Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Handel mit BtMG

12. März 2019: Freispruch bei Vorwurf Handel mit BtMG

Die Berliner Polizei hatte im Rahmen einer Personendurchsuchung 11 Tütchen mit Cannabis aufgefunden. Diese Person gab dann an, das Cannabis von unserem Mandanten gekauft zu haben. Diese Person konnte die Adresse unseres Mandanten und dessen Wohnung beschreiben. Aufgrund dieser Angaben wurde bei unserem Mandanten einige Tage später eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurden eine Feinwaage und eine kleine Menge von Cannabis gefunden.

Eine Feinwaage soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin regelmäßig von Verkäufern zum Portionieren von Drogen benutzt werden. Deshalb erfolgte gegen unseren Mandanten eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Nach dem unser Mandant die Anklage erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich stellte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz dar, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln reichen würde, insbesondere es sich bei der Aussage des durchsuchten Zeugen um eine Falschaussage handeln würde. Rechtsanwalt Dietrich bereite unseren Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. In der Verhandlung konfrontierte unser Mandant den Zeugen mit unterschiedlichen Widersprüchen, die der Zeuge schließlich nicht ausräumen konnte. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie

08. März 2019: Besitz und Verbreitung von 200.000 kinderpornografischen Dateien – Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Unser aus Hamburg kommender Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem die Polizei seine Wohnung in Hamburg aufgrund eines Verdachts des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie gem. § 184b StGB durchsucht hatte. Aufgrund einer verdachtsunabhängigen Überwachung eines Tauschrings wurde der Internetanschluss der Ehefrau unseres Mandanten festgestellt. Über diesen Internetanschluss wurden zahlreiche kinderpornografische Bild- und Videodateien im Sinne von § 184b StGB getauscht. Nachdem der Ehefrau unseres Mandanten im Rahmen der Hausdurchsuchung der Tatvorwurf gemacht worden war, räumte unser Mandant ein, verantwortlich für das strafbare Verhalten zu sein.

Deshalb wurde unser Mandant zum Beschuldigten. Die Auswertung der sichergestellten Datenträfger führte zum Auffinden von über 200.000 kinderpornografischen Bild- und Videodateien. Aufgrund der großen Anzahl kam für die Staatsanwaltschaft Hamburg eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht in Betracht. Das Ermittlungsverfahren wurde aufgrund mehrerer Anträge von Rechtsanwalt Dietrich erheblich in die Länge gezogen. Nach ca. zwei Jahren wurde Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe aus. Eine solche Strafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Strafe gefordert. Deshalb legte neben Rechtsanwalt Dietrich auch die Staatsanwaltschaft Hamburg Berufung ein. Im Laufe des Verfahrens versuchte das Landgericht Hamburg zunächst, Rechtsanwalt Dietrich von einer Berufungsrücknahme zu überzeugen. Nach Auffassung des Landgerichts sei unser Mandant günstig beim Amtsgericht davon gekommen. Rechtsanwalt Dietrich lehnte eine Rücknahme der Berufung ab. Vielmehr brachte er wiederholt zum Ausdruck, dass er auch noch Revision gegen ein Urteil des Landgerichts einlegen würde. Rechtsanwalt Dietrich weigerte sich auch, die Berufung zu beschränkten. Rechtsanwalt Dietrich verwies darauf, dass eine Beschränkung der Berufung nur in Betracht käme, soweit durch das Landgericht eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt werden würde. Hierzu war das Landgericht nicht bereit. In der dann wieder ein Jahr später angesetzten Verhandlung konnte Rechtsanwalt nochmals die positiven Lebensumstände unseres Mandanten darlegen. Insbesondere waren seit der Durchsuchung mittlerweile über drei Jahre vergangen. Auch hatte sich unser Mandant auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich in eine Sexualtherapie begeben. Auch müsste die Familie unseres Mandanten im Falle einer Inhaftierung mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Unser Mandant war der  Alleinverdiener. Schließlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft von den Vorzügen einer Bewährungsstrafe überzeugen, so dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe beantragte. Aufgrund des Antrages der Staatsanwaltschaft war schließlich auch das Landgericht bereit, unseren Mandaten die Möglichkeit einer Bewährung einzuräumen. Unser Mandant muss somit nicht ins Gefängnis.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung

05. März 2019: Einstellung bei fahrlässiger Brandstiftung

Unser Mandant hatte auf seinem Grundstück neben seinem Wohnhaus eine Laube aufgestellt, in welcher er Gartenpartys veranstaltete. Die Laube wurde mit einem Ofen beheizt. Nach einer Gartenparty hatte unser Mandant vor dem zu Bett gehen den Ofen nochmals ordentlich angefeuert, um sich anschließend in seinem Wohnhaus schlafen zu legen. Kurze Zeit später stand die Laube in Flammen und brannte fast vollständig ab. Die am Tatort erschiene Polizei machte einen Atemalkoholtest, der bei unserem Mandanten einen Wert von über 1 Promille ergab. Die Polizei vermutete, dass der Ofen wohl nicht richtig verschlossen worden ist und es so zum Brand kam.

Gegen unseren Mandanten wurde deshalb ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unserem Mandanten auch vorgeworfen wurde, unmittelbar nach dem kräftigen Anheizen die Laube verlassen und sich schlafen gelegt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte in einem umfangreichen an die Staatsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz darlegen, dass ein etwaiger Schuldvorwurf im unteren Bereich anzusiedeln wäre und ein Tatnachweis trotz der vermeintlichen Angaben unseres Mandanten am Tatort schwierig sei. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen

Fachanwalt Strafrecht: Betrugsvorwurf

04. März 2019: Freispruch bei Betrugsvorwurf

Unser Mandant hat bereits über 25 Eintragungen im Bundeszentralregister. Insbesondere gab es Vorstrafen wegen Betruges, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Körperverletzung und Verstoß gegen die Abgabenordnung.

Wegen Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt stand unser Mandant unter Bewährung. Deshalb erhielt unser Mandant in einem neuen Verfahren neben der Anklageschrift auch die Aufforderung einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger bestellt werden sollte. Mit der Anklageschrift wandte sich unser Mandant an Rechtanwalt Dietrich. Nach der Anklage sollte unser Mandant eine GmbH als Gesellschafter übernommen haben. Die GmbH war Nutzer von zwei hochwertigen Fahrzeugen, die mittels Kredit abgezahlt werden sollten. Unser Mandant hatte sich gegenüber dem alten Gesellschafter verpflichtet, diese Ratenzahlung fortzuführen. Nach Übertragung der GmbH erfolgten aber keine weiteren Zahlungen. Die Bank kündigte deshalb den Kreditvertrag und forderte die Herausgabe der Fahrzeuge. Da eine Herausgabe nicht erfolgte, erstatte die Bank Strafanzeige gegenüber unseren Mandanten. In der durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant nicht zwingend von der Kündigung des Kreditvertrages gewusst haben müsste. Auch konnte nicht belegt werden, dass unser Mandant die Kontodaten der Bank erhalten habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf Kinderpornografie gem. § 184b StGB

01. März 2019: Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie gem. § 184b StGB

Ein Strafverfahren, das die Verbreitung kinderpornographischer Dateien zum Gegenstand hat, ist für den Betroffenen aufgrund des äußerst sensiblen Tatvorwurfes besonders belastend. Dies musste auch unser Mandant feststellen, als er eine Vorladung von dem Polizeipräsidium Brandenburg erhalten hat, weil er über eine Tauschbörse eine kinderpornographische Datei heruntergeladen haben soll.

Unser Mandant wandte sich mit der Vorladung sofort an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Anforderung und Durchsicht der Ermittlungsakte durch Rechtsanwalt Dietrich stellte sich heraus, dass die Ermittlungsbehörden unserem Mandanten den Tatvorwurf nicht nachweisen konnten. Vielmehr war unklar, wer sich die Datei verschafft haben soll, da auf den sichergestellten Datenträgern unseres Mandanten schon keine Hinweise auf eine Installation und Nutzung einer Filesharing-Software vorgefunden wurden. Darüber hinaus hat unser Mandant die durchsuchte Wohnung nicht alleine bewohnt, sodass auch andere Personen als Tatverdächtige in Betracht kamen. Mit einem umfangreichen Schreiben trug Rechtsanwalt Dietrich diese Bedenken bei der Staatsanwaltschaft Cottbus vor und konnte eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen für unseren Mandanten erreichen.

Fachanwalt Strafrecht: Versicherungsbetrug

27. Februar 2019: Versicherungsbetrug – Einstellung in Verhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren bereits wiederholt vorbestraften und auch unter Bewährung stehenden Mandanten ein Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges und Vortäuschen einer Straftat. Unser Mandant soll gemeinsam mit einem Bekannten am eigenen Auto einen Einbruch vorgetäuscht haben, bei welchem hochwertige Teile des KFZ entwendet worden sein sollen.

Bereits bei Aufnahme des angezeigten Diebstahls hatte der Polizeibeamte erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage unseres Mandanten. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges gegenüber der Versicherung und Vortäuschen einer Straftat eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf die erheblichen Beweisschwierigkeiten und die voraussichtlich lange Verfahrensdauer hinweisen. Deshalb waren schließlich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. Es droht in diesem Verfahren deshalb keine erneute Verurteilung und kein Bewährungswiderruf.

Fachanwalt Strafrecht: Verleumdung

26. Februar 2019: Verleumdungsanzeige – Einstellung mangels Tatnachweis

Im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit wurde unsere Mandantin von einem Verwandten bei der Berliner Polizei wegen Verleumdung angezeigt. Unsere Mandantin soll wiederholt wahrheitswidrig behauptet haben, sie würde vom Anzeigenerstatter mit dem Leben bedroht werden.

Nach Erhalt der polizeilichen Belehrung und der schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht besprach Rechtsanwalt Dietrich das Beweisergebnis mit unserer Mandantin. In diesem Gespräch konnte herausgearbeitet werden, dass die vom Anzeigenerstatter benannten Zeugen in dessen Lager stehen würden. In einer umfangreichen Stellungnahme legte Rechtsanwalt Dietrich das angeschlagene Verhältnis der Beteiligten dar. Als Motiv für die Falschbelastung gab Rechtsanwalt Dietrich den Erbschaftsstreit an. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte hierauf das Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.