Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

2013

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Körperverletzung

10. Mai 2013 Freispruch vom Vorwurf Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, den vermeintlich Geschädigten gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter verprügelt zu haben. Der vermeintlich Geschädigte hatte erhebliche Verletzungen im Kopfbereich davon getragen. Der vermeintlich Geschädigte hatte angegeben, dass er vor der Wohnungstür seiner Ex-Lebensgefährtin gewartet habe. Unser Mandant, ebenfalls ein Ex-Ex-Lebensgefährte, habe mit einem Unbekannten den vermeintlich Geschädigten von Hinten angegriffen und verprügelt. Danach sei unser Mandant geflüchtet. Die unmittelbar zum Tatort gerufene Polizei hatte sofort unseren Mandanten zu Hause aufgesucht. Unser Mandant gab an, nicht am Tatort gewesen zu sein. Seine Handverletzungen führte er auf Handwerkerarbeiten zurück. Er berief sich auf einen Alibizeugen. Dieser Alibizeuge bestätigte nicht die Angaben unseres Mandanten. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Ex-Lebensgefährtin unseren Mandanten um Hilfe gebeten hatte. Als unser Mandant ohne eine weitere Person vor der Wohnung erschien, hat der vermeintlich Geschädigte CS-Gas auf ihn gesprüht. Gegen diesen Angriff hat sich unser Mandant lediglich gewehrt. Den vermeintlich Geschädigten konnte Rechtsanwalt Dietrich in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Das Gericht konnte schließlich nicht mit Sicherheit sagen, welche Sachverhaltsschilderung zutreffend sei. Deshalb wurde unser Mandant trotz der ursprünglich gegenüber der Polizei gemachten falschen Angaben freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Verstoß gegen Btm

09. Mai 2013 Einstellung bei Vorwurf Erwerb von Kokain

Rechtsanwalt Dietrich vertrat unseren Mandanten in einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in ca. 30 Fällen Kokain erworben zu haben. Die Ermittlungen stützten sich auf die Ergebnisse der Ermittlungsverfahren, welche gegen die Verkäufer geführt worden sind. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Im Anschluss an die Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich eine umfassende Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin ab. In dieser Stellungnahme setzte sich Rechtsanwalt Dietrich ausführlich mit dem Ermittlungsergebnis auseinander. Insbesondere führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass die gewonnenen Beweisergebnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen würden und deshalb nicht gegenüber unserem Mandanten verwertet werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gegenüber unserem Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Raub

29. April 2013 Freispruch vom Raubvorwurf

Unser Mandant wurde angezeigt, eine Frau auf offener Straße ausgeraubt und hierbei die Frau mit dem Schädel gegen einen Laternenmast geschlagen zu haben. Die Frau hatte Verletzungen am Hinterkopf. Die Frau gab an, den Täter zu kennen und benannte den Namen unseres Mandanten. Unser Mandant bestätigte, die Frau zu kennen, bestritt aber die Tat. Nach Angaben unseres Mandanten hatte die Frau wiederholt vergeblich versucht, mit unserem Mandanten eine Beziehung einzugehen. Die Strafanzeige sei die Rache für die Abweisung gewesen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt im Rahmen der Beweisaufnahme herausarbeiten, dass die Frau wohl an einer Borderline Erkrankung leidet. Nach Vernehmung eines Alibizeugens wurde deshalb unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

01. April 2013 Geringe Geldstrafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Unser Mandant sollte nach einer mutmaßlich begangenen Körperverletzung durch die Polizei festgenommen werden. Gegen diese Festnahme setzte sich unser Mandant erheblich zur Wehr, wodurch einem Berliner Polizeibeamten mehrere Handknöchelchen brachen. Im weiteren Verlauf beleidigte unser Mandant die Beamten und drohte, diese mit Hilfe von befreundeten Richtern anzuzeigen. Im Ermittlungsverfahren suchte Rechtsanwalt Dietrich den Kontakt zu Staatsanwaltschaft Berlin. Die Staatsanwaltschaft bot Rechtsanwalt Dietrich an, einen Strafbefehl zu erlassen, in welchem als Strafe eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten festgesetzt werden würde. Die Strafe wurde insbesondere mit den Verletzungen des Polizeibeamten und dem Umstand begründet, dass unser Mandant bereits wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorbestraft sei. Rechtsanwalt Dietrich lehnte das Angebot der Staatsanwaltschaft ab. Vor der durchgeführten Hauptverhandlung entschuldigte sich unser Mandant auf Vermittlung von Rechtsanwalt Dietrich bei den Polizeibeamten. Rechtsanwalt Dietrich konnte des Weiteren in der Hauptverhandlung viele positive Aspekte für unseren Mandanten vortragen. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten trotz der einschlägigen Vorbelastung lediglich zu 80 Tagessätzen. Der verletzte Polizeibeamte war über dieses milde Urteil im Gegensatz zu unserem Mandanten nicht erfreut.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Fahrerflucht

28. März 2013 Einstellung bei Unfallflucht und Danksagung von Mandanten

Rechtsanwalt Dietrich hatte einen Mandanten vertreten, welche beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt hatte und anschließend den Unfallort verlassen hat. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde eingestellt. Aus eine E-Mail unseres Mandanten an das Sekretariat von Rechtsanwalt Dietrich:

- Freundliche Grüße auch an Herrn Dietrich und ein Dankeschön für die gute Zusammenarbeit. Wenn ich mal wieder jemanden beim Parken anfahre und danach Fahrerflucht begehe, werde ich mich auf jeden Fall bei ihm melden, auch wenn mir dies hoffentlich nie wieder passiert!?

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ladendiebstahl

22. März 2013 Freispruch bei Vorwurf Ladendiebstahl im Strafbefehlsverfahren

Unser Mandant wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin mittels Strafbefehl angeklagt, in einem Supermarkt in Berlin einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Nach der Ermittlungsakte wurde durch den Supermarkt keine Polizei gerufen. Die Personalien beruhten auf den Angaben des Täters, und wurden nicht überprüft. Unserem Mandanten wurde aufgrund des Vorfalls ein Strafbefehl zugestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten den Tatvorwurf. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere aus, dass der Täter die Personalien unseres Mandanten verwendet haben muss. Der im Anschluss als Zeuge vernommene Ladendetektiv konnte sich aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr an den Täter erinnern. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Landeskasse Berlin freigesprochen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / räuberischer Diebstahl

13. März 2013 Einstellung bei räuberischem Diebstahl

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls und wegen Körperverletzung geführt. Hintergrund der Ermittlungen war, dass unser Mandant in einem Berliner Baumarkt im Anschluss an einen Diebstahl gegenüber dem Detektiv Gewalt angewendet haben soll. Bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahre Freiheitsstrafe bedroht ist. Das Diebstahlgeschehen war laut Aussage der eingesetzten Polizeibeamten und des Detektivs auf Video aufgenommen. Nach Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 400,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung an. In diesem Schreiben setzte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Qualität des Videos auseinander und wies darauf hin, dass Diebstahlshandlungen nicht wahrnehmbar seien. Die bei unserem Mandanten durch die Polizei aufgefundenen Gegenstände müssen auch nicht aus dem Baumarkt stammen. Spätere körperliche Handlungen gegenüber dem Detektiv im Büro des Detektivs waren dem Umstand geschuldet, dass unser Mandant Platzangst bekommen hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin war aufgrund des Schreibens von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 400,00 - einzustellen. Unser bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretener Mandant war hierüber sehr erleichtert.