Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

23. November 2022: Blockade eines Fahrzeugs mit dem Fahrrad – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich mit ihrem Fahrrad auf die Fahrbahn gestellt zu haben, um den Zeugen an der Weiterfahrt zu hindern. Im Folgenden soll sie ihn als „Arschloch“ und „Spinner“ beleidigt haben. Vor Ort gab der Zeuge an, dass er sich durch die Blockade genötigt gefühlt hat und stellte eine Strafanzeige.

Als unsere Mandantin daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. In einem Schriftsatz führte er aus, warum nach dem Inhalt der Ermittlungsakte der Tatbestands der Nötigung (§ 240 StGB) nicht vorliegt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die vorgeworfene Beleidigung lediglich auf den Aussagen des sich genötigt gefühlten Zeugen basiert und in der Ermittlungsakte keinerlei Stütze findet.

Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Taschendiebstahl

17. November 2022: Taschendiebstahl durch „Jacke-Jacke“-Trick – Freispruch in der 2. Instanz

Unserem Mandanten, der bereits mehrmals wegen Diebstahls verurteilt wurde, wurde vorgeworfen, einem anderen durch den „Jacke-Jacke“-Trick 3.200,00 € in einem Restaurant aus der Jacke entwendet zu haben. Auf einer Überwachungskamera konnte man erkennen, dass ein Mann in einem Restaurant durch seinen Jackenärmel in die Tasche des Zeugen greift und Geld herausholte. Nach Auswertung des Videomaterials wurde unser Mandant aufgrund ähnlichen Aussehens als Tatverdächtiger ausgemacht. Ein Polizeibeamter, der seit vielen Jahren als Taschendiebstahlsfahnder arbeitet, erkannte unseren Mandanten an seinem Aussehen und Modus operandi wieder. Unser Mandant bestritt jedoch, dass er die Person auf dem Video ist.

Nachdem unser Mandant in der ersten Instanz aufgrund seiner Vorstrafen zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich legte Berufung ein und zwang das Landgericht durch einen Beweisantrag, ein anthropologisch-biometrisches Identitätsgutachten einzuholen, das zu dem Ergebnis kommen wird, dass wesentliche Körper-und Gesichtsmerkmale der Person auf der Videoaufnahme mit den Merkmalen unseres Mandanten nicht übereinstimmen.

Ein nachvollziehbares und ausführliches Gutachten einer anthropologischen Sachverständigen stellte daraufhin fest, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der auf dem Video zu sehende Täter, der Angeklagte ist, sodass unser Mandant in der Hauptverhandlung freigesprochen wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Raub

09. November 2022: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen Körperverletzung und Raub an – Freispruch in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen und lebte in einer Flüchtlingswohnung. Hier lernte er die Zeugin kennen, mit der er eine Liebesbeziehung begann. Nachdem er herausfand, dass die Zeugin auch zu anderen Männern eine sexuelle Beziehung hatte, wollte sich unser Mandant von ihr trennen, wobei es zu einer verbalen Auseinandersetzung kam. Nur wenige Tage danach zeigte die Zeugin unseren Mandanten wegen Körperverletzung, Bedrohung und Raubes bei der Polizei an. Sie behauptete, dass unser Mandant sie geschlagen und geschubst habe. Zudem habe er ihr an einem anderen Tag auf die Hand geschlagen, um ihr das Handy wegzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin Anklage gegen unseren Mandanten.

Mit der Anklage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Da das Gericht von einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ausging, wurde Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser beantragte, das Verfahren nicht zu eröffnen und wies das Gericht auf die falschen Angaben der Zeugin hin. Dennoch beraumte das Amtsgericht Tiergarten einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin konnte Rechtsanwalt die Zeugin umfassend befragen und diverse Widersprüche in ihrer Aussage herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich erschütterte die Glaubhaftigkeit der Zeugin durch seine Befragung derart, dass das Gericht den Angeklagten schließlich von allen Vorwürfen freisprach. Unser Mandant war über den Freispruch sichtlich erleichtert. Denn eine Verurteilung hätte sich sowohl auf seinen Aufenthaltsstatus als auch auf seinen beruflichen Lebensweg in Deutschland nachteilig ausgewirkt.

