Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

28. Februar 2018: Ladendiebstahl im Baumarkt – Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, wie er in einem Baumarkt in Berlin-Charlottenburg teure Akkus aus der Verpackung nahm, sämtliche Etiketten entfernte und die Waren ohne Bezahlung einsteckte. Die Akkus hatten einen Wert von fast 400 €. Zudem existierten mehrere Überwachungsvideos, die belegen sollten, dass unser Mandant bereits mehrfach Waren in demselben Umfang in dem Baumarkt entwendet hatte.

Die zuständige Staatsanwaltschaft leitete deshalb ein Strafverfahren wegen Diebstahls gegen unseren Mandanten ein. In der Folge beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich nahm umgehend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf und regte nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte deutlich machen, dass unser Mandant den Diebstahl nicht in böser Absicht, sondern vielmehr in einem unkontrollierten Zustand der Frustration begangen hatte. In diesem Zusammenhang verwies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere Straftaten, die zuvor gegen unseren Mandanten begangen worden waren und zu einem erheblichen Vermögensschaden bei ihm geführt hatten, ohne dass ein Täter ermittelt werden konnte. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass unser Mandant den Diebstahl in einem allgemeinen Zustand der Ohnmacht und Hilflosigkeit begangen hatte. Nach den umfangreichen Ausführungen, die mit entsprechenden Belegen glaubhaft gemacht wurden, war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass er nun nicht zusätzlich durch eine strafrechtliche Verurteilung belastet wurde.

Anwalt für Strafrecht: Schwerer Diebstahl

26. Februar 2018: Besonders schwerer Fall des Ladendiebstahls – Einstellung des Verfahrens in Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde von einem Ladendetektiv dabei beobachtet, wie sie gemeinsam mit zwei anderen Frauen in einem Kaufhaus in Berlin-Charlottenburg mehrere Kleider im Gesamtwert von über 800 € in ihre Handtasche steckte, um diese anschließend zu stehlen. Aufgrund dessen wurde die Polizei alarmiert, die unsere Mandantin stellte und zu dem Vorfall befragte. Unsere Mandantin konnte sich nicht überzeugend zu ihrem Verhalten erklären, sodass sogar der Verdacht aufkam, die Frauen hätten schon mehrere solcher Diebstähle begangen. Daher durchsuchte die Polizei kurze Zeit später auch das Auto sowie die Wohnung unserer Mandantin. Dort wurden weitere neuwertige Kleidungsstücke aufgefunden.

Nachdem ein Strafverfahren wegen schweren Diebstahls gegen unsere Mandantin eingeleitet worden war, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich. Um die Situation genau einschätzen zu können, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere entlastende Umstände hin und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich jedoch nicht bereit dazu und erhob stattdessen aufgrund des hohen Schadens und des professionellen Vorgehens unserer Mandantin Anklage beim Amtsgericht.

Unsere Mandantin war darüber sehr beunruhigt, da ein besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden kann. Daher nahm sich Rechtsanwalt Dietrich im Vorfeld Zeit, um unsere Mandantin über den Ablauf einer solchen Hauptverhandlung aufzuklären und sie darauf vorzubereiten.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht schließlich die zugunsten unserer Mandantin zu berücksichtigen Umstände glaubhaft darlegen und dadurch den Tatvorwurf entschärfen. Durch seinen umfangreichen Vortrag erreichte Rechtsanwalt Dietrich auf diese Weise im Ergebnis doch noch eine Verfahrenseinstellung und verhinderte somit, dass unsere Mandantin strafrechtlich verurteilt wurde. Unsere Mandantin war angesichts der vorherigen Schwierigkeiten über die erreichte Verfahrenseinstellung sehr erleichtert

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

22. Februar 2018: gefährliche Körperverletzung mit Tierabwehrspray – Verfahrenseinstellung gegen geringe Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Ein Nachbar hatte unseren Mandanten angezeigt und beschuldigt, ihn mit einem stark reizenden Tierabwehrspray attackiert zu haben. Anlass dafür war nach Aussage des Nachbarn eine belanglose Meinungsverschiedenheit wegen eines abgelegten Stückes Obst.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsergebnis anhand der Akten ausgewertet hatte, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandaten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass unser Mandant unmittelbar vor dem Einsatz des Abwehrsprays von dem Nachbarn mit dem Obst beworfen worden war und sich gegen diesen Angriff lediglich verteidigen wollte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass es bereits des Öfteren zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn gekommen war, unser Mandant in der überraschenden Angriffssituation weitere Würfe durch den Nachbarn mit nicht unerheblichen Verletzungen fürchtete und nur deshalb zu dem Abwehrspray gegriffen hatte.

Nach diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

19. Februar 2018: Besitz von Kinderpornografie – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Bei unserem Mandanten fand eine Wohnungsdurchsuchung statt. Dieser lag ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover zugrunde, in dem die Durchsuchung mit dem Verdacht auf Besitz von kinderpornografischem Material begründet wurde. Unser Mandant nahm sofort nach dieser überraschenden Durchsuchung Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat um anwaltliche Unterstützung.

