Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

15. Juli 2024: Strafverfahren wegen Diebstahls – Verfahren gegen Erfüllung von Auflage eingestellt

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von der Mutter unseres jugendlichen Mandanten nach Erhalt der Anlageschrift durch die Staatsanwaltschaft Berlin kontaktiert. Laut Zeugenaussagen soll unser Mandant einen Rucksack auf dem Baumblütenfest in Werder/Havel entwendet haben. Nachdem unser Mandant zur Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei nicht erschien war, erhob im weiteren Verlauf die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten Anklage wegen Diebstahls. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. 

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt wurde. Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich auf die Beweisschwierigkeiten aufmerksam. Hierfür nutzte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung die Zeugenaussagen und legte dar, dass es nicht auszuschließen sei, dass unser Mandant mit der Person, die tatsächlich den Rucksack entwendet haben könnte, verwechselt worden sei.
Darüber hinaus wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert war, sodass die Schuldunfähigkeit unseres Mandanten hätte geklärt werden müssen.
Das Amtsgericht Tiergarten stellte daraufhin das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Tötung

12. Juli 2024: Fahrlässige Tötung – Einstellung des Verfahrens

Das Kind unseres Mandanten war über mehrere Wochen schwer krank und hatte unterschiedliche Beschwerden. Im Laufe der Zeit ging es dem Kind schlechter. Einen Arzt suchte unser Mandant deshalb allerdings zunächst nicht auf.
Das Kind unseres Mandanten verstarb nach erfolgloser Behandlung im Krankenhaus. Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sein Kind nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht zu haben. Deshalb sei eine Erkrankung nicht behandelt worden, wodurch Beschwerden vermeidbar gewesen sein sollen. Als Todesursache wurde zudem eine Krebserkrankung angenommen.
Mit der Vorladung als Beschuldiger durch die Polizei wegen fahrlässiger Tötung und Kindesmisshandlung kontaktierte unser Mandant unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich.

Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere dem rechtsmedizinischen Gutachten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft und regte die Einstellung des Verfahrens an.
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nach den Feststellungen aus dem Gutachten die Heilung des Kinds und eine erfolgversprechende Behandlung nicht sicher festzustellen sei. Hinsichtlich des Vorwurfs gegen unseren Mandanten, dass er obwohl sein Kind über mehrere Wochen kränklich war, keinen Arzt aufgesucht hatte, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant aufgrund der Beschwerden nicht auf eine ernstliche Erkrankung schließen konnte. Hierbei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass selbst nach ärztlicher Feststellungen unauffällige Symptome vorlagen. Zudem hatte das Kind genügend getrunken, gegessen und sich normal verhalten, sodass unser Mandant davon ausgehen konnte, dass die Krankheit überwunden gewesen sei.
Des Weiteren legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht sicher aufzuklären sei, ob es noch möglich gewesen wäre dem Kind unseres Mandanten zu helfen. Vor dem Hintergrund, dass die vermutete Krebserkrankung schnell fortgeschritten war, betonte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifelhaftigkeit der Vermeidbarkeit der Beschwerden des Kindes.
Das Schreiben überzeugte die Staatsanwaltschaft und das Ermittlungsverfahren wurde aus Opportunitätsgründen eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Warenkreditbetrug

10. Juli 2024: Strafverfahren wegen Warenkreditbetrug – Verfahren eingestellt mangels Tatnachweises

Der Vereinskapitän eines Fußballvereins hatte gegen unseren Mandanten Anzeige bei der Polizei wegen Betruges erstattet. Laut der Strafanzeige soll unser Mandant Sportartikel aus dem Ausland für den Fußballverein bestellt und nach Erhalt der Bestellungen nicht bezahlt haben. 

Als die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Betruges ermittelte, kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst die Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte hatte Rechtsanwalt Dietrich einen Überblick über den Geschehensablauf und wandte sich im Folgenden mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
In seinem Schreiben wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertige. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant - wie ursprünglich zwischen den Parteien vereinbart worden war – seinen Teil der anfallenden Kosten bezahlt hatte. Ferner machte Rechtsanwalt Dietrich auf Probleme in der Beweisführung aufmerksam.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

04. Juli 2024: Falsches Semesterticket benutzt - Strafverfahren eingestellt

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen bei einer Fahrausweiskontrolle der S-Bahn ein Semesterticket einer anderen Person vorgezeigt zu haben. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unsere Mandantin wegen Betruges. Die Staatsanwaltschaft Berlin unterstellte unserer Mandantin, das Semesterticket vorgelegt zu haben, um darüber zu täuschen, eine gültige Fahrkarte zu besitzen. Aus diesem Grund nahm unsere Mandantin umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. 

