Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

19. Mai 2017: Verkauf gestohlener Modelleisenbahnen über eBay - Einstellung des Verfahrens

Das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wurde durch die Anzeige des Geschädigten eines Einbruchsdiebstahls in Gang gesetzt, bei dem zahlreiche Modelleisenbahnen entwendet worden waren. Als er gegenüber der Versicherung den Zeitwert der Modelle angeben sollte, recherchierte er entsprechende Angebote im Netz und fand zahlreiche - seiner? Wagen auf eBay und ähnlichen Portalen. Einige der Modelleisenbahnen hatte unser Mandant eingestellt. Diese stimmten nicht nur weit überwiegend in Typ und Verpackungszustand mit den entwendeten Wagen überein, teilweise hatte unser Mandant offenbar auch Wagen eingestellt, die über bauliche Veränderungen verfügten, welche der Geschädigte des Diebstahls selbst vorgenommen hatte.

Daher warf ihm die Amtsanwaltschaft Berlin Hehlerei vor. Unser Mandant verteidigte sich zunächst ohne anwaltlichen Beistand. Hierzu reichte er unter anderem eine schriftliche Bestätigung eines unbekannt gebliebenen älteren Herren ein, wonach unser Mandant dessen umfangreiche Eisenbahnsammlung verkaufe. Zu dieser sollen auch die bei eBay eingestellten Eisenbahnen gehören. Die Amtsanwaltschaft Berlin schenkte dieser Einlassung keinen Glauben. Folglich beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme mit der Amtsanwaltschaft Berlin in Verbindung und beantragte die Einstellung des Verfahrens, weil ein Tatnachweis nicht zu führen sei.

Rechtsanwalt Dietrich untermauerte die ursprüngliche Einlassung mit dem Hinweis, dass unser Mandant unter seinem eBay-Account nie als Händler, sondern nur als Verkäufer der Modelleisenbahnsammlung des älteren Herren in Erscheinung getreten sei. Zudem stellte er fest, dass zwar zahlreiche Bahnen bei eBay eingestellt worden waren, die mit denen des Einbruchdiebstahls übereinstimmten. Da es jedoch nie zur Übergabe der Bahnen gekommen sei, da die Modelle anderweitig abhanden gekommen seien, lasse sich eine etwaige Übereinstimmung kaum bestätigen. Auch erscheine es wenig aussichtsreich, den älteren Herren als Zeugen zu vernehmen, da dieser bereits fast 90 Jahre alt sei und unter Gedächtnisschwierigkeiten leide.

Die Amtsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß ein.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Betrug

16. Juni 2017: Umtauschbetrug - Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafen

Unserer Mandantin wurde ein sogenannter Umtauschbetrug vorgeworfen. Ein Ladendetektiv hatte beobachtet, wie unsere Mandantin ein paar neue Damenschuhe im Wert von 120 - aus dem Regal nahm, diese in einen mitgeführten leeren Schuhkarton verpackte und anschließend zur Kasse ging. Dort habe sie versucht, durch die vorgetäuschte - Rückgabe? der Schuhe und unter Verwendung eines alten Kassenzettels den Kaufpreis zu erhalten und sich auf diese Weise zu bereichern. Ein Überwachungsvideo sollte diesen Betrug beweisen. Zudem wurden bei unserer Mandantin eine Schere und ein Schraubendreher gefunden.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf und beantragte zunächst Akteneinsicht.

In einem Schriftsatz konnte er anschließend klarstellen, in welcher schwierigen mentalen und familiären Lage sich unsere Mandantin zur Tatzeit befand. Anhand einer umfangreichen Schilderung der persönlichen Gesamtsituation, von der unsere Mandantin zur Tatzeit regelrecht überfordert war, konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass das unserer Mandantin zur Last gelegte Verhalten nicht in erster Linie von einer Bereicherungsabsicht getragen war, sondern eine Ausformung der sie zur Tatzeit überlastenden Lebensumstände darstellte. Obwohl unsere Mandantin bereits mehrfach wegen Diebstahls- und Betrugstaten vorbestraft ist, konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage schließlich eingestellt wurde.

Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin möglicherweise auch ihren Arbeitsplatz in der Pharmabranche verloren. Dies konnte durch die Einstellung verhindert werden.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

15. Mai 2017: Fahrerflucht nach Unfall mit fast 4.000,00 Euro Sachschaden - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin missachtete in Lindenberg die Vorfahrt und stieß dadurch mit einem anderen Pkw zusammen. Es entstand Sachschaden in Höhe von fast 4.000,00 - . Anstatt anzuhalten und die erforderlichen Angaben zu machen, fuhr unsere Mandantin davon. Der Unfallgegner bemühte sich, unsere Mandantin durch Hupen und Aufblendlicht zum Anhalten zu bewegen, sie aber versuchte ihn abzuschütteln, indem sie an mehreren Kreuzungen scharf abbog. Am Ende der Verfolgungsjagd konnte der Unfallgegner unsere Mandantin schließlich stellen.

Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein unserer Mandantin und das Amtsgericht Bernau erließ drei Monate nach der Fahrerflucht einen Strafbefehl, in dem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.

200,00 - zzgl. Verfahrenskosten verurteilt und zudem die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Einziehung des Führerscheins angeordnet wurde. Zudem wurde eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von weiteren 8 Monaten ausgesprochen.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Da die Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder zur Einstellung gegen Geldauflage zunächst nicht bereit war, vereinbarte Rechtsanwalt Dietrich einen raschen Termin zur Hauptverhandlung.

Nachdem im Termin die Zeugen gehört worden waren und sich der Tatverdacht bestätigte, wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Folgen der Fahrerlaubnisentziehung für unsere Mandantin hin, die beruflich auf den Führerschein angewiesen war. Ihm gelang es nach ausführlicher Beratung, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft trotz des hohen Sachschadens und des Nachtatverhaltens unserer Mandantin davon zu überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von ebenfalls 1.200,00 - . Die Verfahrenskosten wurden ihr erlassen.

