Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: ?Heiratsschwindler?
05.02.2015: Betrug - Freispruch bei Darlehensbetrug
Aufgrund der Angaben unseres Mandanten und den Erkenntnissen aus der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung. Unser Mandant beantwortete in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten keine Fragen des Gerichts. In der von Rechtsanwalt Dietrich vorgetragenen Einlassung bestritt Rechtsanwalt Dietrich die für den Betrug notwendige Täuschung. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die Geldzahlungen in Kenntnis der schlechten finanziellen Situation unseres Mandanten erfolgt seien. Die Geldzahlungen seien erfolgt, weil die Zeugin persönliche Probleme in ihrer Ehe gehabt und nun jemanden zum Reden gesucht habe. Eine Betrugsabsicht habe nicht bestanden. In der im Anschluss durchgeführten konfrontativen Befragung der Zeugin konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Diese Widersprüche führten dazu, dass sich das Gericht schließlich nicht mehr in der Lage sah, unseren Mandanten zu verurteilen. Er wurde deshalb auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsstrafrecht
27. Januar 2015: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einstellung
Nach Mandatsübernahme legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein und setzte sich mit dem Amtsgericht in Verbindung. In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich einen Zusammenhang zwischen der Tat und einer schweren Erkrankung der Lebensgefährtin unseres Mandanten herstellen. Das Amtsgericht war daraufhin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage einzustellen. Die Sperre zur Neuerteilung entfiel ebenfalls.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
16. Januar 2015: Vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr - Einstellung gegen Geldauflage
Nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren wandte sich unser Mandant zunächst an eine andere Rechtsanwältin, die ihm empfahl, ohne Akteneinsicht bei der Polizei auszusagen. Im Anschluss an die Vernehmung bei der Berliner Polizei wurde unserem Mandaten durch das Amtsgericht Tiergarten der Führerschein abgenommen. Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis legte die Rechtsanwältin Beschwerde zum Landgericht Berlin ein. Das Landgericht Berlin bestätigte aber die Entscheidung des Amtsgerichts. Es führte aus, dass mit einer Verurteilung zu rechnen sei, in welcher unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Das Amtsgericht Tiergarten erließ im Anschluss an die Entscheidung des Landgerichts Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von mehr als 3.500,00 - und eine weitere Frist von sechs Monaten Führerscheinentzug angeordnet wurde.
Nun wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin und dem Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch insbesondere auf Schwächen der Ermittlungsakte hinweisen. Trotz der Entscheidung des Landgerichts Berlin war das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hat seinen Führerschein noch im Gerichtssaal wiedererhalten.
Fachanwalt Strafrecht: Drogen
16. Dezember 2014: Handel mit Drogen - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerfluchtt
05. Dezember 2014: Unfallflucht - Einstellung gegen Geldauflage bei Schaden von 2.500,00 -
Hierbei konnte festgestellt werden, dass unsere Mandantin bereits zeitlich deutlich früher im Drogeriemarkt einkaufen gewesen war und sie somit zum Unfallzeitpunkt am Unfallort hätte gewesen sein können.
Deshalb wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben. Aufgrund des hohen Sachschadens wurde bereits in der Anklageschrift mitgeteilt, dass der Führerschein unserer Mandantin einbehalten werden soll, da die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin und dem zuständigen Richter auf und versuchte, die Beteiligen von einer Verfahrenseinstellung außerhalb der Hauptverhandlung zu überzeugen. Aufgrund des hohen Sachschadens waren weder die Amtsanwaltschaft Berlin noch das Gericht hierzu bereit. In der angesetzten Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich abermals das Gespräch. Er legte zunächst dar, warum eine Verurteilung trotz der belastenden Angaben unserer Mandantin schwierig werden könnte. Nach einer längeren Diskussion waren die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung Kindergeld
26. November 2014: Urkundenfälschung zur Erlangung von Kindergeld - Einstellung in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich erklärte unserem Mandanten, dass es dringend erforderlich sei, keine Angaben zum Sachverhalt zu tätigen, bis Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte vorliegt.
Nach Akteneinsicht stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachweis einer Urkundenfälschung schwierig sei, da lediglich Kopien bei der Kindergeldkasse Berlin - Brandenburg vorgelegt wurden. Auch konnte aus der Ermittlungsakte nicht entnommen werden, wer die gefälschten Belege bei der Familienkasse Berlin - Brandenburg eingereicht hatte. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in einer Stellungnahme hin. Trotz dieser Stellungnahme wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von fast 5.500,00 - erlassen. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein.
Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich nochmals auf die bestehenden Schwächen der Ermittlungsakte hin. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, das Verfahren gegen Zahlung von lediglich 1.000,00 - einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung / Urkundenfälschung - Einstellung gegen geringe Geldauflage (20. November 2014)
Das Amtsgericht Tiergarten erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von über 2.000,00 - wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
Zu Beginn der angesetzten Hauptverhandlung wollte das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin Rechtsanwalt Dietrich zur Rücknahme des Einspruchs überreden. Rechtsanwalt Dietrich nahm den Einspruch aber nicht zurück. Vielmehr legte er dar, dass die Bestätigung inhaltlich zutreffend sei. Unser Mandant habe die Urkunde tatsächlich selbst erstellt, dann aber vergessen, sich die Bestätigung von seinem Arbeitgeber unterzeichnen zu lassen. Unser Mandant handelte somit nicht vorsätzlich. Nach einem längeren Rechtsgespräch war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 - einzustellen.