Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Inverkehrbringen von Falschgeld, § 146 StGB

10. Juli 2018: Verdacht des Inverkehrbringens von Falschgeld – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis

Unser Mandant hatte eine hochwertige Soundanlage für mehrere tausend Euro gekauft. Bei dem Treffen mit dem Verkäufer einigte man sich darauf, den Kaufpreis sogleich in bar an einem Geldautomaten auf das Konto des Verkäufers einzuzahlen. Nachdem unser Mandant die Geldscheine in den Geldautomaten gelegt hatte, meldete der Automat, dass ein 500 € Schein als Falschgeld erkannt und eingezogen wurde. 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg leitete daraufhin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß § 146 StGB ein. Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nach Auswertung der Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unser Mandant nicht wusste, dass ein Geldschein offenbar unecht war. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant selbst über die Falschgeldmeldung erschrocken war. Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass unser Mandant nicht vorsätzlich gehandelt hat und daher auch kein hinreichender Tatverdacht bestehen würde. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

05. Juli 2018: Sachbeschädigung in der Rigaer Straße – Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung

Unser Mandant hatte nachts in der Rigaer Straße randaliert und Flaschen und Steine auf neu gebaute Häuser geworfen. Anwohner hatten ihn dabei beobachtet und die Polizei alarmiert, sodass unser Mandant noch in unmittelbarer Nähe festgenommen wurde. Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.

Die Strafverfolgungsbehörden gingen von einem linksextremistischen Hintergrund aus. Das Amtsgericht erließ kurze Zeit später einen Strafbefehl, in dem unser Mandant zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl meldete sich unser Mandant in der Strafrechtskanzlei Dietrich und mandatierte Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und die Ermittlungsakte angefordert hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er zunächst darlegte, dass unser Mandant in besagter Nacht stark alkoholisiert gewesen war und sich nicht unter Kontrolle hatte. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass das Verhalten unseres Mandanten keinen politischen Hintergrund hatte. Rechtsanwalt Dietrich teilte dem Gericht zudem mit, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen würde und regte daher eine Verfahrenseinstellung an. Weil die Tatvorwürfe jedoch im Zusammenhang mit Protesten in der Rigaer Straße standen, stimmten die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht einer Verfahrenseinstellung nicht zu, sodass es zu einer Hauptverhandlung kam. In der Hauptverhandlung machte Rechtsanwalt Dietrich erneut die Situation deutlich, in der sich unser Mandant in der Nacht befand, und konnte nochmals darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten zutiefst bereut. Durch die umfangreichen Ausführungen in der Hauptverhandlung erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Strafverfahren gegen unseren Mandanten letztlich doch eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde lediglich aufgegeben, eine Geldauflage zu erfüllen.

 

Fachanwalt Strafrecht: fahrlässige Körperverletzung

25. Juni 2018: Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Verkehrsunfall – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte sich mit seinem Lieferwagen in Berlin-Charlottenburg vor einer roten Ampel auf der falschen Fahrspur eingeordnet. Als er dies bemerkte, legte er den Rückwärtsgang ein und begann nach hinten zu fahren, um auf die richtige Spur zu wechseln. Bei diesem Manöver fuhr unser Mandant direkt auf ein Motorrad zu, das hinter seinem Lieferwagen in der Spur stand. Unser Mandant hatte das Motorrad zuvor nicht gesehen und wurde dann von anderen Verkehrsteilnehmern durch Hupen zum Anhalten aufgefordert. Jedoch reagierte unser Mandant nicht sofort, sondern stieß gegen das Motorrad, sodass der Motorradfahrer umstürzte und sich verschiedene Prellungen, Abschürfungen und einen Rippenbruch zuzog.

Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Mandant versuchte sich im Ermittlungsverfahren zunächst selbst zu verteidigen. Wenig später erhielt unser Mandant jedoch einen Strafbefehl, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat um anwaltliche Unterstützung. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich daraufhin als Verteidiger und legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Sodann nahm Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht Akteneinsicht und regte schließlich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unser Mandant sich hilfsbereit verhalten und zur Aufklärung der Sache beigetragen hatte. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch eine Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls seinen Job als Lieferant verlieren könnte. Das Gericht schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da er im Ergebnis nicht verurteilt wurde und auch keine Eintragung in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis erfolgte.

 

Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Alkohol am Steuer

22. Juni 2018: Drogen und Trunkenheit im Straßenverkehr – Einstellung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter

Unser 17-jähriger Mandant hatte sich in den Ferien an einem Brandenburger See mit Freunden getroffen und in geselliger Runde auch Alkohol getrunken. Zudem hatte unser Mandant an diesem Tag an einem Joint geraucht und damit Cannabis konsumiert. Auf dem Rückweg von dem Treffen verlor unser Mandant die Kontrolle über sein Fahrrad, kam von der Straße ab und zog sich bei dem Unfall Verletzungen zu, sodass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Weil unser Mandant mit einem Alkoholpegel von fast 2,0 ‰ und unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hatte, wurde er später vor dem Jugendrichter in Fürstenwalde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angeklagt. Erschwerend kam hinzu, dass unser Mandant bereits zwei Eintragungen im Erziehungsregister hatte, wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich wurde von der Mutter unseres Mandanten erst kurz vor der Hauptverhandlung mit der Strafverteidigung beauftragt. Zunächst besprach Rechtsanwalt Dietrich dann umfangreich mit unserem Mandanten und dessen Mutter den Stand des Strafverfahrens und mögliche Entwicklungen.