Dieser beantragte daraufhin Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich machte auf Beweisschwierigkeiten aufmerksam, indem er unter anderem Zeugenaussagen entkräftete. Ferner legte Rechtsanwalt Dietrich die Geringwertigkeit des entstandenen Schadens dar.
Mit seinem Schreiben erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass durch die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

02. Juli 2024: Körperliche Auseinandersetzung im Bus – Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Während einer nächtlichen Busfahrt soll laut Zeugenaussagen unser Mandant eine fremde Person mit einem Faustschlag ins Gesicht geschlagen haben. Auch soll unser Mandant nach Aussagen des Zeugen die Person nach der Busfahrt für eine Weile verfolgt und anschließend Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.
Daraufhin erstatte der vermeintlich Geschädigte eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen unseren Mandanten. Mit der Strafanzeige nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die Aussagen des Zeugen nicht der Wahrheit entsprachen. Aus diesem Grund wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf verschiedene Unstimmigkeiten der Zeugenaussagen aufmerksam. In diesem Zusammenhang legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Aussagen nicht glaubhaft seien. Dabei deckte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass sich die Parteien bereits kannten und, dass das Opfer nach dem Vorfall Kontakt zu unserem Mandanten aufgenommen haben soll.
Des Weiteren wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergebe, dass unser Mandant mit der Auseinandersetzung begonnen habe und sich unser Mandant tatsächlich mit dem Faustschlag lediglich verteidigt habe.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung mangels hinreichenden Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

30. Juni 2024: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant soll gegenüber der Polizei auffällig verhalten haben. Deshalb erkundigten sich die Polizeibeamten nach dem Wohlbefinden unseres Mandanten. Dieser soll sich jedoch laut Aussagen der Polizeibeamten aggressiv gegenüber den Polizeibeamten verhalten und sie beleidigt haben. Ferner soll unser Mandant nach den Polizeiaussagen versucht haben, einen Polizeibeamten mit der Faust zu treffen. 

Da gegen unseren Mandanten Strafanzeigen erstattet wurde, nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz regte er die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. In seinem Schreiben arbeitete Rechtsanwalt Dietrich zunächst heraus, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt nicht nüchtern war, da er vorher auf einer Geburtstagsfeier viel Alkohol getrunken hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant folglich auch nicht die Maßnahmen der Polizeibeamten verstehen und Folge leisten konnte. Darüber hinaus wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Aussagen der Polizeibeamten nicht mit anderen Zeugenaussagen übereinstimmten und erklärte auch ausführlich die Gründe für das aggressive Verhalten unseres Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften

26. Juni 2024: Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften – kein Eintrag ins Führungszeugnis

Unserem Mandant wurde vorgeworfen mehrere tausende Fotos und hunderte Videodateien mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten gemäß § 184 StGB besessen und auf seinem Arbeitsrechner gespeichert zu haben.
Im Rahmen der Ermittlungen fand bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung statt. Hierbei wurden ein Computer, mehrere Tablets, CD- und USB-Datenträger beschlagnahmt. Anschließend wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.

Nachdem unser Mandant Herrn Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, beantragte dieser Akteneinsicht und arbeitete nach Durchsicht der umfassenden Ermittlungsakte eine Verteidigungsstrategie heraus.
Weiterhin verfasste Herr Rechtsanwalt Dietrich mehrere Schriftsätze.
In der anschließenden Hauptverhandlung forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Rechtsanwalt Dietrich beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Durch sein Argumentationsgeschick konnte Herr Rechtsanwalt Dietrich das Gericht überzeugen, seinem Antrag zu folgen. Schließlich wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Es folgte keine Eintragung in das Führungszeugnis unseres Mandanten, worüber dieser sichtlich erfreut war.