Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
31. August 2022: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte übersenden. Nach Auswertung der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und verfasste einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Er trug vor, dass unser Mandant zwar in seiner Freizeit Fahrzeuge und deren Tachos repariert. Dazu seien im Einzelfall auch Korrekturen am Tachowert erforderlich. Da es sich allerdings um notwendige Reparaturen handelte, seien diese keinesfalls illegal. Es sei auch noch nie zu Beanstandungen gekommen. Unserem Mandanten waren zudem weder der Käufer noch der Verkäufer des Fahrzeugs bekannt. Allerdings war der Verkäufer des Fahrzeugs ausweislich seines Facebook-Profils bei der Dekra tätig. Er hatte also viele Kontakte zu Personen, die technisch in der Lage gewesen wären, Tachos zu verfälschen. Dass unser Mandant den Tacho verfälscht hatte, war deshalb für Rechtsanwalt Dietrich nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung
23. August 2022: Strafverfahren wegen Krediterlangungsbetruges und Urkundenfälschung im Ermittlungsverfahren eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte deutlich, dass nicht nachweisbar sein würde, ob unser Mandant die Unterlagen eingereicht oder gefälscht hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auch noch keinen Nachweis darüber geführt, dass sich unser Mandant überhaupt für ein Auto interessiert und einen Kredit zur Finanzierung eines solchen beantragt hatte. Offenbar sah die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde mangels Tatnachweis eingestellt. Unser Mandant war über die schnelle Verfahrensbeendigung sehr erleichtert.
Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung
21. Juli 2022: Nach Feuerwehreinsatz - Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt
Mit einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach dem Erhalt der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese und das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten und fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an. In dem Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Denn nach der Ermittlungsakte war überhaupt nicht geklärt, ob sich unser Mandant bei oder vor dem Brand in der Wohnung befunden hatte. Nachbarn hatten lediglich gesehen, dass die Wohnung in der Zeit renoviert worden war. Wer die Lappen tatsächlich auf dem Boden hatte liegen lassen, konnte nicht geklärt werden. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass es keinesfalls zum Allgemeinwissen gehört, dass sich in Öl getränkte Lappen von selbst entzünden können. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Unterschlagung
19. Juli 2022: Vorwurf der Unterschlagung im Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte erhalten hatte, besprach er diese mit unseren Mandanten und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Zur Begründung führte er an, dass unser Mandant nach dem Fund der Geldbörse noch zu einer Auseinandersetzung auf dem Bahnhof gerufen wurde. Hier kam es zu einer Festnahme, bei der sich der Betroffene nicht unerheblich gegen unseren Mandanten gewehrt hatte. Unser Mandant vermutete, die Geldbörse dabei selbst verloren zu haben. Zudem trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass die Kündigung der Deutschen Bahn vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand hatte und für rechtswidrig erklärt wurde. Die Amtsanwaltschaft war daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Der Vorteil für unseren Mandanten ist daran, dass er sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen darf und eine öffentlich stattfindende Hauptverhandlung vor dem Strafgericht umgehen konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis
13. Juli 2022: Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz darstellen, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen würden. Es war schon nicht geklärt, dass es sich bei dem als Verkäufer vermuteten WhatsApp-Teilnehmer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch darlegen, dass es für den Besitz oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln durch unseren Mandanten keine Beweise gibt. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausschließlich auf die vermeintlich für Betäubungsmittel sprechenden Anfragen nach „Pilzen“ gestützt wird. Verkaufsgespräche, in denen nur allgemein über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte gesprochen wird, sind jedoch nicht strafbar.
Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Stralsund daher mangels Tatnachweis eingestellt werden
Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Diebstahl
05. Juli 2022: Einbruchsdiebstahl - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich beantragte beim Amtsgericht Tiergarten Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt sorgfältig aus. In einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte zunächst darlegen, dass es sich lediglich um einen einfachen Diebstahl handeln kann, da sich die versuchte Tat nur auf eine geringwertige Sache bezog. Rechtsanwalt Dietrich stützte sich in seinem Schriftsatz zudem auf die geringe Schuld unseres Mandanten, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Er wies darauf hin, dass unser Mandant das Firmengelände nicht einmal betreten hatte und die andere Person auch zunächst die alleinige Verantwortung für die Tat übernommen hatte.
Das Amtsgericht Tiergarten konnte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen und stellte das Verfahren daher gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
28. Juni 2022: Nötigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktensicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten beruht, welche sich mit unserem Mandanten zu der Zeit ihrer Anzeige in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder befand. Nach Auswertung ihrer Zeugenaussage drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die ehemalige Lebensgefährtin unseren Mandanten aus Eifersucht und aus Rache falsch belastet hatte, um Auflagen bezüglich des Umgangs mit den Kindern zu erwirken. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.