handel mit Drogen in nicht geringer Menge – Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Bei unserem Mandanten in Berlin-Neukölln war auf Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten eine Wohnungsdurchsuchung von der Polizei Berlin durchgeführt worden. Es bestand der Verdacht, dass unser Mandant mit unterschiedlichen Betäubungsmitteln Handel treiben würde. Hintergrund des Verdachts war, dass er als Besteller einer nicht mehr geringen Menge Amphetamine (Speed) in Erscheinung getreten sein soll. Er soll die Drogen dabei über die Internetplattform „Shiny Flakes“ bestellt haben. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Betreiber dieser Plattform waren mehrere Bestelllisten sichergestellt worden.

Unter den in dieser Liste geführten Namen trat auch unser Mandant in Erscheinung, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen übernahm. Im Rahmen der durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden verschiedene Drogen bei unserem Mandanten sichergestellt. Unter den Drogen befanden sich Cannabis, Haschisch, MDMA, Ecstasy, halluzinogene Pilze und Amphetamine (Speed). Insbesondere Cannabis wurde in hohen Mengen aufgefunden. Unverzüglich nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wiederholte diesen Vorgang mehrere Male, da die Auswertungsergebnisse bezüglich des Wirkstoffgehalts der sichergestellten Drogen fehlten. Erst aufgrund des Wirkstoffgehaltes kann eine Aussage darüber gemacht werden, ob die nicht geringe Menge tatsächlich überschritten ist. Eine Bestätigung darüber, dass die nicht geringe Menge in mehrfacher Hinsicht überschritten wurde, erhielt unser Mandant in Form einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin. In der kurze Zeit später anberaumten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant aufgrund seines Jobs und des dabei auftretenden Schichtdienstes unter Schlafstörungen leidet und die Drogen lediglich zum Eigenkonsum besessen habe. Das Cannabis sei für unseren Mandanten nötig, um einschlafen zu können; die anderen Drogen dienen dazu, wach zu bleiben. Das Amtsgericht Tiergarten berücksichtigte diese von Rechtsanwalt Dietrich vorgetragenen Umstände und verhängte wegen eines minder schweren Falls eine Freiheitsstrafe von lediglich zehn Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wobei die Bewährungszeit zwei Jahre beträgt. Angesichts der zu erwartenden Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, die bei gewerbsmäßigem Handel droht, war unser Mandant mit dem von Rechtsanwalt Dietrich erreichten Ergebnis sehr zufrieden

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Juni 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unseren jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Er soll einer anderen Person zusammen mit einem Freund Stichverletzungen und Platzwunden durch das Verwenden eines Messers bzw. eines Baseballschlägers in Berlin-Moabit zugefügt haben. Die Verletzungen entstanden dabei sowohl im Kopf- als auch im Beinbereich. Durch Hilfe- sowie Schmerzensschreie wurden insgesamt drei Zeugen auf das Geschehen aufmerksam, die unabhängig voneinander die Polizei und einen Krankenwagen alarmierten.

Die verletzte Person wurde zunächst medizinisch versorgt und dann zu dem Geschehen zeugenschaftlich befragt. Weiterhin wurde seine Kleidung zum Zwecke der DNA-Analyse sichergestellt. Durch eine entsprechende Untersuchung wurden DNA-Spuren, die unserem Mandanten zuzuordnen waren, festgestellt. Um weitere Beweismittel sichern zu können, erging vom Amtsgericht Tiergarten dann ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten. Bei dieser Durchsuchung konnten allerdings keine weiteren Beweismittel sichergestellt werden. Trotzdem erhielt unser Mandant von der Polizei Berlin eine Beschuldigtenvorladung. Mit dieser Vorladung wandte sich unser Mandant schließlich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Nachdem Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte vollumfänglich ausgewertet war, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die gemachten Zeugenaussagen gewinnbringend nutzen. Sowohl die Zeugen als auch die geschädigte Person waren nicht in der Lage, die Täter wiederzuerkennen oder adäquat zu beschreiben. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich den Zusammenhang von DNA-Spuren unseres Mandanten auf der Kleidung der verletzen Person und unserem Mandanten als Täter in Frage. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren daraufhin mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Exhibitionistische Handlungen

12. Juni 2020: Exhibitionistische Handlungen § 183 StGB – Einstellung gegen Geldauflage

Weil von der Polizei Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlungen gemäß § 183 StGB gegen ihn geführt wurde, suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Großen Tiergarten in Berlin bei heruntergelassener Hose an seinem Genital manipuliert zu haben. Dabei soll er explizit zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwei Frauen angeguckt haben und seine Handlungen fortgesetzt haben.

