Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Anwalt für Strafrecht: Steuerhinterziehung / Urkundenfälschung

15. Februar 2018: Einstellung des Steuerstrafverfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant erhielt einen Brief der Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem ihm die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung mitgeteilt wurde. Unser Mandant soll zu Unrecht Kindergeld in Höhe von fast 3.000 € erhalten und im weiteren behördlichen Verfahren zudem unechte Urkunden über sein Ausbildungsverhältnis eingesetzt haben.

Unser Mandant beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen und die Tatvorwürfe genau geprüft hatte, regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben darauf hin, dass aus der Ermittlungsakte nicht eindeutig hervorgeht, wer die vermutlich gefälschten Dokumente bei der Behörde tatsächlich eingereicht hat. Zudem äußerte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Bedenken bezüglich der Urkundenqualität der als Kopie eingereichten Dokumente.

Jedoch wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht auf das Vorbringen von Rechtsanwalt Dietrich reagiert. Stattdessen setzte das zuständige Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung an. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht die bereits geäußerten Bedenken an der rechtlichen Würdigung der Ermittlungsergebnisse glaubhaft darlegen und weitere zugunsten unseres Mandanten sprechende Umstände vortragen. Schließlich erreichte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse eingestellt wurde. Unser Mandant war über die Verfahrenseinstellung erleichtert, da er befürchtet hatte, im Falle einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat seinen weiteren Ausbildungsweg nicht wie geplant fortsetzen zu können.

Fachanwalt für Strafrecht: Hausfriedensbruch

22. Januar 2018: Hausfriedensbruch – Einstellung trotz Strafbefehl und Bewährungsbruchs

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl erlassen, weil er wiederholt seinen PKW auf einem Tankstellengelände in Berlin Moabit gegen den mehrfach erklärten Willen des Tankstellenpächters abgestellt hatte. Es lag hiernach Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB vor.

Unser Mandant ist vorbestraft und stand wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen unter Bewährung. Unser Mandant hatte sich zunächst selbst verteidigt und sein Bedauern über den Vorfall gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht. Trotz der Entschuldigung und der Zusicherung, zukünftig das Fahrzeug nicht mehr auf dem Tankstellengelände abzustellen, wurde der Strafbefehl erlassen. Unmittelbar vor der Verhandlung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht und zur Amtsanwaltschaft Berlin auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Beteiligten davon überzeugen, trot5z des Bewährungsbruches, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte gegebenenfalls ein Bewährungswiderruf gedroht.

 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

24. Januar 2018: Körperverletzung an jugendlichem Mädchen - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant war in Streit mit seiner Tochter geraten, in dessen Folge er ihr zunächst seinen Daumen in das Auge drückte, sie würgte, anschließend auf sie einschlug und dann zu Boden warf. Selbst als das Mädchen bereits auf dem Boden lag, prügelte unser Mandant weiter auf sie ein. Erst durch den Eingriff mehrerer Zeugen, die den Vorfall mitbekommen hatten, konnte unser Mandant von weiteren Schlägen abgebracht werden. Die Zeugen konnten unseren Mandanten später sicher als Täter identifizieren und den Tathergang umfassend beschreiben. Aus diesem Grund erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung gemäß § 223 StGB.

Nachdem das zuständige Amtsgericht die Anklage bereits kurze Zeit später zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, ersuchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um Rat und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nun direkt an das Amtsgericht und konnte mit einem ausführlichen Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten noch vor dem ersten Hauptverhandlungstermin eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde vom Gericht als Bedingung aufgegeben, einen Geldbetrag an seine Tochter und an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Über die Verfahrenseinstellung ersichtlich erfreut, schrieb unser Mandant einen Brief an Rechtsanwalt Dietrich, in dem es heißt: „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen noch einmal für das unerwartet gute Ergebnis aus der doch schon recht aussichtslosen Lage zu bedanken“. Das Strafgesetzbuch sieht in § 223 StGB als Strafe für eine Körperverletzung im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

18. Januar 2018: Besitz von Kinderpornografie – Verfahrenseinstellung

Durch gezielte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt geriet unser Mandant in den Verdacht des unerlaubten Besitzes von kinderpornografischen Schriften. Im Rahmen einer daraufhin veranlassten bundesweiten Großrazzia von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde auch die Wohnung unseres Mandanten in dessen Abwesenheit durchsucht. Dabei konnten mehrere Datenträger mit kinderpornografischem Material sichergestellt werden.

