Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Inverkehrbringen von Falschgeld, § 146 StGB
10. Juli 2018: Verdacht des Inverkehrbringens von Falschgeld – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg leitete daraufhin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß § 146 StGB ein. Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nach Auswertung der Ermittlungsakte gab Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Erklärung ab. Dabei stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass unser Mandant nicht wusste, dass ein Geldschein offenbar unecht war. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass unser Mandant selbst über die Falschgeldmeldung erschrocken war. Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass unser Mandant nicht vorsätzlich gehandelt hat und daher auch kein hinreichender Tatverdacht bestehen würde. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung
05. Juli 2018: Sachbeschädigung in der Rigaer Straße – Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung
Die Strafverfolgungsbehörden gingen von einem linksextremistischen Hintergrund aus. Das Amtsgericht erließ kurze Zeit später einen Strafbefehl, in dem unser Mandant zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl meldete sich unser Mandant in der Strafrechtskanzlei Dietrich und mandatierte Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und die Ermittlungsakte angefordert hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er zunächst darlegte, dass unser Mandant in besagter Nacht stark alkoholisiert gewesen war und sich nicht unter Kontrolle hatte. Zudem stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass das Verhalten unseres Mandanten keinen politischen Hintergrund hatte. Rechtsanwalt Dietrich teilte dem Gericht zudem mit, dass unser Mandant sein Verhalten bereuen würde und regte daher eine Verfahrenseinstellung an. Weil die Tatvorwürfe jedoch im Zusammenhang mit Protesten in der Rigaer Straße standen, stimmten die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht einer Verfahrenseinstellung nicht zu, sodass es zu einer Hauptverhandlung kam. In der Hauptverhandlung machte Rechtsanwalt Dietrich erneut die Situation deutlich, in der sich unser Mandant in der Nacht befand, und konnte nochmals darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten zutiefst bereut. Durch die umfangreichen Ausführungen in der Hauptverhandlung erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Strafverfahren gegen unseren Mandanten letztlich doch eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde lediglich aufgegeben, eine Geldauflage zu erfüllen.
Fachanwalt Strafrecht: fahrlässige Körperverletzung
25. Juni 2018: Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Verkehrsunfall – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Mandant versuchte sich im Ermittlungsverfahren zunächst selbst zu verteidigen. Wenig später erhielt unser Mandant jedoch einen Strafbefehl, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat um anwaltliche Unterstützung. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich daraufhin als Verteidiger und legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Sodann nahm Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht Akteneinsicht und regte schließlich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unser Mandant sich hilfsbereit verhalten und zur Aufklärung der Sache beigetragen hatte. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch eine Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls seinen Job als Lieferant verlieren könnte. Das Gericht schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da er im Ergebnis nicht verurteilt wurde und auch keine Eintragung in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis erfolgte.
Fachanwalt Strafrecht: Jugendstrafrecht / Alkohol am Steuer
22. Juni 2018: Drogen und Trunkenheit im Straßenverkehr – Einstellung in der Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter
Weil unser Mandant mit einem Alkoholpegel von fast 2,0 ‰ und unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hatte, wurde er später vor dem Jugendrichter in Fürstenwalde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angeklagt. Erschwerend kam hinzu, dass unser Mandant bereits zwei Eintragungen im Erziehungsregister hatte, wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich wurde von der Mutter unseres Mandanten erst kurz vor der Hauptverhandlung mit der Strafverteidigung beauftragt. Zunächst besprach Rechtsanwalt Dietrich dann umfangreich mit unserem Mandanten und dessen Mutter den Stand des Strafverfahrens und mögliche Entwicklungen.
In der darauf folgenden Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter konnte Rechtsanwalt Dietrich die Schwere der Tatvorwürfe reduzieren und gleichzeitig auf positive Eigenschaften unseres Mandanten hinweisen. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dem Gericht dar, dass unser Mandant ohne Schulabschluss war, aber eine Ausbildung absolvieren würde. Rechtsanwalt Dietrich erreichte in der Hauptverhandlung, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz seiner Vorbelastungen eingestellt wurde. Unser Mandant musste lediglich 20 Sozialstunden ableisten. Über diesen Ausgang des Verfahrens waren unser Mandant und seine Eltern sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtmG
19. Juni 2018: Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
. Dabei wurden bei dem Mann auch Drogen aufgefunden. Bei seiner Vernehmung auf dem Polizeirevier identifizierte der Mann unseren Mandanten auf einer Wahllichtbildvorlage und belastete ihn mit seiner Aussage bezüglich des Erwerbs von Betäubungsmitteln. Gegen unseren Mandanten wurde Anklage wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erhoben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Hauptbelastungszeugen in erhebliche Widersprüche zu verwickeln. Rechtsanwalt Dietrich konnte somit die Tatvorwürfe gegen unseren Mandanten entkräften und beantragte schließlich vor dem Amtsgericht einen Freispruch für unseren Mandanten. Aufgrund der weiteren Zeugenaussagen sowie der Aussagen der Polizeibeamten wurde unser Mandant entgegen dem Antrag verurteilt. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten Berufung ein. Zu der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht konnte der Hauptbelastungszeuge nicht geladen werden. Rechtsanwalt Dietrich machte daraufhin geltend, dass die notwendige konfrontative Befragung unter diesen Umständen nicht möglich sei. Die bloße Verlesung der früheren Aussagen aus der Verhandlung vor dem Amtsgericht sei für eine Verurteilung ebenfalls nicht ausreichend. Rechtsanwalt Dietrich beantragte abermals, nunmehr vor dem Landgericht Berlin den Freispruch für unseren Mandanten, dem sich das Landgericht anschloss.
Fachanwalt Strafrecht: Bildung krimineller Vereinigungen, § 129 StGB
14. Juni 2018: Vorwurf der Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen – Einstellung ohne Auflagen
Wegen dieser Vorwürfe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der strafrechtlichen Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft Rostock angefordert und durchgesehen hatte, wertete er zunächst die juristische Fachliteratur zu den einschlägigen Straftatbeständen gründlich aus. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er darlegte, dass die in den Akten dokumentierten Äußerungen im Ergebnis keine Unterstützungshandlung darstellen würden und daher auch nicht von dem Straftatbestand erfasst seien. Rechtsanwalt Dietrich konnte herausarbeiten, dass die unserem Mandanten vorgeworfenen Äußerungen zwar auf den ersten Blick als strafbares Verhalten erscheinen, tatsächlich aber noch akzeptablem Sozialverhalten entsprechen würden. Darüber hinaus konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Schuld unseres Mandanten im konkreten Fall auch als gering anzusehen wäre. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz die erhobenen Tatvorwürfe erheblich entkräften und beantragte daher, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren schließlich ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung Sachbeschädigung
12. Juni 2018: Vorwurf Schwarzfahren und anschließender Körperverletzung und Beleidigung - Einstellung des Verfahrens
Als unser Mandant aus der S-Bahn gebracht wurde, riss er nach an der Uhr eines Kontrolleures. Die Uhr ging dabei kaputt. Auf einem S-Bahnhof in Berlin Mitte wurde unser Mandant der bereits hinzugerufenen Polizei übergeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) Körperverletzung und Beleidung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant aufgrund von persönlichen Problemen Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es zu dem strafrechtlich relevanten Verhalten unseres Mandanten gekommen. Unser Mandant würde dies auch sehr bereuen. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.