Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

10. Juni 2015: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Einstellung des Verfahrens

Im Rahmen einer Polizeikontrolle wegen möglicher Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz wurden zwei Lkw-Fahrer festgestellt, die ohne Arbeitserlaubnis für unsere Mandantin, die Inhaberin einer Umzugsfirma, Umzüge durchgeführt haben sollen. Aufgrund dieses Anfangsverdachts nahm das Hauptzollamt Berlin umfangreiche und mehrjährige Ermittlungen auf, die unter anderem Hausprüfungen in der Umzugsfirma und Ermittlungen bei Auftragsvermittlern unserer Mandantin einschloss.

Da unsere Mandantin schon in einem früheren Verfahren durch Rechtsanwalt Dietrich vertreten wurde, vermied sie im Umgang mit dem Hauptzollamt entscheidende Fehler.

Infolgedessen wurde unserer Mandantin nach Abschluss der Ermittlungen lediglich vorgeworfen, mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt und für diese über einen Zeitraum von 15 Monaten bei der zuständigen Einzugsstelle keine Beitragsnachweise eingereicht zu haben, wodurch der zuständige Sachbearbeiter mangels Kenntnis des tatsächlich angefallenen monatlichen Lohns die darauf entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht einfordern konnte. Dadurch soll ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein.

Unsere - bereits vorbestrafte - Mandantin wurde sodann durch das Amtsgericht Tiergarten im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000,00 - verurteilt.

Nach Zustellung des Strafbefehls wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass infolge der langen Verfahrensdauer und aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Verhandlungsunfähigkeit der Mandantin eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.500,00 - ein angemessener Weg der Verfahrenserledigung sei. Das Amtsgericht folgte Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren entsprechend ein. Unsere Mandantin war erleichtert, dass sie gegenüber dem Strafbefehl 4.500,00 - erspart hatte und in dieser Angelegenheit keinen Eintrag in das Bundeszentralregister erhielt. Sie gilt im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Damit war angesichts der umfangreichen, beinahe vierjährigen Ermittlungstätigkeit des Hauptzollamts zunächst nicht zu rechnen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

27. Mai 2015: Körperverletzung u.a. - Geldstrafe trotz mehrfachen einschlägigem Bewährungsbruches

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm vom Amtsgericht Tiergarten zwei Anklagen zugestellt wurden. In beiden Anklagen wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gegenüber zwei ehemaligen Lebensgefährtinnen verbal und körperlich aggressiv aufgetreten zu sein. Einer der ehemaligen Lebensgefährtinnen soll er darüber hinaus noch mehrere Türen in deren Wohnung eingetreten und die Wohnung verwüstet haben. Problematisch war, dass unser Mandant bereits wiederholt strafrechtlich verurteilt worden war.

Im letzten Verfahren wurde unser Mandant durch das Amtsgericht Lübben zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten wegen Körperverletzung verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die neuen Vorwürfe stellten jeweils einen Bewährungsbruch da. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst darlegen, dass eine der Anklagen insbesondere bezüglich des Tatzeitraumes nicht hinreichend konkretisiert gewesen ist. Das Amtsgericht war deshalb bereit, dieses Verfahren einzustellen.

Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant mittlerweile fast ein Jahr gut mit einem Sozialarbeiter zusammenarbeiten würde und er erstmals seit längerer Zeit wieder ein Arbeitsverhältnis eingegangen sei. Aufgrund dieser günstigen Sozialprognose verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe. Gedroht hatten die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe und ein Bewährungswiderruf.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

21. Mai 2015: Urkundenfälschung durch falsches Siegel auf Kfz-Kennzeichen - Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen

Im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Sendemastes in Berlin-Treptow-Köpenick wurden in einer ehemaligen Industrieanlage ein Pkw aufgefunden. Eine Halteranfrage ergab zwar, dass der Pkw nicht als gestohlen gemeldet war, doch es stellte sich bei Überprüfung des Kfz-Kennzeichens heraus, dass es sich um ein Dublettenkennzeichen handelte. Außerdem waren die Siegel auf den Kfz-Kennzeichen echte, jedoch von einem anderen Kfz-Kennzeichen abgelöste Siegel. Die Polizei ermittelte in der Folge wegen Urkundenfälschung.

