Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Schwere räuberische Erpressung

20. Dezember 2018: Schwere räuberische Erpressung – Niedrige Bewährungsstrafe

Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten. Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben.

Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst, aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Mindeststrafe bei einer schweren räuberischen Erpressung ist drei Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor. Aufgrund der Beweislage legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung für unseren Mandanten zunächst ein Geständnis ab. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die bereits erfolgte Veränderung der Lebensumstände hin. Mittlerweile waren auch bereits drei Jahre vergangen. Deshalb wurde unser Mandant wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu lediglich 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Richterin wies in der Urteilsverkündung darauf hin, dass sie bisher noch nie eine solche niedrige Strafe bei einer schweren räuberischen Erpressung verhängt habe.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

19. Dezember 2018: Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Unser bereits zwei Mal vorbestrafte Mandant meldete sich in der Kanzlei nachdem er von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen worden ist. Ihm wurden eine Körperverletzung und eine Beleidigung vorgeworfen. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dieser konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant von seiner Ex-Lebensgefährtin und deren neuen Freund eine Anzeige erhalten hatte. Unser Mandant soll den neuen Lebensgefährten beleidigt und seiner Ex einen Zahn ausgeschlagen haben. Es gab eine unbeteiligte Person, die ebenfalls als Zeuge ausgesagt hatte und die Angaben der Geschädigten bestätigte.

Rechtsanwalt Dietrich regte bereits im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren einzustellen. Da unser Mandant bereits vorbestraft war, insbesondere wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 16 Fällen, erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Zu Beginn der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Beweislage mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Gericht bot Rechtsanwalt Dietrich im Falle eines Geständnisses eine „kleine Freiheitsstrafe“ an. Rechtsanwalt Dietrich lehnte dieses Angebot ab und wies darauf hin, dass wohl weitere Zeugen erforderlich seien. Schließlich war das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft bereit, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gewerbsmäßiger Betrug

14. Dezember 2018: Gewerbsmäßiger Betrug – Bewährungsstrafe

Der Bundeszentralregister (BZR) unserer Mandantin enthielt bereits 9 Vorstrafen. Unsere Mandantin wurde insbesondere wegen Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug wiederholt bestraft. Insgesamt gab es Verurteilungen wegen Betruges in über 60 Fällen. Unsere Mandantin hatte auch bereits wegen Betruges in Haft gesessen. Im vorliegenden Verfahren wurde unserer Mandantin vorgeworfen, das Vertrauen einer älteren Dame erschlichen zu haben. Die ältere Dame hatte in 28 Fällen unserer Mandantin darlehensweise Geld von über 60.000,00 € überlassen.

Diese Gelder wurden durch unsere Mandantin nicht zurückgezahlt. Aufgrund der Strafanzeige der Geschädigten wurde gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges eingeleitet. Bereits im Ermittlungsverfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren in die Länge ziehen. Trotzdem erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage. Zur ersten angesetzten Verhandlung ist unsere Mandantin nicht erschienen. Deshalb wurde ein Haftbefehl erlassen. Rechtsanwalt Dietrich besprach das weitere Vorgehen mit zuständigen Richterin am Amtsgericht. Er vereinbarte einen Termin, an dem sich meine Mandantin stellen würde. In diesem Termin wurde der Haftbefehl ohne eine Verhaftung aufgehoben. Da die Beweislage eindeutig war, legte Rechtsanwalt Dietrich im Namen unserer Mandantin in der weiteren Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Geständnis ab. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unsere Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung aufgrund der vielen Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. Auch begann unsere Mandantin mit der Rückzahlung der Darlehensverpflichtung in monatlichen Raten in Höhe von 100,00 €. Im Weiteren besprach Rechtsanwalt Dietrich wiederholt das Verfahren mit dem zuständigen Richter am Landgericht Berlin. Die Berufungsverhandlung fand deshalb erst ca. ein Jahr nach der Verurteilung vor dem Amtsgericht statt. Die Vorwürfe lagen mittlerweile fünf Jahre zurück. Aufgrund des langen Zeitablaufs und der begonnen Rückzahlung wurde das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und – unter Protest der Geschädigten- unsere Mandantin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Geschädigte hatte noch vor dem Landgericht Berlin gefordert, dass unsere Mandantin ins Gefängnis gehen soll.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt

14. Dezember 2018: Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt – Einstellung in Hauptverhandlung

Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten alarmierte die Polizei, da sie durch unseren Mandanten geschlagen worden sein soll. Gegenüber den eingetroffenen Polizeibeamten erstatte sie Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Nach dem Inhalt der Ermittlungsakte hatte unser Mandant die Vorwürfe gegenüber der Polizei eingeräumt und war mit einer Wegweisung einverstanden. Unmittelbar nach dem Vorfall hatte die ehemalige Lebensgefährtin eine einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten beantragt und durch das Familiengericht erhalten. Sie gab an, in der Vergangenheit wiederholt durch unseren Mandanten körperlich angegriffen worden zu sein. Deshalb führte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich versuchte bereits im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war hierzu aber nicht bereit, weil es in der Vergangenheit bereits Verfahren wegen Körperverletzung gegeben habe und unser Mandant wegen Betruges vorbestraft war. Deshalb wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant als Strafe zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen diesen Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung wurde die Lebensgefährtin von einem Anwalt begleitet. Dieser Rechtsanwalt trug vor, dass die Lebensgefährtin weiterhin psychisch stark unter dem Geschehen leiden würde. Trotz dieser Ausführungen konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Es kam somit nicht zu einer weiteren Verurteilung.

