Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl und Betrug

27. Januar 2020: Diebstahl und Betrug – Einstellung in Hauptverhandlung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Diebstahls und Betrug geführt. Unsere Mandantin hatte als Kellnerin in einem Restaurant in Berlin Tiergarten gearbeitet und einem Gast dessen Kreditkarte, nach einem Bezahlvorgang mit Pin-Eingabe, entwendet. Mit dieser Karte hatte unsere Mandantin in einem Kaufhaus in Berlin Mitte Waren von über 700,00 € bezahlt. Einen Tag später wurde unsere Mandantin von Ihrem damaligen Chef auf den Verlust der Karte angesprochen. Ohne anwaltliche Beratung räumte sie den Diebstahl und den Einkauf ein.

Fachanwalt Strafrecht: Anbau von Betäubungsmitteln

24. Januar 2020: Anbau von Betäubungsmitteln – Einstellung mangels Tatnachweis

Eine Nachbarin unseres Mandanten hatte diesen bei der Polizei angezeigt. Sie warf ihm vor, dass er in seiner Wohnung in Berlin Spandau Cannabis anbauen würde. Bei ihrer Zeugenvernehmung schilderte sie ausführlich, wann sie den Anbau von Drogen wiederholt wahrgenommen habe.

Deshalb wurde gegen unseren Mandaten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es in der Vergangenheit wiederhol zu Komplikationen mit der Nachbarin gekommen sei. Hintergrund der Komplikationen sei gewesen, dass die Nachbarin eine Beziehung zu unserem Mandanten wollte. Unser Mandant hatte dieses Ansinnen aber abgelehnt. Aus Rache sei es deshalb zu dieser Anzeige gekommen. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das wegen Verstoßes gegen das BtMG geführte Strafverfahren ein.

Fachanwalt Strafrecht: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr

22. Januar 2020: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr – Einstellung

Ein Radfahrer war in Berlin Prenzlauer Berg in eine Auseinandersetzung mit unserem körperlich deutlich überlegenden Mandanten geraten. Nach Aussage des Radfahrers soll unser Mandant mit seinem Mercedes Sprinter den Radfahrer geschnitten haben. Hierüber soll sich der Radfahrer beim Überholen beschwert haben. Deshalb soll unser Mandant seinen Mercedes angehalten und den Radfahrer vom Fahrrad gezogen und geschlagen haben. Unser Mandant ging zunächst davon aus, dass sich das Verfahren auch ohne Hilfe durch einen Rechtsanwalt erledigen würde. Erst nach Erhalt einer Anklageschrift und der Ladung zur Hauptverhandlung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich.

Nach der Anklageschrift wollte die Staatsanwaltschaft Berlin eine Verurteilung wegen Körperverletzung und wegen Nötigung im Straßenverkehr erreichen. Darüber hinaus beabsichtigte die Staatsanwaltschaft eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und wertete die zahlreichen Zeugenaussagen aus. In der angesetzten Verhandlung konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich den Radfahrer mit den unterschiedlichen Aussagen und Wahrnehmungen der Zeugen. Der Radfahrer verwickelte sich hierbei teilweise in Widersprüche. Rechtsanwalt Dietrich gab weiterhin mündlich eine Erklärung für unseren Mandanten ab. Rechtsanwalt Dietrich teilte zunächst mit, dass der Radfahrer sich am Auto unseres Mandanten vorbeidrängeln wollte. Auch habe der Radfahrer gegen das Auto unseres Mandanten geschlagen und unseren Mandanten beleidigt. Deshalb wollte unser Mandant den Radfahrer zur Rede stellen. Auch sei unser Mandant als mobiler Hausmeister auf seine Fahrerlaubnis dringend angewiesen. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, die Strafsache einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. Januar 2020: Urkundenfälschung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, die Unterschrift seiner verstorbenen Ehefrau auf ihrem Testament gefälscht zu haben. Die Strafanzeige gegen unseren Mandanten wurde durch das Erbschaftsgericht nach Einholung eines Schriftgutachtens erstattet. Denn das Gutachten hatte ergeben, dass die Unterschrift des Testaments nicht von der verstorbenen Ehefrau unseres Mandanten stammte.