Rechtsanwalt Dietrich gab unserem Mandanten am Telefon Hinweise, wie er sich nun am besten verhalten solle. Zudem meldete sich Rechtsanwalt Dietrich sogleich bei der zuständigen Polizeidienststelle als Verteidiger. Anschließend erhob Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Amtsgericht Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Computers unseres Mandanten, den er dringend für seine Arbeit benötigte. Gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft wiederholte Rechtsanwalt Dietrich die Aufforderung, den Rechner schnellstmöglich an unseren Mandanten herauszugeben. Obwohl es Hinweise auf den Besitz von kinderpornografischen Dateien gab, wurde dieser Aufforderung bereits wenige Wochen später entsprochen.

Als ein halbes Jahr später erneut eine Durchsuchung bei unserem Mandanten durchgeführt wurde, bei der nun einen weiteren Arbeitscomputer und ein iPad unseres Mandanten beschlagnahmt wurde, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft. Dabei wies er auf Fehler bei der Durchsuchung hin. Schließlich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen.

Anwalt für Strafrecht: Steuerhinterziehung / Urkundenfälschung

15. Februar 2018: Einstellung des Steuerstrafverfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant erhielt einen Brief der Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem ihm die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung mitgeteilt wurde. Unser Mandant soll zu Unrecht Kindergeld in Höhe von fast 3.000 € erhalten und im weiteren behördlichen Verfahren zudem unechte Urkunden über sein Ausbildungsverhältnis eingesetzt haben.

Unser Mandant beauftragte daraufhin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen und die Tatvorwürfe genau geprüft hatte, regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben darauf hin, dass aus der Ermittlungsakte nicht eindeutig hervorgeht, wer die vermutlich gefälschten Dokumente bei der Behörde tatsächlich eingereicht hat. Zudem äußerte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Bedenken bezüglich der Urkundenqualität der als Kopie eingereichten Dokumente.

Jedoch wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht auf das Vorbringen von Rechtsanwalt Dietrich reagiert. Stattdessen setzte das zuständige Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung an. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht die bereits geäußerten Bedenken an der rechtlichen Würdigung der Ermittlungsergebnisse glaubhaft darlegen und weitere zugunsten unseres Mandanten sprechende Umstände vortragen. Schließlich erreichte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse eingestellt wurde. Unser Mandant war über die Verfahrenseinstellung erleichtert, da er befürchtet hatte, im Falle einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat seinen weiteren Ausbildungsweg nicht wie geplant fortsetzen zu können.

Fachanwalt für Strafrecht: Hausfriedensbruch

22. Januar 2018: Hausfriedensbruch – Einstellung trotz Strafbefehl und Bewährungsbruchs

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl erlassen, weil er wiederholt seinen PKW auf einem Tankstellengelände in Berlin Moabit gegen den mehrfach erklärten Willen des Tankstellenpächters abgestellt hatte. Es lag hiernach Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB vor.

Unser Mandant ist vorbestraft und stand wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen unter Bewährung. Unser Mandant hatte sich zunächst selbst verteidigt und sein Bedauern über den Vorfall gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht. Trotz der Entschuldigung und der Zusicherung, zukünftig das Fahrzeug nicht mehr auf dem Tankstellengelände abzustellen, wurde der Strafbefehl erlassen. Unmittelbar vor der Verhandlung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht und zur Amtsanwaltschaft Berlin auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Beteiligten davon überzeugen, trot5z des Bewährungsbruches, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung hätte gegebenenfalls ein Bewährungswiderruf gedroht.

 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

24. Januar 2018: Körperverletzung an jugendlichem Mädchen - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant war in Streit mit seiner Tochter geraten, in dessen Folge er ihr zunächst seinen Daumen in das Auge drückte, sie würgte, anschließend auf sie einschlug und dann zu Boden warf. Selbst als das Mädchen bereits auf dem Boden lag, prügelte unser Mandant weiter auf sie ein. Erst durch den Eingriff mehrerer Zeugen, die den Vorfall mitbekommen hatten, konnte unser Mandant von weiteren Schlägen abgebracht werden. Die Zeugen konnten unseren Mandanten später sicher als Täter identifizieren und den Tathergang umfassend beschreiben. Aus diesem Grund erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung gemäß § 223 StGB.

Nachdem das zuständige Amtsgericht die Anklage bereits kurze Zeit später zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, ersuchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um Rat und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nun direkt an das Amtsgericht und konnte mit einem ausführlichen Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten noch vor dem ersten Hauptverhandlungstermin eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde vom Gericht als Bedingung aufgegeben, einen Geldbetrag an seine Tochter und an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Über die Verfahrenseinstellung ersichtlich erfreut, schrieb unser Mandant einen Brief an Rechtsanwalt Dietrich, in dem es heißt: „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen noch einmal für das unerwartet gute Ergebnis aus der doch schon recht aussichtslosen Lage zu bedanken“. Das Strafgesetzbuch sieht in § 223 StGB als Strafe für eine Körperverletzung im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.