Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

24. November 2015: Untreue durch Abschluss von Stromlieferverträgen - Einstellung in der Berufungsinstanz gegen Zahlung einer Geldauflage nach mehr als dreijähriger Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin soll unser Mandant, ein Berliner Vermieter, als eingesetzter Betreuer einer dementen Mieterin in deren Namen Stromlieferverträge für sich und Angehörige abgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch Beweisschwierigkeiten, weil der Tatvorwurf zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Strafbefehls bereits 5 Jahre zurücklag und die vermeintlich Geschädigte seit vier Jahren tot war.

Rechtsanwalt Dietrich erhob deshalb gegen den Strafbefehl Einspruch.

Die nachfolgende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten führte zwar ebenfalls zu einer Verurteilung. Die Geldstrafe wurde jedoch gegenüber dem Strafbefehl bereits um zwei Drittel reduziert. Gleichwohl wollte unser Mandant eine Verurteilung nicht hinnehmen. Daher legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein und entschied, im Berufungsverfahren streitig zu verhandeln.

In der zweijährigen Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, die aufgrund zahlreicher Anträge von Rechtsanwalt Dietrich mehrfach ausgesetzt und von neuem begonnen werden musste, ging es im Wesentlichen um die Frage, ob hinreichend sicher sei, dass die Geschädigte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromverträge bereits dement war. Unser Mandant vertrat die Ansicht, die Betreute habe ihm gegenüber erklärt, sie wolle die Begleichung der Stromrechnungen zum Dank für die langjährige Betreuung durch unseren Mandanten übernehmen.

Das Landgericht beauftragte einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zu klären, ob die Betreute aufgrund ihrer Demenz unseren Mandanten überhaupt wirksam mit dem Abschluss von Stromlieferverträgen beauftragen konnte. In einem 27-seitigen Gutachten kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Betreute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromlieferverträge stark dement und damit nicht mehr geschäftsfähig war. Dies würde die Strafbarkeit unseres Mandanten begründen.

Nach Zustellung des Gutachtens legte Rechtsanwalt Dietrich in einem eigenen Schriftsatz dar, dass der Gutachter in Wirklichkeit nicht in der Lage sei, den Demenzverlauf der Betreuten aus den Kranken- und Verfahrensakten zu rekonstruieren. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich dem Gutachter nach, an mehreren Stellen im Gutachten voreingenommen vorgetragen zu haben. Im Ergebnis lehnte er den Gutachter in der Hauptverhandlung wegen Befangenheit ab. Das Gericht kam dem nach einiger Diskussion auch nach. Da nunmehr seit Zustellung des Strafbefehls bereits über drei Jahre konfrontativer Hauptverhandlung vergangen waren, hatte das Landgericht ein Einsehen und stellte das Verfahren auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr zufrieden, dass er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

18. November 2015: Freispruch vom Vorwurf der Bedrohung

Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in welchem ihm vorgeworfen wurde, in einem Wohnhaus eine andere Mieterin mit der Äußerung, sie und ihre Kinder umzubringen, bedroht zu haben. Rechtsanwalt Dietrich erhob gegen den Strafbefehl Einspruch. In der Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er legte dar, dass es wiederholt zu Streitigkeiten zwischen der Anzeigenerstatterin und unserem Mandanten gekommen war. Der angeklagte Sachverhalt sei erfunden und die Anzeige lediglich aus Rache erfolgt. In der Vernehmung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant schließlich freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

13. November 2015: Lediglich Geldstrafe wegen unerlaubten Handel mit Arzneimitteln trotz wiederholten Bewährunsbruchs

Unser langjähriger Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, mit verschreibungspflichtigen Medikamenten Handel getrieben zu haben. Unser Mandant wurde durch die Berliner Polizei beobachtet, wie er am U-Bahnhof Kottbusser Tor verschreibungspflichtige Tabletten verkauft hat. Nach der Festnahme wurden noch über 200 Tabletten bei unserem Mandanten aufgefunden. Problematisch war, dass unser Mandant bereits 16 Mal, z.B. wegen Diebstahls, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Falsche uneidliche Aussage und Strafvereitelung verurteilt worden ist. Weiterhin stand er unter Bewährung. In der Bewährungszeit wurde er insbesondere wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beleidung zwei Mal verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Rechtsanwalt Dietrich konnte aber darlegen, dass unser Mandant sich stabilisiert hatte und nicht mehr zu erwarten sei, dass zukünftig weitere Straftaten begangen werden. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das BtMG

05. November 2015: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant hatte für 500,00 - ca. 50 Gramm Marihuana erworben, um damit Handel zu treiben. Im Rahmen einer durchgeführten Hausdurchsuchung hatte unser Mandant das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unnötigerweise eingeräumt. Er hoffte, dass sich das Verfahren aufgrund seines umfassenden Geständnisses erledigen würde.

Nach Erhalt der Anklageschrift beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich besprach nach erfolgter Akteneinsicht die Angelegenheit mit dem zuständigen Richter und dem Staatsanwalt.

Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres bisher nicht vorbestraften Mandanten handeln würde. Auch konnte Rechtsanwalte Dietrich den zuständigen Richter und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen würde und ohne ein Geständnis die Tataufklärung schwierig bis unmöglich gewesen wäre. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 1.500,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Untreue

27. Oktober 2015: Untreue durch Einbehalten von Milchgeld mit fünfstelliger Schadenssumme - Einstellung in der Hauptverhandlung

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, nachdem sie eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin erhalten hatte. Ihr wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, als Schulsekretärin über einen Zeitraum von etwa vier Jahren das von den Schülern in Empfang genommene Milchgeld nicht in voller Höhe an den Schulträger ausgezahlt, sondern unberechtigt einbehalten zu haben. Zur Verschleierung dieser Handlungen soll unsere Mandantin die Milchgeldabrechnungen unvollständig und fehlerhaft erstellt und darüber hinaus durch eigenhändig erstellten Aushang den Preis für das Milchgeld angehoben haben, ohne dass der Milchzulieferer hierfür eine Veranlassung gegeben hätte.