Die Polizei Berlin stellte unseren Mandanten noch vor Ort und nahm seine Personalien auf. Eine der beiden Frauen war zusätzlich eine zivile Polizeibeamtin, die aufgrund des vorherigen Anrufs der anderen Frau im Tiergarten nach unserem Mandanten fahndete. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant die schriftliche Beschuldigtenvorladung, mit der er die Kanzleiräume aufsuchte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte gründlich ausgewertet hatte, verfasste er ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass sich unser Mandant zur Tatzeit in emotional und familiär schwierigen Verhältnissen befand. Auch finanziell ging es unserem Mandanten zur Tatzeit schlecht. Trotz der umfangreichen Einlassungen erhielt unser Mandant einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich noch Einspruch ein. Kurze Zeit später wurde vom Amtsgericht Tiergarten eine Hauptverhandlung terminiert. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich erneut vor, warum die Schuld unseres Mandanten als gering zu betrachten sei und eine Einstellung gegen Geldauflage in Betracht käme. Rechtsanwalt Dietrich ging erneut auf die unterschiedlichen Belastungen unseres Mandanten ein. Auch einen regelmäßigen Betäubungsmittelmissbrauch führte Rechtsanwalt Dietrich aus und schlug dem Gericht vor, dass unser Mandant zusätzlich zur Zahlung der Geldauflage in therapeutische Behandlung hinsichtlich der exhibitionistischen Handlungen und des Drogenmissbrauchs geht. Das Amtsgericht Tiergarten ließ sich hierauf ein und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein. Unser Mandant war angesichts des sensiblen Vorwurfs und der vermiedenen Eintragung im Bundeszentralregister erleichtert über das erreichte Ergebnis.

Fachanwalt Strafrecht: Versuchter Totschlag

12. Juni 2020: Versuchter Totschlag – Einstellung in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten war von der Bernauer Polizei ein Ermittlungsverfahren zunächst wegen versuchten Totschlags geführt worden. Er soll in Bernau zwei andere Personen mit einem Baseballschläger aus fremdenfeindlichen Motiven angegriffen haben. Unser Mandant soll sich dabei an die beiden aus Osteuropa stammenden Personen angeschlichen und unvermittelt mit dem Baseballschläger einem der beiden mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Den anderen soll unser Mandant mit dem Schläger am Arm getroffen haben, bevor sich die beiden gegen unseren Mandanten zur Wehr setzen konnten. Im Zuge dieser Abwehr ist unser Mandant selbst stark in Mitleidenschaft geraten und hatte sich erheblich am Kopf verletzt. Dass unser Mandant dabei von den beiden zuvor angegriffenen Personen mehrfach mit dem Baseballschläger geschlagen wurde, konnte ein unbeteiligter Zeuge bestätigen.

Nachdem die Polizei am Tatort erschienen war und unser Mandant mit einem Rettungswagen abtransportiert worden war, erging zunächst eine Festnahmeanzeige gegen unseren Mandanten. Noch am selben Tag wurde vom Amtsgericht Strausberg ein Haftbefehl gegen unseren Mandanten erlassen, da Fluchtgefahr angenommen wurde. Der Vollzug dieses Haftbefehls wurde jedoch unter Auflagen ausgesetzt. Umgehend suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nach beantragter Akteneinsicht und Analyse der Ermittlungsakte, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf. Darin regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte vor allem mit der geringen Schuld unseres Mandanten. Insbesondere bestritt Rechtsanwalt Dietrich fremdenfeindliche Motive unseres Mandanten. Auch hatte sich unser Mandant bei dem gesamten Geschehen selbst am schwerwiegendsten verletzt, da die anderen beiden Beteiligten als Reaktion auf seine Angriffe umso heftiger auf ihn einwirkten. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Aussage des unbeteiligten Zeugen gezielt verwerten. Auch war unser Mandant, ebenso wie die beiden anderen Beteiligten, an diesem Abend stark alkoholisiert gewesen. Eine körperliche Auseinandersetzung war dadurch erst begünstigt worden. Dennoch erging eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) immerhin nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung, die zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Bernau bei Berlin zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die Gründe, die gegen eine Verurteilung sprechen, mit Nachdruck vor. Dieses Mal erfolgreich. Rechtsanwalt Dietrich konnte sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

09. Juni 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit einem Strafbefehl wegen Urkundenfälschung auf. Er soll bei einer Fahrtkartenkontrolle in Richtung S-Bahnhof Röntgental mit einem manipulierten Fahrschein angetroffen worden sein. Der Fahrschein soll dabei in der Art und Weise bearbeitet worden sein, dass unser Mandant den vorherigen Stempel wegradiert haben soll, um dort anschließend einen neuen und gültigen Stempel zu platzieren.

 Umgehend legte Rechtsanwalt Dietrich nach seiner Mandatierung Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Nach anschließender Aktenauswertung verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben, in welchem er die Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gegenüber dem Amtsgericht Bernau bei Berlin anregte. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte dabei vor allem mit der als gering zu betrachtenden Schuld unseres Mandanten. Unser Mandant hatte sich während der Kontrolle sehr freundlich verhalten und auch das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich bezahlt. Zusätzlich verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den von unserem Mandanten erzeugten geringen Schaden. Angesichts dieser Einlassungen war das Amtsgericht Bernau bei Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert, da durch das Vorgehen von Rechtsanwalt Dietrich eine mit einem Strafbefehl verbundene Verurteilung zu einer Geldstrafe und Eintragung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.