Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr
23. Juli 2024: Schlägerei und Abbremsen eines anderen Fahrers in Neukölln – Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse einzusehen und auszuwerten. Anschließend wandte Rechtsanwalt Dietrich sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür stellte er das Geschehen am Tag des Vorfalls richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass die Aggressivität von dem Bekannten unseres Mandanten ausgegangen war und sich unser Mandant lediglich verteidigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung
22. Juli 2024: Angriff auf Polizisten auf einer 1. Mai Demo – Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von Sozialstunden
Nach seiner Mandatierung und Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfänglichen Schriftsatz alle für unseren Mandanten sprechenden Umstände heraus und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere hervor, dass unser Mandant seinem Freund nur hatte helfen wollen und die Polizeibeamten keine Verletzungen erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte das Verfahren jedoch zunächst nicht einstellen, weshalb die Anklage gegen unseren Mandanten erhoben wurde. In einem weiteren Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten wies Rechtsanwalt Dietrich dann darauf hin, dass unser Mandant den Vorfall sehr bereut und aus diesem auch gelernt hat. Dies überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung gegen das Ableisten von Sozialstunden einzustellen. Unser Mandant – der eine Freiheitsstrafe sowie die mit einem Eintrag in das Bundeszentralregister einhergehenden Konsequenzen für seinen weiteren Berufsweg befürchtet hatte – war darüber sehr erfreut.
Fachanwalt Strafrecht: Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
19. Juli 2024: Verletzung von Geschäftsgeheimnissen – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass ein Tatnachweis in einer Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Dafür brachte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere vor, dass unser Mandant zwar eine E-Mail erhalten hatte, er darum aber nicht gebeten, und diese zudem umgehend wieder gelöscht hatte. Zu einer Verwendung etwaiger Geschäftsgeheimnisse war es nicht gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 23 GeschGehG daher mangels Tatnachweis einstellen. Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens ein voller Erfolg, da er bei einer Verurteilung mit einer Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis hätte rechnen müssen.
Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
17. Juli 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
In diesem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich in dem Schreiben auf die Unvollständigkeit der Ermittlungsakte aufmerksam, indem er ausführte, dass wichtige Beweismittel fehlten. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es nicht gesichert sei, ob sich tatsächlich Betäubungsmittel in der Sendung befunden haben.
Ferne verwies Rechtsanwalt Dietrich in dem Schreiben auf Beweisschwierigkeiten. In diesem Zusammenhang schilderte Rechtsanwalt Dietrich, dass nicht erkennbar sei, ob unser Mandant die Bestellung tatsächlich veranlasst hatte.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
15. Juli 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Verfahren gegen Erfüllung von Auflage eingestellt
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt wurde. Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich auf die Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Hierfür nutzte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung die Zeugenaussagen und legte dar, dass es nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant mit der Person, die tatsächlich den Rucksack entwendet haben könnte, verwechselt worden sei.
Darüber hinaus wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert war, sodass die Schuldunfähigkeit unseres Mandanten hätte geklärt werden müssen.
Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Tötung
12. Juli 2024: Fahrlässige Tötung – Einstellung des Verfahrens
Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere dem rechtsmedizinischen Gutachten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft und regte die Einstellung des Verfahrens an.
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nach den Feststellungen aus dem Gutachten die Heilung des Kinds und eine erfolgversprechende Behandlung nicht sicher festzustellen sei. Hinsichtlich des Vorwurfs gegen unseren Mandanten, dass er obwohl sein Kind über mehrere Wochen kränklich war, keinen Arzt aufgesucht hatte, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant aufgrund der Beschwerden nicht auf eine ernstliche Erkrankung schließen konnte. Hierbei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass selbst nach ärztlicher Feststellungen unauffällige Symptome vorlagen. Zudem hatte das Kind genügend getrunken, gegessen und sich normal verhalten, sodass unser Mandant davon ausgehen konnte, dass die Krankheit überwunden gewesen sei.
Des Weiteren legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht sicher aufzuklären sei, ob es noch möglich gewesen wäre dem Kind unseres Mandanten zu helfen. Vor dem Hintergrund, dass die vermutete Krebserkrankung schnell fortgeschritten war, betonte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifelhaftigkeit der Vermeidbarkeit der Beschwerden des Kindes.
Das Schreiben überzeugte die Staatsanwaltschaft und das Ermittlungsverfahren wurde aus Opportunitätsgründen eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug
10. Juli 2024: Strafverfahren wegen Warenkreditbetrug – Verfahren eingestellt mangels Tatnachweises
Als die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Betruges ermittelte, kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst die Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Überblick über den Geschehensablauf und wandte sich im Folgenden mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
In seinem Schreiben wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertige. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant - wie ursprünglich zwischen den Parteien vereinbart worden war – seinen Teil der anfallenden Kosten bezahlt hatte. Ferner machte Rechtsanwalt Dietrich auf Probleme in der Beweisführung aufmerksam.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.