Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

04. Juli 2023: Erwerben von unerlaubten Betäubungsmitteln – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, unerlaubte Betäubungsmittel aus der Schweiz bestellt zu haben, nachdem eine Sendung an ihn adressiert, vom Hauptzollamt Gießen aufgegriffen wurde. Diese sind in der Schweiz Medikamente, gelten aber als Betäubungsmittel in Deutschland.

Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass die aufgefundene Menge eine Verwendung ausschließlich zum Zweck des Eigenkonsums nahelegt.

Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

 

Fachanwalt Strafrecht: Geldfälschung

28. Juni 2023: In den Verkehr bringen von falschem Geld – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich falsches Geld beschafft zu haben und dieses in den Verkehr gebracht zu haben. Nachdem ein Kassierer bemerkte, dass unser Mandant mit einem falschem 50,00 € Schein bezahlte, alarmierte er die Polizei. Unser Mandant gab gegenüber der Polizei an, die Scheine durch ein Verkaufsgeschäft bei Ebay erhalten zu haben und zeigte die diesbezüglichen Chats vor. Bei einer späteren Nachfrage der Polizei Berlin zu den Chats, räumte er ein diese selber geschrieben und die Scheine stattdessen auf der Straße gefunden zu haben.

Anschließend suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte unseren Mandanten der Geldfälschung, welche gemäß § 146 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorsieht, wodurch eine Einstellung im Vorverfahren aus Opportunitätsgründen ausgeschlossen ist. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. In diesem Schriftsatz schilderte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den Geschehensablauf, in dem unser Mandant das Geld ahnungslos erwarb, dann jedoch bewusst in den Verkehr brachte. Somit kommt nur noch der § 147 StGB in Frage, der einen niedrigeren Strafrahmen hat.

Auch in der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte nichts Gegenteiliges bewiesen werden, sodass das Verfahren schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug

20. Juni 2023: Warenbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über die Website seines Unternehmens Handläufe verkauft zu haben, wobei ihm von mehreren Zeugen das Ausbleiben der Lieferung vorgeworfen wurde. Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragte, legte er ausführlich die Schwachstellen der Anklage dar und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund der Vielzahl der vorgeworfenen Fälle war das Amtsgericht nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten dann endgültig davon überzeugen. Dabei trug er Zweifel am objektiven Geschehensablauf vor und wies darauf hin, dass das Ausbleiben der Lieferung nicht aufgrund von einer betrügerischen Absicht geschehen sein kann.

Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

14. Juni 2023: Fahrraddiebstahl – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen schweren Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, vor ein paar Jahren ein Fahrrad aus einem Innenhof gestohlen zu haben. Die angebliche Eigentümerin des Fahrrads sah unseren Mandanten das Fahrrad aus einem Kofferraum herausholen. Unser Mandant suchte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis nicht gelingen würde. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant das Fahrrad gutgläubig erwarb. Auch wies er darauf hin, dass bereits Verjährung eingetreten sein könnte.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

06. Juni 2023: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich eines allgemeinen Verstoßes mit Cannabis strafbar gemacht zu haben. Als Beamte das Zimmer des WG-Mitbewohners unseres Mandanten durchsuchten, fiel einem Polizeibeamten eine Sporttasche mit Betäubungsmittel-suspekten Substanzen im Zimmer unseres Mandanten auf. Nachdem der Beamte daraufhin eine Durchsuchung im Zimmer unseres Mandanten erwirkte, wurden weitere Vorratsgläser mit Cannabis aufgefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Aktenansicht. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Dabei wies er darauf hin, dass das Zimmer unseres Mandanten nicht abgeschlossen war und einer der Mitbewohner oder Gäste, das Cannabis dort deponiert haben kann. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Sporttasche mit dem Cannabis nicht so wie vom Polizeibeamten beschrieben, aufgefunden werden konnte und zeigte das anhand eines Bildes des Zimmers unseres Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gem. § 184b StGB

31. Mai. 2023: Briefe mit Kinderpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Besitzes von Kinderpornographie gem. § 184b StGB von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. In dem Schreiben wurde ihm vorgeworfen, bei einem Briefverkehr um kinderpornographische Lichtbilder gebeten und diese zugesandt bekommen zu haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden dann weitere kinderpornographische Bilder im Sinne des § 184b StGB aufgefunden.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant ihm gegenüber sein falsches Verhalten einsah und bereits eine Verhaltenstherapie durchführte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Anzahl von aufgefundenen Bildern hin. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, die Strafsache gegen eine kleine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

25. Mai. 2023: Vorlegen eines falschen Rezepts in der Apotheke – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen ein gefälschtes Rezept für Tabletten gegen Schlafstörungen in der Apotheke vorgezeigt und sich dadurch wegen Urkundenfälschung und Betrugs strafbar gemacht zu haben. Die Apothekerin hegte auf Grund des fehlenden Arztstempels Zweifel an dem Rezept. Bei einer Rücksprache mit der Arztpraxis konnte außerdem festgestellt werden, dass es die Konstellation an Ärzten, die auf dem Rezept zu erkennen war, seit Jahren nicht mehr gibt. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant anschließend an Rechtsanwalt Dietrich.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant das Rezept von einem befreundeten Arzt bekam, der einst in der Praxis arbeitete. Auf Grund seiner Approbation ging unser Mandant davon aus, dass dieser Rezepte ausstellen darf. Außerdem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs hier ausscheidet, da es sich um kein Kassenrezept handelt.

Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, die daraufhin das wegen Urkundefälschung und Betruges geführte Verfahren einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.