Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso

06. Februar 2019: Vergewaltigungsvorwurf und Sadomaso - Einstellung

Unser Mandant wurde angezeigt, im Rahmen eines Sadomasokontakts seine Sexualpartnerin vergewaltigt zu haben. Nach anfänglich einvernehmlichen Sexualpraktiken soll die im Sadomasobereich unerfahrene Anzeigenerstatterin zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keine weiteren sexuellen Kontakte wünsche

Unser Mandant soll sich über die Ablehnung hinweggesetzt haben. Die Anzeigenerstatterin konnte gegenüber Ärzten mehrere Verletzungen vorweisen. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Vergewaltigung eingeleitet. Rechtsanwalt Dietrich besprach ausführlich das Beweisergebnis mit unserem Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich konnte hierbei herausarbeiten, dass es offensichtlich zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, bei dem ebenfalls einvernehmlich auch SM-Spiele angewendet worden sind. In einer Einlassung konnte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin darlegen, dass offensichtlich bei der Anzeigenerstatterin nach dem einvernehmlichen Sexualverkehr ein Bewusstseinswandel eingesetzt habe, der dazu geführt habe, dass die Anzeigenerstatterin nachträglich ihr Verhalten abgelehnt habe. Deshalb würde sie nun das Geschehen als Vergewaltigung einordnen. Die Staatsanwaltschaft stellte hierauf das wegen Vergewaltigung geführte Strafverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl

04. Februar 2019: Einstellung nach Strafbefehl

Unser Mandant erhielt vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl wegen Nötigung, in dem er zur Zahlung von 450,00 Euro aufgefordert wurde. Anlässlich einer Auseinandersetzung um den gemeinsamen Sohn soll er in der Kita seines Sohnes in Berlin-Neukölln seine Ehefrau beschimpft und ihr gedroht haben.

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, der sofort Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass keine neutralen Zeugen für die etwaige Beschimpfung durch unseren Mandanten vorhanden waren. Außerdem bestand zwischen den Eheleuten Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Demnach hatte die Frau unseres Mandanten gute Gründe, diesen falsch zu belasten. Nach Absprache mit unserem Mandanten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich deshalb mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten und trug seine Bedenken vor. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung

31. Januar 2019: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung. Unser Mandant soll in Berlin-Tiergarten eine Frau beschimpft und angespuckt haben, nachdem diese beim Ausparken gegen sein Auto gefahren war.

Als unser Mandant eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte sodann die Ermittlungsakten an und besprach das Verfahren mit unserem Mandanten. Dabei stellte sich heraus, dass unser Mandant allein aufgrund der für ihn belastenden Situation Kraftausdrücke benutzt hatte. Denn er war erst kürzlich Opfer eines Unfallflüchtigen geworden, sodass er Angst hatte, auf den Kosten des Unfalls sitzen zu bleiben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die genaueren Umstände der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz mitgeteilt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit ein.

28. Januar 2019: Gefälschte Monatsmarke - Einstellung

Im Rahmen eine Fahrscheinkontrolle in der Berliner U-Bahn wurde unser Mandant im U-Bahnhof Adenauerplatz angetroffen. Er lege eine Monatsmarke vor, die aus einem Einbruch stammte.

Unser Mandant gab gegenüber den Kontrolleuren an, dass er gutgläubig die Monatsmarke erworben habe. Trotzdem wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung eingeleitete. Mit der vom LKA übersandten Belehrung und schriftlichen Äußerung im Strafverfahren wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und besprach die Angelegenheit. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Markengesetz

25. Januar 2019: Verstoß gegen Markengesetz - Einstellung

Durch das Hauptzollamt Dresen wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 143 Markengesetzt eingeleitet. Unser Mandant hatte als deutscher Internethändler in China größere Mengen an Elektroartikel bestellt, die sich als Produktfälschungen herausgestellt haben.

Nach der Beauftragung nahm Rechtsanwalt Dietrich zunächst Akteneinsicht und erörterte die Sach- und Rechtslage mit unserem Mandanten. Danach wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere dar, dass unserem Mandanten nicht ersichtlich gewesen sei, dass es sich um Produktfälschungen gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaft stellt hierauf das Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein.

Fachanwalt Strafrecht: Uneidliche Falschaussage

23. Januar 2019: Uneidliche Falschaussage - Einstellung

Die Berliner Polizei observierte ein Geschäft in Berlin Wedding, aus dem heraus Drogen verkauft werden sollten. Nachdem unser Mandant für kurze Zeit das Geschäft betreten und wieder verlassen hatte, wurde er durch die Polizei überprüft. Bei ihm wurde eine geringe Menge Cannabis gefunden. Gegenüber der Polizei gab er an, dieses gerade im Geschäft erworben zu haben.

Daraufhin wurde das Geschäft durchsucht und erhebliche Mengen an Drogen gefunden. Gegen den Verkäufer wurde deshalb ein Verfahren wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eingeleitet. In der gegen der Verkäufer angesetzten Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht machte unser Mandant widersprüchliche Angaben. Auch wich seine gerichtliche Aussage von seiner polizeilichen Aussage ab. Der Aufgrund seiner Aussage konnte dann keine Verurteilung des Verkäufers erfolgen. Er wurde freigesprochen. Das Schöffengericht ging deshalb davon aus, dass unser Mandant bewusst gelogen habe. Deshalb leitete die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin dar, wie es zu möglichen Verwechslungen und Abweichungen in den Aussagen gekommen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Berlin war schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die falsche uneidliche Aussage sieht in § 153 StGB als Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand und Gefangenenbefreiung

21. Januar 2019: Widerstand und Gefangenenbefreiung - niedrige Geldstrafe

Eine Schuldnerin weigerte sich, vor einem Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Stattdessen alarmierte sie telefonisch unseren Mandanten, der sich kurze Zeit später beim Gerichtsvollzieher einfand. Mittlerweile hatte der Gerichtsvollzieher die Schuldnerin bereits verhaftet und wollte sie in die JVA überstellen. Hiergegen setzte sich die Schuldnerin zur Wehr, wobei unser Mandant die Schuldnerin unterstützte. Beiden gelang die Flucht. Aufgrund dieses Geschehens wurde gegen unseren Mandanten durch das Amtsgericht Zossen ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Gegen den Strafbefehl legte unser Mandant selbständig Einspruch ein und beauftragte im Anschluss daran Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Interessenswahrnehmung. In der Verhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich die strafbaren Handlungen in Bezug auf den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im unteren Bereich bewegen würden. Ein Tatnachweis wegen Gefangenenbefreiung sei nicht zu führen, weil unser Mandant bei seinem Eintreffen nicht gewusst habe, dass die Schuldnerin bereits verhaftet worden sei. Trotz der über 20 im Bundeszentralregister eingetragenen Vorstrafen verurteilte das Amtsgericht Zossen unseren Mandanten nur noch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe  von 50 Tagessätzen.