Als Halter des Pkw wurde unser Mandant ermittelt, der in der Vergangenheit bereits wiederholt insbesondere wegen Vermögensdelikten zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden war und unter mehrfacher Bewährung stand.

Unser Mandant machte absprachegemäß von seinem Schweigerecht Gebrauch. Rechtsanwalt Dietrich nahm nun Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf und wies darauf hin, dass man die Urkundenfälschung unserem Mandanten nicht allein deshalb zurechnen könne, weil er Halter des zugehörigen Pkw sei. Somit musste die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

15. Mai 2015: Nötigung im Straßenverkehr - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde von Verkehrspolizisten dabei beobachtet, wie er im Frühjahr 2014 in der Nacht auf einer Landstraße in Berlin-Treptow-Köpenick unmittelbar vor einem Bahnübergang den hinter ihm fahrenden Pkw ausgebremst haben soll, indem er bei Tempo 30 nochmals die Geschwindigkeit reduzierte und in genau jenem Moment auf die Gegenfahrbahn ausgeschert sein soll, als der hinter ihm fahrende Pkw zum Überholvorgang ansetzte. Der andere Fahrer soll nur durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß der Fahrzeuge verhindert haben können. Ein entsprechendes Verhalten kann als Nötigung im Straßenverkehr mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Nach Mandatsübernahme weckte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft mit einem ausführlichen Schriftsatz Zweifel am Nötigungsvorsatz. Er wies darauf hin, dass die Landstraße nach dem Winter regelmäßig Schlaglöcher und Bodenwellen aufwies und der Mandant die entsprechenden Stellen kennen und regelmäßig umfahren würde. Eine der Stellen soll sich unmittelbar vor dem Bahnübergang befunden haben. Das niedrige Tempo wurde auf die schlechten Sichtverhältnisse am Bahnübergang zurückgeführt. Außerdem betonte Rechtsanwalt Dietrich, dass der Fahrer des hinteren Wagens in seiner Zeugenvernehmung selbst eingeräumt hatte, zu schnell gefahren zu sein.

Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren schließlich gegen Zahlung einer niedrigen Geldbuße eingestellt. Unser Mandant gilt weiterhin als nicht vorbestraft und erhielt auch keine Punkte im Verkehrszentralregister. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

08. Mai 2015: Diebstahl von Baumaterial - Einstellung des Verfahrens

Unserer bereits vorbestraften Mandantin wurde vorgeworfen, des Nachts gemeinsam mit einem Freund eine Baustelle in Berlin-Prenzlauer Berg aufgesucht und von dieser Baumaterial entwendet zu haben. Während des Abtransports der Baumaterialien sollen beide von der Polizei angetroffen worden sein.

Nach Zustellung eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten, in welchem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich setzte sich unmittelbar mit dem Amtsgericht in Verbindung und führte in einem Schriftsatz zugunsten unserer Mandantin aus, dass diese das Baumaterial nach Aufforderung durch die Polizei zurückgebracht habe und der Baufirma letztlich kein Schaden entstanden sei. Zudem hatte es die Baufirma unterlassen, Strafantrag zu stellen, weshalb eine Verurteilung nur unter der Annahme eines besonderen öffentlichen Strafverfolgungsinteresses denkbar wäre. Es gelang ihm, das Gericht davon zu überzeugen, dass es an diesem Interesse fehlen könnte.

Daher schloss sich das Amtsgericht im Ergebnis den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, die darüber hinaus deutlich niedriger als die ursprüngliche Geldstrafe angesetzt war, ein. Unsere Mandantin gilt bzgl. des Diebstahlsvorwurfs damit weiterhin als unschuldig.

Fachanwalt Strafrecht: Taschendiebstahl mit Waffen

21. April 2015: Taschendiebstahl in zwei Fällen - Freispruch

Unser bereits wiederholt wegen Diebstahls verurteilter Mandant wurde angeklagt, in zwei Fällen im öffentlichen Nahverkehr in Berlin-Friedrichshain jeweils einen Taschendiebstahl begangen zu haben. Im ersten Fall betrat er mit einem bereits in dieser Sache rechtkräftig Verurteilen einen S-Bahnwaggon. Gemeinsam mit dem Mittäter soll sich unser Mandant zu einer schlafenden Person begeben haben. Der Mittäter tastete daraufhin die schlafende Person nach Wertgegenständen ab und unser Mandant soll den Tatort abgesichert haben.

