Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz

31. August 2017: Gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Tasers gegen eine Person - Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage

Unserer Mandantin wurde vorgeworfenen, im Rahmen eines Streits mit einem Nachbarn über Hundegebell den Nachbarn mit einem als Taschenlampe getarnten Taser attackiert und ihm danach gegen den Brustkorb getreten zu haben. Es wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Eine gefährliche Körperverletzung wird mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.

Der Nachbar schilderte in seiner polizeilichen Zeugvernehmung den Vorfall sehr plastisch einschließlich der "Funken vorne an dem Gerät", der nachfolgenden tätlichen Auseinandersetzung und der Schmerzen, die er verspürt hatte.

Nach Mandatsübernahme riet Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin, sich rasch wieder mit ihrem Nachbarn zu versöhnen und dazu zu bewegen, keinen Strafantrag zu stellen. Dies gelang.

In einem detaillierten Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass sich unsere Mandantin mit ihrem Nachbarn längst wieder versöhnt hatte und nunmehr freundschaftlich miteinander umgehe. Ein Strafverfahren würde diesen Frieden allerdings gefährden.

Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass der Nachbar zum Zeitpunkt des Vorfalls "8-10 halbe Liter Bier" getrunken hatte und somit einige Zweifel an seiner Darstellung des Vorfalls bestünden.

Die Amtsanwaltschaft Berlin war schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine sehr niedrige Geldauflage an den Weißen Ring einzustellen. Unsere Mandantin hatte große Angst vor einer Verhandlung vor dem Amtsgericht und war ob des erzielten Verfahrensergebnisses erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie) gemäß § 184b StGB

29. August 2017: Besitz kinderpornographischer Schriften - Einstellung des Verfahrens trotz Auffindens von fast 500 kinderpornografischen Videos und drohendem Berufsverbot

Unser Mandant wurde von seiner ehemaligen Freundin bei der Polizei angezeigt. Die Freundin teilte mit, dass unser Mandant pädophile Neigungen habe und auf seinem PC kinderpornographisches Material zu finden sei.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte die Polizei bei unserem Mandanten zahlreiche Datenträger, Handys und den PC. Das Landeskriminalamt fand insgesamt fast 500 kinderpornographische Videos sowie etliche Bilder gemäß § 184b.

Unser Mandant machte gegenüber der Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und mandatierte Rechtsanwalt Dietrich.

Der Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften ist ohnehin heikel. Für unseren Mandanten kam erschwerend hinzu, dass er soziale Arbeit studierte und später gern mit Jugendlichen arbeiten möchte.

Gemäß § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) führt jedoch eine rechtskräftige Verurteilung u.a. wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einem fünfjährigen Verbot, Jugendliche zu beaufsichtigen, anzuweisen oder auszubilden. Eine Verurteilung wäre also für unseren Mandanten einem Berufsverbot gleichgekommen. Dies gilt auch für den Fall, dass lediglich ein Strafbefehl ausgefertigt wird.

Für unseren Mandanten war es somit besonders wichtig, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu überzeugen.

In einem ausführlichen Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant durch das Ermittlungsverfahren im Allgemeinen und die Durchsuchung seines Zimmers in einer Studenten-WG im Besonderen bereits erheblich belastet war. Auch stellte er die ungewöhnliche und moralisch kritikwürdige Verfahrenseinleitung durch die ehemalige Lebensgefährtin heraus. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich nach Durchsicht des belastenden Materials, dass einige Videos allenfalls jugendpornografischen Inhalts waren.

Nach einem weiteren Gespräch mit der Staatsanwaltschaft, in dem Rechtsanwalt Dietrich einige persönliche Umstände unseres Mandanten in den Mittelpunkt rückte und insbesondere darlegte, dass unser Mandant sein Fehlverhalten eingesehen und therapeutische Hilfe in Anspruch genommen habe, war diese schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an ein Jugendzentrum einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis

25. August 2017: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung in Hauptverhandlung

Unserer Mandantin wurde in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen. Sie musste ihren Führerschein abgeben. Einige Jahre später hatte sie mit einem PKW beim Ausparken ein anderes Fahrzeug angefahren. Im Rahmen des eingeleiteten Bußgeldverfahrens sollte unsere Mandantin ihren Führerschein vorlegen. Gegenüber der Polizei gab sie an, diesen verloren zu haben. Die Polizei fragte deshalb bei der Führerscheinstelle an, ob unsere Mandantin im Besitz eines Führerscheins sei. Hier wurde der Polizei mitgeteilt, dass unserer Mandantin rechtskräftig die Fahrerlaubnis entzogen worden sei.