Infolge der Verfahrenseinstellung gilt unsere Mandantin in Bezug auf die ihr vorgeworfene Handlung als unschuldig. Unsere Mandantin erhielt den Führerschein noch im Gerichtssaal zurück und fuhr erleichtert nach Hause.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

12. Juni 2017: Diebstahl von acht Flaschen hochwertigen Parfüms - Lediglich Geldstrafe trotz zahlreicher einschlägiger Vorstrafen

Unsere Mandantin wurde in zwei Fälle dabei beobachtet, wie sie am Kurfürstendamm insgesamt acht Flaschen hochwertigen Parfüms stahl. Unmittelbar nach der Tat setzte sie sich mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung.

Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte noch im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft und berichtete von der Kleptomanie-Erkrankung unserer Mandantin, aufgrund derer die Tat kaum vorwerfbar sei. Angesichts unzähliger einschlägiger Vorverurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafe kam eine Einstellung zwar nicht mehr in Betracht. Allerdings konnte Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig die Weichen für eine Geldstrafe stellen.

In der Hauptverhandlung wies sogar die Amtsanwaltschaft das Gericht darauf hin, dass unsere Mandantin an Kleptomanie leide und die Schuldfähigkeit somit vermindert sei. Entsprechend beantragte sie in ihrem Plädoyer die Verurteilung zu einer Geldstrafe. Rechtsanwalt Dietrich und das Gericht schlossen sich dem an. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, dass ihr auf diese Weise das Gefängnis erspart geblieben ist.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

10. Mai 2017: Zwei Ladendiebstähle - lediglich Geldstrafe trotz 13 Vorstrafen wegen Diebstahls

Unsere Mandantin ist bereits 13 Mal wegen Diebstahl vorbestraft. Im Bundeszentralregister sind Eintragungen wegen einfachen Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen räuberischen Diebstahls enthalten. Unsere Mandantin hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Freiheitsstrafen wegen Diebstahls erhalten. Im vorliegenden Verfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, da sie wieder bei zwei Ladendiebstählen erwischt worden war.

In beiden Fällen wollte sie in zwei Kaufhäusern in Berlin Parfüm im Werte von jeweils über 300,00 - entwenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. Aufgrund der vielen Vorstrafen wegen Diebstahls drohte eine Gefängnisstrafe. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unsere Mandantin psychisch instabil sei und nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstähle begehen würde. Das Gericht war deshalb bereit, lediglich eine Gelstrafe und nicht eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)

05. Mai 2017: Schwerer Diebstahl durch Wegnahme der Tageseinnahmen eines Restaurants in Höhe von rund 4.000,00 - - Einstellung des Verfahrens

Nachdem die Inhaberin eines Berliner Restaurants feststellte, dass die Tageseinnahmen vom Vortag in Höhe von etwa 4.000,00 - nicht wie erwartet im Safe lagen, rief sie die Polizei und beschuldigte unseren Mandanten, das Geld entwendet zu haben, da er als einer von sehr wenigen Kenntnis vom elekronischen Code hatte und am Vortrag für einige Stunden ungestörten Zugang zum Safe hatte. Zudem fiel der Polizei negativ auf, dass er noch am selben Tag das Arbeitsverhältnis kündigte.

Unser Mandant machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und nahm Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht und konnte so die Einlassung unseres Mandanten mit diesem gut vorbereiten. Es stellte sich heraus, dass die Inhaberin den Code für den Safe in einem Büchlein notiert hatte, das in der Nähe des Safes lag. Hiervon hatte unser Mandant zuvor keine Kenntnis gehabt. Nun konnte unser Mandant erklären, dass unter anderem ein Elektriker, der am Tattag im Restaurant tätig war, aber auch eine Kollegin, vom Code Kenntnis erlangt haben und das Geld an sich genommen haben könnten.

Somit war aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich ein Tatnachweis nicht zu führen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)

02. Mai 2017: Moped-Diebstahl - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant suchte die Kfz-Zulassungsstelle in Weimar auf, um ein Mofa anzumelden. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten stellte die Behörde fest, dass das Mofa zwei Jahre zuvor in Berlin gestohlen worden war. Um herauszufinden, von wem unser Mandant das Mofa erworben hatte, wurde unser Mandant zur polizeilichen Zeugenbefragung geladen. Dort erklärte er zur Überraschung der Polizisten, das Mofa selbst gestohlen zu haben.

Unser Mandant ging davon aus, es sei für sein Strafverfahren am besten, ehrlich zu sein, den Diebstahl zuzugeben und das Moped selbständig nach Berlin zurückzuführen, damit es dort dem ursprünglichen Halter übergeben werden konnte.

Leider hat die Amtsanwaltschaft Berlin den erheblichen und reumütigen Beitrag unseres Mandanten an der Aufdeckung der durch ihn begangenen Straftat nicht erkannt und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 1.800,00 - (90 Tagessätze), den das Amtsgericht Tiergarten erließ.

Nach Zustellung des Strafbefehls entschloss sich unser Mandant, Rechtsrat einzuholen und beauftragte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich in einem ausführlichen Schriftsatz mit den besonderen Umständen des Falls, dem Geständnis, der eigenhändigen Rückführung des Mofas und dem erheblichen Zeitablauf seit Tatbegehung auseinander. Dennoch waren das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich noch einmal ausführlich mit den Verfahrensbeteiligten die Umstände und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 800,00 - einzustellen. Nunmehr zeigten sich Amtsanwaltschaft und Amtsgericht mit der Verfahrenseinstellung einverstanden. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.