Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

13. Dezember 2019: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von einem Fahrradfahrer bei der Polizei angezeigt. Er behauptete, unser Mandant, der ein Taxi gefahren sei, habe ihn auf dem Kottbusser Damm aggressiv abgedrängt und ausgebremst, um seinen Unmut über das Befahren der Straße als Radfahrer auszudrücken. Es dauerte nicht lang, da lag im Briefkasten unseres Mandanten eine Vorladung als Beschuldigter wegen Nötigung von der Polizei.

Erschrocken über das Schreiben vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich erklärte unserem Mandanten zunächst, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und zeigte sich als Verteidiger an. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Da keine unabhängigen Zeugen geladen waren, die das Geschehen beobachtet haben und unser Mandant den Tatvorwurf bestritten hat, wäre es zu einer Aussage-gegen-Aussage Situation gekommen. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Strafvereitelung

11. Dezember 2019: Strafvereitelung – Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage

Die Verlobte unseres Mandanten war beim Einparken in eine Parklücke in Berlin-Mitte an ein anderes Fahrzeug gestoßen und hatte dabei einen Schaden von 1.600,00 € verursacht. Um seine Verlobte zu schützen, sagte unser Mandant gegenüber den alarmierten Polizeibeamten aus, er selbst sei das Fahrzeug gefahren. Geplagt von seinem schlechten Gewissen, stellte unser Mandant allerdings noch am gleichen Tag auf einem anderen Polizeiabschnitt klar, dass tatsächlich seine Verlobte gefahren war. In dem Glauben, damit sei die Sache vom Tisch, verließ er die Polizeidirektion. Er hatte nicht damit gerechnet, nur wenige Tage später eine Vorladung als Beschuldigter wegen Strafvereitelung von der Polizei zu erhalten.

Unser Mandant wandte sich sofort per E-Mail an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte diesen mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitet Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Hier beantragte er, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stütze sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten. Dieser hatte am Tag des Unfalls erfahren, dass er Vater wird. Aus Freude über dieses Ereignis, konnte unser Mandant keinen klaren Gedanken mehr fassen und hatte sich, um seine Verlobte und das gemeinsame Familienglück zu schützen, unüberlegt in die für ihn ungünstige Situation gebracht. Überzeugt von den Argumenten von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen eine geringe Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Amt, § 340 StGB

09. Dezember 2019: Vorwurf der Körperverletzung im Amt durch Lehrerin – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Mutter einer Schülerin hatte bei der Polizei Strafanzeige erstattet und unsere Mandantin, eine Lehrerin, der Körperverletzung im Amt beschuldigt. Unsere Mandantin soll ihrer Schülerin verboten haben, während des Unterrichts trotz ihres ersichtlich dringenden Bedürfnisses auf die Toilette gehen zu dürfen, woraufhin die Schülerin dieses schließlich nicht mehr zurückhalten konnte und daraufhin emotional völlig aufgelöst die Schule verlassen musste. Unsere Mandantin wurde beschuldigt, die Schülerin geradezu „gefoltert“ und „misshandelt“ zu haben und dadurch nicht nur gegen zahlreiche Strafgesetze, sondern auch gegen das Grundgesetz sowie die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen unsere Mandantin ein.

Aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Das Gesetz sieht für die Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Zudem befürchtete unsere Mandantin erhebliche berufliche Konsequenzen, insbesondere dass sie in Zukunft nicht mehr als Lehrerin arbeiten könnte.  

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und zeigte darin auf, weshalb das Verhalten unserer Mandantin in der konkreten Situation keine Körperverletzung im Amt darstellte. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unsere Mandantin der Schülerin keinen Schaden zufügen wollte und ihr auch nicht ausdrücklich verboten hatte, die Toilette aufzusuchen, sondern vielmehr auf die allgemeine Schulregel hingewiesen hatte, dass die Toiletten grundsätzlich nur in den Pausen aufzusuchen seien. Zudem habe die Schülerin die Zurechtweisung ersichtlich akzeptiert und sich im weiteren Unterrichtsverlauf unauffällig verhalten, sodass in der konkreten Situation allenfalls ein Missverständnis vorgelegen habe. Daneben führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass eine Körperverletzung im Amt auch einen besonderen Bezug zur Dienstausübung voraussetze, welche geradezu einen Missbrauch der Amtsgewalt darstellen müsse, was hier ebenfalls nicht gegeben sei.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Rote Ampel überfahren

06.Dezember 2019: Bei Rot über die Ampel gefahren – Einstellung in Verhandlung

Auf dem Siemensdamm Ecke Nikolaus-Groß –Weg in Berlin wurde das Fahrzeug unseres Mandanten durch eine kombiniertes Geschwindigkeits- und Rotlichtlichtmessgerät erfasst. Unserem Mandanten wurde deshalb ein Anhörungsschreiben der Polizei (Bußgeldstelle) übersandt, in welchem ihm vorgeworfen wurde, das Rotlicht missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde überschritten worden sein soll. Den Anhörungsbogen füllte unser Mandant aus und gab als Fahrer einen Bekannten an.

