Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug

04. März 2015: Bandenmäßiger Computerbetrug in über 300 Fällen - Jugendstrafe zur Bewährung

Unser Mandant hatte als 20-Jähriger mit mehreren Erwachsenen im Internet Bahntickets der Deutschen Bahn erworben und diese über das Internet an Interessenten weiterverkauft. Die Tickets waren mit rechtwidrig erlangten Kreditkartendaten bezahlt worden. Hierbei handelte es sich insbesondere um Computerbetrug. Die Gruppe ist sehr konspirativ vorgegangen, so dass zahlreiche Ermittlungsversuche der Polizei scheiterten. Aufgrund eines erheblichen Ermittlungsaufwandes konnten im Rahmen einer längeren Observation mehrere Bandenmitglieder identifiziert und verhaftet werden. Einige Bandenmitglieder konnten sich ins Ausland absetzen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin war zunächst nicht bereit, das Verfahren einvernehmlich abzuschließen. Vielmehr wurde für unseren Mandanten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren bei Geständnis in Aussicht gestellt. Begründet wurde diese hohe Strafe mit dem erheblichen Schaden von mehreren hunderttausend Euro und der eheblichen kriminellen Energie. Nach Anklage wegen Computerbetruges bot das Landgericht Berlin eine Freiheitsstrafe von drei Jahren bis drei Jahren und sechs Monaten an.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegenüber dem Landgericht Berlin dar, dass er sich eine Jugendstrafe zur Bewährung vorstellen könnte. Eine Jugendstrafe kam nach Auffassung des Landgerichts Berlin nicht in Betracht, da unser Mandant aufgrund seiner Entwicklung nicht mehr einem Jugendlichen gleichzustellen sei. Im Gegensatz zu anderen Angeklagten legte unser Mandant in der ersten Hauptverhandlung kein Geständnis ab. Rechtsanwalt Dietrich wies vielmehr auf die Schwächen der Anklage hin. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass es wohl einer mehrmonatigen Hauptverhandlung zur Tataufklärung bedürfen würde. Da ein zeitnaher Abschluss des Verfahrens so nicht zu erwarten war, stellte das Landgericht möglicherweise eine Jugendstrafe zur Bewährung in Aussicht. Aufgrund dieser Mitteilung legte unser Mandant am zweiten Hauptverhandlungstag ein Geständnis ab. Rechtsanwalt Dietrich legte weiterhin dar, warum unser Mandant trotz des professionellen Vorgehens in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstehen würde. Unser Mandant wurde schließlich durch das Landgericht Berlin zu einer Jugendstrafe zur Bewährung verurteilt. Deshalb wurde er unmittelbar nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

27. Februar 2015: Ladendiebstahl - erneute Bewährungsstrafe trotz mehrmaligen Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie erneut beim Ladendiebstahl erwischt worden war.

Im Bundeszentralregister waren bereits mehrere Voreintragungen wegen Diebstahls verzeichnet. In den letzten vier Verurteilungen wurde unsere Mandantin zu Freiheitsstrafen zur Bewährung verurteilt. Gegenwärtig stand sie noch in zwei Verfahren unter Bewährung. Als Folge drohte aufgrund des neuen Ladendiebstahls eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und ein Bewährungswiederruf in den zwei offenen Verfahren.

Da unsere Mandantin angab, sich die Diebstahlstaten selbst nicht erklären zu können, empfahl Rechtsanwalt Dietrich die Aufnahme einer Psychotherapie. Nach Aufnahme der Therapie besprach Rechtsanwalt Dietrich die Problematik mit dem Therapeuten. Rechtsanwalt Dietrich erhielt dann vom Therapeuten eine schriftliche Bestätigung, dass unsere Mandantin an Kleptomanie leiden würde. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin und zum zuständigen Gericht auf. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unsere Mandantin ernsthaft an sich arbeiten würde, zukünftige Ladendiebstähle zu verhindern. Das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, nochmals eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Fachanwalt Strafrecht: sexuelle Nötigung

