Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung pornographischer Schriften
15. Mai 2018: Verbreitung pornographischer Schriften an Minderjährige – Einstellung des Verfahrens
Nachdem unser Mandant als Inhaber der entsprechenden Mobiltelefonnummer ermittelt worden war und daraufhin eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm stattgefunden hatte, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung gegen die strafrechtlichen Vorwürfe. Nach Auswertung der Ermittlungsakten schrieb Rechtsanwalt Dietrich einen mehrseitigen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. Darin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst deutlich, dass nicht geklärt sei, wer Eigentümer des für den Chat verwendeten Handys und der SIM-Karte ist und ob tatsächlich unser Mandant die Nachrichten verschickt hatte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich anhand der Chatprotokolle detailliert herausarbeiten, dass sexuelle Inhalte auch seitens der Mädchen kommuniziert worden waren und diese auch Interesse an ihrem Chatpartner gezeigt hatten. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre und beantragte daher, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf diesen Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich ein. Unser Mandant musste lediglich eine Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Da unser Mandant nicht verurteilt wurde, wurde auch kein Vermerk wegen der Verbreitung pornographischer Schriften in sein Führungszeugnis eingetragen.
Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruchdiebstahl
11. Mai 2018: Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Trotz der vorgefundenen Beweislage, die unseren Mandanten schwer belastete, beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft erfolgreich die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz glaubhaft darlegen, dass unser Mandant seinen Führerschein an einen Freund ausgeliehen hatte, das Auffinden am Tatort folglich nicht die Täterschaft unseres Mandanten belegen würde. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich unter Verweis auf die Ermittlungsakte die anfänglichen Belastungsmomente gegen unseren Mandanten entkräften. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG / Jugendstrafrecht
08. Mai 2018: Vorwurf des unerlaubten Handels mit Marihuana und synthetischen Drogen – Jugendarrest, bereits durch U-Haft vollstreckt
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von Angehörigen unseres Mandanten über die Festnahme informiert worden war, fuhr er noch am selben Tag zum Polizeigewahrsam und besprach mit unserem Mandanten die Situation und das weitere Vorgehen. Sodann beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht einen Haftprüfungstermin und besprach dort mit dem Ermittlungsrichter, dass unser Mandant die Zeit bis zur Hauptverhandlung für die Wahrnehmung von Fortbildungsmaßnahmen nutzen werde. In dem Haftprüfungstermin erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant von der weiteren Untersuchungshaft verschont wurde. Im weiteren Ermittlungsverfahren stellte Rechtsanwalt Dietrich dann mehrere Anträge, sodass das Verfahren erheblich verzögert wurde. Gleichzeitig bereitete Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten die angesetzte Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht vor.
Auf Bitten von Rechtsanwalt Dietrich sind dann zur Hauptverhandlung auch die Mutter und die Schwester unseres Mandanten erschienen. Diese bestätigten dem Gericht, dass die U-Haft auf unseren Mandanten einen bleibenden Eindruck hinterlassen und er sich seither positiv verändert habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich in der Hauptverhandlung überzeugend darlegen, dass etwaige Erziehungsdefizite bei unserem Mandanten nun nicht mehr bestanden. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe, deren Angemessenheit sie mit der Schwere der Schuld unseres Mandanten begründete.