Da unser Mandant als Alleinerbe in dem Testament eingesetzt wurde, richtete sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft gegen ihn. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Urkundenfälschung erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Nach der Auswertung der strafrechtlichen Ermittlungsakte und der Gerichtsakte des zivilrechtlichen Verfahrens über die Wirksamkeit des Testaments, stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Staatsanwaltschaft der Nachweis einer Urkundefälschung nicht ohne weiteres gelingen würde. Vielmehr drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass unser Mandant von seinen Nachbarn, mit denen er seit einiger Zeit persönliche Konflikte hatte, falsch belastet wurde. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

16. Januar 2020: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit Hilfe eines Verteidigers kann ein Strafverfahren durchaus noch in der Hauptverhandlung eingestellt werden. Diese Erfahrung konnte auch unser Mandant machen, der bereits mit einer Anklageschrift des Amtsgerichts Tiergarten zu Rechtsanwalt Dietrich kam. Der Vorwurf war für unseren Mandanten sehr belastend. Denn in der Anklageschrift wurde beschrieben, wie unser Mandant mit seiner Ehefrau die gemeinsame Tochter in seiner Wohnung in Berlin gefesselt und mit einer Holzlatte mehrfach auf sie eingeschlagen haben soll. Außerdem soll unser Mandant seine Tochter in der Wohnung eingeschlossen und ihr den Reisepass abgenommen haben. Damit standen für unseren Mandanten die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Urkundenunterdrückung im Raum.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Problematisch war, dass die Tochter nach den Tatvorwürfen umfassend gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin belastende Aussagen gemacht hatte. Dennoch arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Anklage heraus. Denn die Ehefrau unseres Mandanten hatte bereits bei der Polizei dessen Unschuld beteuert. Außerdem hatte sich die Familienstreitigkeit, die durch den Drogenkonsum der Tochter ausgelöst wurde, mittlerweile bereits erledigt. Die Familie hatte sich nach einem ausgiebigen Konfliktgespräch versöhnt, weshalb die Tochter auch ihre Anzeige gegen die Eltern zurückgezogen hatte. Überzeugt von der Schuld unseres Mandanten, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dennoch bis zur Anklageerhebung weiterbetrieben. Da mit einer erneuten Belastung durch die Tochter nicht zu rechnen war, wollte die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis mit Hilfe der Ärztin erbringen, die die Tochter unseres Mandanten nach dem vermeintlichen Geschehen untersucht hatte. Diese sollte, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, vor Gericht die Verletzungen und die Erzählungen der Tochter schildern. Da Rechtsanwalt Dietrich erkannte, dass sich die Tat auch durch eine Vernehmung der Ärztin nicht rekonstruieren lassen würde, regte er beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage an. Das Amtsgericht Tiergarten blieb trotz des ausführlichen Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich zunächst hartnäckig und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da das Verfahren für ihn seelisch als auch körperlich sehr belastend war.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

14. Januar 2020: Urkundenfälschung und Betrug - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatten unseren Mandanten angezeigt, weil dieser in Berlin-Hellersdorf in einem Wagen der U-Bahnlinie U5 mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen wurde. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Betruges und Urkundenfälschung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich wies unseren Mandanten darauf hin, dass er zu dem Termin bei der Polizei nicht erscheinen muss und beantrage sogleich Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich auf die geringe Schuld unseres Mandanten hin, der zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war und im Falle einer Verurteilung um persönliche und berufliche Konsequenzen fürchtete. Zudem hatte unser Mandant umgehend das regelmäßig von der BVG geforderte erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt, sodass der BVG kein Schaden entstanden war. Die Amtsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant kann sich nach der Einstellung des Verfahrens weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Denn eine Aufnahme der Einstellung in das Bundeszentralregister erfolgt nicht.

Fachanwalt Strafrecht: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung

13. Januar 2020: Versuchte sexuelle Nötigung und Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung gemeinnütziger Arbeit

Unser Mandant war geschockt, als er von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter sexueller Nötigung erhielt und wandte sich mit der Vorladung umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Bereits bei der Auswertung der Ermittlungsakte kamen Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigeerstatterin. Diese behauptete, unser Mandant habe sie nach nicht unerheblichem gemeinsamen Alkoholkonsum mit in seine Wohnung nach Berlin-Kreuzberg genommen und hier versucht, sie zu küssen und ihre Brüste zu berühren. Außerdem soll unser Mandant die Handtasche der Frau versteckt haben.

Der Grund, warum die Staatsanwaltschaft trotz der teilweise widersprüchlichen Angaben der Anzeigeerstatterin gegen unseren Mandanten ermittelte, wurde Rechtsanwalt Dietrich schnell klar – aus der Ermittlungsakte ergab sich, dass unser Mandant bereits vorbestraft war und sein Bundeszentralregisterauszug sieben Eintragungen aufwies. Obwohl Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass unser Mandant die Tatvorwürfe bestreitet, regte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten an. In diesem wurde unserem Mandanten zwar nicht mehr eine versuchte sexuelle Nötigung, aber immerhin noch eine Unterschlagung der Handtasche vorgeworfen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl umgehend Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. In dieser Verhandlung gelang es Rechtsanwalt Dietrich, Zweifel an dem Aussagegehalt der Anzeigeerstatterin zu säen. So erreichte Rechtsanwalt Dietrich, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten trotz dessen Vorstrafen auch hinsichtlich der Unterschlagung gegen die Ableistung weniger Sozialstunden eingestellt wurde.