23. Februar 2015: Nötigung - Einstellung im Hauptverfahren

Unser Mandant hatte einen Termin bei einer Rechtsanwältin. Diese arbeitet allein in ihrer Kanzlei und hat auch keine Angestellten. Im Wartebereich, der von der Straße nicht einsehbar ist, soll unser Mandant gemäß den Angaben der Rechtsanwältin an diese herangetreten sein und sie ohne Vorwarnung in einen engen Klammergriff genommen und gegen seinen Bauch gedrückt haben. Die Rechtsanwältin sagte ferner aus, unser Mandant habe auch seinen Kopf gegen ihren gedrückt und dabei Kuss- und Stöhngeräusche von sich gegeben. Die Rechtsanwältin soll erfolglos versucht haben, sich gegen diese Handlungen zur Wehr zu setzen, und sei davon ausgegangen, unser Mandant würde sie nun vergewaltigen.

Er soll dann aber von ihr abgelassen haben. Die Polizei hat daraufhin wegen sexueller Nötigung ermittelt. Die sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Die Angaben der Rechtsanwältin schienen aufgrund ihres Berufs und der zeitlichen Nähe ihrer Aussage zum Vorfall zunächst sehr glaubhaft. Unser Mandant bestritt die Tat jedoch. Rechtsanwalt Dietrich nahm bereits im Ermittlungsverfahren Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er ließ sich für unseren Mandanten dahingehend ein, dass die Kussgeräusche auch als besonders herzlicher Gruß verstanden werden könnten und keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Daraufhin setzte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nur noch wegen einfacher Nötigung fort. Diese hat als Vergehen eine deutlich geringere Straferwartung.

Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Rechtsanwältin als Jugendliche über Jahrzehnte sexuell missbraucht worden war und dieses Geschehen nur unzureichend therapiert wurde. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich, ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich vortrug, dass sich unser Mandant derzeit nicht auf die Verteidigung in einem Strafverfahren konzentrieren könne, da einige seiner Familienangehörigen in einem Bürgerkriegsgebiet lebten, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300,00 - ein.

Fachanwalt Strafrecht: Leistungserschleichung

10. Februar 2015: Schwarzfahren - Einstellung in Hauptverhandlung

Unsere Mandantin wurde wiederholt in Berlin in U-Bahn und S-Bahn bei Kontrollen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Überrascht war sie, als sie einen Brief von der Bundespolizeidirektion Berlin erhielt, in welchem ihr vorgeworfen wurde, wiederholt schwarzgefahren zu sein. Dem Brief lag zugrunde, dass die BVG Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung erstattet hatte. Unsere Mandantin teilte der Bundespolizeidirektion Berlin mit, dass sie nicht schwarzgefahren sei, da sie immer im Besitz einer Monatsmarke gewesen sei und das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt habe. Sie würde täglich die BVG nutzen und habe lediglich jeweils die Monatsmarke vergessen.

Als Nachweis fügte sie dem Schreiben an die Bundespolizeidirektion Berlin in Kopie die Monatsmarken und die Überweisungsträger für das erhöhte Beförderungsentgelt bei. Unsere Mandantin ging davon aus, dass sich das Strafverfahren nun erledigen würde. Statt der Erledigung erhielt sie sechs Monate später einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe festgesetzt wurde. Nun wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. Anwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Im Anschluss daran wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an den zuständigen Richter. Diesen konnte Rechtsanwalt Dietrich überzeugen, dass Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Voraussetzung hierfür war aber die Zustimmung der Amtsanwaltschaft Berlin.

Deshalb suchte Rechtsanwalt Dietrich die zuständige Amtsanwältin auf. Diese war aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrenslaufes und der vorgeworfenen wiederholten Schwarzfahrten nicht bereit, dass Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwältin aber davon überzeugen, keinen negativen Vermerk in die Handakte der Amtsanwaltschaft einzutragen. In der dann angesetzten Hauptverhandlung war ein Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft anwesend. Gemeinsam mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich den Sitzungsvertreter von einer Einstellung überzeugen. Das Verfahren wurde dann in der Hauptverhandlung eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: ?Heiratsschwindler?

