Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
12. September 2024: Schlägerei auf einem U-Bahn Gleis – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht dieser und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant den weiteren Beteiligten körperlich weit unterlegen war und sich nur gegen diese verteidigt hatte. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich herausgestellt hatte, dass die Zeugin, die den Vorfall beobachtet hatte, die ihr unbekannten Beteiligten bei ihrer Zeugenaussage verwechselt haben könnte und es daher nicht ausgeschlossen sei, dass nicht unser Mandant, sondern ein anderer Beteiligter der eigentliche Aggressor der Schlägerei war. Da die Staatsanwaltschaft die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen konnte, musste sie das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher mangels Tatnachweises einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung
10. September 2024: Strafverfahren wegen Sachbeschädigung durch Graffiti mangels Tatnachweises eingestellt
Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schriftsatz glaubhaft vor, dass unser Mandant nicht an dem Graffitisprühen beteiligt war und wies insbesondere darauf hin, dass unser Mandant beim Eintreffen der Polizei keinerlei Farbanhaftungen aufgewiesen hatte und von der Zeugin auch nicht als Sprüher identifiziert worden war. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweises einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Leistungsbetrug
06. September 2024: Vorwurf des Leistungsbetrugs – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz den wahren Sachverhalt darlegen und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das unsere Mandantin an der Tat nicht beteiligt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs daher mangels Tatnachweises ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
05. September 2024: Manipulierter Fahrschein – Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin als Verteidiger an und bat um Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, in dem er die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung anregte. Rechtsanwalt Dietrich wies hierfür auf den geringen Schaden hin und trug alle Umstände vor, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen würden. So führte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem aus, dass unser Mandant das Datum des Tagestickets nur überschrieben hatte, da er seine letzte geplante Fahrt absagen musste und das Ticket noch ungenutzt war. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung wegen geringer Schuld – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
04. September 2024: Vorwurf des Ladendiebstahls – geringe Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen und offener Bewährung
Die Amtsanwaltschaft Berlin erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen Diebstahls, da unsere Mandantin aus einem Drogeriemarkt auf dem Alexanderplatz verschiedene Gegenstände entwendet hatte. Mit der Anklageschrift suchte unsere Mandantin daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unsere Mandantin in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits überwiegend wegen Diebstahls in fast 30 Fällen verurteilt worden war und es zwei offene Bewährungen gab.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Unerlaubtes Handeltreiben)
22. August 2024: Verkauf von Marihuana – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. In dem Schreiben führte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die geringe Schuld unseres Mandanten an und wies auch auf die Menge des bei dem Käufer aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
21. August 2024: Schlägerei in Berlin-Mitte – Verfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt
Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In dem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die andere männliche Person lautstark mit seiner Lebensgefährtin gestritten hatte und dabei sehr aggressiv aufgetreten war. Unser Mandant war lediglich angehalten, um sich zu vergewissern, dass alles in Ordnung ist. Daraufhin war die Situation eskaliert, da die andere männliche Person unserem Mandanten unvermittelt in das Gesicht geschlagen hatte. Unser Mandant hatte sich daraufhin nur gegen die Schläge der anderen Person gewehrt. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf Unstimmigkeiten in der Aussage der anderen männlichen Person hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises sein.