Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

04. November 2021: Unberechtigte Beantragung der Corona Soforthilfe – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Computerbetrug begangen zu haben, indem er unberechtigterweise die Corona Soforthilfe beantragte. Das folgerte die Staatsanwaltschaft Berlin daraus, dass unser Mandant die Soforthilfe innerhalb kürzester Zeit wieder zurückzahlte.

Rechtsanwalt Dietrich wandte sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich einen Sachverhalt vor, in dem es nicht ausgeschlossen war, dass die Beantragung der Corona Soforthilfe berechtigt war. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf unzutreffende Aussagen der Investitionsbank Berlin gegenüber unserem Mandanten hin.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung im Amt

03. November 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung als Polizeibeamter

Gegen unseren Mandanten, einem Bediensteten der Berliner Polizei, wurde ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet. Hintergrund war ein Notruf, aufgrund dessen unser Mandant zum vermeintlichen Tatort berufen wurde. Es soll zuvor unter anderem zu Beleidigungen zwischen zwei Personen gekommen sein. Dies sollen auch einige unbeteiligte Zeugen beobachtet haben. Da seit Absetzen des Notrufes über eine halbe Stunde vergangen sein soll, war der vermeintliche Tatverdächtige bei Eintreffen unseres Mandanten und seinem Kollegen nicht mehr vor Ort. Unser Mandant soll daher entgegen des Wunsches des Beteiligten keine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen haben. Insbesondere soll unser Mandant es unterlassen haben, etwaige Zeugen zu befragen. Dies führte dazu, dass der Zeuge unseren Mandanten im Nachhinein wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt hatte.

Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte einen Überblick über die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe verschafft. Den so ermittelten Situationshergang schilderte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, wobei er insbesondere betonte, dass für unseren Mandanten vor Ort keine strafbaren Handlungen vorgelegen hatten und auch der Anzeigenerstatter zum Einsatzzeitpunkt keine Einwände gegen das Vorgehen unseres Mandanten hatte. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung mit Waffen

01. November 2021: Vorwurf der Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe - Einstellung mangels Tatnachweises

Im Rahmen einer Auseinandersetzung in Berlin Adlershof soll unser Mandant seine Schreckschusswaffe gezückt, auf einen Zeugen gerichtet und geschossen haben. Die herbeigerufenen Polizeibeamten hatten nach der Festnahme unseres Mandanten und seiner Lebensgefährtin am Ort des Geschehens eine Patronenhülse aufgefunden. Dies soll darauf hingedeutet haben, dass die Waffe im Rahmen der Auseinandersetzung durch unseren Mandanten abgefeuert worden ist. In einer späteren Zeugenvernehmung hatte seine Lebensgefährtin zudem eingeräumt, dass sich unser Mandant mit der Waffe gegen einen Angriff des Zeugen verteidigen wollte. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung mit Waffen ein.

Aus diesem Grund ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich verteidigen. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Aussagen der Zeugen herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. Er beantragte gegenüber der Staatsanwaltschaft daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich auch erzielen, dass die Aussagen der Lebensgefährtin gegenüber der Polizei nicht verwertet werden konnten. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren daher mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

28. Oktober 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften gemäß § 184b und § 184c StGB mangels Tatnachweises

Die Ex-Ehefrau unseres Mandanten hatte bei der Polizei eine Anzeige wegen des Verdachts des Besitzes und Erwerbs von Kinderpornographie gemäß § 184b StGB erstattet. Auf dem alten Smartphone unseres Mandanten, das dieser seiner Tochter überlassen hatte, hatte die Zeugin vermeintlich kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial bemerkt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte daher eine Durchsuchung der Wohnräume und die Beschlagnahme sämtlicher elektronischer Geräte veranlasst. Da dabei auch einschlägiges Bildmaterial aufgefunden worden sein soll, hatte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewandt.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Konstanz verfasst. Darin argumentierte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass unser Mandant unfreiwillig in Besitz der vermeintlich kinder- und jugendpornographischen Schriften gelangt war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweises ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

14. Oktober 2021: Androhung von Straftaten gegen mehrere Personen - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises

Unser Mandant soll an mehrere Personen und Institutionen Androhungen von Straftaten verschickt haben. Darin soll er unter anderem auch mit Mord und Sprengstoffanschlägen gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daher wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Allein eine solche Androhung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren strafbar. Aus diesem Grund hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte um sich einen Überblick über die Beweislage zu verschaffen. Im Anschluss hatte er ein Gespräch mit der Staatsanwaltschaft geführt, in welchem er überzeugend darlegen konnte, dass kein Tatnachweis erbracht werden kann. Das Ermittlungsverfahren aufgrund der Androhungen von Straftaten wurde daher eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

13. Oktober 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Ladendiebstahls trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen

Ein Ladendetektiv soll unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Waren in einem Geschäft in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen die Räumlichkeiten verließ. Unsere Mandantin hatte die Tat noch vor Ort gegenüber den Beamten gestanden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelte gegen unsere Mandantin daher wegen Ladendiebstahls.

Da unsere Mandantin bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft war, kontaktierte sie die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich regte daraufhin gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz konnte er die schwierigen persönlichen Umstände unserer Mandantin, die zu dem Verhalten geführt hatten, darstellen. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Verfahren wegen Diebstahls daher gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Amtsanmaßung und Körperverletzung

12. Oktober 2021: Strafverfahren gegen Zahlung eines geringen Gelbetrages eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Amtsanmaßung und Körperverletzung ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Lehrern seiner Tochter als Polizist ausgegeben zu haben und eine der Lehrerinnen gewaltsam am Arm gegriffen zu haben. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In einem umfangreichen Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich die Tochter unseres Mandanten auf Klassenfahrt befunden hatte und ihn bei einem Telefonat stark verängstigt mehrmals darum gebeten hatte, sie abzuholen, da sie nicht einschlafen konnte.  Als unser Mandant dann vor Ort ankam, befanden sich die Lehrer vor dem Gebäude und tranken Alkohol. Als unser Mandant den wohl nicht unerheblich alkoholisierten Lehrern die Situation erklärte, wollten sie ihm keinen Kontakt zu seiner Tochter gewähren. Es folgte zwar eine verbale Auseinandersetzung, zu körperlichen Angriffen kam es aber nicht. Auch hatte unser Mandant lediglich erwähnt, dass einer seiner Freunde Polizist sei und er sich daher mit seinen Rechten auskenne. Da unser Mandant den Lehrern ebenfalls mitgeteilt hatte, sich über deren Verhalten und die Alkoholisierung bei dem Schulleiter zu beschweren, drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die Lehrer unseren Mandanten falsch belastet hatten, um von ihrem eigenen Fehlverhalten abzulenken und als Anzeigende einen Vertrauensvorschuss zu erhalten. Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage eingestellt wurde.