Die Bußgeldstelle ließ sich ein Foto unseres Mandanten aus dem Einwohnermeldeamt übersenden und war danach der Auffassung, dass unser Mandant der Fahrer gewesen sei. Deshalb wurde wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ein Bußgeldbescheid erlassen, nach welchem unser Mandant 200,00 € Bußgeld zahlen sollte. Weiterhin wurde ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat verhängt. Mit diesem Bußgeldbescheid wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst in einem Schriftsatz formelle Bedenken gegen den Bußgeldbescheid da und legte Einspruch ein. In der angesetzten Verhandlung wurde der Auswerter der Bußgeldstelle geladen. Dieser musste auf intensive Befragung durch Herrn Dietrich einräumen, dass die Messung möglicherweise nicht korrekt abgelaufen sei, da nicht auszuschließen ist, dass gegebenenfalls ein Geschwindigkeitsverstoß dokumentiert worden ist. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

04. Dezember 2019: Körperverletzung in Beziehung – Freispruch in Hauptverhandlung

Unser in Scheidung lebender Mandant soll im Rahmen der Trennung seine Ehefrau mehrmals geschlagen und Sachen von ihr zerstört haben. Die Ehefrau hatte wiederholt bei der Polizei und bei Ärzten ausgesagt. Deshalb wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erhoben.

 In der angesetzten Hauptverhandlung wollte die Ehefrau keine Angaben zum Tatgeschehen mehr machen. Deshalb versuchte das Gericht, die mittelbaren Zeugen (Polizisten und Ärzte) als Beweismittel für eine Verurteilung zu nutzen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass diese Aussagen gesperrt seien. Die Amtsanwaltschaft ging von der Verwertbarkeit aus. Das Amtsgericht musste sich schließlich den von Rechtsanwalt Dietrich vortragenden Argumenten gegen eine Verwertung anschließen. Deshalb wurde unser Mandant frei gesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

02.Dezember 2019: : Gefährliche Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, nach dem Fußballländerspiel zwischen England und Deutschland an einer Schlägerei sowie einem Landfriedensbruch beteiligt gewesen zu sein. Fans der deutschen Nationalmannschaft sollen in einem Restaurant Fans der englischen Mannschaft gesehen haben. Anschließend sollen die Deutschen Fans das Restaurant betreten und die englischen Fans zu einer Schlägerei herausgefordert haben. Dabei kam es, nach Angriff durch einen deutschen Fan, zu einem Geschädigten auf englischer Seite. Im Zuge dessen flüchteten die Täter in Richtung eines S-Bahnhofes. Dort kam es erneut zu einer Auseinandersetzung mit englischen Fans und erneut zu einem Geschädigten. Dort traf auch die Polizei ein und nahm unter anderem unseren Mandanten fest, weil er von der Polizei als den deutschen Fans zugehörig angesehen wurde.

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Verfahren, wobei er jeglichen Tatvorwurf bestritt. Nach Akteneinsicht und Auswertung der Zeugenaussagen erkannte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant zufällig am Ort des Geschehens anwesend war und daher von der Polizei aufgegriffen wurde. Es konnte unserem Mandanten dann weder nachgewiesen werden, dass er bei dem Geschehen im Restaurant, noch dass er bei dem Geschehen am S-Bahnhof beteiligt gewesen war. Dass bereits die Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Gruppe für eine Tatbeteiligung ausreichend sein sollte, war hier sehr fraglich. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen Schriftsatz, in dem er seine Bedenken bezüglich einer etwaigen Beteiligung unseres Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte. Daraufhin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt, noch bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kam.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub

29. November 2019: Freispruch bei schwerem Raub

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einer anderen Person versucht zu haben, einer dritten Person Wertgegenstände zu entwenden. Dabei soll er dem Geschädigten ein Messer vorgehalten haben. Die Tat wurde nicht vollendet, weil der Geschädigte die Flucht antreten konnte. Der Geschädigte erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Die Polizei war in der Lage drei tatverdächtige Personen festzunehmen und sie dem Geschädigten gegenüberzustellen, darunter auch unser Mandant. 

Der Geschädigte soll dabei auch unseren Mandanten wiedererkannt haben. Es kam zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen schweren Raubes. Während der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten in diesem Verfahren überzeugend darlegen. Problematisch war, dass die Gegenüberstellung vor der Zeugenaussage durch den Geschädigten erfolgte. In seiner Zeugenaussage berief sich der Geschädigte im Folgenden dann immer auf die Personen, die ihm bei der Gegenüberstellung gezeigt worden waren. So konnte nicht hinreichend festgestellt werden, ob es sich bei unserem Mandanten tatsächlich um einen der Täter des versuchten Raubes handelte. Zumindest bestand die Möglichkeit, dass der Geschädigte seine durch die Gegenüberstellung gewonnen Eindrücke mit denen abglich, die er noch vom Tatgeschehen hatte. Auch die vom Geschädigten genannten Abgrenzungsmerkmale waren widersprüchlich. Mal trugen die Verdächtigen hellere und mal dunklere Jacken. Jedenfalls deckten sich die Angaben des Geschädigten nicht mit dem am Festnahmeort gefertigten Bild der Polizei. Des Weiteren wurde, während der Festnahme, bei unserem Mandanten oder einem der anderen Festgenommen auch kein Messer sichergestellt. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Bedenken daher vor und konnte einen Freispruch auf Kosten der Staatskasse erwirken.