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

13. Dezember 2018: Computerbetrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten zunächst ein Strafverfahren wegen Unterschlagung geführt. Unser Mandant soll als Mitarbeiter eines Telefonanbieters mehrere Telefonverträge abgeschlossen haben. Zu den Verträgen gehörte auch immer die Lieferung eines hochwertigen Handys. Diese Handys ließ unser Mandant an seine Anschrift liefern. Nach der Lieferung kündigte unser Mandant die Verträge ohne die Handys zurückzugeben.

Deshalb erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage zunächst wegen Unterschlagung. Das Gericht ging entgegen der Anklageschrift bei diesem Sachverhalt nicht von einer Unterschlagung, sondern von Computerbetrugstaten aus. Rechtsanwalt Dietrich regte zunächst außerhalb der Hauptverhandlung an, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war hierzu aufgrund des Gesamtschadens von fast 4.000,00 € nicht bereit. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die positive Entwicklung unseres Mandanten verweisen. Auch stellt er da, dass ein Tatnachweis sehr aufwendig wäre. Insbesondere müsste das Gericht mehrere Zeugen aus ganz Deutschland laden. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, dass Verfahren wegen Computerbetruges gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eins Kindes

11. Dezember 2018: Vorwurf Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eins Kindes – Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren 15 - jährigen Mandanten vor dem Landgericht Berlin an. Ihm wurde vorgeworfen mit zwei Freunden eine 13 jährige Bekannte in ein abgelegenes Haus gelockt und sie dort vergewaltigt zu haben. Die sexuellen Handlungen wurden teilweise auf Video aufgenommen. Diese Dateien lagen dem Gericht vor. Ein Beschuldigter war seit Erhebung der Vorwürfe auf der Flucht und der zweite in Untersuchungshaft.

In der Verhandlung vor dem Landgericht stellte Rechtsanwalt Dietrich mehrere Anträge, insbesondere rügte er die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts. Inhaltliche Angaben machte unser Mandant nicht. Vielmehr berief sich Rechtsanwalt Dietrich auf von den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gemachten, sich teilweise widersprechenden Angaben. Nach diesen sei es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen. In der Vernehmung der Bekannten vor dem Landgericht Berlin kamen zahlreiche Widersprüche zum Vorschein. Insbesondere wurde festgestellt, dass die Bekannte offensichtlich mit dem Flüchtigen eine Beziehung haben wollte und dies vom Flüchtigen abgelehnt worden sei. Auch wollte die Bekannte immer noch eine Beziehung zum Flüchtigen aufnehmen. Deshalb konnte das Landgericht schließlich nicht ausschließen, dass die Anzeige nur aus Rache für die Zurückweisung erfolgt sei. Möglich schien es, dass es zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten gekommen sei. Das Gericht konnte nicht mehr wegen Vergewaltigung verurteilen. Das Gericht versuchte deshalb die Verurteilung auf den sexuellen Missbrauch eines Kindes zu stützen. Im Namen unseres Mandanten gab Rechtsanwalt Dietrich aber eine Erklärung für unseren Mandanten ab, in der er bestritt, dass unser Mandant das tatsächliche Alter der Bekannten gekannt habe. Das Gericht befragte noch mehrere Zeugen, die Angaben zum Aussehen der Zeugin zum damaligen Zeitpunkt machen sollten. Rechtsanwalt Dietrich legte in seinem Plädoyer da, dass ein Rückschluss auf das tatsächliche Alter der Zeugin und die Kenntnis darüber bei unserem Mandanten so aber nicht möglich sei. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

07. Dezember 2018: Misshandlung von Schutzbefohlenen – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Zwei Frauen hatten bei der Polizei Strafanzeige erstattet, weil sie nach eigenen Angaben in Berlin-Wedding beobachtet haben, wie eine junge Mutter ihr Baby im Kinderwagen mehrmals mit der Faust geschlagen haben soll, bis die beiden Zeuginnen eingeschritten seien. Auf einer Wahllichtbildvorlage konnten die Frauen unsere Mandantin als die beobachtete Person wiedererkennen. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 StGB eingeleitet.

Nachdem unsere Mandantin eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigte bekommen hatte, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht, besprach dann die Ermittlungsergebnisse mit unserer Mandantin und verfasste anschließend einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin konnte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Umstände des Geschehens darlegen und die vermeintlichen Beobachtungen der beiden Zeuginnen klarstellen. Unsere Mandantin war an besagtem Tag mit ihrem Baby beim Arzt gewesen, um einen für die Entwicklung des Kindes notwendigen Spezialhelm anzupassen. Nach dieser Anpassung des Helms hat ihr Baby laut geschrien und geweint, sodass unsere Mandantin irgendwann versuchte, ihrem Kind den störenden Helm abzunehmen, was ihr selbst mit einiger Kraftanstrengung jedoch nicht gelang. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich unter Vorlage entsprechender Nachweise geltend, dass unsere Mandantin eine liebevolle Mutter sei, die sehr auf das Wohlbefinden ihres Babys bedacht war und auch regelmäßig mit ihrem Kind zu ärztlichen Untersuchungen gegangen war. Darüber hinaus verwies Rechtsanwalt Dietrich auf einen Bericht des Jugendamtes, aus dem sich ebenfalls ein überaus positiver Eindruck von unserer Mandantin und ihrer Familie ergab.

Entsprechend dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Ermittlungsverfahren daraufhin eingestellt. Unsere Mandantin musste lediglich eine geringe Geldauflage an den Kinderschutzbund bezahlen.