Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung von Polizeibeamten

06. November 2018: Beleidigung von Polizeibeamten – Einstellung nach Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten ein Strafbefehl erlassen, in welchem er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamen verurteilt werden sollte. Hintergrund des Strafbefehls war, dass unser Mandant im Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg aus einer Gruppe heraus Polizeibeamten den Mittelfinger gezeigt und die Beamten als Bullenschweine betitelt hatte.

Die polizeiliche Vorladung als Beschuldigter hatte unser Mandant ignoriert, weil er hoffte, das Verfahren würde sich allein erledigen. Nachdem unser Mandant den Strafbefehl erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte an. Da unser Mandant unmittelbar am Tatort durch die Polizeibeamten festgenommen worden ist und die Beamten übereinstimmend die Beleidigungen schilderten, bereitete Rechtsanwalt Dietrich unseren Mandanten sorgfältig auf die anstehenden Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung räumte Rechtsanwalt Dietrich zunächst das Geschehen ein. Rechtsanwalt Dietrich schilderte ausführlich, wie sich unser Mandant durch die Polizei provoziert gefühlt habe und sich dann aus der Gruppe heraus zu den Beleidigungen hat hinreißen lassen. Heute wüsste er, dass er sich falsch verhalten habe. Rechtsanwalt Dietrich kündigte auch an, dass sich unser Mandant bei den Beamten entschuldigen würde. Dies tat unser Mandant dann auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin und das Gericht waren schließlich bereit, das Verfahren einzustellen. Somit ist unserem Mandanten ein weiterer Eintrag im Führungszeugnis erspart worden.

Fachanwalt Strafrecht: Geschwindigkeitsüberschreitung

02. November 2018: Einstellung des Verfahrens bei Geschwindigkeitsüberschreitung von über 30 km/h

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er von der Polizei einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten hatte. Ihm wurde vorgeworfen, innerhalb geschlossener Ortschaften 34 km/h in Berlin Köpenick zu schnell gefahren zu sein. Er war durch ein Geschwindigkeitsmessgerät fotografiert worden.

Unserem Mandanten drohte bei einer Verurteilung mindestens ein Bußgeld in Höhe von 170,00 €, ein Monat Fahrverbot und zwei weitere Punkte im Fahreignungsregister. Da unser Mandant bereits mehrere Punkte im Fahreignungsregister hatte, wandte er sich diesmal an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte bereits im Ermittlungsverfahren zahlreiche Stellungahmen der Bußgeldstelle an. Insbesondere bestand er auf die Vorlage eines Hochglanzfotos und eines aktuellen Eichscheins. Hierdurch wurde das Bußgeldverfahren erheblich in die Länge gezogen. Trotzdem erlies die Bußgeldstelle in Berlin den Bußgeldbescheid. Gegen diesen legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und nahm Kontakt mit dem Gericht auf. Die zuständige Richterin war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Auch gegenüber dem Gericht beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung weitere Unterlagen und Stellungnahmen. Insbesondere musste nun die Bußgeldstelle Auskunft geben, welche Reparaturen an dem Geschwindigkeitsmessgerät seit seiner letzten Eichung vorgenommen worden sind. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einholung eines Gutachtens, da geklärt werden hätte müssen, welche Auswirkungen die Reparaturen am Messgerät auf die Messsicherheit gehabt haben. Aufgrund der langen Verfahrensdauer war das Gericht nun bereit, das Verfahren einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

31.Oktober 2018: Einstellung bei Prozessbetrug in Leipzig

Vor dem Landgericht Leipzig verklagte unsere Mandantin einen ehemaligen Vertragspartner auf Zahlung eines nicht unerheblichen Kaufpreises. Aufgrund der hohen Kaufreissumme fand das Verfahren vor dem Landgericht Leipzig statt.

Der Beklagte hatte vorgetragen, dass er den Kaufpreis bereits bar beglichen habe und legte eine angeblich vom Sohn unserer Mandantin unterzeichnete Quittung vor. Unsere Mandantin bestritt die Echtheit der Vollmacht und bestand darauf, dass die Unterschrift auf der Quittung gefälscht sei. Deshalb holte das Landgericht Leipzig ein Gutachten über die Echtheit der Unterschrift ein. Der Gutachter kam zum Ergebnis, dass keine Zweifel an der Echtheit der Quittung bestehen würden. Deshalb wurde die Klage unserer Mandantin durch das Landgericht Leipzig abgewiesen und das Landgericht erstattete Strafanzeige wegen Prozessbetruges bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Nach Erhalt der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Auswertung der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich schriftlich an die Staatsanwaltschaft Leipzig und wies auf die Schwachstellen in der Ermittlungsakte hin. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierdurch erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Prozessbetruges wegen Geringfügigkeit ohne Auflage einstellte