Weiterhin übersandte die Führerscheinstelle zwei Anträge unserer Mandantin, in welchen sie jeweils einen Ersatzführerschein beantragte, weil sie ihren Führerschein verloren haben will. Im Ersten Antrag sei ihr der Führerschein gestohlen worden und im zweiten hatte sie den Führerschein bei einem Umzug verloren.

Bereits im Ermittlungsverfahren beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in der Strafsache. Nach Akteneinsicht versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin zu überzeugen, das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Insbesondere aufgrund der offensichtlich unzutreffenden Angaben in den Anträgen war die Amtsanwaltschaft hierzu nicht bereit und es wurde ein Strafbefehl erlassen. Im Strafbefehl wurde eine Geldstrafe festgesetzt. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass unsere Mandantin ihr Verhalten bereuen würde. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich den Lebenslauf unserer Mandantin und persönlichen Lebenssituation da. Aufgrund dieser Ausführungen ging das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin nicht von einer Wiederholungsgefahr aus. Deshalb konnte das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

22. August 2017: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant war auf der Autobahn rasant unterwegs, überholte verbotswidrig ein anderes Auto und touchierte dieses beim Wiedereinscheren. Bei dem anderen Auto entstand ein erkennbarer Sachschaden. Obwohl der Fahrer des beschädigten Autos unserem Mandanten eine Zeit lang hinterherfuhr und ihn durch wiederholtes Hupen auf den Unfall aufmerksam machte, fuhr unser Mandant davon.

Nachdem die Polizei unseren Mandanten als Fahrzeughalter ermittelt hatte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Daher beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gelesen hatte, schlug er gegenüber der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Anregung von Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant war sehr froh, dass sich das Verfahren mit Unterstützung von Rechtsanwalt Dietrich so schnell erledigt hatte.

In einer späteren E-Mail brachte er seine Erleichterung über den erfolgreichen Abschluss des Strafverfahrens zum Ausdruck:

?Vielen Dank für Ihre tolle und professionelle Hilfe! Sollte ich nochmals in strafrechtlichen Belangen Hilfe benötigen, so sind Sie - mein Mann?. Ich werde Sie jederzeit mit gutem Gewissen empfehlen. Mein lieber Herr Dietrich, nochmals vielen lieben Dank!?

Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

18. August 2017: BAföG-Betrug in vierstelliger Höhe - Einstellung des Verfahrens gegen Auflage

Unser Mandant ist Student und hat zum Zwecke seiner Studienfinanzierung Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragt. Jedoch hatte er beim Ausfüllen des Antrags unvollständige Angaben gemacht, sodass ihm das BAföG-Amt ungefähr ein Jahr nach Bewilligung der Leistungen vorwarf, das Geld zu Unrecht empfangen zu haben. Unser Mandant versuchte daraufhin, die Situation durch Nachreichen verschiedener Vermögensauskünfte zu klären, was aber nicht gelang. Die nachfolgende Auseinandersetzung mit dem BAföG-Amt dauerte fast zwei Jahre. Kurz vor Abschluss seines Studiums erstattete das BAföG-Amt schließlich Strafanzeige gegen unseren Mandanten wegen Betruges.

Die ganze Angelegenheit belastete unseren Mandanten in dieser Zeit besonders stark, da er unmittelbar vor seiner Abschlussprüfung stand.

