Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Unerlaubtes Handeltreiben)

22. August 2024: Verkauf von Marihuana – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unser Mandant soll von einem Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er einer anderen Person in Berlin- Lichterfelde Marihuana verkauft hat. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. In dem Schreiben führte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die geringe Schuld unseres Mandanten an und wies auch auf die Menge des bei dem Käufer aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können. 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

21. August 2024: Schlägerei in Berlin-Mitte – Verfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant war in einem Park in Berlin-Mitte spazieren gewesen und hatte beobachtet, wie sich ein Pärchen stritt. Er konfrontierte die männliche Person, packte ihn am Mantelkragen und wedelte zunächst mit seiner geschlossen Faust. Anschließend soll es zwischen den beiden zu einer Schlägerei gekommen sein, die von anderen Spaziergängern beobachtet und bei der Polizei gemeldet wurde. Erst als die Polizei eintraf, konnte die Schlägerei aufgelöst werden. Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, weshalb er sich an Rechtsanwalt Dietrich wandte und ihn um rechtlichen Beistand bat. 

Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In dem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die andere männliche Person lautstark mit seiner Lebensgefährtin gestritten hatte und dabei sehr aggressiv aufgetreten war. Unser Mandant war lediglich angehalten, um sich zu vergewissern, dass alles in Ordnung ist. Daraufhin war die Situation eskaliert, da die andere männliche Person unserem Mandanten unvermittelt in das Gesicht geschlagen hatte. Unser Mandant hatte sich daraufhin nur gegen die Schläge der anderen Person gewehrt. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf Unstimmigkeiten in der Aussage der anderen männlichen Person hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises sein.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

20. August 2024: Strafverfahren wegen Vergewaltigung – Freispruch in der Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung gemäß § 177 StGB nachdem er von einer weiblichen Person angezeigt worden war. Unser Mandant war als Kellner in einer Bar in Berlin-Kreuzberg angestellt, wo er die Frau kennenlernte. Nachdem sich unser Mandant und die Frau den Abend über gut verstanden hatten, bat die Frau unseren Mandanten, sie zu massieren. Dies tat unser Mandant sodann auch gleich in einem Nebenraum der Bar. Gegenüber der Polizei gab die Frau an, unser Mandant sei während der Massage dann gegen ihren Willen in sie eingedrungen. Als unser Mandant durch die Polizei über den Tatvorwurf unterrichtet wurde, bestritt er, mit der Anzeigenerstatterin Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Im Rahmen einer DNA-Auswertung wurde jedoch festgestellt, dass sich Sperma unseres Mandanten im Genitalbereich der Anzeigenerstatterin befunden hat.

Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Unser Mandant hatte daraufhin Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn gebeten, ihn in dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten zu verteidigen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Unstimmigkeiten in der Zeugenaussage der Frau hinweisen und das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon überzeugen, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hatte. Rechtsanwalt Dietrich trug auch vor, dass unser Mandant den Geschlechtsverkehr bei seiner Aussage gegenüber der Polizei ursprünglich nur deshalb bestritten hatte, da er verheiratet ist und nicht wollte, dass seine Ehefrau von seinem Seitensprung erfährt.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach unseren Mandanten daher von dem Vorwurf der Vergewaltigung frei. Angesichts der Straferwartung von mindestens zwei Jahren in einem solchen Fall war unser Mandant sehr erleichtert über diesen Verfahrensausgang.

 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

16. August 2024: Ex-Lebensgefährtin erhebt Vorwurf der Körperverletzung – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Sie sagte aus, dass unser Mandant sie während eines Streits als „Schlampe“ beleidigt hatte. Auch soll er sie grundlos getreten und ihre Hand absichtlich in der Fahrertür seines Fahrzeugs eingeklemmt haben, wodurch sie Schwellungen am Finger erlitt. Die ehemalige Lebensgefährtin hatte gegenüber der Polizei auch ausgesagt, dass unser Mandant sie in der Vergangenheit bereits öfter geschlagen und gewürgt hatte und sie nun endlich den Mut gefasst hatte, ihn anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte gegen unseren Mandanten daher wegen Körperverletzung, weshalb unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht und Auswertung der Zeugenaussage, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Potsdam und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass der Vorwurf vor dem Hintergrund der gescheiterten Beziehung zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu sehen ist. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant sich bereits seit längerer Zeit von seiner Lebensgefährtin hatte trennen wollen, diese das Ende der Beziehung aber nicht akzeptieren wollte. Am Tag des Vorfalls hatte seine ehemalige Lebensgefährtin ihm erzählt, dass sie zukünftig der Prostitution nachgehen möchte. Unser Mandant teilte ihr daraufhin mit, dass dies für ihn einen Trennungsgrund darstelle und er endgültig den Kontakt abbrechen möchte. Seine ehemalige Lebensgefährtin reagierte daraufhin sehr hysterisch, schrie ihn an und weigerte sich trotz mehrfachen Aufforderungen seitens unseres Mandanten, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Bei dem Versuch, sie des Fahrzeugs zu verweisen, war es dann zu einer Rangelei gekommen, bei der sie sich – wenn überhaupt – selbst verletzt haben muss. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schriftsatz zudem auf Unstimmigkeiten in der Zeugenaussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl

