Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

01. September 2021: Warenbetrug – Freispruch in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten war eine Anzeige wegen Warenbetrugs erstattet worden. Unser Mandant hatte sich bei einem Warenhändler über das Internetportal Amazon einen teuren Füller bestellt. Nach dem Widerruf des Vertrags soll er nicht diesen, sondern ein mit Papiermüll gefülltes Paket an das Handelshaus zurückgeschickt haben. Unser Mandant war zunächst davon ausgegangen, er könne den Sachverhalt alleine aufklären. Die Staatsanwaltschaft Berlin verfasste jedoch einen Strafbefehl, der dann auch vom Amtsgericht Tiergarten erlassen wurde. In diesem sollte unser Mandant wegen Betrugs zu einer hohen Geldstrafe verurteilt werden.

Unser Mandant kontaktierte daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten, in dem er alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen vortrug und die Einstellung des Verfahrens anregte. Das Gericht wollte das Verfahren zunächst nicht einstellen und bestimmte daher einen Termin zur Hauptverhandlung. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht dann aber persönlich davon überzeugen, unseren Mandanten freizusprechen. Unser Mandant war über den Freispruch sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

30. August 2021: Freispruch in der Hauptverhandlung trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung

Das Bundeszentralregister unserer Mandantin enthielt bereits vier Eintragungen mit einschlägigen Vorstrafen wegen Betruges und Diebstahls. Auch war die Bewährungszeit von zwei Verurteilungen noch nicht beendet, als unsere Mandantin erneut wegen Betruges angeklagt wurde. Ihr wurde vorgeworfen, in dem Onlineshop eines Baumarktes Waren bestellt zu haben, obwohl sie nicht beabsichtigte, diese zu bezahlen.

Da unserer Mandantin bei einem Bewährungsbruch eine Freiheitsstrafe drohte, kontaktierte sie Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um ihre Verteidigung. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht Zweifel an dem Verbleib der Sachen wecken, weshalb nicht nachgewiesen werden konnte, dass unsere Mandantin die Ware für sich bestellt hatte. Aus diesem Grund wurde unsere Mandantin in der Hauptverhandlung freigesprochen. Hierüber war sie angesichts des drohenden Bewährungsbruches sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

27. August 2021: Freispruch in der Hauptverhandlung trotz einschlägiger Vorstrafen und laufender Bewährung

Das Bundeszentralregister unserer Mandantin enthielt bereits vier Eintragungen mit einschlägigen Vorstrafen wegen Betruges und Diebstahls. Auch war die Bewährungszeit von zwei Verurteilungen noch nicht beendet, als unsere Mandantin erneut wegen Betruges angeklagt wurde. Ihr wurde vorgeworfen, in dem Onlineshop eines Baumarktes Waren bestellt zu haben, obwohl sie nicht beabsichtigte, diese zu bezahlen.

Da unserer Mandantin bei einem Bewährungsbruch eine Freiheitsstrafe drohte, kontaktierte sie Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um ihre Verteidigung. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht Zweifel an dem Verbleib der Sachen wecken, weshalb nicht nachgewiesen werden konnte, dass unsere Mandantin die Ware für sich bestellt hatte. Aus diesem Grund wurde unsere Mandantin in der Hauptverhandlung freigesprochen. Hierüber war sie angesichts des drohenden Bewährungsbruches sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchsdiebstahl

26. August 2021: Wohnungseinbruchsdiebstahl -Einstellung des Verfahrens

Bei dem Nachbarn unseres Mandanten wurden im Rahmen eines Wohnungseinbruchs mehrere Elektrogeräte, unter anderem Notebooks und ein iPhone entwendet. Da es in der Vergangenheit bereits Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und seinem Nachbarn gegeben hatte, wurde er verdächtigt, den Einbruch begangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls ein. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden in der Wohnung unseres Mandanten mehrere verdächtige Elektrogeräte aufgefunden. Insbesondere soll ein die Seriennummer des aufgefundenen Apple Macbooks mit der Seriennummer mit der des entwendeten Macbooks übereingestimmt haben. Auch war unser Mandant vorübergehend im Besitz eines Schlüssels zu der Wohnung seines Nachbarn. Da der Schlüssel Spuren einer Schlüsselkopiermaschine aufwies, wurde unser Mandant verdächtigt, sich mit einem eigenhändig erstellten Ersatzschlüssel Zugang zu der Wohnung verschafft zu haben. Nachdem sich  Rechtsanwalt Dietrich durch Akteneinsicht einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschafft hatte, beantragte er, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte damit, dass nicht auszuschließen sei, dass auch Dritte die Geräte entwendet haben konnten. Er wies darauf hin, dass der Zeuge gelegentlich fremde Personen in seiner Wohnung übernachten ließ. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde infolgedessen mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Taschendiebstahl

23. August 2021: Beobachtung eines Taschendiebstahls durch Polizeibeamte – Einstellung mangels Tatnachweises

In einem Foodcourt eines Berliner Einkaufszentrums soll unser Mandant von mehreren Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er gemeinsam mit einer anderen Person versuchten haben soll, Wertgegenstände aus den über den Stühlen hängenden Jackentaschen zu entwenden. Da unser Mandant dem beobachtenden Polizeibeamten bereits aus einem anderen Verfahren bekannt war, sollen diese bereits vor Ort durch den Polizeibeamten identifiziert worden sein.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als seinen Verteidiger beauftragt hatte, wandte sich dieser mit einem Schreiben unmittelbar an die Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es bereits unklar war, ob es sich bei der beobachteten Person um unseren Mandanten handelte. Die Polizeibeamten hatten unseren Mandanten nicht festgestellt und angesprochen. Auch handelte es sich bei den Beobachtungen vielmehr um Vermutungen und weniger um konkret vorwerfbare Handlungen, sodass ein hinreichender Tatverdacht nicht nachgewiesen werden konnte. Dies überzeugte auch die Amtsanwaltschaft, welche das Ermittlungsverfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht / Unfallflucht

19. August 2021: Fahrerflucht / Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens

Durch Anklageschrift der Amtsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Unfallflucht vorgeworfen. In Berlin Reinickendorf hatte er mit seinem Taxi ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug beschädigt und war davongefahren. Am anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von fast 3.000,00 €.

Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht auf und verwies auf das fortgeschrittene Alter unseres Mandanten. Auch konnte Rechtsanwalt darlegen, dass unser Mandant mittlerweile aufgehört hatte, Taxi zu fahren. In der vom Gericht angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals auf die entlastenden Umstände. Deshalb war das Amtsgericht bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Betrug

17. August 2021: Betrug mit einem Schaden von über 40.000,00 € - Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafe und laufender Bewährung

Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant wegen besonders schweren Betruges beschuldigt. Es soll hierbei ein Schaden von über 40.000,00 € entstanden sein.

Gemeinsam mit einer Mitbeschuldigten soll unser Mandant bei verschiedenen Unternehmen Waren mit der Absicht, die anfallenden Kosten nicht zu entrichten, bestellt haben. Dies soll sich wiederholt ereignet haben, weshalb die Staatsanwaltschaft Rostock zudem eine gewerbsmäßige Tatbegehung der Beschuldigten angenommen hatte. Angesichts der Schwere des Tatvorwurfs und seiner einschlägigen Vorstrafe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich regte gegenüber der Staatsanwaltschaft Rostock die Einstellung des Verfahrens im Wege einer Wiedergutmachung des entstandenen Schadens an. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich mehrmals an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte, war diese schließlich bereit, das Verfahren gegen Rückzahlung des entstandenen Schadens an die Unternehmen einzustellen. So war es möglich, eine weitere Verurteilung und einen Bewährungsbruch zu verhindern.