Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB

26. Februar 2020: Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Lebensgefährtin angezeigt, da er sexuelle Privatvideos unsere Mandantin im Internet verbreitet haben soll. Die ehemalige Lebensgefährtin gab an, dass die Videos auf der Internetplattform Snapchat verbreitet werden würden. Durch Ermittlungen der Berliner Polizei konnte der verwendete Account vermeintlich unserem Mandanten zugeordnet werden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB eingeleitet.

Nach erfolgter Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eine schriftliche Stellungnahme für unseren Mandanten ab. In dieser wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Schwachstellen im Beweisergebnis der Staatsanwaltschaft hin. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich nochmals persönlich mit dem zuständigen Staatsanwalt das weitere Vorgehen. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass weitere umfangreiche Ermittlungen notwendig seien. Schließlich war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war hierüber sehr erfreut.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

24. Februar 2020: Urkundenfälschung – Einstellung des Strafverfahrens

Unser Mandant wurde in der U-Bahn in Berlin mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen. Wenige Wochen später bekam er eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei, in der ihm eröffnet wurde, dass ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betruges gegen ihn geführt wurde. Mit der Vorladung der Polizei suchte unser Mandant sogleich Rechtsanwalt Dietrich auf.

Dieser erklärte unserem Mandanten, dass er keinesfalls zu dem Termin bei der Polizei erscheinen muss und beantragte direkt nach dem Gespräch Akteneinsicht. Auch aufgrund des Umstände, dass unser Mandant vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft mit einem aussagekräftigen Schreiben von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage überzeugen. Für unseren Mandanten war dies sehr bedeutsam, da er trotz seines Bachelorstudiums im Bereich International Business bereits Schwierigkeiten hatte, einen Job zu finden und nun fürchtete, dass seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betruges weiter sinken würden. Darum muss er sich nun keine Sorgen mehr machen.

Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung

21. Februar 2020: Beförderungserschleichung – Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung

Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihr wurde vorgeworfen, in Berlin innerhalb von sechs Monaten drei Mal die U-Bahn bzw. Tram, jeweils ohne einen gültigen Fahrausweis, genutzt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein, sodass ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt wurde.

Nach erneuter Rücksprache mit unserer Mandantin und nach Auswertung der Ermittlungsakte stellte sich heraus, dass unsere Mandantin in dem ersten Fall aus Eile vergessen hatte, ihr Ticket rechtzeitig zu entwerten und in den anderen beiden Fällen jeweils über einen gültigen Fahrausweis verfügte, den sie lediglich nicht bei sich geführt hatte. Dennoch wollte das Amtsgericht das Strafverfahren zunächst nicht einstellen, weil unserer Mandantin einschlägig wegen Beförderungserschleichung vorbestraft war. Erst in der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft schließlich von einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit überzeugen. Darüber war unsere Mandantin, die als Studentin ohnehin nicht über viel Geld verfügte, sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. Februar 2020: Bewährungsstrafe bei Betrug trotz einschlägiger Vorstrafen

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges in 11 Fällen geführt. Unser Mandant hatte über das Internet Waren verkauft, die er trotz Bezahlung nicht geliefert hatte. In zwei Fällen hatte er im Internet nicht existierende Ferienhäuser vermietet.

Unser Mandant ist bereits wiederholt wegen Betruges und Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilt worden. Er wurde hierbei bereits zu zwei Bewährungsstrafen und zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. § 263 StGB sieht für einen gewerbsmäßigen Betrug eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vor. Im Ermittlungsverfahren besprach Rechtsanwalt Dietrich den Verfahrensstand mit dem zuständigen Staatsanwalt. Dieser war aufgrund der zahlreichen Vorstrafen nicht bereit, eine Bewährungsstrafe in Aussicht zu stellen. Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich auf den erheblichen Aktenumfang und die Dauer einer streitigen Hauptverhandlung verweisen. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant seit einem Jahr einer Beschäftigung nachgehen würde. Deshalb war das Amtsgericht bereit, nochmals unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen Hiermit hatte unser Mandant nicht gerechtet und war deshalb sehr erleichtert. Ein im Gerichtssaal anwesender Geschädigte war mit diesem Ergebnis nicht zufrieden. Noch im Gerichtssaal brachte er seinen Unmut zum Ausdruck und meinte, dass er sich beschweren würde.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

17. Februar 2020: Unfallflucht – Einstellung in Verhandlung trotz Vorstrafen

In Berlin Wilmersdorf hatte unser Mandant mit seinem PKW einen Unfall verursacht. Am anderen Fahrzeug lag ein Schaden von über 2.500,00 € vor. Die Polizei suchte unseren Mandanten nach dem Unfall persönlich auf. Gegenüber der Polizei räumte unser Mandant ein, dass er das Fahrzeug geführt, einen Unfall aber nicht bemerkt habe. Aufgrund des hohen Schadens wurde unserem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen und es wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen.

In diesem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt. Weiterhin wurde unserem Mandanten seine Fahrerlaubnis entzogen und es wurde eine Frist zur Neuerteilung von 12 Monaten festgesetzt. Mit diesem Strafbefehl meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In einem weiteren Schriftsatz an das Amtsgericht wies Rechtsanwalt Dietrich auf verschiedenste Bedenken hin. Insbesondere war fraglich, ob das Geständnis unseres Mandanten verwertbar sei. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage trotz mehrerer Vorstrafen einzustellen. Unser Mandant hat noch in der Verhandlung seine Fahrerlaubnis zurückerhalten.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

14. Februar 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung im Ermittlungsverfahren

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Hintergrund war, dass er in Berlin Treptow an einer Ampel einem vorausfahrenden Fahrzeug, welches an einer Ampel verkehrsbedingt halten musste, aufgefahren ist. Der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges hatte sich insbesondere ein Schleudertrauma zugezogen und wurde deshalb durch die Feuerwehr ins Krankenhaus verbracht.

Unser Mandant ist bereits seit vielen Jahren im Besitz eines Führerscheins. Bisher hatte er noch nie einen Unfall verursacht. Deshalb war er sehr aufgewühlt. Er konnte nicht verstehen, wie es zum Unfall kommen konnte. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt zur zuständigen Amtsanwältin auf. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwältin überzeugen, das gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren einzustellen. Unser Mandant war über den schnellen Verfahrensabschluss sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht

11. Februar 2020: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht – Einstellung

In einer Einfamilienhaussiedlung in Berlin Reinickendorf wurde unser jugendlicher Mandant von einem Nachbarn beobachtet, wie er mit zwei Freunden auffällig ein Grundstück beobachtete. Als alle drei dann das Grundstück betraten, alarmierte der Nachbar die Polizei. Alle drei konnten auf dem Grundstück festgenommen werden, wobei bei unserem Mandanten mehrere Werkzeuge und Handschuhe aufgefunden wurden. An der Terrassentür wurden erhebliche Hebelspuren festgestellt. Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben. Erst nachdem unser Mandant die Anklageschrift erhalten hatte, meldete er sich mit seiner Mutter bei Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich besprach deshalb zeitnah die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere die Staatsanwaltschaft war aufgrund der vermeintlich schwerwiegenden Straftat und bereits vorhandenen Einträgen im Erziehungsregister zunächst hierzu nicht bereit. In der Gerichtsverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals positive Umstände für unseren Mandanten vor. Nach einer längeren Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden und drei Beratungsgesprächen zur Berufsfindung einzustellen.