05.02.2015: Betrug - Freispruch bei Darlehensbetrug

Unserem Mandanten wurde durch Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, sich von einer Bekannten über mehrere Monate über 25.000 - geliehen zu haben, obwohl er nicht in der Lage war, die Gelder zurückzuzahlen. Die Anklage lautete deshalb auf Betrug in 18 Fällen. Unser Mandant wurde bereits sechs Mal durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betruges in 38 Fällen verurteilt. Es drohte deshalb eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe. Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. In einem Gespräch mit dem Richter brachte dieser zum Ausdruck, dass die Beweislage für unseren Mandanten wohl nicht so günstig und ein Geständnis strafmildernd zu berücksichtigen sei.

Aufgrund der Angaben unseres Mandanten und den Erkenntnissen aus der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung. Unser Mandant beantwortete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten keine Fragen des Gerichts. In der von Rechtsanwalt Dietrich vorgetragenen Einlassung bestritt Rechtsanwalt Dietrich die für den Betrug notwendige Täuschung. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die Geldzahlungen in Kenntnis der schlechten finanziellen Situation unseres Mandanten erfolgt seien. Die Geldzahlungen seien erfolgt, weil die Zeugin persönliche Probleme in ihrer Ehe gehabt und nun jemanden zum Reden gesucht habe. Eine Betrugsabsicht habe nicht bestanden. In der im Anschluss durchgeführten konfrontativen Befragung der Zeugin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Diese Widersprüche führten dazu, dass sich das Gericht schließlich nicht mehr in der Lage sah, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde deshalb auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht

27. Januar 2015: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung

Unser Mandant wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten, weil er mit dem Handy telefoniert haben soll. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass unser Mandant seit sieben Jahren keinen Führerschein hat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird gemäß § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.

Nach Mandatsübernahme legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein und setzte sich mit dem Amtsgericht in Verbindung. In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich einen Zusammenhang zwischen der Tat und einer schweren Erkrankung der Lebensgefährtin unseres Mandanten herstellen. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Die Sperre zur Neuerteilung entfiel ebenfalls.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

16. Januar 2015: Vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant parkte vor der Hauseinfahrt des Anzeigenerstatters. Hierauf wurde er vom Anzeigenerstatter und dessen Tochter angesprochen. Da nach Auffassung des Anzeigenerstatters unser Mandant nicht schnell genug die Einfahrt räumte, fing der Anzeigenerstatter an, unseren Mandanten und dessen Auto zu fotografieren. Dies wollte unser Mandant verhindern. Es entwickelte sich ein Streit, in dessen Verlauf zumindest das Handy vom Anzeigenerstatter beschädigt wurde. Der Anzeigenerstatter behauptete im Anschluss daran gegenüber der Polizei, dass er von unserem Mandanten körperlich angegriffen worden sei. Insbesondere sei er stark getreten und geschlagen worden.

Nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren wandte sich unser Mandant zunächst an eine andere Rechtsanwältin, die ihm empfahl, ohne Akteneinsicht bei der Polizei auszusagen. Im Anschluss an die Vernehmung bei der Berliner Polizei wurde unserem Mandaten durch das Amtsgericht Tiergarten der Führerschein abgenommen. Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis legte die Rechtsanwältin Beschwerde zum Landgericht Berlin ein. Das Landgericht Berlin bestätigte aber die Entscheidung des Amtsgerichts. Es führte aus, dass mit einer Verurteilung zu rechnen sei, in welcher unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Das Amtsgericht Tiergarten erließ im Anschluss an die Entscheidung des Landgerichts Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von mehr als 3.500,00 - und eine weitere Frist von sechs Monaten Führerscheinentzug angeordnet wurde.

Nun wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin und dem Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch insbesondere auf Schwächen der Ermittlungsakte hinweisen. Trotz der Entscheidung des Landgerichts Berlin war das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hat seinen Führerschein noch im Gerichtssaal wiedererhalten.