Rechtsanwalt Dietrich hob in seinem Plädoyer noch einmal die zugunsten unseres Mandanten sprechenden Umstände hervor und entkräftete dadurch den Eindruck der besonderen Schwere der Schuld. Rechtsanwalt Dietrich beantragte statt der geforderten Freiheitsstrafe lediglich die Verhängung von Jugendarrest. Zudem beantragte Rechtsanwalt Dietrich, den Arrest aufgrund der vorherigen Untersuchungshaft bereits für vollstreckt zu erklären. Das Gericht folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich, verhängte lediglich zwei Wochen Jugendarrest und erklärte diesen durch die Untersuchungshaft für bereits vollstreckt. Damit blieb unser Mandant nach dem Urteil in Freiheit.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
26. April 2018: Diebstahl von Handwerksmaschinen im Wert von über 1.500 € - Einstellung im Berufungsverfahren
Weil die Staatsanwaltschaft anschließend ein Strafverfahren wegen Diebstahls einleitete, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Noch im Ermittlungsverfahren regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren einzustellen. Dabei legte Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben ausführlich dar, dass unser Mandant von seinen Bauherren nicht bezahlt worden war, die Diebstähle also aus Existenznot begangen hatte. Die Staatsanwaltschaft stimmte einer Verfahrenseinstellung aber nicht zu, sondern beantragte erfolgreich den Erlass eines Strafbefehls. In der darauf folgenden Hauptverhandlung wurde unser Mandant vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Im Berufungsverfahren hob Rechtsanwalt Dietrich nun gegenüber dem Landgericht erneut die besonderen Umstände der Tat hervor. Durch seine ausführliche Einlassung zugunsten unseres Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht schließlich davon überzeugen, das Verfahren einzustellen. Unser Mandant musste im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Aufgrund der Verfahrenseinstellung gilt unser Mandant in dieser Sache aber als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung / Körperverletzung
23. April 2018: Sachbeschädigung und Körperverletzung bei Polizeibeamten – Verfahrenseinstellung
Nach dem Vorfall meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Verfahren. Nach Akteneinsicht schrieb Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer äußerst belastenden Situation befand, da sie in den vorangegangenen Tagen immer wieder mit ihrem Freund in Streit geraten war und die Beziehung völlig zu zerfallen drohte. Aufgrund dessen trank unsere Mandantin auch häufiger Alkohol, wodurch sie enthemmt wurde. Als unsere Mandantin dann am Geldautomaten auch kein Geld mehr bekam, verzweifelte sie so sehr, dass sie gegen den Geldautomaten trat. Zusätzlich emotional belastet wurde unsere Mandantin später durch den Anblick der Festnahme ihres Begleiters, dem sie zur Hilfe kommen und verteidigen wollte. Rechtsanwalt Dietrich verwies bezüglich des Vorwurfes der Körperverletzung auf die Ermittlungsakte, wonach der Beamte nach eigener Aussage nicht großartig verletzt wurde. Durch diese Gesamtschilderung des Vorfalls konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer Ausnahmesituation befand und somit die Schuld unserer Mandantin als gering anzusehen wäre. Die Staatsanwaltschaft folgte daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
19. April 2018: Betrug mit Schaden von fast 30.000 € - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Nachdem die Erben unsere Mandantin bei der Polizei angezeigt hatten, führte die Staatsanwaltschaft gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges. Unsere Mandantin beauftragte daher Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an und wertete anschließend die Ermittlungsergebnisse aus. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Dietrich später unter Bezugnahme auf die Ermittlungsakte herausarbeiten, dass die emotionale Beziehung unserer Mandantin zu ihrem Bekannten in dessen Familie Konflikte ausgelöst hatte und die Strafanzeige gegen unsere Mandantin nicht ausschließbar eine Art Racheakt der Kinder des Verstorbenen darstellte. Nach weiterer Begründung regte Rechtsanwalt Dietrich daher an, das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich. Im Gegenzug sollte unsere Mandantin an eine gemeinnützige Einrichtung lediglich einen Geldbetrag von weniger als 1.000 € zahlen.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Geldwäsche
16. April 2018: Verdacht der Geldwäsche durch Tätigkeit als Paketagentin – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Unmittelbar nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich die umfangreichen Ermittlungsakten an und sah diese gründlich durch. Anschließend beantragte er gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst darauf hin, dass unsere Mandantin das Jobangebot über eine seriöse Plattform gefunden und angenommen hatte und auch ein schriftlicher Vertrag über die Tätigkeit als Paketagentin existierte. Zudem hob Rechtsanwalt Dietrich hervor, dass die Überprüfung von Paketen in anderen Staaten durchaus eine verbreitete Tätigkeit ist, insbesondere in den USA. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass unsere Mandantin diese Tätigkeit ernst nahm und keine Kenntnis davon hatte, dass die Waren aus Betrugstaten herrührten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.