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

29. Oktober 2016: Gefährliche Körperverletzung und Verdacht der Schutzgelderpressung – Einstellung in Hauptverhandlung

In Berlin-Neukölln hatte es Streit zwischen zwei Familien gegeben. Nach den Ermittlungen der Polizei soll ein Angehöriger unserer Mandantin seinen Nachbarn unter Druck gesetzt haben, indem er ihn zur Zahlung eines Schutzgeldes aufgefordert haben soll. Als der Nachbar diese Erpressung nicht hinnehmen wollte, sei die Situation eskaliert, woraufhin mehrere Familienmitglieder den Nachbarn planmäßig angegriffen haben sollen, der schließlich hinter einer Tür Schutz suchte. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem großen Messer mehrfach auf diese Tür eingeschlagen zu haben, um den Nachbarn zu verletzen. Es gab nach der Auseinandersetzung mehrere verletzte Personen und zudem mehrere Zeugen, die den Streit zwischen den Familien beobachtet hatten.

Erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unsere Mandantin war zunächst unentschlossen, hatte sich dann aber angesichts der Schwere der Tatvorwürfe doch dazu entschieden, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Rechtsanwalt Dietrich sah umgehend die Ermittlungsakte ein, besprach mit unserer Mandantin den Stand des Verfahrens und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht befragte Rechtsanwalt Dietrich die Beteiligten ausführlich zu dem Geschehen und konnte dabei die Zeugen in Widersprüche verwickeln. Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, das Gericht auch von der geringen Schuld unserer Mandantin zu überzeugen. Schließlich gab das Gericht dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich statt und stellte das Strafverfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

25. Oktober 2018: Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.

Auf das Anschreiben der Polizei „Belehrung – schriftliche Äußerung im Strafverfahren“ entschuldigte sich unsere Mandantin und hoffte zugleich, das gegen sie wegen Diebstahls geführte Verfahren würde sich erledigen. Daraufhin bekam sie jedoch einen Strafbefehl und sollte eine Geldstrafe zahlen. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und konnte das Amtsgericht Tiergarten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Mit der Einstellung des Verfahrens konnte Rechtsanwalt Dietrich auch eine Eintragung im Bundeszentralregister zu Lasten unserer Mandantin verhindern.

 

Fachanwalt Strafrecht: Besitz von Verbreiten kinderpornografischer Schriften

23. Oktober 2018: Besitz von Verbreiten kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB

Durch die Staatsanwaltschaft Halle wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Besitzes und Verbreiten von kinderpornografischen Schriften geführt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit einem gesondert Verfolgten aus Nürnberg über eine Internetplattform kinderpornografische Dateien gem. § 184b StGB verschafft zu haben.

Dem gesondert Verfolgten wurden in dessen Vernehmung die Chattprotokolle vorgehalten. Er bestätigte deshalb den Tatvorwurf und belastete unseren Mandanten. Wie in diesen Fällen üblich, erfolgte bei unseren Mandanten eine Hausdurchsuchung. Im Anschluss an die Hausdurchsuchung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich bestritt unsere Mandant, dass er sich kinderpornografische Schriften gem. § 184 StGB verschafft habe. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die Schwachstellen des vermeintlichen Beweisergebnisses gegenüber der Staatsanwaltschaft Halle hinweisen. Deshalb wurde das Strafverfahren mangels Tatnachweis ohne Auflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt

19. Oktober 2018: Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt - Einstellung des Strafverfahrens

Unsere Mandantin bekam vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen falscher Versicherung an Eides Statt. Ihr wurde vorgeworfen ihre Stellung als Geschäftsführerin in mehrerer Gesellschaften nicht offen gelegt zu haben. Umgehend wendete sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakten an.

Bei intensiver Durchsicht der Ermittlungsakten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass unsere Mandantin als Gesellschafterin in verschiedenen Gesellschaften eingesetzt wurde. Unsere Mandantin wusste von ihren neuen beruflichen Verpflichtungen allerdings nichts. Sowohl ihr Gesundheitszustand als auch ihre geringen Deutschkenntnisse hatten sie zu einem leichten Opfer für die Hintermänner gemacht. Rechtsanwalt Dietrich teilte diese neuen Erkenntnisse dem Amtsgericht Tiergarten mit und konnte für unsere Mandantin eine Verfahrenseinstellung erreichen. Ihr konnte somit eine unangenehme Hauptverhandlung erspart werden.