14. August 2024: Vorwurf des Diebstahls in einem Baumarkt – Strafverfahren ohne Auflage eingestellt

Unser Mandant war in einem Baumarkt in Berlin-Wedding von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden, wie er ein Werkzeug in den Ärmel seiner Jacke steckte. Als er von dem Ladendetektiv dazu aufgefordert wurde, mit in das Büro zu kommen, soll unser Mandant das Werkzeug schlagartig weggeschmissen und die Flucht ergriffen haben. Das Bauhaus erstattete im Anschluss Anzeige wegen Ladendiebstahls. 

Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem gegen ihn geführten Verfahren wegen Ladendiebstahls. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Amtsanwaltschaft Berlin daraufhin als Verteidiger an. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an die Amtsanwaltschaft Berlin und argumentierte für die Einstellung des Verfahrens. Hierfür verwies er auf die geringe Schuld unseres Mandanten und sein kooperatives Verhalten in der polizeilichen Befragung. Auch sei der fehlende Schaden des Bauhauses zu berücksichtigen, da das Werkzeug unbeschädigt im Bauhaus zurückgeblieben war. Die Amtsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren anregungsgemäß ohne eine Geldauflage einzustellen.  

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei

13. August 2024: Verkauf eines gestohlenen Handys – Strafverfahren wegen Hehlerei mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet hatte. Er soll ein gestohlenes Handy über eBay Kleinanzeigen verkauft haben. Der Käufer des Handys hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass er das Handy samt Lieferschein an der Adresse unseres Mandanten abgeholt hatte. Bei der Überprüfung des Lieferscheins war ihm dann aufgefallen, dass die Adresse übermalt worden war. Da er den dort vermerkten Empfänger dennoch erkennen konnte, rief er den Empfänger an und fand auf diesem Wege heraus, dass das Handy eigentlich an diesen hätte geliefert werden sollen und somit gestohlen worden sein muss. Da der Käufer bei der Übergabe des Handys auch ein Foto von dem Klingelschild unseres Mandanten angefertigt hatte, ging die Polizei davon aus, dass es sich dem Verkäufer um unseren Mandanten handelt.  

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft Berlin Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung des Akteninhalts wandte Rechtsanwalt Dietrich sich dann mit einem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Hehlerei einzustellen. In dem Schreiben konnte Rechtsanwalt Dietrich alle für unseren Mandanten sprechenden Umstände darlegen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Übergabe des Handys nicht von unserem Mandanten, sondern von einer anderen Person unter der Verwendung der Legende von unserem Mandanten vorgenommen wurde. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Hehlerei daher mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr

23. Juli 2024: Schlägerei und Abbremsen eines anderen Fahrers in Neukölln – Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm vorgeworfen wurde, er habe eine Körperverletzung eine Nötigung im Straßenverkehr begangen. Hintergrund des Vorwurfs war, dass es auf einer Tankstelle in Berlin Neukölln zu einer Schlägerei gekommen war. Unser Mandant war auf der Tankstelle auf einen verfeindeten Bekannten getroffen, woraufhin er sofort begonnen haben soll, auf diesen einzuschlagen. Zeugen hatten gegenüber der Polizei ausgesagt, dass unser Mandant seinem Bekannten mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Nachdem sich die Schlägerei aufgelöst hatte, soll unser Mandant seinem Bekannten hinter her gefahren sein und mit seinem Fahrzeug vor das Fahrzeug seines Bekannten gewechselt haben, um diesen zum Anhalten zu zwingen. Anschließend soll unser Mandant erneut unvermittelt auf seinen Bekannten eingeschlagen haben. Auch hierzu gab es mehrere Zeugenaussagen. Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich daher, ihn in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse einzusehen und auszuwerten. Anschließend wandte Rechtsanwalt Dietrich sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür stellte er das Geschehen am Tag des Vorfalls richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass die Aggressivität von dem Bekannten unseres Mandanten ausgegangen war und sich unser Mandant lediglich verteidigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.