Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

10. September 2024: Strafverfahren wegen Sachbeschädigung durch Graffiti mangels Tatnachweises eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit drei weiteren Personen Graffitis an Hauswände in Berlin-Kreuzberg gesprüht zu haben. Ein Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und sofort die Polizei verständigt. Unser Mandant und die drei weiteren Personen wurden von den Polizeibeamten dann einige Straßen weiter angetroffen. Bei einigen Teilnehmern der Gruppe konnten frische Farbanhaftungen an den Händen sowie Farbdosen im Rucksack festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher gegen alle Teilnehmer der Gruppe, einschließlich unseres Mandanten, ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schriftsatz glaubhaft vor, dass unser Mandant nicht an dem Graffitisprühen beteiligt war und wies insbesondere darauf hin, dass unser Mandant beim Eintreffen der Polizei keinerlei Farbanhaftungen aufgewiesen hatte und von der Zeugin auch nicht als Sprüher identifiziert worden war. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweises einstellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Leistungsbetrug

06. September 2024: Vorwurf des Leistungsbetrugs – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs geführt. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, über eine Internetplattform ein persönliches Treffen mit sexuellen Dienstleistungen angeboten haben. Hierfür soll sie von dem Besteller der sexuellen Dienstleistungen bereits im Voraus Gutscheine eines Online-Händlers erhalten haben, ohne jedoch die sexuellen Dienstleitungen erbracht zu haben. Ermittlungen bei dem Online-Händler hatten ergeben, dass die Gutscheine für Bestellungen eingelöst worden waren. Der Wert der bestellten Waren hatte den Wert der Gutscheine jedoch überstiegen, weshalb der restliche Teil mit einer Kreditkarte bezahlt worden war. Es hatte sich herausgestellt, dass diese Teilzahlung durch die Kreditkarte unserer Mandantin erfolgt war.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz den wahren Sachverhalt darlegen und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das unsere Mandantin an der Tat nicht beteiligt gewesen war. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Leistungsbetrugs daher mangels Tatnachweises ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

05. September 2024: Manipulierter Fahrschein – Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle in einem Zug einen manipulierten Fahrschein vorgelegt zu haben, um zweimal von einer Vergünstigung der Deutschen Bahn profitieren zu können. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin als Verteidiger an und bat um Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, in dem er die Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung anregte. Rechtsanwalt Dietrich wies hierfür auf den geringen Schaden hin und trug alle Umstände vor, die für eine geringe Schuld unseres Mandanten sprechen würden. So führte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem aus, dass unser Mandant das Datum des Tagestickets nur überschrieben hatte, da er seine letzte geplante Fahrt absagen musste und das Ticket noch ungenutzt war. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung wegen geringer Schuld – sehr zur Freude unseres dadurch immer noch unbescholtenen Mandanten – ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

04. September 2024: Vorwurf des Ladendiebstahls – geringe Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen und offener Bewährung

Die Amtsanwaltschaft Berlin erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen Diebstahls, da unsere Mandantin aus einem Drogeriemarkt auf dem Alexanderplatz verschiedene Gegenstände entwendet hatte. Mit der Anklageschrift suchte unsere Mandantin daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unsere Mandantin in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits überwiegend wegen Diebstahls in fast 30 Fällen verurteilt worden war und es zwei offene Bewährungen gab. 

Die Amtsanwaltschaft Berlin erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen Diebstahls, da unsere Mandantin aus einem Drogeriemarkt auf dem Alexanderplatz verschiedene Gegenstände entwendet hatte. Mit der Anklageschrift suchte unsere Mandantin daher die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Problematisch war vorliegend insbesondere, dass unsere Mandantin in der Vergangenheit ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich bereits überwiegend wegen Diebstahls in fast 30 Fällen verurteilt worden war und es zwei offene Bewährungen gab. 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Unerlaubtes Handeltreiben)

22. August 2024: Verkauf von Marihuana – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unser Mandant soll von einem Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er einer anderen Person in Berlin- Lichterfelde Marihuana verkauft hat. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. In dem Schreiben führte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die geringe Schuld unseres Mandanten an und wies auch auf die Menge des bei dem Käufer aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel gegen eine geringe Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können. 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

21. August 2024: Schlägerei in Berlin-Mitte – Verfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant war in einem Park in Berlin-Mitte spazieren gewesen und hatte beobachtet, wie sich ein Pärchen stritt. Er konfrontierte die männliche Person, packte ihn am Mantelkragen und wedelte zunächst mit seiner geschlossen Faust. Anschließend soll es zwischen den beiden zu einer Schlägerei gekommen sein, die von anderen Spaziergängern beobachtet und bei der Polizei gemeldet wurde. Erst als die Polizei eintraf, konnte die Schlägerei aufgelöst werden. Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, weshalb er sich an Rechtsanwalt Dietrich wandte und ihn um rechtlichen Beistand bat. 

Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In dem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die andere männliche Person lautstark mit seiner Lebensgefährtin gestritten hatte und dabei sehr aggressiv aufgetreten war. Unser Mandant war lediglich angehalten, um sich zu vergewissern, dass alles in Ordnung ist. Daraufhin war die Situation eskaliert, da die andere männliche Person unserem Mandanten unvermittelt in das Gesicht geschlagen hatte. Unser Mandant hatte sich daraufhin nur gegen die Schläge der anderen Person gewehrt. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf Unstimmigkeiten in der Aussage der anderen männlichen Person hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises sein.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung

20. August 2024: Strafverfahren wegen Vergewaltigung – Freispruch in der Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung gemäß § 177 StGB nachdem er von einer weiblichen Person angezeigt worden war. Unser Mandant war als Kellner in einer Bar in Berlin-Kreuzberg angestellt, wo er die Frau kennenlernte. Nachdem sich unser Mandant und die Frau den Abend über gut verstanden hatten, bat die Frau unseren Mandanten, sie zu massieren. Dies tat unser Mandant sodann auch gleich in einem Nebenraum der Bar. Gegenüber der Polizei gab die Frau an, unser Mandant sei während der Massage dann gegen ihren Willen in sie eingedrungen. Als unser Mandant durch die Polizei über den Tatvorwurf unterrichtet wurde, bestritt er, mit der Anzeigenerstatterin Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Im Rahmen einer DNA-Auswertung wurde jedoch festgestellt, dass sich Sperma unseres Mandanten im Genitalbereich der Anzeigenerstatterin befunden hat.

Gegen unseren Mandanten wurde daher vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben und die Hauptverhandlung eröffnet. Unser Mandant hatte daraufhin Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn gebeten, ihn in dem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten zu verteidigen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Unstimmigkeiten in der Zeugenaussage der Frau hinweisen und das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon überzeugen, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden hatte. Rechtsanwalt Dietrich trug auch vor, dass unser Mandant den Geschlechtsverkehr bei seiner Aussage gegenüber der Polizei ursprünglich nur deshalb bestritten hatte, da er verheiratet ist und nicht wollte, dass seine Ehefrau von seinem Seitensprung erfährt.
Das Amtsgericht Tiergarten sprach unseren Mandanten daher von dem Vorwurf der Vergewaltigung frei. Angesichts der Straferwartung von mindestens zwei Jahren in einem solchen Fall war unser Mandant sehr erleichtert über diesen Verfahrensausgang.