Daher bat er Rechtsanwalt Dietrich um Unterstützung und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin Akteneinsicht beantragt und das Ermittlungsergebnis genau untersucht hatte, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft. Ihr gegenüber rief Rechtsanwalt Dietrich in Erinnerung, wie belastend sich die gesamte Angelegenheit inzwischen für unseren Mandanten gestaltete. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich daraus hin, dass unser Mandant den zu Unrecht erhaltenen Betrag längst an das BAföG-Amt zurücküberwiesen hatte, was er anhand der angeforderten Ermittlungsakte beweisen konnte. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft klar, dass das Strafverfahren und eine etwaige Verurteilung die berufliche Zukunft unseres Mandanten erheblich gefährdete.

Aus diesen Gründen regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine Geldzahlung an die Staatskasse einzustellen, damit unser Mandant endlich von den Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt befreit würde. Bereits einen Monat später erreichte unseren Mandanten die Nachricht, dass nach dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich verfahren werden könne. Damit fand die jahrelange Auseinandersetzung das lang ersehnte Ende. Unser Mandant war froh, sich nun wieder ganz seinem Anschlussstudium widmen zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

14. August 2017: Vorwurf des Diebstahls hochwertiger Spirituosen - Einstellung des Verfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Messe mehrere Flaschen hochwertiger Spirituosen gestohlen zu haben. Der Gesamtwert der Flaschen belief sich auf über 800 - . Unser Mandant wurde des Diebstahls verdächtigt, weil er als Mitarbeiter der beauftragten Firma für den Auf- und Abbau der Messestände zuständig war.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend nach seiner Mandatierung Akteneinsicht, um die Sachlage genau prüfen zu können. Nach gründlicher Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die zuständige Staatsanwaltschaft und wies auf mehrere Umstände hin, die die Täterschaft unseres Mandanten infrage stellten.

So konnte Rechtsanwalt Dietrich den Kreis der Tatverdächtigen erheblich vergrößern, indem er in Erinnerung rief, dass auf der Messe eine Vielzahl von Menschen mit dem Abbau der Stände beschäftigt war und jeder von ihnen die Gelegenheit hatte, die Flaschen zu stehlen. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich deutlich, dass aufgrund des Ermittlungsergebnisses nicht sicher festgestellt werden kann, dass sich unser Mandant tatsächlich zur Tatzeit auf dem Messegelände aufgehalten hat. Insgesamt ergab sich damit aus der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten. Nach Eingang des Schriftsatzes sah die Staatsanwaltschaft die Sachlage ebenso wie Rechtsanwalt Dietrich, folgte daher seinem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Anwalt für Strafrecht: Schwarzfahren

11. August 2017: Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung ? Einstellung des Verfahrens wegen Fahrscheinverwechslung

Unser Mandant wurde bei einer Fahrscheinkontrolle überprüft. Nachdem sich der Kontrolleur die Fahrkarte unseres Mandanten kurze Zeit angeschaut hatte, überreichte er unserem Mandanten einen Zettel mit der Aufforderung, das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € zu zahlen.

Nach einigen Wochen bekam unser Mandant ein Schreiben von der Polizei, in dem man ihm den Vorwurf machte, das Ticket zuerst gefälscht und dann damit die Leistungen der öffentlichen Verkehrsmittel erschlichen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nun gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung, Erschleichen von Leistungen und BetrDas Ermittlungsverfahren belastete unseren Mandanten stark. Deshalb ersuchte er Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Rat und Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte unmittelbar nach seiner Mandatierung Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und überprüfte anschließend den Akteninhalt. Dabei stellte er fest, dass sich in den Akten ein Ticket befand, das laut Vermerk gar nicht bei unserem Mandanten sichergestellt wurde, sondern bei einem Fahrgast mit einem ähnlichen Namen. Sofort schrieb Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft und wies darauf hin, dass das Ticket offensichtlich „vertauscht“ wurde. Durch diesen Hinweis von Rechtsanwalt Dietrich bemerkte auch die Staatsanwaltschaft die Fahrscheinverwechslung. Das Ticket unseres Mandanten konnte nicht aufgefunden werden, sodass auch nicht geprüft werden konnte, ob eine Fälschung vorlag. Daher stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Ohne die Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt wäre dieser Fehler nicht aufgefallen.