Insgesamt soll ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden sein.

Nach Durchsicht sowohl der Akte als auch der Anklageschrift konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Fehler feststellen. Insbesondere listete die Anklageschrift mehrere Tathandlungen auf, die sich zudem gegen verschiedene Rechtsgüter gerichtet haben sollen, und summierte die unterstellten Einzelschäden zu einem Gesamtschaden, ohne die Einzelpositionen kenntlich zu machen, sodass offen blieb, welche Handlung zu welchem Schaden geführt haben sollte. Zudem verhielt sich die Anklageschrift nicht zu dem Umstand, dass unsere Mandantin zeitweilig in Teilzeit arbeitete und damit ihre Kollegin als auch andere Angestellte der Schule Zugriff auf die Milchgeldkasse hatte.

Außerdem stellte Rechtsanwalt Dietrich ein erhebliches Mitverschulden des Arbeitgebers in den Raum, der spätestens im Rahmen der ordnungsgemäßen Erstellung eines Jahresabschlusses auf den Fehlbetrag hätte aufmerksam werden müssen, was den unterstellten Gesamtschaden erheblich gemindert hätte. Aufgrund dieser Ausführungen in der Hauptverhandlung entschied sich das Gericht, auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und mit Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Im Falle einer Verurteilung wegen Untreue mit einem derart hohen Schaden hätte unsere Mandantin zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe große Schwierigkeiten gehabt, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der den Umgang mit Geldern einschließt. Infolge der Verfahrenseinstellung gilt unsere Mandantin jedoch weiterhin als unschuldig und hat auch rasch eine neue Stelle gefunden.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

16. Oktober 2015: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz Bewährungsbruchs

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage wegen Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Missbrauch von Notrufen und Hausfriedensbruch erhoben.

Der Anklage lagen zwei Sachverhalte zugrunde. Beim ersten Vorfall hatte unser Mandant zunächst mit einem Baseballschläger eine Kellnerin genötigt, ihren Chef in die Kneipe zu bestellen. Beim Eintreffen des Chefs soll unser Mandant versucht haben, den Chef mit dem Baseballschläger zu schlagen. Unser Mandant wurde durch mehrere Personen überwältigt und schließlich der Polizei übergeben.

Beim zweiten Vorfall soll unser Mandant ohne Grund den Notrufschalter im öffentlichen Nahverkehr betätigt haben. Trotz Aufforderung, den Bahnhof zu verlassen, hat sich unser Mandant nicht entfernt und wurde schließlich von der Polizei mitgenommen.

Unser Mandant wurde bereits seit 2005 zehn Mal strafrechtlich, insbesondere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wiederholt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte bereits mehrmals im Gefängnis gesessen. Aktuell stand unser Mandant wegen Körperverletzung unter Bewährung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, den Tatkomplex BVG aufgrund der zu erwartenden Strafe wegen des Kneipenfalles einzustellen. Im Kneipenfall gab Rechtsanwalt Dietrich die Erklärung ab, dass unser Mandant mit dem Baseballschläger niemanden schlagen, sondern nur drohen wollte. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich wegen Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Strafe konnte aufgrund des Vorlebens nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in der letzten Zeit stabilisiert habe. Insbesondere habe er nun eine Festanstellung und eine neue Lebenspartnerin. Das Landgericht war deshalb bereit, die verhängte Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Fachanwalt Strafrecht: Unterhaltspflichtverletzung

12. Oktober 2015: Unterhaltspflichtverletzung - Freispruch

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Ehefrau angezeigt, nach der Scheidung keinen Unterhalt an die zwei gemeinsamen Kinder zu zahlen. Die Ehefrau verwies insbesondere darauf, dass unser Mandant Geschäftsführer von über 10 Firmen sei und mehrere Autos fahren würde. Vor dem Familiengericht würde er sein Einkommen verschleiern und deshalb müsse die Unterhaltsvorschusskasse einspringen. Aufgrund dieser Angaben fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei unserem Mandanten statt in welchen zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Ein Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft Berlin arbeitete diese Unterlagen auf.

Es erfolgte schließlich aufgrund dieser Auswertung eine Anklage, in welcher unserem Mandanten vorgeworfen wurde, sich seit 2010 seiner Unterhaltsverpflichtung zu entziehen.

Im Zwischenverfahren konnte Rechtsanwalt darlegen, dass bereits nach den Ausführungen des Wirtschaftsreferenten fraglich sei, inwieweit unser Mandant von 2010 bis Ende 2012 Einnahmen erzielt habe. Deshalb wurde die Anklage lediglich ab einem Tatzeitraum von Ende 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen. Unser Mandant hatte aber seit Ende 2012 regelmäßige Zahlungen an seine ehemalige Ehefrau oder das Jugendamt gezahlt. In einer zweitägigen Hauptverhandlung versuchte das Gericht, diese Zahlungsvorgänge nachzuvollziehen. Da letztlich nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant umfassende Zahlungen geleistet hatte, wurde er am Ende des zweiten Hauptverhandlungstages auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Hierüber war der während des gesamten Verfahrens im Gerichtssaal anwesende Ex-Schwiegervater - im Gegensatz zu unserem Mandanten - nicht erfreut.