Was beide nicht wussten: im Waggon waren zwei zivile Bundespolizeibeamten zur Aufklärung von Taschendiebstählen eingesetzt. Diese nahmen unseren Mandanten und den Mittäter unmittelbar im Zug fest. An dem Ort, an dem sich unser Mandant vorher befunden haben soll, fanden die Beamten mehrere Kreditkarten und Ausweise, welche aus einem weiteren Taschendiebstahl vom selben Tage stammen sollten. Beim Mitangeklagten wurde Reizgas gefunden.

Die Beamten gaben in ihren Vermerken an, dass sie gesehen haben, dass unser Mandant diese Gegenstände fallen gelassen hatte. In der Verhandlung wurde zunächst das erste Diebstahlsopfer vernommen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Befragung schließlich herausarbeiten, dass die Geschädigte einen vermeintlichen Diebstahl nicht bemerkt habe. Vielmehr sei sie zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen, da sie von einer Party in der Kulturbrauerei gekommen sei. Deshalb stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Geschädigte die Gegenstände verloren habe. Weiterhin sei zweifelhaft, ob die Beamten tatsächlich wahrnehmen konnten, wie unser Mandant die Ausweise und Karten fallen ließ. Da die Strafverfolgungsbehörden weder beweisen konnten, dass ein Diebstahl stattgefunden noch, ob und wenn ja seit wann unser Mandant die Ausweise und Karten im Besitz gehabt habe, sprach das Gericht unseren Mandanten entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin frei. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte beantragt, unseren Mandanten nur noch wegen Fundunterschlagung diesbezüglich zu verurteilen.

Beim zweiten Tatvorwurf konnten die als Zeugen vernommen Bundesbeamten aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr übereinstimmend sagen, wie unser Mandant das Tatgeschehen absichert haben soll. Rechtsanwalt Dietrich führte dagegen an, dass unser Mandant sich von etwaigen Diebstahlstaten distanzieren würde. Deshalb wurde unser Mandant auch in diesem Fall freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

15. April 2015: Betrug und Urkundenfälschung - Einstellung des Verfahrens nach Anklageerhebung

Unsere bereits in anderer Sache zu Freiheitsstrafe verurteilte Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, sie habe in einer Filiale der Bekleidungsfirma Hennes & Mauritz mehrere Kleidungsstücke sowie einen Kassenbon vom Vortag, dessen aufgelistete Warennummern mit den an den Kleidungsstücken angebrachten Etiketten übereinstimmten, zum Umtausch gegen Geld vorgelegt.

Dabei soll jedoch der Mitarbeiterin von Hennes & Mauritz aufgefallen sein, dass die vorgelegten Kleidungsstücke nicht der aktuellen Kollektion entstammten und mindestens zwei Jahre alt seien.

Unsere Mandantin räumte sodann gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten ein, die Etiketten von am Vortrag erworbenen Kleidungsstücken an vor mehreren Jahren erworbenen Kleidungsstücken befestigt zu haben. Auf diese Weise wollte sie sich der alten Kleidungsstücke entledigen, den Kaufpreis der am Vortag erworbenen Kleidungsstücke erstattet bekommen und gleichzeitig die neuen Kleidungsstücke behalten. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug und Urkundenfälschung strafbar. Beide Tatbestände sind jeweils mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bewehrt.

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr die Anklageschrift zugestellt worden war. Noch vor dem Hauptverhandlungstermin nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Amtsgericht Tiergarten auf. In einer ausführlichen Einlassung schilderte er plastisch die Umstände der Tat. Er führte insbesondere aus, die Mandantin sei mit einem psychisch kranken Mann verheiratet und dadurch erheblich belastet. Auch die Geschehnisse in der Hennes & Mauritz - Filiale seien auf eine konkrete Auseinandersetzung mit dem Ehemann zurückzuführen gewesen. Ferner verwies Rechtsanwalt Dietrich auf eine schriftliche Entschuldigung unserer Mandantin gegenüber Hennes & Mauritz. Nach alldem sei eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage ein geeigneter Weg der Verfahrenserledigung. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein. Unsere Mandantin musste somit nicht vor Gericht erscheinen und gilt trotz ihres Geständnisses weiter als unschuldig.