Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

20. September 2022: Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetruges im Ermittlungsverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft führte ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetruges gegen unseren Mandanten. Unser Mandant hatte Flüchtlingen Unterkünfte zur Verfügung gestellt und dafür einen pauschalen Betrag pro Bewohner und Monat von dem zuständigen Jobcenter erhalten. Für die Abrechnung musste sich der Vermieter nach Ablauf eines Monats schriftlich von den Mietern bestätigen lassen, dass diese im Mietzeitraum in der Unterkunft gewohnt hatte. Das Jobcenter fand heraus, dass einer der Bewohner in ein anderes Bundesland verzogen und die Rechnung unseres Mandanten nicht geändert worden war. Das Jobcenter ging davon aus, dass unser Mandant von dem Auszug des Bewohners wusste und dennoch für alle Personen weiter abgerechnet hatte.

Als unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Sozialleistungsbetruges erhalten hatte, stieß er bei seiner Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht auf Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn nach einem Erstgespräch mit der Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er anregte, das Verfahren gegen unserer Mandanten einzustellen. Er begründete dies damit, dass unser Mandant keine Kenntnis von dem Auszug des Bewohners hatte. Weder der Bewohner selbst noch andere Bewohner hatten unserem Mandanten den Auszug mitgeteilt. Unser Mandant konnte aus Rücksicht auf die Privatsphäre der Bewohner und aus zeitlichen Gründen auch nicht ständig zu kontrollieren, ob noch alle Personen in der Unterkunft lebten. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Vergewaltigung

15. September 2022: Strafverfahren wegen Vergewaltigung mangels Tatnachweis eingestellt

Die Mutter unseres jugendlichen Mandanten hatte von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Der Vorladung war zu entnehmen, dass ihrem Sohn Vergewaltigung im besonders schweren Fall vorgeworfen wurde. Sofort wandte sich die Mutter an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres Sohnes.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger des Sohnes an und beantragte Akteneinsicht. Aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant von einem Mädchen aus seiner Klasse stark belastet wurde. Sie hatte behauptet, dass unser Mandant gegen ihren Willen in sie eingedrungen sein soll. Zwar habe sie den Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten zunächst gewollt. Als sie dann jedoch Schmerzen verspürte, soll sie ihn aufgefordert haben, den Geschlechtsverkehr zu beenden. Dem soll unser Mandant nicht nachgekommen sein.

Aus der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich einige Widersprüche in der Aussage der Zeugin herausarbeiten. Zudem stellte sich heraus, dass die Zeugin schon vor dem Vorfall Nacktbilder an andere Jungen verschickt hatte. Zum Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten war es gekommen, weil der Freund der Zeugin noch keinen Sex mit ihr haben wollte. Die Zeugin hatte sich daraufhin mit unserem Mandanten zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs verabredet. Offenbar wollte die Zeugin dies gegenüber der Polizei nicht zugeben, da sie Angst vor der Reaktion ihrer Eltern hatte. Rechtsanwalt Dietrich besprach seine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin mit der Staatsanwaltschaft und überzeugte diese davon, dass eine Verurteilung unseres Mandanten nicht zu erreichen sein würde. Nach dem Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz

06. September 2022: Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz - gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt

Unser Mandant kam mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts zu Rechtsanwalt Dietrich. In dem Strafbefehl wurde ihm vorgeworfen, sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten und ohne Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio gearbeitet zu haben. Unser Mandant sollte deshalb durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und forderte die Ermittlungsakte vom Gericht an. Er besprach die Akte mit unserem Mandanten und gab eine umfangreiche Stellungnahme beim Amtsgericht ab. In dieser bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Tatvorwürfe. Unser Mandant hatte nicht entgeltlich und dauerhaft in dem Nagelstudio gearbeitet, sondern lediglich spontan bei einer Kundin ausgeholfen. Die Inhaberin des Nagelstudios war eine gute Freundin unseres Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich zweifelte damit einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz an. Er verwies darauf, dass eine Gefälligkeit keine unerlaubte Erwerbstätigkeit darstellt und somit keine Straftat vorliegen würde. Zudem war unser Mandant bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Mit all diesen Argumenten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht schließlich überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.

Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges

31. August 2022: Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges - nach umfangreichen Schriftsatz mangels Tatnachweis eingestellt

Bei unserem Mandanten war eingebrochen worden. Er hatte die Polizei alarmiert und eine detaillierte Aufstellung über die ihm entwendeten Gegenstände gemacht. Darunter waren auch elektronische Geräte und Markenkleidung. Wenig später erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Versicherungsbetruges von der Polizei. Diese hatte den Verdacht, dass unser Mandant den Einbruch vorgetäuscht hatte, um bei der Versicherung Geld für Gegenstände zu bekommen, die er nie besessen haben soll. Unser Mandant suchte nach einem Fachanwalt für Strafrecht und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich nach einem überzeugenden Erstgespräch mit seiner Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte erhalten und durchgesehen hatte, fiel ihm auf, dass die Polizei von einem Versicherungsbetrug ausging, weil die Wohnung unseres Mandanten einen stark durchwühlten Eindruck gemacht hatte und auch sperrige Gegenstände gestohlen worden waren. Zudem war die Polizei bei Nachermittlungen zu technischen Geräten zu dem Schluss gekommen, dass diese bereits vor dem Einbruch verkauft worden seien.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Er verwies darauf, dass der Eindruck am Tatort auf eine professionelle Einbruchsbande deutete und unser Mandant keine falschen Angaben gemacht hatte. Rechtsanwalt Dietrich zweifelte zudem an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei, die unseren Mandanten als Zeugen vernommen hatte, obwohl sie ihn bereits des Versicherungsmissbrauchs verdächtigte. Offenbar sollte der Mandant sich unter die Berufung auf seine Wahrheitspflicht als Zeuge in Widersprüche zu den gestohlenen Artikeln verstricken. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

 

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung

31. August 2022: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Cottbus führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Er soll den Tachowert eines Fahrzeugs manipuliert und das Scheckheft verfälscht haben. Das Fahrzeug soll danach weiter veräußert worden sein. Die Manipulation am Tachowert fiel auf, nachdem das Fahrzeug bei dem neuen Eigentümer Öl verloren hatte. Der Verkäufer des Fahrzeugs beschuldigte unseren Mandanten, die Manipulation an dem Tacho vorgenommen zu haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte übersenden. Nach Auswertung der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Er trug vor, dass unser Mandant zwar in seiner Freizeit Fahrzeuge und deren Tachos repariert. Dazu seien im Einzelfall auch Korrekturen am Tachowert erforderlich. Da es sich allerdings um notwendige Reparaturen handelte, seien diese keinesfalls illegal. Es sei auch noch nie zu Beanstandungen gekommen. Unserem Mandanten waren zudem weder der Käufer noch der Verkäufer des Fahrzeugs bekannt. Allerdings war der Verkäufer des Fahrzeugs ausweislich seines Facebook-Profils bei der Dekra tätig. Er hatte also viele Kontakte zu Personen, die technisch in der Lage gewesen wären, Tachos zu verfälschen. Dass unser Mandant den Tacho verfälscht hatte, war deshalb für Rechtsanwalt Dietrich nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung

23. August 2022: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung im Ermittlungsverfahren eingestellt

Eine Bank hatte bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Sie war von einem Autohaus um die Gewährung eines Kredits zur Finanzierung eines Fahrzeugs gebeten worden. Bei Durchsicht der dazugehörigen Unterlagen war aufgefallen, dass der abgegebene Personalausweis und Aufenthaltstitel verändert waren. Da es sich um Ausweisdokumente von unserem Mandanten handelte, wurde gegen diesen ein Ermittlungsverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung eingeleitet.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass nicht nachweisbar sein würde, ob unser Mandant die Unterlagen eingereicht oder gefälscht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch noch keinen Nachweis darüber geführt, dass sich unser Mandant überhaupt für ein Auto interessiert und einen Kredit zur Finanzierung eines solchen beantragt hatte. Offenbar sah die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde mangels Tatnachweis eingestellt. Unser Mandant war über die schnelle Verfahrensbeendigung sehr erleichtert.

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung

21. Juli 2022: Nach Feuerwehreinsatz - Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

In einem Mehrfamilienhaus in Berlin war es zu einer Rauchentwicklung gekommen. Die Feuerwehr musste anrücken und konnte die Rauchentwicklung einer Wohnung zuordnen, zu der sie sich gewaltsam Zutritt verschaffte. In der Wohnung befanden sich keine Personen. Der Brand konnte auch schnell gelöscht werden, ohne dass Anwohner gefährdet wurden. Als Brandursache wurde ein ölgetränkter Lappen auf dem Dielenboden der Wohnung ausfindig gemacht. Das Öl soll für den Boden vorgesehen gewesen sein. Da unser Mandant Mieter der Wohnung war, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.

Mit einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach dem Erhalt der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese und das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten und fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an. In dem Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Denn nach der Ermittlungsakte war überhaupt nicht geklärt, ob sich unser Mandant bei oder vor dem Brand in der Wohnung befunden hatte. Nachbarn hatten lediglich gesehen, dass die Wohnung in der Zeit renoviert worden war. Wer die Lappen tatsächlich auf dem Boden hatte liegen lassen, konnte nicht geklärt werden. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass es keinesfalls zum Allgemeinwissen gehört, dass sich in Öl getränkte Lappen von selbst entzünden können. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.