Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
17. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht und Auswertung dieser, verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in welchem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Er verwies insbesondere auf die vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien und betonte auch das kooperative Verhalten unserer Mandanten während der Durchsuchung seiner Wohnung. Auch trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant keinerlei Drittschäden angerichtet habe, da er die Schriften weder verbreitet noch anderen Personen zugänglich gemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft Cottbus stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen war unser Mandant hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung und Urkundenfälschung
15. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage bei Unterschlagung und Urkundenfälschung trotz Geständnisses
Diesen Vorwurf hatte unsere Mandantin gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber schriftlich eingeräumt. Nach seiner Mandatierung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte trotz des Geständnisses unserer Mandantin an, dass Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf das kooperative Verhalten unserer Mandantin durch die freiwilligen Angaben zum Tatvorwurf. Auch legte er die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin zur Tatzeit dar. Die Staatsanwaltschaft Berlin war daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
11. März 2021: Vorwurf des Erwerbs von Cannabis – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste nach Durchsicht der Akte einen Schriftsatz. In diesem beantragte er, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. Als Begründung führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass ein Tatnachweis gegen unseren Mandanten nicht geführt worden sei. Er trug unter anderem vor, dass der zu der Handynummer gehörende Vertrag zwar auf den Namen von unserem Mandanten laufen soll, dies jedoch nichts über die Nutzungsverhältnisse des Handys im gegenständlichen Zeitraum aussage. Auch sei die Schlussfolgerung der Polizei, es handele sich um eine Cannabisbestellung, nicht weiter erläutert worden. Die Staatsanwaltschaft Potsdam schloss sich den Zweifeln von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Sozialleistungsbetrug
09. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Sozialleistungsbetrugs
Nachdem ihr der Strafbefehl zugestellt worden ist, nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch ein und beantragte in einem ausführlichen Schriftsatz, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Rückzahlung des vom Jobcenters überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf die psychische Erkrankung unserer Mandantin hin und machte glaubhaft, dass es ihr daher unmöglich war, sich mit der Situation auseinanderzusetzen. Vielmehr hatte sie aufgrund ihrer Wohnungs- und Arbeitslosigkeit nicht bemerkt, weiterhin Sozialleistungen erhalten zu haben. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht daher davon überzeugen, dass unsere Mandantin eine nur geringe Schuld zu tragen hatte. Das Verfahren konnte folglich durch eine Wiedergutmachungszahlung in Höhe des überbezahlten Betrages gemäß § 153a StPO eingestellt werden. Hierüber war unsere Mandantin angesichts des psychisch sehr belastenden Strafverfahrens sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
08. März 2021: Beleidigung in zwei Fällen – Verfahrenseinstellung mangels Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte unmittelbar nach seiner Mandatierung Akteneinsicht. Nach sorgfältiger Durchsicht der Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich den Sachverhalt herausarbeiten und zeigte in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft auf, dass unsere Mandantin ihre Nachbarin im Rahmen einer wechselseitigen Auseinandersetzung auf die Leinenpflicht für ihren Hund hingewiesen hatte. Hierauf reagierte die Zeugin jedoch aggressiv und unserer Mandantin gegenüber beleidigend. Der freilaufende Hund der Zeugin war bereits in der Vergangenheit wiederholt aggressiv auf fremde Personen und andere Hunde zugelaufen. So kam es auch zu einem Bissvorfall zwischen den Hunden unserer Mandantin und der Zeugin. Da unsere Mandantin dies beim zuständigen Ordnungsamt meldete, konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Strafanzeige gegen unsere Mandantin wohl aus Ärger hierüber erstellt wurde. Hierfür wies Rechtsanwalt Dietrich auch auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hin. Nach der Herausarbeitung des Sachverhalts durch Herrn Dietrich war die auch Staatsanwaltschaft hiervon überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
05. März 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Betruges mangels hinreichenden Tatverdachts
Fachanwalt Strafrecht: Vorteilsgewährung
03. März 2021: Vorteilsgewährung in der Ausländerbehörde – Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage
Nachdem unsere Mandantin ihre Belehrung als Beschuldigte erhalten hatte, bat sie Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Rat. Dieser beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und verfasste anschließend ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt Dietrich hatte herausgearbeitet, dass eine etwaige Schuld unserer Mandantin nur gering war und regte daher an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage gemäß § 153a StPO einzustellen. Insbesondere konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Übergabe des Geldes an den Sachbearbeiter lediglich einen Ausdruck ihrer Dankbarkeit darstellte. Hierfür wies Rechtsanwalt Dietrich auch darauf hin, dass solche Gesten der Dankbarkeit in der Heimat der Eheleute sozialtypisch sind. Die Staatsanwaltschaft ließ sich schließlich hiervon überzeugen und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein.