Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: gemeinschaftlicher Diebstahl
09. Februar 2024: Geklautes Fahrrad bei Ebay - Kleinanzeigen durch den Geschädigten entdeckt - Einstellung des Verfahrens gegen geringer Anzahl an gemeinnütziger Arbeit
Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. Auf diesem Wege versuchte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsbehörde davon zu überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden an gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Unseren Mandanten erreichte einige Tage später jedoch die Anklageschrift. Rechtsanwalt Dietrich fertigte daraufhin ein weiteres Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und machte in diesem insbesondere auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam. Daneben wies er auf zahlreiche Fehler bei der polizeilichen Vernehmung hin. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Ableistung von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug
07. Februar 2024: Computerbetrug – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, ein Konto bei einer bekannten europäischen Bank eröffnet zu haben, um Zahlungen vom Konto einer Zeugin in einer beachtlichen Höhe in Empfang nehmen zu können. Erschrocken über diese Beschuldigung vereinbarte unser Mandant unverzüglich einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.
Nach Auswertung der Akte fertigte er ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass unser Mandant selbst ein Opfer in dem gegen ihn geführten Strafverfahren war. Hierfür führte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich den Geschehensablauf dar und zeigte auf diesem Wege, wie es zu einem Datenmissbrauch durch die unbekannten Täter kam, die ohne die Kenntnis unseres Mandanten ein Bankkonto eröffneten. Darüber hinaus machte Rechtsanwalt Dietrich auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenunterdrückung
25. Januar 2024: Veränderung eines Testaments – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen
Nachdem er die Ermittlungsakte gesichtet hatte, arbeitete er sowohl die rechtlichen als auch tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In seinem Schriftsatz führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass es der Feststellung bedürfe, ob es sich bei dem von unserem Mandanten vernichteten Schriftstück tatsächlich um ein Testament gehandelt hat. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Auch wies er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung hin und verneinte argumentativ das Vorliegen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten nach § 153 StPO einstellten.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
23. Januar 2024: Fälschung des Bewohnerparkausweises - Strafverfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.
Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Tiergarten. In einem langen Telefonat wurde das Amtsgericht Tiergarten von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Bezahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Darüber hinaus machte er auf diverse Beweisschwierigkeiten aufmerksam, indem er insbesondere darlegte, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergab, wer für den strafrechtlich relevanten Vorwurf verantwortlich war. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei
18. Januar 2024: Verkauf von gestohlen Echthaarteilen – Einstellung des Strafverfahrens mangels Tatnachweis
Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Akteneinsicht. Anschließend wandte er sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich den tatsächlichen Geschehensablauf dar. Des Weiteren wies er mithilfe der Ermittlungsakte auf diverse Schwierigkeiten in der Beweisführung hin. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
16. Januar 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von Geldauflage
Zuvor hatte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht und Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Unsere Mandantin wurde vorgeworfen, mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss in einem nicht mehr fahrtüchtigen Zustand gefahren zu sein. Dabei soll sie unter dem Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht haben. Daraufhin wurde die Polizei von Passanten alarmiert. Nach Aussagen unabhängiger Zeugen und verschiedener Polizeibeamten soll sich unsere Mandantin gegenüber den Polizeibeamten sowohl aggressiv als auch provokant verhalten und den Anweisungen der Beamten keine Folge geleistet haben. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Cottbus neben vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr insbesondere wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB.
Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich anschließend mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Cottbus. Hier beantragte er, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Auch entkräftigte er argumentativ das Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft Cottbus folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war darüber ersichtlich erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
11. Januar 2024: Beziehungsstreit - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gesichtet hatte, wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte jedoch nicht dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und erließ einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein und beantragte ferner Einsicht in weitere Ermittlungsakten. Nach Auswertung dieser Akten fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den tatsächlichen Geschehensablauf dar. In diesem Zusammenhang wies er mithilfe der Ermittlungsakte darauf hin, dass unser Mandant während der Auseinandersetzung nicht in der Absicht gehandelt hatte, seine damalige Freundin zu verletzen. Überzeugt von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, folgte das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.