Fachanwalt für Strafrecht: Eingehungsbetrug

03. November 2022: Vorwurf des Betruges wegen nicht gezahlter Miete – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges in zwei Fällen. Hintergrund des Verfahrens war, dass unser Mandant mit seiner Freundin im Jahr 2014 jeweils eine Wohnung im selben Haus angemietet und die geschuldete Miete nicht gezahlt haben soll. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unser Mandant bereits bei Abschluss der jeweiligen Mietverträge die Absicht hatte, die Miete niemals zu entrichten.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und die Ermittlungsakte anforderte. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, wandte er sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Zur Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass die damalige Freundin unseres Mandanten diesem seinerzeit zugesagt hatte, die Miete für die Wohnungen zu übernehmen. Bei einer der Wohnungen handelte es sich sogar um die Eigentumswohnung einer Verwandten seiner Freundin. Als diese nicht rechtzeitig renoviert werden konnte, mussten unser Mandant und seine Freundin übergangsweise eine andere Wohnung im selben Haus anmieten. Ihrem Versprechen, die Miete für diese Wohnung zu bezahlen, war die Freundin unseres Mandanten aufgrund eines finanziellen Engpasses nicht nachgekommen. Da auch unser Mandant zu diesem Zeitpunkt in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebte, wurde die Miete nicht beglichen. Dass dies von unserem Mandanten von vorneherein beabsichtigt war, könne die Staatsanwaltschaft auch aufgrund des Zeitablaufes von fünf Jahren nicht mehr beweisen. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

18. Oktober 2022: Einstellung des Verfahrens wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte gegen Zahlung einer Geldauflage

Nach dem Konsum von Drogen hatte unser Mandant im Hausflur randaliert. Als die Polizei eintraf, soll unser Mandant die Polizeibeamten beleidigt und um sich getreten haben. Dabei soll er einen der Beamten verletzt haben.

Der Vorfall wurde von den Polizeibeamten aufgenommen und ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen unseren Mandanten eingeleitet. Da bei einem tätlichen Angriff gegen Polizeibeamte eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei der Auswertung der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich mehrfach auf, dass unser Mandant bei dem Geschehen abwesend wirkte und auf die Ansprache der Beamten nicht reagierte. Er wurde deshalb auch ins Krankenhaus verbracht, wo eine nicht unerhebliche Intoxikation von Drogen festgestellt wurde. Trotz des Zustandes unseres Mandanten hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben.

In einem umfangreichen Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht Tiergarten, das Verfahren gegen unseren Mandanten aufgrund dessen körperlicher und psychischer Ausnahmesituation gegen eine Geldauflage einzustellen. Er legte ein Attest eines Psychologen bei, der bestätigte, dass es sich um einen einmaligen Kontrollverlust handelte und unser Mandant über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

12. Oktober 2022: Nach Verkehrsunfall – Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Nach einem Unfall im Straßenverkehr wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Beim Abbiegen war ihm ein Mann auf einem S-Pedelec in die Beifahrertür gefahren und hatte sich bei dem Sturz nicht unerheblich verletzt.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Dies begründete er damit, dass nicht unserem Mandanten, sondern dem Fahrer des S-Pedelecs ein erheblicher Sorgfaltspflichtverstoß zu machen war. Der Fahrer des S-Pedelecs war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte die Helmpflicht missachtet. Zudem hatte er nicht die Straße, sondern den Fahrradweg genutzt. Da S-Pedelecs über eine Motorunterstützung verfügen und bis zu 45 km/h schnell fahren, werden sie als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen dementsprechend nur auf der Straße gefahren werden. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Unfallflucht und Fahrerlaubnisentzug

04. Oktober 2022: Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ohne Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin soll beim Ausparken eines Transporters ein stehendes Fahrzeug berührt haben, wodurch dieses beschädigt worden sein soll. Aufmerksame Zeugen hatten sich das Kennzeichen des Transporters notiert und den Vorfall bei der Polizei angezeigt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein, in dessen Verlauf ihr auch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.

Da sie auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen war, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich als Fachanwalt für Strafrecht. Dieser zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Beim Durcharbeiten der Akte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass das Gericht von einem zu hohen Schaden an dem parkenden Auto ausgegangen war. Es hätte unserer Mandantin die Fahrerlaubnis also nicht entziehen dürfen. Zudem war nach der Akte nicht klar, ob die festgestellten Schäden an den Fahrzeugen überhaupt von einer Kollision hätten kommen können. Beide Fahrzeuge waren bereits einige Jahre alt und wiesen eine Reihe von Vorschäden auf.

In einem umfangreichen Schriftsatz wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit all diesen Bedenken an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, das Verfahren einzustellen. Da Rechtsanwalt Dietrich in Aussicht stellte, bei einer Einstellung des Verfahrens auf Entschädigungsansprüche wegen der rechtswidrigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu verzichten, folgte das Gericht seinem Antrag und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine geringe Geldauflage ein. Zudem erhielt unsere Mandantin nur wenige Tage danach ihren Führerschein zurück.