Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung

31. Mai 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Mehrere Polizeibeamten erstatteten Anzeige gegen unseren Mandanten. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Körperverletzung. Auch ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer vulgären Aussage unseres Mandanten wegen Beleidigung. Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach § 1114 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. 

Nach Aussagen der Polizeibeamten soll unser Mandant nach dem Bemerken des Einsatzwagens der Polizei in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg sich aggressiv auf den Weg zu den Beamten gemacht und anschließend mit ihnen eine recht lange Diskussion geführt haben. Während der Diskussion soll unser Mandant entgegen wiederholter Aufforderungen den Beamten sehr nahe getreten sein und sich dabei laut und aggressiv verhalten haben. Darüber hinaus soll unser Mandant auf die Motorhaube des Einsatzwagens gesprungen und sich im Anschluss absichtlich zu Boden geworfen haben. Während des Anlegens der Handfessel durch die Polizei soll unser Mandant stets Widerstand geleistet und dabei einen Polizeibeamten verletzt haben.
Mit dem Erhalt des Äußerungsbogens von der Polizei nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich zunächst die hohe Blutalkoholkonzentration unseres Mandanten vor. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Beweisschwierigkeiten. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die vulgäre Aussage unseres Mandanten nicht als eine Beleidigung einzuordnen war. Hierfür arbeitete er ausführlich die eigentliche Bedeutung der Aussage unseres Mandanten heraus.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der überzeugenden Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und folgte seiner Anregung. Daher wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.
Unser Mandant, der bisher noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine sehr große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Vortäuschen einer Straftat

28. Mai 2024: Versuchter Betrug durch Vortäuschen einer Straftat – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Aufgrund widersprüchlicher Aussagen unseres Mandanten, dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs und einem weiteren Zeugen, dem Nutzer dieses Kraftfahrzeugs, und dessen finanziell schlechten Lage, drängte sich der von unserem Mandanten beauftragten Versicherung der Verdacht auf, dass unser Mandant im Rahmen eines Einbruchsdiebstahls unwahre Angaben zulasten der Versicherung gemacht oder den Einbruchsdiebstahl vorgetäuscht haben könnte. Nach Aussagen der Mitarbeiter der Versicherung wollte unser Mandant auf diesem Wege durch eine Schadensregulierung von der Versicherung Geld erhalten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten wegen des Vortäuschens einer Straftat. 

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich die Einsicht in die Ermittlungsakte. Während der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass nach dem Inhalt der Akte kein hinreichender Tatnachweis unseres Mandanten ersichtlich wurde. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Neuruppin. In einem sehr langen und ausführlichen Telefonat machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf den mangelnden Tatnachweis aufmerksam. Darüber hinaus legte er argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte die Schwierigkeiten in der Beweisführung dar.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatnachweises ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

23. Mai 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahren ohne Geldauflage eingestellt

Unser Mandant hat auf der Internetseite „Ebay-Kleinanzeigen“ von einem unbekannten Anbieter eine DB Jahreskarte (VBB-Umweltkarte) erworben und mit dieser die U-Bahn in Berlin Mitte genutzt. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle auf der Linie U6 hat unser Mandant die von dem Anbieter erworbene Fahrkarte vorgezeigt. Nach Aussagen des Fahrkontrolleurs soll es sich bei der erworbenen Fahrkarte unseres Mandanten jedoch um einen verfälschten, zuvor gestohlenen Fahrschein gehandelt haben. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung.
Erschrocken über diese Beschuldigung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als seinen Verteidiger. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Rücksprache mit unserem Mandanten mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin.
In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten dar. Des Weiteren arbeitete Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte heraus, dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Strafverfahrens gegen unseren Mandanten bestand.
Mit seinem Schreiben überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin. Aus diesem Grund wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Einstellung des Verfahrens erleichterte unseren Mandanten sehr, da er sich unmittelbar vor der Entscheidung seines Einbürgerungsantrags befand.

Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung aufgrund der geringen Schuld unseres Mandanten und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

21. Mai 2024: Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Polizei Berlin gegen ihn wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ermittelte. Er soll auf der Getraudenstraße in Berlin bei einem Fahrstreifenwechsel mit seinem Pkw das vor ihm fahrende Fahrzeug gestreift haben, wobei es zu einem Zusammenstoß mit Sachschaden gekommen sein soll. Anschließend soll sich unser Mandant unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Hierfür entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zunächst die unseren Mandanten belastenden Beweise ausführlich und zeigte die für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen auf. Daraufhin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweis eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

17. Mai 2024: Strafverfahren wegen Beleidigung – Verfahren ohne Auflagen eingestellt

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserer Mandantin aufgesucht, da gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt wurde. Nach Aussagen mehrerer Zeugen soll unsere Mandantin mit einem ca. 20 cm langen Küchenmesser ihre Nachbarin zunächst bedroht und anschließend mit diversen Ausdrücken beleidigt haben. Auch soll sich nach Aussagen eines Polizeibeamten in der Wohnung unserer Mandantin viele Medikamente befunden haben.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserer Mandantin zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und des medizinischen Gutachtens unserer Mandantin regte er bei dem Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld und mangels Bestehens eines öffentlichen Interesses an der Verfolgung an.
Hierfür legte Rechtsanwalt Dietrich mit der Ermittlungsakte Beweisschwierigkeiten dar und erläuterte den tatsächlichen Geschehensablauf. Zudem verwies er unter Zugrundelegung des medizinischen Gutachtens auf die geringe Schuld unserer Mandantin.
Rechtsanwalt Dietrich erreichte mit seinem Schriftsatz, dass das Amtsgericht Tiergarten seiner Anregung folgte und das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Beleidigung eingestellt wurde.

Unsere Mandantin war ersichtlich erleichtert darüber, dass das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich folgte und das gegen sie laufende Verfahren wegen Beleidigung ohne Geldauflage einstellte. Das gegen sie geführte Verfahren war nämlich psychisch sehr belastend für sie. 

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

16. Mai 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage

Das Amtsgericht Tiergarten warf mit einem Strafbefehl unserem Mandanten vor, aus zwei Gasträumen je eine Geldbörse gestohlen zu haben. Aus diesem Grund suchte unser Mandant mit der Anklageschrift Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend als Verteidiger an. Zudem legte er unverzüglich Einspruch gegen den Strafbefehl gegen unseren Mandanten ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. 

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem ausführlichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unseres Mandanten.
Hierfür machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf die erhebliche Alkoholisierung unseres Mandanten aufmerksam und legte dar, dass es fürs Erste der Feststellung bedarf, ob die Aussagen unseres Mandanten angesichts seiner hohen Blutkonzentration verwertbar sei. Des Weiteren führte Rechtsanwalt Dietrich die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aus. Auch nannte Rechtsanwalt Dietrich Gründe, die für eine Strafmilderung sprechen würden, sofern unser Mandant verurteilt werden sollte.
Überzeugt von dem ausführlichen Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, folgte das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Falsche uneidliche Aussage

14. Mai 2024: Strafverfahren wegen falscher uneidlichen Aussage – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant war der ehemalige Vermieter eines Zeugen Der Zeuge hatte diverse Vorstrafen und wurde eine lange Zeit von den Strafverfolgungsbehörden gesucht. Im Rahmen einer Hauptverhandlung seines ehemaligen Untermieters wurde unser Mandant als Zeuge eingeladen. An dieser Hauptverhandlung nahm unser Mandant teil und beantwortete alle ihm gestellten Fragen.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin kam jedoch zu dem Schluss, dass unser Mandant während dieser Hauptverhandlung falsche uneidliche Aussagen gemacht haben soll, da er in der Hauptverhandlung einer Einlassung seines ehemaligen Untermieters, widersprochen habe. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten wegen falscher uneidlichen Aussage. In Panik geraten kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. In einem langen Gespräch beantwortete Rechtsanwalt Dietrich alle offenen Fragen unseres Mandanten und wurde anschließend von ihm mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt.

Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einsicht in die Ermittlungsakte. Bei Durchsicht der Ermittlungsakte fiel ihm auf, dass der gesamte Akteninhalt keine Verurteilung unseres Mandanten rechtfertigte. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Neuruppin. In einem ausführlichen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den richtigen Ablauf der Geschehnisse heraus und legte auf diesem Wege dar, dass unser Mandant in der Hauptverhandlung nicht falsch ausgesagt hatte. Ferner machte Rechtsanwalt Dietrich auf die Unglaubwürdigkeit der Aussagen des ehemaligen Untermieters unseres Mandanten aufmerksam, indem er sich auf dessen diversen Vorstrafen stützte.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Neuruppin das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.