Mit der polizeilichen Mitteilung über die durchgeführte Durchsuchung und dem entsprechenden ausgehändigten Durchsuchungsbeschluss wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat Rechtsanwalt Dietrich um anwaltlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst das vorläufige Ermittlungsergebnis anhand der angeforderten Akte aus und wandte sich im weiteren Verlauf wiederholt an die zuständige Staatsanwaltschaft. In seinen Schriftsätzen reagierte Rechtsanwalt Dietrich im Interesse unseres Mandanten auf weitere Entwicklungen in dem Strafverfahren. Schließlich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da es zu keiner Verurteilung kam, wurde ein Eintrag in das Bundeszentralregister verhindert. Das Führungszeugnis unseres Mandanten ist weiterhin leer.

Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Januar 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Anklageschrift zugestellt. In der Anklageschrift wurde unseren Mandanten an vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten das vermeintliche Tatopfer in Berlin Neukölln auf offener Straße verprügelt zu haben. Gemeinsam sollten unser Mandant und sein Bekannter solange auf das vermeintliche Tatopfer eingeschlagen haben, bis dieses zusammengebrochen ist.

 Nachdem das vermeintliche Tatopfer am Boden lag, soll weiter gegen den Oberkörper getreten worden sein. Hintergrund der körperlichen Auseinandersetzung sollen persönliche Differenzen gewesen sein. Die unmittelbar am Tatort erschiene Polizei leitete deshalb unmittelbar gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung konnte das Gericht nicht mehr sicher das Tatgeschehen aufklären. Insbesondere räumte das vermeintliche Tatopfer aufgrund der Befragung von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass es bei der Polizei teilweise die Unwahrheit gesagt habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung als Mindeststrafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor.

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln

09. Januar 2018: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts auf unerlaubten Erwerb von synthetischen Drogen und verbotenen Arzneimitteln

Aufgrund von Ermittlungen des Zollfahndungsamtes München geriet unser Mandant in Verdacht, über das Internet verschiedene synthetische Drogen und verbotene Arzneimittel im Gesamtwert von über 400 € aus dem Ausland erworben zu haben. Weil unser 18-jähriger Mandant aus diesem Grunde nicht nur schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch Nachteile für seinen weiteren Ausbildungs- und Berufsweg befürchtete, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der zuständigen Ermittlungsbehörde auf und forderte die Ermittlungsakte an, welche er nach Erhalt umfassend auswertete.

Nach Durchsicht der Akte beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schriftsatz darauf hin, dass der Betäubungsmittelerwerb durch unseren Mandanten überhaupt nicht bestätigt wurde, sondern sich allein auf eine Vermutung des Zollamtes in München stützt. Zudem gehe aus der Akte auch nicht hervor, ob es sich bei den beschriebenen Substanzen überhaupt um Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt. Schließlich hob Rechtsanwalt Dietrich noch einmal deutlich hervor, dass bei unserem Mandanten auch keine Betäubungsmittel sichergestellt wurden. Aus diesen Gründen bestehe gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Bewährungsstrafe bei 8 Diebstählen trotz 29 Vorstrafen

19 Dezember 2017: Bewährungsstrafe bei 8 Ladendiebstählen und 29 Eintragungen im Führungszeugnis

Unser gegenwärtig in einer JVA inhaftierter Mandant meldete sich erstmals bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihn mehrere Anklagen zugestellt worden sind. Ihm wurden 8 Ladendiebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn, im wesentlichen Elektroartikel und Kosmetik mit einem Gesamtwert von über 1.200 Euro zu Last gelegt.

Weiterhin ist er in sieben Fällen ohne Fahrschein gefahren (Schwarzfahren). Problematisch war, dass unser Mandant bereits 29 Eintragungen in seinem Führungszeugnis hatte. Überwiegend handelte es sich um Diebstähle. Unser Mandant hatte deshalb bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Rechtsanwalt Dietrich konnte in der Verhandlung das Gericht davon überzeugen, dass es zu einer deutlichen Stabilisierung unseres Mandanten, insbesondere auch aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und Gesundheitszustandes gekommen sei. Er würde mittlerweile ihm angebotene Hilfe annehmen. Die Diebstähle könne sich unser Mandant nicht erklären. Sie standen wohl im Zusammenhang mit einem regelmäßigen Alkoholkonsum und einer nicht stark ausgeprägten Kleptomanie. Deshalb war das Amtsgericht zunächst bereit, das Schwarzfahren einzustellen. Obwohl sich unser Mandant gegenwärtig in Haft befindet, verhängte das Amtsgericht für die acht Diebstähle in Berlin Lichtenberg und Berlin Marzahn lediglich eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hatte mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit mit einer Anschlussnotierung gerechnet. Nun steht einer Haftentlassung nichts mehr im Wege.