Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung
11. Oktober 2021: Strafverfahren wegen versuchter Unterschlagung im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle mangels Tatnachweis eingestellt
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant dem Fahrgast lediglich entsprechend den Vorgaben erklärt hatte, dass die Personalien nicht aufgenommen würden, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt noch vor Ort bar bezahlt wird. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Fahrgast auch behauptete, dass unser Mandant ihm mit einer Anzeige wegen Schwarzfahrens gedroht hatte, sollte die Barzahlung ausbleiben. Mit der Anzeige habe sich der Fahrgast daher offensichtlich für eine Vorwärtsverteidigung entschieden, um von seinem eigenen Fehlverhalten abzulenken und eine Eintragung wegen Schwarzfahrens zu verhindern. Die Amtsanwaltschaft Berlin schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
08. Oktober 2021: Ladendiebstahl aufgrund von Essstörung – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Da die Staatsanwaltschaft München daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen unsere Mandantin einleitete, bat unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nach seiner Mandatierung in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft München und regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass das Geschehen im Supermarkt aufgrund einer langjährigen Essstörung unserer Mandantin differenzierter bewertet werden müsse. Er trug vor, dass unsere Mandantin an plötzlich auftretenden und nur schwer kontrollierbaren Essattacken leidet und bei dem Auftreten einer solchen stets zahlreiche Lebensmittel einkauft und zu sich nimmt. Da sich unsere Mandantin sehr für ihre Krankheit schämt und sie auch am Tattag große Angst hatte, dass ihre Krankheit von dem Kassenpersonal erkannt werden könnte, hatte sie nicht alle Waren auf das Kassenband gelegt. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin inzwischen jedoch in therapeutischer Behandlung befindet. Die Staatsanwaltschaft München war schließlich von den strafmildernden Umständen überzeugt und stellte das Verfahren – sehr zur Freude unserer Mandantin – gegen eine geringe Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen
07. Oktober 2021: Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass es zwischen unserem Mandanten und seinem Sohn lediglich zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen war. Unser Mandant hatte seinem Sohn als erzieherische Maßnahme das Handy weggenommen, da dieser seine Eltern angelogen und in der Schule vermehrt schlechte Leistungen erbracht hatte. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich der Sohn unseres Mandanten offenbar derart stark über das Verhalten seines Vaters geärgert hatte, dass er diesen bei der Polizei falsch belastete, um sich für das erteilte Handyverbot zu rächen. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
05. Oktober 2021: Vorwurf der Körperverletzung – Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und fertigte nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich der Verdacht aufgedrängt, dass die Noch-Ehefrau unseres Mandanten diesen falsch belastet hatte, um sich durch ihre falschen Angaben Vorteile in dem laufenden Scheidungsprozess zu verschaffen und unseren Mandanten durch die Strafanzeige finanziell und persönlich schaden zu können. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die Noch-Ehefrau unseres Mandanten die Verletzungen während einer verbalen Auseinandersetzung selbst zugefügt hatte und dies auch in der Vergangenheit schon öfter getan hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz von kinderpornographischen Schriften
01. Oktober 2021: Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b StGB – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Unser Mandant wandte sich unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Wohnräume an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um seine Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht in die umfangreichen Akten und verschaffte sich einen Überblick über die Grundlage der gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe nach § 184b StGB. Er verfasste daraufhin einen umfangreichen Schriftsatz, in welchem er insbesondere auf die in Fällen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien verwies. Er regte daher die Einstellung des Verfahrens an. Angesichts der hohen Strafandrohung bezüglich der Verbreitung der Schriften war die Staatsanwaltschaft Cottbus zunächst nicht dazu bereit, das Verfahren einzustellen. Die Mindeststrafe für die Verbreitung gemäß § 184b StGB beträgt 3 Monate Freiheitstrafe pro Datei. Nachdem unserem Mandanten zudem eine Anklageschrift zugestellt worden war, hatte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Amtsgericht gewandt. Gegen Zahlung der im Rahmen des Verfahrens entstandenen Kosten für Sachverständige und Gutachten war das Amtsgericht schließlich dazu bereit, das mehrjährige Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.
30. September 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Unfallflucht und Aufhebung der Fahrerlaubnisentziehung trotz mehrerer Vorstrafen
Er beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich erklärte vor Gericht die Situation aus der Sicht unseres Mandanten und regte an, das Verfahren einzustellen und die Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben. Das Amtsgericht Tiergarten war aufgrund der Stellungnahme durch Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs und einer geringen Geldauflage einzustellen. Auch hat unser Mandant noch in der Verhandlung seine Fahrerlaubnis zurückerhalten sowie seinen sichergestellten Führerschein wieder ausgehändigt bekommen.
Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses
23. September 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses durch öffentliche Masturbation
Der andere, unbekannt gebliebene Mann, soll zuvor weggelaufen sein. Der Zeuge hatte in einer späteren Polizeivernehmung zudem ein Video vorzeigen können, auf welchem vermeintlich die Masturbation unseres Mandanten sichtbar gewesen ist. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte infolgedessen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Aus diesem Grund setzte sich unser Mandant mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung, welcher nach Durchsicht der Akte die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft anregte. Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage, indem er unter anderem darauf verwies, dass die anderen Badegäste kein strafbares Verhalten unseres Mandanten wahrgenommen hatten. Angesichts dessen war die Staatsanwaltschaft Potsdam bereit, das Verfahren einzustellen.