In der darauf folgenden Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter konnte Rechtsanwalt Dietrich die Schwere der Tatvorwürfe reduzieren und gleichzeitig auf positive Eigenschaften unseres Mandanten hinweisen. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht dar, dass unser Mandant ohne Schulabschluss war, aber eine Ausbildung absolvieren würde. Rechtsanwalt Dietrich erreichte in der Hauptverhandlung, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz seiner Vorbelastungen eingestellt wurde. Unser Mandant musste lediglich 20 Sozialstunden ableisten. Über diesen Ausgang des Verfahrens waren unser Mandant und seine Eltern sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtmG

19. Juni 2018: Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Unser Mandant stand im Verdacht, in Berlin-Wedding Betäubungsmittel zu verkaufen. Aus diesem Grunde wurde unser Mandant durch die Polizei verdeckt beobachtet und überwacht. Ein vermeintlicher Kunde wurde nach einem Treffen mit unserem Mandanten von der Polizei kontrolliert. Dabei wurden bei dem Mann auch Drogen aufgefunden.

. Dabei wurden bei dem Mann auch Drogen aufgefunden. Bei seiner Vernehmung auf dem Polizeirevier identifizierte der Mann unseren Mandanten auf einer Wahllichtbildvorlage und belastete ihn mit seiner Aussage bezüglich des Erwerbs von Betäubungsmitteln. Gegen unseren Mandanten wurde Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erhoben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Hauptbelastungszeugen in erhebliche Widersprüche zu verwickeln. Rechtsanwalt Dietrich konnte somit die Tatvorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften und beantragte schließlich vor dem Amtsgericht einen Freispruch für unseren Mandanten. Aufgrund der weiteren Zeugenaussagen sowie der Aussagen der Polizeibeamten wurde unser Mandant entgegen dem Antrag verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten Berufung ein. Zu der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht konnte der Hauptbelastungszeuge nicht geladen werden. Rechtsanwalt Dietrich machte daraufhin geltend, dass die notwendige konfrontative Befragung unter diesen Umständen nicht möglich sei. Die bloße Verlesung der früheren Aussagen aus der Verhandlung vor dem Amtsgericht sei für eine Verurteilung ebenfalls nicht ausreichend. Rechtsanwalt Dietrich beantragte abermals, nunmehr vor dem Landgericht Berlin den Freispruch für unseren Mandanten, dem sich das Landgericht anschloss.

Fachanwalt Strafrecht: Bildung krimineller Vereinigungen, § 129 StGB

14. Juni 2018: Vorwurf der Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen – Einstellung ohne Auflagen

Die Staatsanwaltschaft Rostock führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Vorwurfs der Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen. Konkret soll unser Mandant  in einem – mittlerweile verbotenen und aufgelösten – Internetforum verbotene Inhalte verbreitet und durch seine Beiträge das Internetforum dauerhaft unterstützt haben. Das Bilden einer kriminellen Vereinigung ist gem. § 129 StGB strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Wegen dieser Vorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft Rostock angefordert und durchgesehen hatte, wertete er zunächst die juristische Fachliteratur zu den einschlägigen Straftatbeständen gründlich aus. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er darlegte, dass die in den Akten dokumentierten Äußerungen im Ergebnis keine Unterstützungshandlung darstellen würden und daher auch nicht von dem Straftatbestand erfasst seien. Rechtsanwalt Dietrich konnte herausarbeiten, dass die unserem Mandanten vorgeworfenen Äußerungen zwar auf den ersten Blick als strafbares Verhalten erscheinen, tatsächlich aber noch akzeptablem Sozialverhalten entsprechen würden. Darüber hinaus konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Schuld unseres Mandanten im konkreten Fall auch als gering anzusehen wäre. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz die erhobenen Tatvorwürfe erheblich entkräften und beantragte daher, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren schließlich ohne Auflagen ein.

 

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung Sachbeschädigung

12. Juni 2018: Vorwurf Schwarzfahren und anschließender Körperverletzung und Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.

Als unser Mandant aus der S-Bahn gebracht wurde, riss er nach an der Uhr eines Kontrolleures. Die Uhr ging dabei kaputt. Auf einem S-Bahnhof in Berlin Mitte wurde unser Mandant der bereits hinzugerufenen Polizei übergeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) Körperverletzung und Beleidung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant aufgrund von persönlichen Problemen Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es zu dem strafrechtlich relevanten Verhalten unseres Mandanten gekommen. Unser Mandant würde dies auch sehr bereuen. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.